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Antrag der Fraktion Volt vom 30. September 2026, betr. Wiederaufnahme des Schuldezernats in die Betriebskommission für den Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt (IDA)

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeDarmstadt
Datum2026-10-29
DatenstufeNur Dokumente
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Vorlage-Nr. SV-2026/0079 Antrag der Fraktion Volt vom 30. September 2026, betrf. Wiederaufnahme des Schuldezernats in die Betriebskommission für den Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt (IDA) __________________________________________________________________________________ Darmstadt, 30.09.2026 Antrag der Volt-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Darmstadt betr. Wiederaufnahme des Schuldezernats in die Betriebskommission für den Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt (IDA) Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt beschließt: Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung eine Vorlage zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt (IDA) vorzulegen. Die Änderung soll vorsehen, dass die für das Schulwesen zuständige Dezernentin bzw. der für das Schulwesen zuständige Dezernent als weiteres Mitglied in die Betriebskommission (§ 7 der Betriebssatzung) aufgenommen wird, indem die Anzahl der Magistratsmitglieder in der Kommission auf vier erhöht wird und der Punkt „die/der für das Schulwesen/das Schulamt zuständige Dezernentin/Dezernent“ hinzugefügt wird. Begründung Der Neu- und Umbau und die Sanierung von Schulen binden dauerhaft das größte investive Bauvolumen des städtischen Eigenbetriebs Immobilienmanagement Darmstadt (IDA). Bislang ist das Schuldezernat in der Betriebskommission als zentralem Aufsichts- und Steuerungsgremium jedoch nicht dauerhaft und stimmberechtigt vertreten. Diese Trennung zwischen Schulentwicklungsplanung einerseits und baulicher sowie wirtschaftlicher Umsetzung andererseits führt in der Verwaltungspraxis regelmäßig zu zeitaufwendigen Abstimmungsschleifen, Reibungsverlusten und kostspieligen Umplanungen. Durch die Erweiterung der Magistratssitze von drei auf vier wird das zentrale Nutzerressort fest in Grundsatz- und Wirtschaftsplanentscheidungen eingebunden. Verwaltungsspitze, Finanzen, Bau und Bildung entscheiden künftig gemeinsam an einem Tisch. Das verkürzt Koordinationswege, beschleunigt Planungsabläufe und schafft verlässliche Planungssicherheit für Schulgemeinschaften und Bauverwaltung gleichermaßen. Die Satzungsänderung ist für den städtischen Haushalt kostenneutral und amortisiert sich unmittelbar durch vermiedene Schnittstellen- und Planungsfriktionen.

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