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Haushalt 2027 - Eckdaten und Vorabinformationen

Ergebnis unbekannt10 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeRastede
Datum2026-10-05
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Gemeinde Rastede Der Bürgermeister M i t t e i l u n g s v o r l a g e Vorlage-Nr.: 2026/152 freigegeben am 24.09.2026 Stab Datum: 15.09.2026 Sachbearbeiter/in: Hollmeyer, Michael Haushalt 2027 - Eckdaten und Vorabinformationen Beratungsfolge: Status Datum Gremium Ö 05.10.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen und Digitales Beschlussvorschlag: Die Eckdaten und Vorabinformationen zum Haushalt 2027 werden zur Kenntnis genommen. Sach- und Rechtslage: Zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Gemeindeverwaltung sowie der Umsetzbarkeit anstehender Investitionen und Projekte wurde sich zwischen Verwaltungsleitung und Ratspolitik auf ein zügiges Aufstellungsverfahren für den Haushalt 2027 verständigt. Beginn der Vorbereitung sollte eine Vorabinformation in der letzten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen und Digitales in dieser Ratsperiode am 05.10.2026 sein, an die sich eine Haushaltsklausur am Samstag, 07.11.2026, anschließt. Hier soll allen Ratsmitgliedern der 1. Entwurf des Haushalts 2027 vorgestellt und erläutert werden. Gleichzeitig soll in diesem Rahmen für neue Ratsmitglieder eine Einführung in die kommunale Haushaltsführung erfolgen. Schließlich ist die formelle Haushaltsberatung in zwei Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen und Digitales im November 2026 vorgesehen, bis dieser final in der für den 15.12.2026 terminierten Ratssitzung beschlossen werden soll. Seitens des Servicebereiches Haushalt und Finanzen wurde daher unter Berücksichtigung der Mittelanmeldungen aus den Fach- und Geschäftsbereichen und den übrigen bisher vorliegenden Haushaltsdaten ein erster auf Eckdaten beruhender Haushaltsentwurf für 2027 aufgestellt. Mit dieser Vorlage soll der Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen und Digitales bereits frühzeitig über den Stand der Haushaltsaufstellung für 2027 und den Finanzplanungszeitraum 2028 bis 2030 unterrichtet werden. Seite 1 von 10 Nach den aktuell vorliegenden Haushaltsdaten kann nicht von einer Entspannung der Haushaltslage ausgegangen werden. Wie bereits beim Haushalt für 2026 ist bei der Aufstellung des Haushalts für 2027 trotz einer restriktiven Herangehensweise von einem deutlichen Fehlbetrag im ordentlichen Bereich des Ergebnishaushalts auszugehen. Dennoch wird es Ziel der anstehenden Haushaltsberatungen sein, einen möglichst konsens- und genehmigungsfähigen Haushalt für 2027 aufzustellen, wobei die Thematik Steuererhöhungen zu Beginn der neuen Ratsperiode bewusst außer Acht gelassen wird. Allerdings wird es zukünftig weiterhin Aufgabe von Gemeinderat und Verwaltung sein, dem strukturellen Haushaltsdefizit zu begegnen, um mittelfristig wieder einen finanziell und wirtschaftlich gesicherten Haushalt aufzustellen. Erste Signale aus dem Kreishaus deuten darauf hin, dass für 2027 nicht mit einer Veränderung der Kreisumlage zu rechnen ist. Diese Aussage trägt ein Stück weit zur Planungssicherheit für die weitere Haushaltsberatung bei. Weitere Ausführungen zur Aufstellung des Haushalts 2027 und den entsprechenden Eckdaten erfolgen im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen und Digitales. Im Folgenden werden die Eckdaten zum Haushalt 2027 dargestellt: Ergebnishaushalt Ordentlicher Bereich Der ordentliche Bereich im Ergebnishaushalt stellt sich wie folgt dar: 2026 2027 2028 2029 2030 ordentlicher Ansatz Bereich - in Euro - Erträge 59.595.140 61.378.000 61.557.000 63.444.000 65.267.000 Aufwendungen 61.795.610 65.726.000 66.051.000 67.610.000 69.251.000 Ergebnis/Fehlbetrag - 2.200.470 - 4.348.000 - 4.494.000 - 4.166.000 - 3.984.000 Nach dem aktuellen Stand der Planung weist der Ergebnishaushalt im ordentlichen Bereich für 2027 einen Fehlbetrag in Höhe von rund 4.350.000 Euro aus. Auch für den Finanzplanungszeitraum sind entsprechende Fehlbeträge in einer Größenordnung von 4.000.000 Euro zu erwarten. Allgemeine Deckungsmittel Die Ansätze für die Grundsteuer belaufen sich bei einem einheitlichen Hebesatz von 283 % auf insgesamt 3.616.000 Euro (2026 = 3.580.900 Euro). Im Haushalt 2026 wurde die Gewerbesteuer mit 21,5 Mio. Euro veranschlagt. Nach jetzigem Stand ist davon auszugehen, dass der veranschlagte Betrag auch erzielt wird. Auf Basis der aktuellen Entwicklung der Gewerbesteuer kann für 2027 und die Folgejahre von einem weiteren moderaten Anstieg der Gewerbesteuer ausgegangen werden. Für 2027 wurde das Gewerbesteueraufkommen mit 22 Mio. Euro kalkuliert. Nach den Ergebnissen der Steuerschätzungen vom Mai 2026 ist bei den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer von folgenden Ansätzen für 2027 auszugehen: Seite 2 von 10 Gemeindeanteil Ansatz Ansatz Differenz an der 2026 2027 Einkommensteuer 14.308.000 € 14.800.000 € + 492.000 € Umsatzsteuer 2.349.400 € 2.886.000 € + 536.600 € gesamt 16.657.400 € 17.686.000 € + 1.028.600 € Demnach wäre für 2027 gegenüber dem Vorjahr von einem Einnahmeplus in Höhe von 1.028.600 Euro auszugehen. Aktuell ist allerdings davon auszugehen, dass die Höhe an den Gemeindeanteilen der Einkommen- und Umsatzsteuer rückläufig ist. Hier sind die Ergebnisse der Steuerschätzung vom Oktober 2026 abzuwarten. Im Hinblick auf den kommunalen Finanzausgleich ist nach aktueller Prognose / Berechnung davon auszugehen, dass die Gemeinde Rastede nach 2026 erneut 2027 in den Finanzausgleich einzahlen muss. Das liegt zum einen an der weiterhin vergleichsweise hohen Steuerkraft der Gemeinde Rastede (begründet unter anderem durch ein hohes Gewerbesteueraufkommen im maßgeblichen Berechnungszeitraum) und zum anderen an einer voraussichtlich niedrigeren Zuweisungsmasse gegenüber 2026. Im Ergebnis ist somit für 2027 von einem Wegfall der Schlüsselzuweisung und mit der Festsetzung einer Finanzausgleichsumlage auszugehen. Die zu zahlenden Umlagen für 2027 stellen sich wie folgt dar: Ansatz/Festsetzung Ansatz Differenz 2026 2027 Gewerbesteuerumlage 2.090.000 € 2.132.000 € + 42.000 € Finanzausgleichsumlage 41.544 € 86.000 € + 44.456 € Entschuldungsumlage 52.768 € 48.000 € -4.768 € Kreisumlage 14.463.440 € 14.020.000 € - 443.440 € 16.647.752 € 16.286.000 € - 361.752 € Die für 2027 veranschlagte Kreisumlage fällt nach jetzigem Planungsstand leicht rückläufig aus. Dies ist auf eine geringere Steuerkraft für den maßgeblichen Berechnungszeitraum gegenüber dem vorherigen Zeitraum zurückzuführen, gleichwohl die Steuerkraft weiterhin sehr hoch ausfällt. Bei einem gegenüber dem Vorjahr unveränderten Umlagesatz von 36,25 Prozentpunkten ist die Kreisumlage nach jetzigem Planungsstand mit 14.020.000 Euro zu veranschlagen. Das Gesamtvolumen der Umlagen verringert sich für 2027 um rund 360.000 Euro auf insgesamt 16.286.000 Euro. 2026 2027 2028 2029 2030 Allgemeine Ansatz Deckungsmittel - in Euro - Steuern/ 42.572.500 44.154.000 45.561.000 47.362.000 49.167.000 Zuwendungen Umlagen 16.623.200 16.286.000 16.816.000 17.450.000 18.119.000 Saldo 25.949.300 27.868.000 28.745.000 29.912.000 31.048.000 Seite 3 von 10 Bisher konnte bei den allgemeinen Deckungsmitteln im Saldo ein kontinuierlicher Anstieg verzeichnet werden. Nach aktueller Prognose wird davon ausgegangen, dass sich diese Entwicklung zumindest mittelfristig fortsetzt. Aktuell wird für 2027 mit einem positiven Saldo in Höhe von rund 27.870.000 Euro kalkuliert (2026 = 25.949.300 Euro). Hierdurch kann aber nur ein Teil des stetig steigenden Ausgabevolumens der Gemeinde Rastede kompensiert werden. Die einzelnen Ansätze der allgemeinen Deckungsmittel und deren Entwicklung können der als Anlage 2 beigefügten Übersicht entnommen werden. Erträge Die eingeplanten ordentlichen Erträge belaufen sich für 2027 auf insgesamt rund 61.378.000 Euro. Gegenüber 2026 (= 59.595.140 Euro) steigert sich das Ertragsvolumen um rund 1.780.000 Euro. Die Steigerung des Ertragsvolumens ist vorrangig auf die Entwicklung der allgemeinen Deckungsmittel zurückzuführen. Der für 2027 eingeplante Mehrertrag beläuft sich auf rund 1.580.000 Euro. Siehe hierzu die obigen Ausführungen zu den allgemeinen Deckungsmitteln. Im Bereich der privatrechtlichen Entgelte steigen die Einnahmen um rund 250.000 Euro. Dies ist vorrangig auf die eingeplanten Entgelte im Rahmen der Ausweitung des Mittagsangebotes an den Schulen zurückzuführen. Aufwendungen Die eingeplanten ordentlichen Aufwendungen belaufen sich für 2027 auf insgesamt rund 65.726.000 Euro. Gegenüber 2026 (= 61.795.610 Euro) steigert sich das Aufwandsvolumen um rund 3.930.000 Euro. Dies ist auf folgende Veränderungen zurückzuführen: Die Personalaufwendungen werden 2027 mit insgesamt 17.683.000 Euro veranschlagt. Dies bedeutet eine Steigerung um rund 1,7 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr. Der Planansatz beinhaltet die bereits erfolgten beziehungsweise noch für 2027 anstehenden tarif- und besoldungsrechtlichen Anpassungen. Für 2027 wurde vorerst von einer Tarifsteigerung in Höhe von 2,5 Prozent ausgegangen. Vorrangig ist die Erhöhung auf geplante personelle Aufstockungen und Einstellungen zurückzuführen. Hier sind unter anderem die Einrichtung einer Vergabestelle mit zwei zusätzlichen Stellen, einer Stelle für den Katastrophenschutz, eines Digitalisierungsbeauftragten, eines zusätzlichen Gebäudetechnikers für den Bereich Hochbau und Facility-Management und die Aufstockung der Hausmeisterstellen aufgrund weiterer Einrichtungen zu nennen. Der zum Haushaltsjahr 2027 fortgeschriebene Stellenplan mit entsprechenden Ausführungen beziehungsweise Erläuterungen wird zu den Haushaltsberatungen im November/Dezember 2026 vorgelegt. Nach jetzigem Planungsstand belaufen sich die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen für 2027 auf insgesamt rund 14.667.000 Euro. Der Anstieg in Höhe von rund 1.575.000 Euro gegenüber dem Vorjahr ist auf folgende Veranschlagungen zurückzuführen. Seite 4 von 10 Ein wesentlicher Anteil der Mehraufwendungen entfällt auf die Umsetzung der Ganztagsbetreuung an den Grundschulen. Hierfür sind insgesamt rund 950.000 Euro vorgesehen. Die Mittel sind insbesondere für eine entsprechende Ausstattung der Schulen sowie für die Finanzierung zusätzlicher Aufwendungen im Zusammenhang mit der Schaffung eines Mittagsangebotes für die Schülerinnen und Schüler vorgesehen. Die Ausstattungsmaßnahmen werden zum überwiegenden Teil durch Fördermittel des Landes bezuschusst und sind daher weitestgehend gegenfinanziert. Die Kosten des Mittagsangebotes werden teilweise über die vereinnahmten Essensgelder refinanziert. Im Schulbereich entstehen zudem zusätzliche Aufwendungen in Höhe von insgesamt 43.000 Euro durch die erforderliche Anmietung weiterer Räumlichkeiten für die Unterbringung der Schülerinnen und Schüler an der KGS. Weitere wesentliche Einzelmaßnahmen betreffen den Bereich der Feuerwehr. Für die Anschaffung von persönlicher Schutzausrüstung sind 60.000 Euro vorgesehen. Zudem wird für die Beschaffung neuer Uniformen ein Betrag in Höhe von 42.000 Euro eingeplant. Die Aufwendungen für die Unterhaltung der baulichen Anlagen und Grundstücke werden 2027 mit 1.790.000 Euro kalkuliert und liegen somit auf dem Niveau von 2026 (= 1.783.000 Euro). Alle notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen wurden in den Haushalt aufgenommen. Dabei entfallen rund 450.000 Euro auf den Bereich der Schulen und rund 250.000 Euro auf den Bereich der Sportstätten beziehungsweise Bäderbetriebe. Für die Straßenunterhaltung sind 2027 insgesamt 1.166.000 Euro (2026 = 979.000 Euro) veranschlagt. Auf das Deckenprogramm entfällt dabei eine Summe in Höhe von 450.000 Euro und auf die Beetpflege eine Summe in Höhe von 295.000 Euro. Im Bereich der Bewirtschaftungskosten wird von einem Anstieg der Reinigungskosten in Höhe von ca. 200.000 Euro gegenüber dem Vorjahr ausgegangen. Ursächlich hierfür sind eine erwartete Preisanpassung des beauftragten Reinigungsunternehmens und eine Ausweitung der Reinigungsleistung aufgrund neuer Einrichtungen. Aktuell läuft die Ausschreibung für die Stromlieferung ab dem 01.01.2027. Daher kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine abschließende Aussage über die künftig zu erwartenden Stromkosten getroffen werden. Mit einem Ergebnis der Ausschreibung wird noch im Oktober gerechnet, sodass die Ansätze noch für den zur Haushaltsberatung im November vorgelegten Haushaltsentwurf angepasst werden. Bei der Entsorgung des Klärschlamms durch den OOWV wird aufgrund gestiegener Kosten mit Mehraufwendungen in Höhe von rund 80.000 Euro gerechnet. Die Transferaufwendungen belaufen sich für 2027 auf insgesamt 23.311.000 Euro (2026 = 22.972.250 Euro). Der Ansatz erhöht sich hier um rund 340.000 Euro. Dies ist vorrangig auf die Schaffung eines zusätzlichen Betreuungsangebotes in den Nachmittagsstunden an den Grundschulen im Rahmen der Umsetzung einer Ganztagsbetreuung zurückzuführen. Seite 5 von 10 Zudem muss zum jetzigen Zeitpunkt bei den Kindertagesstätten in freier Trägerschaft aufgrund von gestiegenen Personal- und Sachkosten von höheren Zuschüssen ausgegangen werden. Haushaltsausgleich Der aufgestellte Ergebnishaushalt für 2027 kann im ordentlichen Bereich mit einem planerischen Fehlbetrag in Höhe von rund 4.350.000 Euro nicht ausgeglichen werden. Dies gilt ebenfalls für den Finanzplanungszeitraum 2028 bis 2030 mit ausgewiesenen Fehlbeträgen auf gleichem Niveau. Lediglich durch einen Rückgriff auf die Überschüsse der vorangegangenen Jahre (Überschussrücklage) gilt der Haushalt im ordentlichen Bereich gemäß § 110 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 NKomVG als ausgeglichen. Außerordentlicher Bereich 2026 2027 2028 2029 2030 außerordentlicher Ansatz Bereich - in Euro - Erträge 1.764.900 1.570.000 1.140.000 89.000 0 Aufwendungen 0 0 0 0 0 Ergebnis/Fehlbetrag 1.764.900 1.570.000 1.140.000 89.000 0 Die Überschüsse im außerordentlichen Bereich stellen einen nicht liquiden Ertrag dar. Dieser ist auf die Vermarktung der Wohnbaugrundstücke zurückzuführen. Der Überschuss beläuft sich für 2027 auf voraussichtlich 1.570.000 Euro. Jahresergebnis 2026 2027 2028 2029 2030 Jahresergebnis Ansatz - in Euro - Ergebnis/Fehlbetrag 435.570 2.778.000 3.354.000 4.077.000 3.984.000 In der Planung ergibt sich nach jetzigem Stand für 2027 ein kumuliertes negatives Jahresergebnis in Höhe von 2.778.000 Euro (planerischer Fehlbetrag). Auch für den Finanzplanungszeitraum können nach jetzigem Stand keine positiven Jahresergebnisse ausgewiesen werden. Finanzhaushalt Der Finanzhaushalt für 2027 umfasst ein geplantes Auszahlungsvolumen in Höhe von rund 79.663.000 Euro (2026 = 72.168.610 Euro). Dem gegenüber stehen geplante Einzahlungen in Höhe von rund 78.422.000 Euro (2026 = 71.671.010 Euro). Laufende Verwaltungstätigkeit 2026 2027 2028 2029 2030 laufende Ansatz Verwaltungstätigkeit - in Euro - Einzahlungen 55.761.310 58.901.000 59.194.000 61.056.000 62.879.000 Auszahlungen 55.622.510 59.445.000 59.605.000 61.097.000 62.633.000 Saldo - Überschuss/ 138.800 - 544.000 - 411.000 - 41.000 246.000 Fehlbetrag (-) Seite 6 von 10 Der Finanzhaushalt weist für 2027 im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit im Saldo einen planerischen Fehlbetrag in Höhe von 544.000 Euro aus. Grundsätzlich ist an dieser Stelle ein Überschuss auszuweisen, der den eingeplanten ordentlichen Tilgungsbetrag für 2027 abdeckt. Die Höhe der eingeplanten ordentlichen Tilgung beläuft sich nach jetzigem Planungsstand auf rund 700.000 Euro. Da lediglich ein Fehlbetrag ausgewiesen werden kann, ist eine liquide Absicherung des Haushalts 2027 an dieser Stelle in einer Größenordnung von insgesamt rund 1.250.000 Euro nur über einen Rückgriff auf liquide Überschüsse aus Vorjahren möglich. Im Finanzplanungszeitraum kann erst in 2030 wieder ein geringer Überschuss ausgewiesen werden. Dieser reicht jedoch nicht aus, um den Tilgungsbetrag in dem Jahr abzudecken. So kann auch der Finanzplanungszeitraum nur über einen Rückgriff auf liquide Überschüsse der Vorjahre abgesichert werden. Da keine entsprechenden Überschüsse in den Jahren 2027 bis 2030 erzielt werden können, steht für den gesamten Planungszeitraum keine Eigenfinanzierungskraft zur Finanzierung der geplanten Investitionen im betreffenden Zeitraum zur Verfügung. Investitionstätigkeit Die Investitionstätigkeit für 2027 und den sich anschließenden Finanzplanungszeitraum stellt sich nach aktuellem Planungsstand wie folgt dar: 2026 2027 2028 2029 2030 Investitions- Ansatz tätigkeit - in Euro - Einzahlungen 5.311.990 4.094.000 3.064.000 2.353.000 47.000 Auszahlungen 15.909.700 19.521.000 17.722.000 18.293.000 16.002.000 Finanzierungsdefizit -10.597.710 -15.427.000 -14.658.000 -15.940.000 -15.955.000 Eigenfinanzierungskraft 0 0 0 0 0 Kreditermächtigung 10.597.710 15.427.000 14.658.000 15.940.000 15.955.000 Das für den Haushalt 2027 aufzustellende Investitionsprogramm umfasst neben der Darstellung des aktuellen Haushaltsjahres 2026 die Jahre 2027 bis 2030. Das Investitionsprogramm ist vorrangig durch umfangreiche Baumaßnahmen in folgenden Bereichen geprägt:  Gewerbegebiete Im Rahmen der Erweiterung des Gewerbegebietes „Leuchtenburg“ (BP. 116 B) ist für den Ankauf weiterer Flächen ein Ansatz in Höhe von rund 1.300.000 Euro in das Investitionsprogramm aufgenommen worden. Für die Erschließung sind im Zeitraum 2027 bis 2029 insgesamt 2.460.000 Euro veranschlagt.  Brandschutz/Feuerwehren Das Investitionsvolumen umfasst hier für die Jahre 2027 bis 2030 insgesamt 19.935.000 Euro. Auf die Baumaßnahmen der Feuerwehr-Gerätehäuser entfallen dabei insgesamt 18.600.000 Euro. Ansonsten ist für die Anschaffung eines Großtanklöschfahrzeuges ein Ansatz in Höhe von 160.000 Euro (2027) Seite 7 von 10 und für die Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges bei der Ortswehr Neusüdende (2030) ein Ansatz in Höhe von 318.000 Euro aufgenommen worden.  Schulen Im Hinblick auf die Umsetzung der Ganztagsschulbetreuung an den Grundschulen wurde bei der Grundschule Leuchtenburg der Umbau beziehungsweise die Einrichtung eines Differenzierungsraumes für 2027/2028 eingeplant (insgesamt 270.000 Euro). Bei der Grundschule Loy ist für 2029/2030 die Einrichtung einer Mensa vorgesehen (insgesamt 3.520.000 Euro). Für die in 2027 anstehende Baumaßnahme des Schul-Hub bei der KGS wurden 5.000.000 Euro eingeplant. Darüber hinaus wurden für den Erweiterungsbau an der KGS für die Jahre 2027 bis 2030 Planansätze in Höhe von insgesamt 15.200.000 Euro aufgenommen.  Jugend, Sport und Kultur Für die Sanierung des Palais sind für die Jahre 2027 bis 2029 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 4.450.000 Euro eingeplant. Zudem kann hier mit Fördermitteln in Höhe von insgesamt 2.100.000 Euro gerechnet werden. Der Zufluss der Fördermittel wurde für 2029 eingeplant. Für die in 2027 anstehende Sanierung des Hallenbades wurden 2.465.000 Euro in das Investitionsprogramm aufgenommen. Zudem wurden hier 1.079.900 Euro an Fördermitteln eingeplant.  Straßen, Brücken, Straßenbeleuchtung Die in den Jahren 2027 bis 2029 umzusetzenden Straßenausbaumaßnahmen im Bereich „Diedrich-Freels-Straße/Am Hagendorffs Busch/An der Bleiche“ werden mit insgesamt rund 2.540.000 Euro veranschlagt. Darüber hinaus sollen für die Sanierung verschiedener Brückenbauten insgesamt rund 1.600.000 Euro bereitgestellt werden. Die einzelnen Ansätze können einem ersten Entwurf des Investitionsprogramms zum Haushalt 2027 entnommen werden. Dieser ist als Anlage 3 der Vorlage beigefügt. Im Rahmen des Bundessondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ werden der Gemeinde Rastede über das Niedersächsische Kommunalinfrastrukturfördergesetz (NKomInfraFöG) rund 5.100.000 Euro in Aussicht gestellt. Die Fördermittel können für Investitionsmaßnahmen eingesetzt werden, die ab dem 1. Januar 2025 begonnen wurden und bis zum 31. Dezember 2042 fertiggestellt werden. Das NKomInfraFöG befindet sich aktuell noch im Gesetzgebungsverfahren, sodass die in Aussicht gestellten Fördermittel noch nicht in den Haushalt aufgenommen worden sind. Des Weiteren werden die ins Investitionsprogramm aufgenommenen Maßnahmen noch hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit geprüft. Hierzu werden die aktuell aufgelegten Förderprogramme ausgewertet. Finanzierungstätigkeit Seite 8 von 10 Aufgrund der umfangreichen Investitionstätigkeit und der fehlenden Eigenfinanzierungskraft ist für 2027 der Ausweis einer Kreditermächtigung in Höhe von 15.427.000 Euro erforderlich (2026 = 10.597.710 Euro). Unter Berücksichtigung der eingeplanten ordentlichen Tilgung in Höhe von 697.000 Euro ergibt sich eine geplante Nettokreditaufnahme in Höhe von rund 14.730.000 Euro. 2026 2027 2028 2029 2030 Finanzierungs- Ansatz tätigkeit - in Euro - Kreditaufnahme 10.597.710 15.427.000 14.658.000 15.940.000 15.955.000 Tilgung 636.400 697.000 1.074.000 1.522.000 2.026.000 Nettokreditaufnahme 9.961.310 14.730.000 13.584.000 14.418.000 13.929.000 Aufgrund der gleichen Ausgangssituation ist nach jetzigem Planungsstand im Finanzplanungszeitraum ebenfalls von einem hohen Kreditbedarf auszugehen (2028 bis 2030 jeweils um die 15.000.000 Euro). Durch diesen hohen Kreditbedarf wird der Haushalt zusätzlich durch steigende Zinsbelastungen und hohe Tilgungsraten weiter belastet, wodurch die dauerhafte finanzielle beziehungsweise wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gemeinde Rastede beeinträchtigt wird. Entwicklung der Schulden Die Höhe der Kreditschulden zum 01.01.2026 betrug 6.774.398 Euro. Eine Kreditaufnahme ist in 2026 bisher nicht erfolgt. Im Hinblick auf eine liquide Absicherung des Haushalts ist aber unter Umständen zum Ende dieses Jahres noch eine Kreditaufnahme erforderlich. Diese wird in dem Fall aber nur einen Teil der für 2026 ausgewiesenen Kreditermächtigung umfassen. Die folgende Darstellung zur Entwicklung der Kreditschulden erfolgt vorerst lediglich unter Berücksichtigung der für 2026 anstehenden Tilgungsleistung in Höhe von 488.363 Euro und ohne Kreditaufnahme für 2026: Kreditschuldenentwicklung Stand zum 01.01.2026 6.774.398 € Tilgung 2026 488.363 € Zwischensumme 6.286.035 € Kreditermächtigung aus 2025 (HER) 5.641.800 € Kreditermächtigung 2026 10.597.710 € Stand zum 31.12.2026/01.01.2027 ? € Tilgung 2027 697.000 € Kreditermächtigung 2027 15.427.000 € Stand zum 31.12.2027 ? € Aufgrund der anstehenden umfangreichen Investitionen in den zukünftigen Haushaltsjahren und dem daraus resultierenden hohen Kreditbedarf ist zukünftig von Seite 9 von 10 einem Anstieg des Schuldenstandes auszugehen. Der Schuldenstand der Kreisschulbaukasse beläuft sich unter Berücksichtigung der in 2026 fälligen Tilgungsleistung zum 31.12.2026 auf 393.900 Euro. Finanzielle Auswirkungen: Siehe Sach- und Rechtslage. Auswirkungen auf das Klima: Keine. Anlagen: 1. Vorläufige Übersicht Ergebnis- und Finanzhaushalt 2. Vorläufige Übersicht Entwicklung der allgemeinen Deckungsmittel 3. Vorläufiges Investitionsprogramm Seite 10 von 10

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