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Gründung einer Kinderfeuerwehr - Einheit Neusüdende

Angenommen31 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeRastede
Datum2026-09-29
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Gemeinde Rastede Der Bürgermeister B e s c h l u s s v o r l a g e Vorlage-Nr.: 2026/111 freigegeben am 10.06.2026 GB 2 Datum: 02.06.2026 Sachbearbeiter/in: Schlingermann, Sabrina Gründung einer Kinderfeuerwehr - Einheit Neusüdende Beratungsfolge: Status Datum Gremium N 23.06.2026 Verwaltungsausschuss Ö 29.09.2026 Rat Beschlussvorschlag: Dem Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Neusüdende auf Gründung einer Kinderfeuerwehr wird zugestimmt. Sach- und Rechtslage: Die Freiwillige Feuerwehr Neusüdende hat mit Schreiben vom 24.05.2026 einen Antrag auf Gründung einer Kinderfeuerwehr (zusätzlich zur bestehenden Jugendfeuerwehr) gestellt. Eine Kinderfeuerwehr umfasst Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren, die spielerisch an Themen wie Brandschutzerziehung, erste Hilfe sowie Umwelt- und Verkehrserziehung herangeführt werden sollen. Eine feuerwehrtechnische Ausbildung oder entsprechende praktische Übungen finden in Kinderfeuerwehren in der Regel nicht statt. Die Gründung ist von der Einheit Neusüdende zeitnah nach der Beschlussfassung im Rat vorgesehen. Die Einrichtung einer Kinderfeuerwehr soll, ebenso wie die bestehende Jugendfeuerwehr, natürlich auch der Nachwuchsgewinnung für die Einsatzabteilung dienen und deren künftige Einsatzbereitschaft sichern. Gemäß § 11 Abs. 3 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) können Kinderfeuerwehren eingerichtet werden. Die Gemeinden sind nach § 13 Abs. 1 und 2 NBrandSchG aufgerufen, Kinder- und Jugendfeuerwehren im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu fördern und zu unterstützen. Gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Rastede können in jeder Ortsfeuerwehr Kinderfeuerwehren eingerichtet werden. Seite 1 von 2 Mit Gründung der Kinderfeuerwehr sind seitens der Gemeinde folgende finanzielle Aufwendungen erforderlich:  Bekleidung (keine Schutzausrüstung)  Lehrgangskosten für die Betreuer  Aufwandsentschädigungen für den/ die Kinderfeuerwehrwart/in und Stellvertreter/in  Sachliche und räumliche Ausstattung Die Einheit Neusüdende muss als Grundausstattungsfeuerwehr eine Mindeststärke an Personal vorhalten. Im Interesse der zukünftigen Sicherstellung des Brandschutzes und der Hilfeleistung in allen Ortsteilen schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag zu entsprechen. Seitens des Gemeindebrandmeisters bestehen gegen die Gründung einer Kinderfeuerwehr keine Bedenken. Über die beabsichtigte Gründung wurde der Feuerschutzausschuss seitens der Verwaltung bereits in der nichtöffentlichen Sitzung am 26.05.2026 unterrichtet (der Antrag ist erst am 26.05.2026 eingegangen). Aufgrund des ausdrücklichen Wunsches der Wehr, noch in diesem Jahr die Kinderfeuerwehr zu gründen, ist eine vorherige Beratung im Feuerschutzausschuss mit Beschlussfassung im Gemeinderat nicht mehr möglich. Da derzeit auch keine weiteren Beratungspunkte vorliegen, wird vorgeschlagen, ausnahmsweise auf eine gesonderte Fachausschusssitzung zu verzichten. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Mittel stehen in diesem Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssten gegebenenfalls überplanmäßig bereitgestellt werden. Für die Bekleidung der Kinderfeuerwehr entstehen pro Kind Kosten in Höhe von ca. 100 Euro. Für alle Kinderfeuerwehren in der Gemeinde Rastede wurde ein sogenannter Bekleidungspool eingerichtet, sodass teilweise auf bereits vorhandene Bekleidung zurückgegriffen werden kann. Im Haushalt ist jährlich ein Haushaltsansatz für die Aufstockung des Pools vorhanden. Auswirkungen auf das Klima: Keine. Anlagen: 1. Anlage 1 – Antrag auf Gründung einer Kinderfeuerwehr Seite 2 von 2

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