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Antrag der Fraktion Volt vom 30. September 2026, betr. Wiederaufnahme des Schuldezernats in die Betriebskommission für den Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt (IDA)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Darmstadt |
| Datum | 2026-10-29 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage-Nr. SV-2026/0079
Antrag der Fraktion Volt vom 30. September 2026, betrf. Wiederaufnahme des
Schuldezernats in die Betriebskommission für den Eigenbetrieb
Immobilienmanagement Darmstadt (IDA)
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Darmstadt, 30.09.2026
Antrag der Volt-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Darmstadt
betr. Wiederaufnahme des Schuldezernats in die Betriebskommission für den Eigenbetrieb
Immobilienmanagement Darmstadt (IDA)
Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt beschließt:
Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung bis zur nächsten Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung eine Vorlage zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb
Immobilienmanagement Darmstadt (IDA) vorzulegen. Die Änderung soll vorsehen, dass die für das
Schulwesen zuständige Dezernentin bzw. der für das Schulwesen zuständige Dezernent als weiteres
Mitglied in die Betriebskommission (§ 7 der Betriebssatzung) aufgenommen wird, indem die Anzahl
der Magistratsmitglieder in der Kommission auf vier erhöht wird und der Punkt „die/der für das
Schulwesen/das Schulamt zuständige Dezernentin/Dezernent“ hinzugefügt wird.
Begründung
Der Neu- und Umbau und die Sanierung von Schulen binden dauerhaft das größte investive
Bauvolumen des städtischen Eigenbetriebs Immobilienmanagement Darmstadt (IDA). Bislang ist das
Schuldezernat in der Betriebskommission als zentralem Aufsichts- und Steuerungsgremium jedoch
nicht dauerhaft und stimmberechtigt vertreten. Diese Trennung zwischen Schulentwicklungsplanung
einerseits und baulicher sowie wirtschaftlicher Umsetzung andererseits führt in der
Verwaltungspraxis regelmäßig zu zeitaufwendigen Abstimmungsschleifen, Reibungsverlusten und
kostspieligen Umplanungen. Durch die Erweiterung der Magistratssitze von drei auf vier wird das
zentrale Nutzerressort fest in Grundsatz- und Wirtschaftsplanentscheidungen eingebunden.
Verwaltungsspitze, Finanzen, Bau und Bildung entscheiden künftig gemeinsam an einem Tisch. Das
verkürzt Koordinationswege, beschleunigt Planungsabläufe und schafft verlässliche
Planungssicherheit für Schulgemeinschaften und Bauverwaltung gleichermaßen. Die
Satzungsänderung ist für den städtischen Haushalt kostenneutral und amortisiert sich unmittelbar
durch vermiedene Schnittstellen- und Planungsfriktionen.
Text aus PDF extrahiert