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Haushalt 2027 - Eckdaten und Vorabinformationen
Ergebnis unbekannt10 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Rastede |
| Datum | 2026-10-05 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Rastede
Der Bürgermeister
M i t t e i l u n g s v o r l a g e
Vorlage-Nr.: 2026/152
freigegeben am 24.09.2026
Stab Datum: 15.09.2026
Sachbearbeiter/in: Hollmeyer, Michael
Haushalt 2027 - Eckdaten und Vorabinformationen
Beratungsfolge:
Status Datum Gremium
Ö 05.10.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen und Digitales
Beschlussvorschlag:
Die Eckdaten und Vorabinformationen zum Haushalt 2027 werden zur Kenntnis
genommen.
Sach- und Rechtslage:
Zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Gemeindeverwaltung sowie der
Umsetzbarkeit anstehender Investitionen und Projekte wurde sich zwischen
Verwaltungsleitung und Ratspolitik auf ein zügiges Aufstellungsverfahren für den
Haushalt 2027 verständigt. Beginn der Vorbereitung sollte eine Vorabinformation in
der letzten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen und Digitales in dieser
Ratsperiode am 05.10.2026 sein, an die sich eine Haushaltsklausur am Samstag,
07.11.2026, anschließt. Hier soll allen Ratsmitgliedern der 1. Entwurf des Haushalts
2027 vorgestellt und erläutert werden.
Gleichzeitig soll in diesem Rahmen für neue Ratsmitglieder eine Einführung in die
kommunale Haushaltsführung erfolgen. Schließlich ist die formelle
Haushaltsberatung in zwei Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen und
Digitales im November 2026 vorgesehen, bis dieser final in der für den 15.12.2026
terminierten Ratssitzung beschlossen werden soll.
Seitens des Servicebereiches Haushalt und Finanzen wurde daher unter
Berücksichtigung der Mittelanmeldungen aus den Fach- und Geschäftsbereichen
und den übrigen bisher vorliegenden Haushaltsdaten ein erster auf Eckdaten
beruhender Haushaltsentwurf für 2027 aufgestellt.
Mit dieser Vorlage soll der Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen und Digitales bereits
frühzeitig über den Stand der Haushaltsaufstellung für 2027 und den
Finanzplanungszeitraum 2028 bis 2030 unterrichtet werden.
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Nach den aktuell vorliegenden Haushaltsdaten kann nicht von einer Entspannung
der Haushaltslage ausgegangen werden. Wie bereits beim Haushalt für 2026 ist bei
der Aufstellung des Haushalts für 2027 trotz einer restriktiven Herangehensweise
von einem deutlichen Fehlbetrag im ordentlichen Bereich des Ergebnishaushalts
auszugehen.
Dennoch wird es Ziel der anstehenden Haushaltsberatungen sein, einen möglichst
konsens- und genehmigungsfähigen Haushalt für 2027 aufzustellen, wobei die
Thematik Steuererhöhungen zu Beginn der neuen Ratsperiode bewusst außer Acht
gelassen wird. Allerdings wird es zukünftig weiterhin Aufgabe von Gemeinderat und
Verwaltung sein, dem strukturellen Haushaltsdefizit zu begegnen, um mittelfristig
wieder einen finanziell und wirtschaftlich gesicherten Haushalt aufzustellen. Erste
Signale aus dem Kreishaus deuten darauf hin, dass für 2027 nicht mit einer
Veränderung der Kreisumlage zu rechnen ist. Diese Aussage trägt ein Stück weit zur
Planungssicherheit für die weitere Haushaltsberatung bei.
Weitere Ausführungen zur Aufstellung des Haushalts 2027 und den entsprechenden
Eckdaten erfolgen im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen
und Digitales.
Im Folgenden werden die Eckdaten zum Haushalt 2027 dargestellt:
Ergebnishaushalt
Ordentlicher Bereich
Der ordentliche Bereich im Ergebnishaushalt stellt sich wie folgt dar:
2026 2027 2028 2029 2030
ordentlicher
Ansatz
Bereich
- in Euro -
Erträge 59.595.140 61.378.000 61.557.000 63.444.000 65.267.000
Aufwendungen 61.795.610 65.726.000 66.051.000 67.610.000 69.251.000
Ergebnis/Fehlbetrag - 2.200.470 - 4.348.000 - 4.494.000 - 4.166.000 - 3.984.000
Nach dem aktuellen Stand der Planung weist der Ergebnishaushalt im ordentlichen
Bereich für 2027 einen Fehlbetrag in Höhe von rund 4.350.000 Euro aus. Auch für
den Finanzplanungszeitraum sind entsprechende Fehlbeträge in einer
Größenordnung von 4.000.000 Euro zu erwarten.
Allgemeine Deckungsmittel
Die Ansätze für die Grundsteuer belaufen sich bei einem einheitlichen Hebesatz von
283 % auf insgesamt 3.616.000 Euro (2026 = 3.580.900 Euro).
Im Haushalt 2026 wurde die Gewerbesteuer mit 21,5 Mio. Euro veranschlagt. Nach
jetzigem Stand ist davon auszugehen, dass der veranschlagte Betrag auch erzielt
wird. Auf Basis der aktuellen Entwicklung der Gewerbesteuer kann für 2027 und die
Folgejahre von einem weiteren moderaten Anstieg der Gewerbesteuer ausgegangen
werden. Für 2027 wurde das Gewerbesteueraufkommen mit 22 Mio. Euro kalkuliert.
Nach den Ergebnissen der Steuerschätzungen vom Mai 2026 ist bei den
Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer von folgenden Ansätzen
für 2027 auszugehen:
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Gemeindeanteil Ansatz Ansatz
Differenz
an der 2026 2027
Einkommensteuer 14.308.000 € 14.800.000 € + 492.000 €
Umsatzsteuer 2.349.400 € 2.886.000 € + 536.600 €
gesamt 16.657.400 € 17.686.000 € + 1.028.600 €
Demnach wäre für 2027 gegenüber dem Vorjahr von einem Einnahmeplus in Höhe
von 1.028.600 Euro auszugehen. Aktuell ist allerdings davon auszugehen, dass die
Höhe an den Gemeindeanteilen der Einkommen- und Umsatzsteuer rückläufig ist.
Hier sind die Ergebnisse der Steuerschätzung vom Oktober 2026 abzuwarten.
Im Hinblick auf den kommunalen Finanzausgleich ist nach aktueller Prognose /
Berechnung davon auszugehen, dass die Gemeinde Rastede nach 2026 erneut
2027 in den Finanzausgleich einzahlen muss. Das liegt zum einen an der weiterhin
vergleichsweise hohen Steuerkraft der Gemeinde Rastede (begründet unter
anderem durch ein hohes Gewerbesteueraufkommen im maßgeblichen
Berechnungszeitraum) und zum anderen an einer voraussichtlich niedrigeren
Zuweisungsmasse gegenüber 2026. Im Ergebnis ist somit für 2027 von einem
Wegfall der Schlüsselzuweisung und mit der Festsetzung einer
Finanzausgleichsumlage auszugehen.
Die zu zahlenden Umlagen für 2027 stellen sich wie folgt dar:
Ansatz/Festsetzung Ansatz
Differenz
2026 2027
Gewerbesteuerumlage 2.090.000 € 2.132.000 € + 42.000 €
Finanzausgleichsumlage 41.544 € 86.000 € + 44.456 €
Entschuldungsumlage 52.768 € 48.000 € -4.768 €
Kreisumlage 14.463.440 € 14.020.000 € - 443.440 €
16.647.752 € 16.286.000 € - 361.752 €
Die für 2027 veranschlagte Kreisumlage fällt nach jetzigem Planungsstand leicht
rückläufig aus. Dies ist auf eine geringere Steuerkraft für den maßgeblichen
Berechnungszeitraum gegenüber dem vorherigen Zeitraum zurückzuführen,
gleichwohl die Steuerkraft weiterhin sehr hoch ausfällt.
Bei einem gegenüber dem Vorjahr unveränderten Umlagesatz von 36,25
Prozentpunkten ist die Kreisumlage nach jetzigem Planungsstand mit 14.020.000
Euro zu veranschlagen.
Das Gesamtvolumen der Umlagen verringert sich für 2027 um rund 360.000 Euro auf
insgesamt 16.286.000 Euro.
2026 2027 2028 2029 2030
Allgemeine
Ansatz
Deckungsmittel
- in Euro -
Steuern/
42.572.500 44.154.000 45.561.000 47.362.000 49.167.000
Zuwendungen
Umlagen 16.623.200 16.286.000 16.816.000 17.450.000 18.119.000
Saldo 25.949.300 27.868.000 28.745.000 29.912.000 31.048.000
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Bisher konnte bei den allgemeinen Deckungsmitteln im Saldo ein kontinuierlicher
Anstieg verzeichnet werden. Nach aktueller Prognose wird davon ausgegangen,
dass sich diese Entwicklung zumindest mittelfristig fortsetzt. Aktuell wird für 2027 mit
einem positiven Saldo in Höhe von rund 27.870.000 Euro kalkuliert (2026 =
25.949.300 Euro). Hierdurch kann aber nur ein Teil des stetig steigenden
Ausgabevolumens der Gemeinde Rastede kompensiert werden.
Die einzelnen Ansätze der allgemeinen Deckungsmittel und deren Entwicklung
können der als Anlage 2 beigefügten Übersicht entnommen werden.
Erträge
Die eingeplanten ordentlichen Erträge belaufen sich für 2027 auf insgesamt rund
61.378.000 Euro. Gegenüber 2026 (= 59.595.140 Euro) steigert sich das
Ertragsvolumen um rund 1.780.000 Euro.
Die Steigerung des Ertragsvolumens ist vorrangig auf die Entwicklung der
allgemeinen Deckungsmittel zurückzuführen. Der für 2027 eingeplante Mehrertrag
beläuft sich auf rund 1.580.000 Euro. Siehe hierzu die obigen Ausführungen zu den
allgemeinen Deckungsmitteln.
Im Bereich der privatrechtlichen Entgelte steigen die Einnahmen um rund 250.000
Euro. Dies ist vorrangig auf die eingeplanten Entgelte im Rahmen der Ausweitung
des Mittagsangebotes an den Schulen zurückzuführen.
Aufwendungen
Die eingeplanten ordentlichen Aufwendungen belaufen sich für 2027 auf insgesamt
rund 65.726.000 Euro. Gegenüber 2026 (= 61.795.610 Euro) steigert sich das
Aufwandsvolumen um rund 3.930.000 Euro. Dies ist auf folgende Veränderungen
zurückzuführen:
Die Personalaufwendungen werden 2027 mit insgesamt 17.683.000 Euro
veranschlagt. Dies bedeutet eine Steigerung um rund 1,7 Mio. Euro gegenüber dem
Vorjahr. Der Planansatz beinhaltet die bereits erfolgten beziehungsweise noch für
2027 anstehenden tarif- und besoldungsrechtlichen Anpassungen. Für 2027 wurde
vorerst von einer Tarifsteigerung in Höhe von 2,5 Prozent ausgegangen. Vorrangig
ist die Erhöhung auf geplante personelle Aufstockungen und Einstellungen
zurückzuführen. Hier sind unter anderem die Einrichtung einer Vergabestelle mit
zwei zusätzlichen Stellen, einer Stelle für den Katastrophenschutz, eines
Digitalisierungsbeauftragten, eines zusätzlichen Gebäudetechnikers für den Bereich
Hochbau und Facility-Management und die Aufstockung der Hausmeisterstellen
aufgrund weiterer Einrichtungen zu nennen. Der zum Haushaltsjahr 2027
fortgeschriebene Stellenplan mit entsprechenden Ausführungen beziehungsweise
Erläuterungen wird zu den Haushaltsberatungen im November/Dezember 2026
vorgelegt.
Nach jetzigem Planungsstand belaufen sich die Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen für 2027 auf insgesamt rund 14.667.000 Euro. Der Anstieg in Höhe
von rund 1.575.000 Euro gegenüber dem Vorjahr ist auf folgende Veranschlagungen
zurückzuführen.
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Ein wesentlicher Anteil der Mehraufwendungen entfällt auf die Umsetzung der
Ganztagsbetreuung an den Grundschulen. Hierfür sind insgesamt rund 950.000 Euro
vorgesehen.
Die Mittel sind insbesondere für eine entsprechende Ausstattung der Schulen sowie
für die Finanzierung zusätzlicher Aufwendungen im Zusammenhang mit der
Schaffung eines Mittagsangebotes für die Schülerinnen und Schüler vorgesehen. Die
Ausstattungsmaßnahmen werden zum überwiegenden Teil durch Fördermittel des
Landes bezuschusst und sind daher weitestgehend gegenfinanziert. Die Kosten des
Mittagsangebotes werden teilweise über die vereinnahmten Essensgelder
refinanziert.
Im Schulbereich entstehen zudem zusätzliche Aufwendungen in Höhe von insgesamt
43.000 Euro durch die erforderliche Anmietung weiterer Räumlichkeiten für die
Unterbringung der Schülerinnen und Schüler an der KGS.
Weitere wesentliche Einzelmaßnahmen betreffen den Bereich der Feuerwehr. Für
die Anschaffung von persönlicher Schutzausrüstung sind 60.000 Euro vorgesehen.
Zudem wird für die Beschaffung neuer Uniformen ein Betrag in Höhe von 42.000
Euro eingeplant.
Die Aufwendungen für die Unterhaltung der baulichen Anlagen und Grundstücke
werden 2027 mit 1.790.000 Euro kalkuliert und liegen somit auf dem Niveau von
2026 (= 1.783.000 Euro). Alle notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen wurden in den
Haushalt aufgenommen. Dabei entfallen rund 450.000 Euro auf den Bereich der
Schulen und rund 250.000 Euro auf den Bereich der Sportstätten beziehungsweise
Bäderbetriebe.
Für die Straßenunterhaltung sind 2027 insgesamt 1.166.000 Euro (2026 = 979.000
Euro) veranschlagt. Auf das Deckenprogramm entfällt dabei eine Summe in Höhe
von 450.000 Euro und auf die Beetpflege eine Summe in Höhe von 295.000 Euro.
Im Bereich der Bewirtschaftungskosten wird von einem Anstieg der
Reinigungskosten in Höhe von ca. 200.000 Euro gegenüber dem Vorjahr
ausgegangen. Ursächlich hierfür sind eine erwartete Preisanpassung des
beauftragten Reinigungsunternehmens und eine Ausweitung der Reinigungsleistung
aufgrund neuer Einrichtungen.
Aktuell läuft die Ausschreibung für die Stromlieferung ab dem 01.01.2027. Daher
kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine abschließende Aussage über die
künftig zu erwartenden Stromkosten getroffen werden. Mit einem Ergebnis der
Ausschreibung wird noch im Oktober gerechnet, sodass die Ansätze noch für den
zur Haushaltsberatung im November vorgelegten Haushaltsentwurf angepasst
werden.
Bei der Entsorgung des Klärschlamms durch den OOWV wird aufgrund gestiegener
Kosten mit Mehraufwendungen in Höhe von rund 80.000 Euro gerechnet.
Die Transferaufwendungen belaufen sich für 2027 auf insgesamt 23.311.000 Euro
(2026 = 22.972.250 Euro). Der Ansatz erhöht sich hier um rund 340.000 Euro. Dies
ist vorrangig auf die Schaffung eines zusätzlichen Betreuungsangebotes in den
Nachmittagsstunden an den Grundschulen im Rahmen der Umsetzung einer
Ganztagsbetreuung zurückzuführen.
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Zudem muss zum jetzigen Zeitpunkt bei den Kindertagesstätten in freier Trägerschaft
aufgrund von gestiegenen Personal- und Sachkosten von höheren Zuschüssen
ausgegangen werden.
Haushaltsausgleich
Der aufgestellte Ergebnishaushalt für 2027 kann im ordentlichen Bereich mit einem
planerischen Fehlbetrag in Höhe von rund 4.350.000 Euro nicht ausgeglichen
werden. Dies gilt ebenfalls für den Finanzplanungszeitraum 2028 bis 2030 mit
ausgewiesenen Fehlbeträgen auf gleichem Niveau. Lediglich durch einen Rückgriff
auf die Überschüsse der vorangegangenen Jahre (Überschussrücklage) gilt der
Haushalt im ordentlichen Bereich gemäß § 110 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 NKomVG als
ausgeglichen.
Außerordentlicher Bereich
2026 2027 2028 2029 2030
außerordentlicher
Ansatz
Bereich
- in Euro -
Erträge 1.764.900 1.570.000 1.140.000 89.000 0
Aufwendungen 0 0 0 0 0
Ergebnis/Fehlbetrag 1.764.900 1.570.000 1.140.000 89.000 0
Die Überschüsse im außerordentlichen Bereich stellen einen nicht liquiden Ertrag
dar. Dieser ist auf die Vermarktung der Wohnbaugrundstücke zurückzuführen. Der
Überschuss beläuft sich für 2027 auf voraussichtlich 1.570.000 Euro.
Jahresergebnis
2026 2027 2028 2029 2030
Jahresergebnis Ansatz
- in Euro -
Ergebnis/Fehlbetrag 435.570 2.778.000 3.354.000 4.077.000 3.984.000
In der Planung ergibt sich nach jetzigem Stand für 2027 ein kumuliertes negatives
Jahresergebnis in Höhe von 2.778.000 Euro (planerischer Fehlbetrag). Auch für den
Finanzplanungszeitraum können nach jetzigem Stand keine positiven
Jahresergebnisse ausgewiesen werden.
Finanzhaushalt
Der Finanzhaushalt für 2027 umfasst ein geplantes Auszahlungsvolumen in Höhe
von rund 79.663.000 Euro (2026 = 72.168.610 Euro). Dem gegenüber stehen
geplante Einzahlungen in Höhe von rund 78.422.000 Euro (2026 = 71.671.010 Euro).
Laufende Verwaltungstätigkeit
2026 2027 2028 2029 2030
laufende
Ansatz
Verwaltungstätigkeit
- in Euro -
Einzahlungen 55.761.310 58.901.000 59.194.000 61.056.000 62.879.000
Auszahlungen 55.622.510 59.445.000 59.605.000 61.097.000 62.633.000
Saldo - Überschuss/
138.800 - 544.000 - 411.000 - 41.000 246.000
Fehlbetrag (-)
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Der Finanzhaushalt weist für 2027 im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit im
Saldo einen planerischen Fehlbetrag in Höhe von 544.000 Euro aus.
Grundsätzlich ist an dieser Stelle ein Überschuss auszuweisen, der den eingeplanten
ordentlichen Tilgungsbetrag für 2027 abdeckt. Die Höhe der eingeplanten
ordentlichen Tilgung beläuft sich nach jetzigem Planungsstand auf rund 700.000
Euro. Da lediglich ein Fehlbetrag ausgewiesen werden kann, ist eine liquide
Absicherung des Haushalts 2027 an dieser Stelle in einer Größenordnung von
insgesamt rund 1.250.000 Euro nur über einen Rückgriff auf liquide Überschüsse aus
Vorjahren möglich.
Im Finanzplanungszeitraum kann erst in 2030 wieder ein geringer Überschuss
ausgewiesen werden. Dieser reicht jedoch nicht aus, um den Tilgungsbetrag in dem
Jahr abzudecken. So kann auch der Finanzplanungszeitraum nur über einen
Rückgriff auf liquide Überschüsse der Vorjahre abgesichert werden.
Da keine entsprechenden Überschüsse in den Jahren 2027 bis 2030 erzielt werden
können, steht für den gesamten Planungszeitraum keine Eigenfinanzierungskraft zur
Finanzierung der geplanten Investitionen im betreffenden Zeitraum zur Verfügung.
Investitionstätigkeit
Die Investitionstätigkeit für 2027 und den sich anschließenden
Finanzplanungszeitraum stellt sich nach aktuellem Planungsstand wie folgt dar:
2026 2027 2028 2029 2030
Investitions-
Ansatz
tätigkeit
- in Euro -
Einzahlungen 5.311.990 4.094.000 3.064.000 2.353.000 47.000
Auszahlungen 15.909.700 19.521.000 17.722.000 18.293.000 16.002.000
Finanzierungsdefizit -10.597.710 -15.427.000 -14.658.000 -15.940.000 -15.955.000
Eigenfinanzierungskraft 0 0 0 0 0
Kreditermächtigung 10.597.710 15.427.000 14.658.000 15.940.000 15.955.000
Das für den Haushalt 2027 aufzustellende Investitionsprogramm umfasst neben der
Darstellung des aktuellen Haushaltsjahres 2026 die Jahre 2027 bis 2030. Das
Investitionsprogramm ist vorrangig durch umfangreiche Baumaßnahmen in
folgenden Bereichen geprägt:
Gewerbegebiete
Im Rahmen der Erweiterung des Gewerbegebietes „Leuchtenburg“ (BP. 116 B)
ist für den Ankauf weiterer Flächen ein Ansatz in Höhe von rund 1.300.000 Euro
in das Investitionsprogramm aufgenommen worden. Für die Erschließung sind im
Zeitraum 2027 bis 2029 insgesamt 2.460.000 Euro veranschlagt.
Brandschutz/Feuerwehren
Das Investitionsvolumen umfasst hier für die Jahre 2027 bis 2030 insgesamt
19.935.000 Euro. Auf die Baumaßnahmen der Feuerwehr-Gerätehäuser
entfallen dabei insgesamt 18.600.000 Euro. Ansonsten ist für die Anschaffung
eines Großtanklöschfahrzeuges ein Ansatz in Höhe von 160.000 Euro (2027)
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und für die Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges bei der Ortswehr
Neusüdende (2030) ein Ansatz in Höhe von 318.000 Euro aufgenommen
worden.
Schulen
Im Hinblick auf die Umsetzung der Ganztagsschulbetreuung an den
Grundschulen wurde bei der Grundschule Leuchtenburg der Umbau
beziehungsweise die Einrichtung eines Differenzierungsraumes für 2027/2028
eingeplant (insgesamt 270.000 Euro). Bei der Grundschule Loy ist für 2029/2030
die Einrichtung einer Mensa vorgesehen (insgesamt 3.520.000 Euro).
Für die in 2027 anstehende Baumaßnahme des Schul-Hub bei der KGS wurden
5.000.000 Euro eingeplant. Darüber hinaus wurden für den Erweiterungsbau an
der KGS für die Jahre 2027 bis 2030 Planansätze in Höhe von insgesamt
15.200.000 Euro aufgenommen.
Jugend, Sport und Kultur
Für die Sanierung des Palais sind für die Jahre 2027 bis 2029 Haushaltsmittel in
Höhe von insgesamt 4.450.000 Euro eingeplant. Zudem kann hier mit
Fördermitteln in Höhe von insgesamt 2.100.000 Euro gerechnet werden. Der
Zufluss der Fördermittel wurde für 2029 eingeplant.
Für die in 2027 anstehende Sanierung des Hallenbades wurden 2.465.000 Euro
in das Investitionsprogramm aufgenommen. Zudem wurden hier 1.079.900 Euro
an Fördermitteln eingeplant.
Straßen, Brücken, Straßenbeleuchtung
Die in den Jahren 2027 bis 2029 umzusetzenden Straßenausbaumaßnahmen im
Bereich „Diedrich-Freels-Straße/Am Hagendorffs Busch/An der Bleiche“ werden
mit insgesamt rund 2.540.000 Euro veranschlagt. Darüber hinaus sollen für die
Sanierung verschiedener Brückenbauten insgesamt rund 1.600.000 Euro
bereitgestellt werden.
Die einzelnen Ansätze können einem ersten Entwurf des Investitionsprogramms zum
Haushalt 2027 entnommen werden. Dieser ist als Anlage 3 der Vorlage beigefügt.
Im Rahmen des Bundessondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ werden
der Gemeinde Rastede über das Niedersächsische
Kommunalinfrastrukturfördergesetz (NKomInfraFöG) rund 5.100.000 Euro in Aussicht
gestellt.
Die Fördermittel können für Investitionsmaßnahmen eingesetzt werden, die ab dem
1. Januar 2025 begonnen wurden und bis zum 31. Dezember 2042 fertiggestellt
werden. Das NKomInfraFöG befindet sich aktuell noch im Gesetzgebungsverfahren,
sodass die in Aussicht gestellten Fördermittel noch nicht in den Haushalt
aufgenommen worden sind.
Des Weiteren werden die ins Investitionsprogramm aufgenommenen Maßnahmen
noch hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit geprüft. Hierzu werden die aktuell aufgelegten
Förderprogramme ausgewertet.
Finanzierungstätigkeit
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Aufgrund der umfangreichen Investitionstätigkeit und der fehlenden
Eigenfinanzierungskraft ist für 2027 der Ausweis einer Kreditermächtigung in Höhe
von 15.427.000 Euro erforderlich (2026 = 10.597.710 Euro). Unter Berücksichtigung
der eingeplanten ordentlichen Tilgung in Höhe von 697.000 Euro ergibt sich eine
geplante Nettokreditaufnahme in Höhe von rund 14.730.000 Euro.
2026 2027 2028 2029 2030
Finanzierungs-
Ansatz
tätigkeit
- in Euro -
Kreditaufnahme 10.597.710 15.427.000 14.658.000 15.940.000 15.955.000
Tilgung 636.400 697.000 1.074.000 1.522.000 2.026.000
Nettokreditaufnahme 9.961.310 14.730.000 13.584.000 14.418.000 13.929.000
Aufgrund der gleichen Ausgangssituation ist nach jetzigem Planungsstand im
Finanzplanungszeitraum ebenfalls von einem hohen Kreditbedarf auszugehen (2028
bis 2030 jeweils um die 15.000.000 Euro). Durch diesen hohen Kreditbedarf wird der
Haushalt zusätzlich durch steigende Zinsbelastungen und hohe Tilgungsraten weiter
belastet, wodurch die dauerhafte finanzielle beziehungsweise wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit der Gemeinde Rastede beeinträchtigt wird.
Entwicklung der Schulden
Die Höhe der Kreditschulden zum 01.01.2026 betrug 6.774.398 Euro.
Eine Kreditaufnahme ist in 2026 bisher nicht erfolgt. Im Hinblick auf eine liquide
Absicherung des Haushalts ist aber unter Umständen zum Ende dieses Jahres noch
eine Kreditaufnahme erforderlich. Diese wird in dem Fall aber nur einen Teil der für
2026 ausgewiesenen Kreditermächtigung umfassen.
Die folgende Darstellung zur Entwicklung der Kreditschulden erfolgt vorerst lediglich
unter Berücksichtigung der für 2026 anstehenden Tilgungsleistung in Höhe von
488.363 Euro und ohne Kreditaufnahme für 2026:
Kreditschuldenentwicklung
Stand zum 01.01.2026 6.774.398 €
Tilgung 2026 488.363 €
Zwischensumme 6.286.035 €
Kreditermächtigung aus 2025 (HER) 5.641.800 €
Kreditermächtigung 2026 10.597.710 €
Stand zum 31.12.2026/01.01.2027 ? €
Tilgung 2027 697.000 €
Kreditermächtigung 2027 15.427.000 €
Stand zum 31.12.2027 ? €
Aufgrund der anstehenden umfangreichen Investitionen in den zukünftigen
Haushaltsjahren und dem daraus resultierenden hohen Kreditbedarf ist zukünftig von
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einem Anstieg des Schuldenstandes auszugehen.
Der Schuldenstand der Kreisschulbaukasse beläuft sich unter Berücksichtigung der
in 2026 fälligen Tilgungsleistung zum 31.12.2026 auf 393.900 Euro.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Sach- und Rechtslage.
Auswirkungen auf das Klima:
Keine.
Anlagen:
1. Vorläufige Übersicht Ergebnis- und Finanzhaushalt
2. Vorläufige Übersicht Entwicklung der allgemeinen Deckungsmittel
3. Vorläufiges Investitionsprogramm
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