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Antrag der Fraktion Linke und Tierschutzpartei vom 15. Oktober 2026, betr. Benennung eines Kakao "mit Schuss"
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Darmstadt |
| Datum | 2026-10-28 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage-Nr. SV-2026/0080
Antrag der Fraktion Linke und Tierschutz vom 15. Oktober 2026, betr. Benennung
eines Kakao "mit Schuss"
Antrag
der Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei
15.10.2026
Kakao „mit Schuss“
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat möge prüfen, ob es möglich ist, Schaustellenden die Vorgabe zu machen, den Begriff
„Lumumba“ nicht mehr auf ihren Angebotstafeln zu verwenden. Dies soll für alle Märkte gelten, die
durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt Marketing GmbH (Abt. Events und Märkte) verwaltet
werden, insbesondere für den Weihnachtsmarkt.
Sollte eine solche Vorgabe möglich sein, soll diese für alle Standbewerbungen für das Jahr 2027 oder
spätestens 2028 zum Tragen kommen.
Das Aussprechen weitergehender Empfehlungen durch den Magistrat, den Begriff auch in der
privatrechtlichen Gastronomie nicht mehr zu verwenden, wäre wünschenswert.
Begründung
Die Herkunft der Bezeichnung „Lumumba“ für einen Kakao „mit einem Schuss“ Alkohol, zumeist
Rum, scheint grundsätzlich nicht abschließend geklärt zu sein. Es gibt jedoch eine historische Person,
bei der die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass sich diese Bezeichnung auf sie zurückführen lässt.
Patrice Émery Lumumba war ein Politiker im Kongo. Als Vorkämpfer der afrikanischen
Unabhängigkeitsbewegung war er maßgeblich daran beteiligt, das Land Kongo friedlich aus der
belgischen Kolonialherrschaft in die Unabhängigkeit zu führen und war im Anschluss kurzzeitig erster
Premierminister des unabhängigen Kongos (heute Demokratische Republik Kongo).
Am 17. Januar 1961 wurden Patrice Lumumba und seine zwei Begleiter von katangischen Soldaten
unter belgischem Kommando erschossen. Noch im Jahr 2026 sollte durch die belgische
Staatsanwaltschaft ein Prozess gegen die letzte lebende Person eröffnet werden, der eine Mitschuld
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an der Ermordung Lumumbas vorgeworfen werden konnte. Die Person verstarb vor der Eröffnung
dieses Prozesses. Die Anklage lautete auf Kriegsverbrechen wegen rechtswidriger Inhaftierung und
Verschleppung Lumumbas sowie der Verwehrung eines ordentlichen Gerichtsverfahrens und einer
erniedrigenden und entwürdigenden Behandlung.
Darüber hinaus gibt es anscheinend keine andere schlüssige Begründung, warum ein braunes
Getränk mit einem Anteil Alkohol zu der Benennung „Lumumba“ kam.
Unabhängig von der politischen Einordnung Patrice Lumumbas und der Frage, ob ein Erinnern an ihn
und eine Ehrung seiner Verdienste notwendig ist, ist diese Benennung eines solchen Getränkes
zumindest als problematisch einzustufen und keinesfalls bereits eine solche Ehrung.
Es ist bekannt, dass Sprache maßgeblich die gesellschaftliche Wahrnehmung prägt und sich dadurch
unbewusst Stereotype verfestigen können. Entsprechend zu anderen Begriffen, die in ihrer
Entstehungszeit als “normal” wahrgenommen wurden, aber oft übergriffige und negativ konnotierte
Fremdbezeichnungen waren, müssen wir uns der Wirkung von bestimmten Wörtern bewusst sein
und unsere Sprache sensibel und respektvoll verwenden. Dies ist durch die Bezeichnung eines
braunen Getränkes mit einem Anteil Alkohol, unter der Benutzung des Begriffes “Schuss” als
Zählwort, in der Anlehnung an einen afrikanischen, Schwarzen Politiker, der erschossen wurde,
jedoch nicht gegeben.
Nach Frankfurt 2024 und Kassel 2025 kann auch Darmstadt ein Zeichen gegen rassistische
Begrifflichkeiten setzen und einen Beitrag dazu leisten, die Bezeichnung „Lumumba“ für ein
Genussmittel aus dem alltäglichen Sprachgebrauch zu verbannen.
Doris Winter
Regina Kremer
und Fraktion
Text aus PDF extrahiert