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Einrichtung einer Unterstützungsabteilung für die Freiwilligen Feuerwehren
Angenommen31 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Rastede |
| Datum | 2026-09-29 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Rastede
Der Bürgermeister
B e s c h l u s s v o r l a g e
Vorlage-Nr.: 2026/076
freigegeben am 12.05.2026
GB 2 Datum: 04.05.2026
Sachbearbeiter/in: Schlingermann, Sabrina
Einrichtung einer Unterstützungsabteilung für die Freiwilligen
Feuerwehren
Beratungsfolge:
Status Datum Gremium
Ö 26.05.2026 Feuerschutzausschuss
N 02.06.2026 Verwaltungsausschuss
Ö 29.09.2026 Rat
Beschlussvorschlag:
Den Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Rastede wird die Möglichkeit
eingeräumt, eine Unterstützungsabteilung einzurichten.
Die dafür erforderliche 1. Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der
Gemeinde Rastede wird beschlossen.
Sach- und Rechtslage:
In seiner Sitzung am 08.04.2026 hat das Gemeindekommando der Freiwilligen
Feuerwehr Rastede beschlossen, für die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde
Rastede die Möglichkeit zur Einrichtung einer Unterstützungsabteilung zu schaffen
und die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr entsprechend anzupassen. Dieser
Beschluss wurde mit Schreiben vom 30.04.2026 an die Gemeindeverwaltung mit der
Bitte um Umsetzung übermittelt.
Gemäß § 11 Abs. 3 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG)
verfügen die Freiwilligen Feuerwehren über eine Einsatzabteilung. Darüber hinaus
können weitere Abteilungen eingerichtet werden, insbesondere Kinder- und
Jugendfeuerwehren sowie Alters-, Ehren- und Musikabteilungen.
In der Gemeinde Rastede bestehen bereits zahlreiche Abteilungen für die Kinder-
und Jugendfeuerwehren sowie der Altersabteilung. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt,
dass beispielsweise die Betreuerinnen und Betreuer der Kinderfeuerwehren, die
nicht zwingend Mitglieder der Einsatzabteilung sein müssen, oder die sogenannten
„Alarmmuttis“ der Ortsfeuerwehr Rastede keiner eigenen Abteilung angehören.
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Derzeit werden diese Personen als fördernde Mitglieder geführt, was eher für
Personen vorgesehen ist, die die Arbeit der Feuerwehr ohne aktiven Dienst
unterstützen.
Ein weiterer Beweggrund für die Einrichtung einer Unterstützungsabteilung ist die
Möglichkeit, Bürgerinnen und Bürger eine Mitwirkung in der Feuerwehr zu
ermöglichen, auch wenn sie nicht aktiv in der Einsatzabteilung teilnehmen können.
Dies umfasst insbesondere den Aspekt der Inklusion. Die Mitglieder der
Unterstützungsabteilung sind sodann auch über die Feuerwehrunfallkasse versichert.
Um die Einrichtung einer solchen Unterstützungsabteilung zu ermöglichen, ist eine
entsprechende Anpassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde
Rastede erforderlich. In der Anlage 1 zu dieser Vorlage ist die 1. Änderung der
Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Rastede beigefügt.
Der bisherige Wortlaut des § 12 soll dahingehend geändert werden, dass künftig
neben der Musikabteilung auch eine Unterstützungsabteilung eingerichtet werden
kann. Auch § 15 ist entsprechend anzupassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Aufwandsentschädigungen sind für Mitglieder der Unterstützungsabteilung nicht
vorgesehen.
Auswirkungen auf das Klima:
Keine.
Anlagen:
1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde
Rastede
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