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Neufassung der Stellplatzsatzung für die Gemeinde Bischofsheim, Änderungsantrag der CDU und BFW vom 09.08.2026 (DS-Nr. 64-6/2026)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bischofsheim |
| Datum | 2026-10-29 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE
Vorlagen-Nr.: 64-6/2026 Fachbereich: Fachbereich Bauen und Bauhof
Datum: 11.08.2026 Sachbearbeitung: Vollmer, Frank
Betreff
Neufassung der Stellplatzsatzung für die Gemeinde Bischofsheim, Änderungsantrag der CDU
und BFW vom 09.08.2026 (DS-Nr. 64-6/2026)
Beschlussvorschlag
Der “neue” Änderungsantrag der GALB vom 24.6.2026 wird wie folgt geändert:
Absätze 4,7 und 8 werden gestrichen.
Ziff. 9): wird geändert und lautet wie folgt:
(9) Stellplätze sind ausreichend mit geeigneten Bäumen, Hecken oder Sträuchern zu
umpflanzen. Für je 4 Stellplätze ist ein standortgeeigneter Baum (Stammumfang mindestens
10 cm gemessen und 1 m Höhe) in einer unbefestigten Baumscheibe von ca. 4 m² zu pflanzen
und dauernd zu unterhalten. Zur Sicherung der Baumscheiben sind geeignete
Schutzvorrichtungen wie z. B. Abdeckgitter vorzusehen. Stellplätze mit mehr als 1000 m²
Flächenbefestigung sind zusätzlich durch eine raumgliedernde Bepflanzung zwischen den
Stellplatzgruppen zu unterteilen. Böschungen zwischen Stellplatzflächen sind flächendeckend
zu bepflanzen, außer in Gebieten für die ein rechtskräftiger Bebauungsplan mit
Bepflanzungsplan mit Grünfestsetzungen vorliegt.
Die Oberfläche von Tiefgaragen ist, soweit sie nicht selbst als Einstellplatzfläche genehmigt
oder überbaut ist, als Grünfläche intensiv zu gestalten und zu unterhalten (incl.
ausreichende mindestens 50 cm starke Erdüberdeckungsschicht), gärtnerisch anzulegen und
zu unterhalten.
Flachdächer ebenerdiger Garagen mit einer Dachfläche von mehr als 100 m² sind dauerhaft
extensiv zu begrünen und zu unterhalten.
Ausgenommen sind jeweils Flächen, die für technische Anlagen, notwendige
Belichtungs- oder Belüftungseinrichtungen oder Wartungswege erforderlich sind sowie
Fälle, in denen zwingende statische oder brandschutzrechtliche Gründe
entgegenstehen.
BFW- Fraktion CDU-Fraktion
Ute Rothenburger Simon Kanz
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender
Sachverhalt/Erläuterungen
/
Finanzierung
Anlagen
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