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Neufassung der Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Bischofsheim (DS-Nr. 30/2026), Änderungsantrag der GALB_BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 09.09.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBischofsheim
Datum2026-11-12 geplant
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BESCHLUSSVORLAGE Vorlagen-Nr.: 30-1/2026 Fachbereich: Fachbereich Familie, Soziales und Kultur Datum: 11.09.2026 Sachbearbeitung: Wacker, Nicole Betreff Neufassung der Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Bischofsheim (DS-Nr. 30/2026), Änderungsantrag der GALB_BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 09.09.2026 Beschlussvorschlag Die Gemeindevertretung möge beschließen: Der 2. Absatz der Allgemeinen Grundsätze wird wie folgt geändert: Sie gewährt allen Vereinen, Verbänden und vergleichbaren Organisationen, die ihren Sitz in der Gemeinde Bischofsheim haben und im sportlichen, kulturellen, sozialen, caritativen, gesellschaftlichen oder Umwelt- und Naturschutz- Bereich oder Ortsgruppe einer übergeordneten Organisation (z. B. Kreis- oder Landesorganisation) ist, … 3.6 Förderung von Vereinsjubiläen wird wie folgt geändert Die Gemeinde Bischofsheim gewährt für Vereinsjubiläen in Anerkennung der langjährigen Vereinsarbeit für die Allgemeinheit folgende Förderungen: beim 25. Gründungsfest 250,00 € beim 50. Gründungsfest 500,00 € beim 75. Gründungsfest 750,00 € ab dem 100. Gründungsfest 1.000,00 €, danach wird der Zuschuss alle weitere 25 Jahre ausgezahlt. Sachverhalt/Erläuterungen Umwelt- und Naturschutz sind ebenfalls förderungswürdige Aufgaben und gehören in die Satzung. Bei den Vereinsjubiläen wird ab dem 100. Gründungsfest mit der Änderung eine klare Regelung definiert. Der Antrag soll direkt im KUS beraten werden. Fraktion GALB – Bündnis 90 / Die Grünen Finanzierung / Anlagen Antrag Änderung Vereinsförderrichtlinien

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