Startseite › Rastede › Antrag
Gründung einer Kinderfeuerwehr - Einheit Neusüdende
Angenommen31 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Rastede |
| Datum | 2026-09-29 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Rastede
Der Bürgermeister
B e s c h l u s s v o r l a g e
Vorlage-Nr.: 2026/111
freigegeben am 10.06.2026
GB 2 Datum: 02.06.2026
Sachbearbeiter/in: Schlingermann, Sabrina
Gründung einer Kinderfeuerwehr - Einheit Neusüdende
Beratungsfolge:
Status Datum Gremium
N 23.06.2026 Verwaltungsausschuss
Ö 29.09.2026 Rat
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Neusüdende auf Gründung einer
Kinderfeuerwehr wird zugestimmt.
Sach- und Rechtslage:
Die Freiwillige Feuerwehr Neusüdende hat mit Schreiben vom 24.05.2026 einen
Antrag auf Gründung einer Kinderfeuerwehr (zusätzlich zur bestehenden
Jugendfeuerwehr) gestellt.
Eine Kinderfeuerwehr umfasst Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren, die
spielerisch an Themen wie Brandschutzerziehung, erste Hilfe sowie Umwelt- und
Verkehrserziehung herangeführt werden sollen. Eine feuerwehrtechnische
Ausbildung oder entsprechende praktische Übungen finden in Kinderfeuerwehren in
der Regel nicht statt.
Die Gründung ist von der Einheit Neusüdende zeitnah nach der Beschlussfassung im
Rat vorgesehen. Die Einrichtung einer Kinderfeuerwehr soll, ebenso wie die
bestehende Jugendfeuerwehr, natürlich auch der Nachwuchsgewinnung für die
Einsatzabteilung dienen und deren künftige Einsatzbereitschaft sichern.
Gemäß § 11 Abs. 3 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG)
können Kinderfeuerwehren eingerichtet werden. Die Gemeinden sind nach § 13 Abs.
1 und 2 NBrandSchG aufgerufen, Kinder- und Jugendfeuerwehren im Rahmen ihrer
Möglichkeiten zu fördern und zu unterstützen.
Gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde
Rastede können in jeder Ortsfeuerwehr Kinderfeuerwehren eingerichtet werden.
Seite 1 von 2
Mit Gründung der Kinderfeuerwehr sind seitens der Gemeinde folgende finanzielle
Aufwendungen erforderlich:
Bekleidung (keine Schutzausrüstung)
Lehrgangskosten für die Betreuer
Aufwandsentschädigungen für den/ die Kinderfeuerwehrwart/in und
Stellvertreter/in
Sachliche und räumliche Ausstattung
Die Einheit Neusüdende muss als Grundausstattungsfeuerwehr eine Mindeststärke
an Personal vorhalten. Im Interesse der zukünftigen Sicherstellung des
Brandschutzes und der Hilfeleistung in allen Ortsteilen schlägt die Verwaltung vor,
dem Antrag zu entsprechen.
Seitens des Gemeindebrandmeisters bestehen gegen die Gründung einer
Kinderfeuerwehr keine Bedenken.
Über die beabsichtigte Gründung wurde der Feuerschutzausschuss seitens der
Verwaltung bereits in der nichtöffentlichen Sitzung am 26.05.2026 unterrichtet (der
Antrag ist erst am 26.05.2026 eingegangen). Aufgrund des ausdrücklichen
Wunsches der Wehr, noch in diesem Jahr die Kinderfeuerwehr zu gründen, ist eine
vorherige Beratung im Feuerschutzausschuss mit Beschlussfassung im Gemeinderat
nicht mehr möglich. Da derzeit auch keine weiteren Beratungspunkte vorliegen, wird
vorgeschlagen, ausnahmsweise auf eine gesonderte Fachausschusssitzung zu
verzichten.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Mittel stehen in diesem Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssten
gegebenenfalls überplanmäßig bereitgestellt werden.
Für die Bekleidung der Kinderfeuerwehr entstehen pro Kind Kosten in Höhe von ca.
100 Euro. Für alle Kinderfeuerwehren in der Gemeinde Rastede wurde ein
sogenannter Bekleidungspool eingerichtet, sodass teilweise auf bereits vorhandene
Bekleidung zurückgegriffen werden kann. Im Haushalt ist jährlich ein
Haushaltsansatz für die Aufstockung des Pools vorhanden.
Auswirkungen auf das Klima:
Keine.
Anlagen:
1. Anlage 1 – Antrag auf Gründung einer Kinderfeuerwehr
Seite 2 von 2
Text aus PDF extrahiert