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Änderungsantrag zur Stellplatzsatzung der Gemeinde Bischofsheim Antrag der Fraktion GALB-Bündnis 90/Die Grünen vom 03.06.2026 (DS-64-3/2026)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bischofsheim |
| Datum | 2026-11-12 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE
Vorlagen-Nr.: 64-3/2026 Fachbereich: Fachbereich Bauen und Bauhof
Datum: 10.06.2026 Sachbearbeitung: Vollmer, Frank
Betreff
Änderungsantrag zur Stellplatzsatzung der Gemeinde Bischofsheim DS-64-1/2026
Antrag der Fraktion GALB-Bündnis 90/Die Grünen vom 03.06.2026
(DS-64-3/2026)
Beschlussvorschlag
§ 4 Zahl
(6) Bei Mehrfamilienhäusern ist jeder Wohnung mindestens 1 Stellplatz direkt zuzuordnen.
(7) Bei Mehrfamilienhäusern und zusammenhängend geplanten Wohnquartieren kann die Anzahl der
Stellplätze reduziert werden, wenn ein qualifiziertes Mobilitätskonzept vorgelegt wird.
Wird für ein Vorhaben ein qualifiziertes Mobilitätskonzept vorgelegt, so kann eine Befreiung von oder
Aussetzung der Zahlung des Stellplatzablösebetrages ganz oder teilweise erfolgen. Die Anzahl der
abzulösenden Stellplätze kann um bis zu 30 Prozent verringert werden.
Ein qualifiziertes Mobilitätskonzept stellt eine Konzeption dar, die geeignet ist, die Nachfrage der
Bewohner bzw. Nutzer an Kraftfahrzeugen bzw. Kfz-Stellplätzen zu reduzieren. Dazu zählen
insbesondere:
1. die Teilnahme an einem Carsharing-Konzept,
2. die Vorhaltung von Maßnahmen, welche die Nutzung von Fahrrädern besonders unterstützen (z. B.
die Bereitstellung von Elektrofahrrädern, Lasten- und Sonderfahrräder über Bike-Sharing-Konzepte)
oder die Errichtung von zusätzlichen Abstellflächen/-räumen (z. B. für Fahrradanhänger),
3. spezielle Angebote für Beschäftigte, Bewohner und andere Nutzer (z. B. Jobticket, Semesterticket,
Jobräder, ÖPNV-Abo).
§ 9 Abstellplätze für Fahrräder
(5) Abstellplätze für Fahrräder in Mehrfamilienhäusern sind zu überdachen, wenn erforderlich zu
beleuchten und müssen für das sichere Abstellen auch hochwertigerer Fahrräder (z.B. Elektrofahrrad)
geeignet sein. 20 % der Abstellplätze sind für Sonderfahrräder (z.B. Lastenräder) zu konzipieren.
Treppen und steile Rampen sind zu vermeiden.
Abstellplätze für Fahrräder müssen eine Anschlussmöglichkeit für den Fahrradrahmen haben und
dem Fahrrad einen sicheren Stand ermöglichen. In Gebäuden sind auch andere gesicherte
Einstellmöglichkeiten realisierbar.
Anlage zur Stellplatzsatzung (§ 4 Abs. 1)
Punkt 1.1 und Punkt 1.2
1,5 Stellplätze je Wohneinheit.
Die Punkte sollen einzeln abgestimmt werden.
Wolfgang Bleith
Fraktion GALB – Bündnis 90 / Die Grünen
Sachverhalt/Erläuterungen
Finanzierung
Gesamtkosten der Maßnahme
Finanzierung Eigenanteil
Zuschüsse/Beiträge
Veranschlagung im Haushalt:
Sachkonto/Kostenträger/Kostenstelle
Anlagen
AKTUELL_Stellplatzsatzung 2026_Anlage zur Vorlage
AKTUELL_Anlage zur Stellplatzsatzung_Anlage zur Vorlage
AKTUELL_Artikel 12_In Überarbeitung_Anlage zur Vorlage
Auszug zu Top 5 vom 20.04.2026
Text aus PDF extrahiert