Startseite › Bischofsheim › Antrag
Neufassung der Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Bischofsheim (DS-Nr. 30/2026), Änderungsantrag der GALB_BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 09.09.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bischofsheim |
| Datum | 2026-11-12 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE
Vorlagen-Nr.: 30-1/2026 Fachbereich: Fachbereich Familie, Soziales
und Kultur
Datum: 11.09.2026 Sachbearbeitung: Wacker, Nicole
Betreff
Neufassung der Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Bischofsheim (DS-Nr. 30/2026),
Änderungsantrag der GALB_BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 09.09.2026
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Der 2. Absatz der Allgemeinen Grundsätze wird wie folgt geändert:
Sie gewährt allen Vereinen, Verbänden und vergleichbaren Organisationen, die ihren Sitz in
der Gemeinde Bischofsheim haben und im sportlichen, kulturellen, sozialen, caritativen,
gesellschaftlichen oder Umwelt- und Naturschutz- Bereich oder Ortsgruppe einer
übergeordneten Organisation (z. B. Kreis- oder Landesorganisation) ist, …
3.6 Förderung von Vereinsjubiläen wird wie folgt geändert
Die Gemeinde Bischofsheim gewährt für Vereinsjubiläen in Anerkennung der langjährigen
Vereinsarbeit für die Allgemeinheit folgende Förderungen:
beim 25. Gründungsfest 250,00 €
beim 50. Gründungsfest 500,00 €
beim 75. Gründungsfest 750,00 €
ab dem 100. Gründungsfest 1.000,00 €,
danach wird der Zuschuss alle weitere 25 Jahre ausgezahlt.
Sachverhalt/Erläuterungen
Umwelt- und Naturschutz sind ebenfalls förderungswürdige Aufgaben und gehören in die
Satzung.
Bei den Vereinsjubiläen wird ab dem 100. Gründungsfest mit der Änderung eine klare
Regelung definiert.
Der Antrag soll direkt im KUS beraten werden.
Fraktion GALB – Bündnis 90 / Die Grünen
Finanzierung
/
Anlagen
Antrag Änderung Vereinsförderrichtlinien
Text aus PDF extrahiert