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Schaffung von Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG, hier: Antrag der CSU-Fraktion und Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindePuchheim
Datum2026-10-27
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Schaffung von Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG, hier: Antrag der CSU- Fraktion und Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion Beschlussvorlage 2026/0118 vom 19. Oktober 2026 Antrag Der Stadtrat Entscheidung über die gestellten Anträge. Anträge Die CSU-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 19. August 2026, das Landratsamt Fürstenfeldbruck bei der Bereitstellung geeigneter Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu unterstützen. Insbesondere sollen Einsatzmöglichkeiten im Aufgabenbereich des städti- schen Bauhofs geprüft und dem Landratsamt angeboten werden. Hierzu hat die AfD-Fraktion am 15. Oktober 2026 einen Ergänzungsantrag eingereicht. Dieser sieht eine umfassende und systematische Erfassung geeigneter Arbeitsgelegenheiten in städtischen Aufgabenbereichen vor. Darüber hinaus soll die Verwaltung weitere öffentliche und gemeinnützige Träger in Puchheim über die Einsatzmög- lichkeiten und das Verfahren informieren und bei Interesse unterstützen. Beide Anträge sind der Vorlage im Original als Anlagen beigefügt. Stellungnahme der Verwaltung Nach § 5 AsylbLG sollen soweit wie möglich Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Ein reguläres Arbeitsverhältnis wird dadurch nicht begründet. Nach Auskunft des Landratsamts vom 27. August 2026 lebten im Landkreis Fürstenfeldbruck 613 Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG. Zu diesem Zeitpunkt waren 58 Personen zur Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit ver- pflichtet. Diese Zahlen lassen keinen unmittelbaren Rückschluss darauf zu, wie viele Personen für ei- nen Einsatz in Puchheim zur Verfügung stehen. Bei einer ergänzenden Anfrage der Verwaltung schätzte das Landratsamt den grundsätzlich infrage kommenden Personenkreis in der Unterkunft Sie- mensstraße auf etwa 15 bis 20 Personen. Die Eignung und Verfügbarkeit für eine konkrete Tätigkeit sind jeweils im Einzelfall zu klären. Für die Umsetzung meldet die Stadt dem Landratsamt konkrete 2 Arbeitsgelegenheiten mit einer Beschreibung der Tätigkeiten und des vorgesehenen zeitlichen Um- fangs. Die Prüfung der persönlichen Voraussetzungen und die Zuweisung erfolgen durch das Landrat- samt. Die Stadt übernimmt die Einarbeitung, Anleitung und Aufsicht sowie die erforderlichen Teilnah- menachweise und Meldungen. Der damit verbundene Personalaufwand wird nicht erstattet. Nach Einschätzung der Leitung des städtischen Bauhofs gibt es im Bauhof nur wenige einfache Auf- gaben, die ohne engere Begleitung übernommen werden können. Zunächst ist eine entsprechende Einarbeitung erforderlich. Arbeitsgelegenheiten können den Teilnehmenden eine Tagesstruktur geben und ihnen ermöglichen, sich für die Allgemeinheit einzubringen. Die Verwaltung empfiehlt in Konkretisierung des aus ihrer Sicht zustimmungsfähigen CSU-Antrages, probeweise zunächst zwei Arbeitsgelegenheiten im städtischen Bauhof einzurichten und diese dem Landratsamt anzubieten. Dem Stadtrat ist zu gegebener Zeit über die Erfahrungen zu berichten. Die Arbeitseinsätze sollen insbesondere hinsichtlich des Verlaufs, des Nutzens und des Anleitungsauf- wands ausgewertet werden. Eine umfassende Erfassung sämtlicher städtischer Einsatzbereiche, wie ihn der Antrag der AfD-Frak- tion fordert, ist mit erheblichem Aufwand verbunden und unter Berücksichtigung der bisherigen Erfah- rungen mit derartigen Arbeitsgelegenheiten wenig erfolgversprechend. Die Stadt kann aufgrund des Aufwands auch nicht für freie und gemeinnützige Träger im Stadtgebiet die Bedarfsabfrage und Koor- dination übernehmen. Es ist aber möglich, auf diese Beschäftigungsmöglichkeiten (nochmals) lokal in geeigneter Form aufmerksam zu machen, so dass Interessierte sich insoweit unmittelbar an das Land- ratsamt wenden können. Finanzierung Die Aufwandsentschädigung für die Teilnehmenden wird vom Landratsamt Fürstenfeldbruck ausge- zahlt. Der städtische Personalaufwand für Einarbeitung, Anleitung, Aufsicht und Dokumentation wird nicht erstattet und kann derzeit nicht beziffert werden. Die Durchführung erfolgt mit dem vorhandenen Personal. Die Kostenübernahme für erforderliche Arbeitskleidung und notwendige Arbeitsmittel ist vor Beginn mit dem Landratsamt abzustimmen. Ein etwaiger zusätzlicher Sachmittelbedarf ist vor dem Einsatz zu ermitteln und haushaltsrechtlich abzusichern. 3 Beiräte, Referent/in Vorhergehende Beschlüsse Stadtrat vom 14.05.2024, TOP 9, Beschlussvorlage Nr. 2024/0099: Der Antrag der CSU-Fraktion, die Stadtverwaltung damit zu beauftragen, das Landratsamt Fürsten- feldbruck bei der Bereitstellung geeigneter Arbeitsgelegenheiten im Sinne des § 5 AsylbLG zu unter- stützen, wurde abgelehnt. Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen, 27 Anwesende, 0 Befangene. Anlagen: Antrag der CSU-Fraktion vom 19.08.2026 Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion vom 15.10.2026 einschließlich Anlagen Arbeitsgelegenheit DK - 19.02.2026 - Leitfaden AGH STIM - Leitfaden AGH STIM Arbeitsgelegenheiten - 26.03.2025 - - Arbeitsgelegenheiten LRA Präsentation Meldung einer externen Arbeitsgelegenheit Beratungsfolge 27.10.2026 Stadtrat öffentlich Entscheidung Verfasser 5 Sozialreferat

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