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Änderungsantrag - Neufassung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung - Kontroll- und Debattenrechte der Stadtverordneten erhalten
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Dietzenbach |
| Datum | 2026-11-09 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Drucksache-Nr.: 20/0125-1/FDP
- Freie Demokratische Partei Dietzenbach, den 19.10.2026
Ä N D E R U N G S A N T R A G
der FDP - Fraktion an die Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung bitten wir, in öffentlicher Sitzung wie folgt zu beschließen:
Betreff: Änderungsantrag -
Neufassung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung –
Kontroll- und Debattenrechte der Stadtverordneten erhalten
Antrag:
Der Beschlussvorschlag zu Drucksache 20/0125/10.60 wird wie folgt geändert und ergänzt:
Die Geschäftsordnung wird in der vorgelegten Neufassung mit folgenden Änderungen als Sat-
zung beschlossen:
1. § 18 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt:
„Bis zu einer Regelung in der Hauptsatzung können Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen
durch die Medien zugelassen werden, wenn die Mehrheit der anwesenden Stadtverord-
neten deren Zulassung beschließt und die oder der Vorsitzende nicht widerspricht.“
2. § 32 wird wie folgt geändert:
a) Der Satz „Eine Kopie der Antwort wird auch den Fraktionen und den Mitgliedern
des Präsidiums der Stadtverordnetenversammlung zugeleitet.“ erhält folgende
Fassung:
„Eine Kopie der Antwort wird gemeinsam mit der Beantwortung auch den Fraktionen
und den Mitgliedern des Präsidiums der Stadtverordnetenversammlung zugeleitet.“
b) Nach dem Satz „Die Fragestunde dauert höchstens 30 Minuten.“ wird folgender
Satz angefügt:
„Sind am Ende der Fragestunde Fragen nicht beantwortet, werden sie unverzüglich
schriftlich beantwortet.“
3. § 33 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt:
„Zwischenfragen an die jeweilige Rednerin oder den jeweiligen Redner sind durch Erhe-
ben vom Platz anzuzeigen.“
4. § 34 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„Die Stadtverordnetenversammlung kann nach Erörterung im Ältestenrat die Redezeit
abweichend festlegen oder eine Gesamtredezeit der Fraktionen vereinbaren. Eine Ge-
samtredezeit kann für einzelne Tagesordnungspunkte oder für die gesamte Sitzung fest-
gelegt werden. Die vom Magistrat verbrauchte Redezeit wird nicht auf die Gesamtrede-
zeit angerechnet.“
5. § 37 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
„Über die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung wird eine Tonaufzeichnung gefer-
tigt. Sie ist bis zum Ende der jeweiligen Wahlperiode aufzubewahren und kann von den
Stadtverordneten und den Mitgliedern des Magistrats im Beisein der Schriftführerin oder
des Schriftführers oder einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters abgehört wer-
den.“
6. Ergänzend wird beschlossen:
„Der Magistrat wird gebeten, der Stadtverordnetenversammlung bis zum 31.03.2027
den Entwurf einer Änderung der Hauptsatzung vorzulegen, die die digitale Sitzungsteil-
nahme nach § 5a sowie die Bild- und Tonübertragung öffentlicher Sitzungen nach § 18
Abs. 3 der Geschäftsordnung ermöglicht. Dabei sind die technischen Voraussetzungen
und die zu erwartenden Kosten darzustellen.“
Begründung:
Die FDP-Fraktion trägt die Neufassung der Geschäftsordnung grundsätzlich mit. Vieles darin
ist überfällig: die Möglichkeit der digitalen Sitzungsteilnahme, die Beteiligung von Senioren-
und Jugendbeirat, die bessere Vereinbarkeit von Mandat und Familie und ein Bericht über
erledigte und nicht erledigte Beschlüsse dreimal statt zweimal im Jahr.
Der Vergleich mit der geltenden Fassung zeigt aber auch Streichungen, die weder redaktionell
sind noch in der Vorlage begründet werden. Sie schwächen die Kontroll- und Debattenrechte
der Stadtverordneten. Eine Geschäftsordnung soll die Arbeit des Parlaments modernisieren,
nicht die Rechte seiner Mitglieder stillschweigend beschneiden. Der Antrag stellt die bewähr-
ten Regelungen wieder her:
Zu 1: Bisher konnte die Stadtverordnetenversammlung Foto- und Filmaufnahmen der
Presse mit Mehrheit zulassen. Künftig soll das nur noch gehen, wenn die Hauptsatzung es
regelt. Über deren Änderung soll aber erst „in einem weiteren Beratungs- und Entschei-
dungsprozess“ entschieden werden. Bis dahin wäre die Berichterstattung über öffentliche
Sitzungen schlechter gestellt als heute. Die Übergangsregel verhindert das.
Zu 2: Fragen, die in der Fragestunde aus Zeitgründen offenbleiben, sollen weiterhin unver-
züglich schriftlich beantwortet werden. Die Fraktionen sollen Antworten auf Anfragen wei-
terhin zur gleichen Zeit wie die Fragestellenden erhalten. Gleiche Information für alle ist
Grundlage einer fairen Debatte.
Zu 3: Zwischenfragen machen eine Debatte lebendig und ermöglichen Rückfragen dort,
wo sie entstehen. Sie sind Teil der parlamentarischen Kultur. Es gibt keinen Grund, sie aus
der Geschäftsordnung zu streichen.
Zu 4: Wird eine Gesamtredezeit vereinbart, darf der Magistrat diese nicht zulasten der
Fraktionen verbrauchen. Antwortet der Magistrat ausführlich, darf das die Redezeit der
Stadtverordneten nicht verkürzen. Die bisherige Klarstellung schützt gerade die kleineren
Fraktionen.
Zu 5: Die Tonaufzeichnung ist das einzige vollständige Dokument einer Sitzung. Das Er-
gebnisprotokoll hält nur das Wesentliche fest. Bei Streit über den Inhalt einer Niederschrift
oder über eine Äußerung brauchen die Stadtverordneten die Möglichkeit, die Aufzeich-
nung nachzuhören. Die Neufassung streicht sowohl die Aufbewahrungsfrist als auch das
Recht zum Abhören, ohne dies zu begründen. Beides soll erhalten bleiben.
Zu 6: Digitale Sitzungsteilnahme und die Übertragung öffentlicher Sitzungen schreibt die
Geschäftsordnung künftig ausdrücklich fest. Wirksam werden sie aber erst mit einer Ände-
rung der Hauptsatzung. Damit das nicht auf die lange Bank geschoben wird, braucht es
einen Termin. Wer Bürgerinnen und Bürger für die Kommunalpolitik gewinnen will, muss
sie an den Sitzungen teilhaben lassen, auch von zu Hause aus.
Die Änderungen verursachen keine Kosten. Für Ziffer 6 legt der Magistrat die Kosten mit dem
Entwurf der Hauptsatzungsänderung vor.
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Dirk Hill Rolf von Kiesling
Co-Fraktionsvorsitzender Co-Fraktionsvorsitzender
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