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Einrichtung einer Unterstützungsabteilung für die Freiwilligen Feuerwehren

Angenommen31 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeRastede
Datum2026-09-29
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Gemeinde Rastede Der Bürgermeister B e s c h l u s s v o r l a g e Vorlage-Nr.: 2026/076 freigegeben am 12.05.2026 GB 2 Datum: 04.05.2026 Sachbearbeiter/in: Schlingermann, Sabrina Einrichtung einer Unterstützungsabteilung für die Freiwilligen Feuerwehren Beratungsfolge: Status Datum Gremium Ö 26.05.2026 Feuerschutzausschuss N 02.06.2026 Verwaltungsausschuss Ö 29.09.2026 Rat Beschlussvorschlag: Den Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Rastede wird die Möglichkeit eingeräumt, eine Unterstützungsabteilung einzurichten. Die dafür erforderliche 1. Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Rastede wird beschlossen. Sach- und Rechtslage: In seiner Sitzung am 08.04.2026 hat das Gemeindekommando der Freiwilligen Feuerwehr Rastede beschlossen, für die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Rastede die Möglichkeit zur Einrichtung einer Unterstützungsabteilung zu schaffen und die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr entsprechend anzupassen. Dieser Beschluss wurde mit Schreiben vom 30.04.2026 an die Gemeindeverwaltung mit der Bitte um Umsetzung übermittelt. Gemäß § 11 Abs. 3 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) verfügen die Freiwilligen Feuerwehren über eine Einsatzabteilung. Darüber hinaus können weitere Abteilungen eingerichtet werden, insbesondere Kinder- und Jugendfeuerwehren sowie Alters-, Ehren- und Musikabteilungen. In der Gemeinde Rastede bestehen bereits zahlreiche Abteilungen für die Kinder- und Jugendfeuerwehren sowie der Altersabteilung. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass beispielsweise die Betreuerinnen und Betreuer der Kinderfeuerwehren, die nicht zwingend Mitglieder der Einsatzabteilung sein müssen, oder die sogenannten „Alarmmuttis“ der Ortsfeuerwehr Rastede keiner eigenen Abteilung angehören. Seite 1 von 2 Derzeit werden diese Personen als fördernde Mitglieder geführt, was eher für Personen vorgesehen ist, die die Arbeit der Feuerwehr ohne aktiven Dienst unterstützen. Ein weiterer Beweggrund für die Einrichtung einer Unterstützungsabteilung ist die Möglichkeit, Bürgerinnen und Bürger eine Mitwirkung in der Feuerwehr zu ermöglichen, auch wenn sie nicht aktiv in der Einsatzabteilung teilnehmen können. Dies umfasst insbesondere den Aspekt der Inklusion. Die Mitglieder der Unterstützungsabteilung sind sodann auch über die Feuerwehrunfallkasse versichert. Um die Einrichtung einer solchen Unterstützungsabteilung zu ermöglichen, ist eine entsprechende Anpassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Rastede erforderlich. In der Anlage 1 zu dieser Vorlage ist die 1. Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Rastede beigefügt. Der bisherige Wortlaut des § 12 soll dahingehend geändert werden, dass künftig neben der Musikabteilung auch eine Unterstützungsabteilung eingerichtet werden kann. Auch § 15 ist entsprechend anzupassen. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Aufwandsentschädigungen sind für Mitglieder der Unterstützungsabteilung nicht vorgesehen. Auswirkungen auf das Klima: Keine. Anlagen: 1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Rastede Seite 2 von 2

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