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Schaffung von Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG, hier: Antrag der CSU-Fraktion und Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Puchheim |
| Datum | 2026-10-27 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Schaffung von Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG, hier: Antrag der CSU-
Fraktion und Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion
Beschlussvorlage 2026/0118 vom 19. Oktober 2026
Antrag
Der Stadtrat Entscheidung über die gestellten Anträge.
Anträge
Die CSU-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 19. August 2026, das Landratsamt Fürstenfeldbruck
bei der Bereitstellung geeigneter Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) zu unterstützen. Insbesondere sollen Einsatzmöglichkeiten im Aufgabenbereich des städti-
schen Bauhofs geprüft und dem Landratsamt angeboten werden. Hierzu hat die AfD-Fraktion am 15.
Oktober 2026 einen Ergänzungsantrag eingereicht. Dieser sieht eine umfassende und systematische
Erfassung geeigneter Arbeitsgelegenheiten in städtischen Aufgabenbereichen vor. Darüber hinaus
soll die Verwaltung weitere öffentliche und gemeinnützige Träger in Puchheim über die Einsatzmög-
lichkeiten und das Verfahren informieren und bei Interesse unterstützen.
Beide Anträge sind der Vorlage im Original als Anlagen beigefügt.
Stellungnahme der Verwaltung
Nach § 5 AsylbLG sollen soweit wie möglich Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, kommunalen und
gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit
dient. Ein reguläres Arbeitsverhältnis wird dadurch nicht begründet. Nach Auskunft des Landratsamts
vom 27. August 2026 lebten im Landkreis Fürstenfeldbruck 613 Leistungsberechtigte nach dem
AsylbLG. Zu diesem Zeitpunkt waren 58 Personen zur Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit ver-
pflichtet. Diese Zahlen lassen keinen unmittelbaren Rückschluss darauf zu, wie viele Personen für ei-
nen Einsatz in Puchheim zur Verfügung stehen. Bei einer ergänzenden Anfrage der Verwaltung
schätzte das Landratsamt den grundsätzlich infrage kommenden Personenkreis in der Unterkunft Sie-
mensstraße auf etwa 15 bis 20 Personen. Die Eignung und Verfügbarkeit für eine konkrete Tätigkeit
sind jeweils im Einzelfall zu klären. Für die Umsetzung meldet die Stadt dem Landratsamt konkrete
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Arbeitsgelegenheiten mit einer Beschreibung der Tätigkeiten und des vorgesehenen zeitlichen Um-
fangs. Die Prüfung der persönlichen Voraussetzungen und die Zuweisung erfolgen durch das Landrat-
samt. Die Stadt übernimmt die Einarbeitung, Anleitung und Aufsicht sowie die erforderlichen Teilnah-
menachweise und Meldungen. Der damit verbundene Personalaufwand wird nicht erstattet.
Nach Einschätzung der Leitung des städtischen Bauhofs gibt es im Bauhof nur wenige einfache Auf-
gaben, die ohne engere Begleitung übernommen werden können. Zunächst ist eine entsprechende
Einarbeitung erforderlich.
Arbeitsgelegenheiten können den Teilnehmenden eine Tagesstruktur geben und ihnen ermöglichen,
sich für die Allgemeinheit einzubringen.
Die Verwaltung empfiehlt in Konkretisierung des aus ihrer Sicht zustimmungsfähigen CSU-Antrages,
probeweise zunächst zwei Arbeitsgelegenheiten im städtischen Bauhof einzurichten und diese dem
Landratsamt anzubieten. Dem Stadtrat ist zu gegebener Zeit über die Erfahrungen zu berichten. Die
Arbeitseinsätze sollen insbesondere hinsichtlich des Verlaufs, des Nutzens und des Anleitungsauf-
wands ausgewertet werden.
Eine umfassende Erfassung sämtlicher städtischer Einsatzbereiche, wie ihn der Antrag der AfD-Frak-
tion fordert, ist mit erheblichem Aufwand verbunden und unter Berücksichtigung der bisherigen Erfah-
rungen mit derartigen Arbeitsgelegenheiten wenig erfolgversprechend. Die Stadt kann aufgrund des
Aufwands auch nicht für freie und gemeinnützige Träger im Stadtgebiet die Bedarfsabfrage und Koor-
dination übernehmen. Es ist aber möglich, auf diese Beschäftigungsmöglichkeiten (nochmals) lokal in
geeigneter Form aufmerksam zu machen, so dass Interessierte sich insoweit unmittelbar an das Land-
ratsamt wenden können.
Finanzierung
Die Aufwandsentschädigung für die Teilnehmenden wird vom Landratsamt Fürstenfeldbruck ausge-
zahlt. Der städtische Personalaufwand für Einarbeitung, Anleitung, Aufsicht und Dokumentation wird
nicht erstattet und kann derzeit nicht beziffert werden. Die Durchführung erfolgt mit dem vorhandenen
Personal. Die Kostenübernahme für erforderliche Arbeitskleidung und notwendige Arbeitsmittel ist vor
Beginn mit dem Landratsamt abzustimmen. Ein etwaiger zusätzlicher Sachmittelbedarf ist vor dem
Einsatz zu ermitteln und haushaltsrechtlich abzusichern.
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Beiräte, Referent/in
Vorhergehende Beschlüsse
Stadtrat vom 14.05.2024, TOP 9, Beschlussvorlage Nr. 2024/0099:
Der Antrag der CSU-Fraktion, die Stadtverwaltung damit zu beauftragen, das Landratsamt Fürsten-
feldbruck bei der Bereitstellung geeigneter Arbeitsgelegenheiten im Sinne des § 5 AsylbLG zu unter-
stützen, wurde abgelehnt.
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen, 27 Anwesende, 0 Befangene.
Anlagen:
Antrag der CSU-Fraktion vom 19.08.2026
Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion vom 15.10.2026 einschließlich Anlagen
Arbeitsgelegenheit DK - 19.02.2026 - Leitfaden AGH STIM - Leitfaden AGH STIM
Arbeitsgelegenheiten - 26.03.2025 - - Arbeitsgelegenheiten LRA Präsentation
Meldung einer externen Arbeitsgelegenheit
Beratungsfolge
27.10.2026 Stadtrat öffentlich Entscheidung
Verfasser
5 Sozialreferat
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