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Änderungsantrag zur Stellplatzsatzung der Gemeinde Bischofsheim Antrag der Fraktion GALB-Bündnis 90/Die Grünen vom 24.06.2026 (DS-64-4/2026)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bischofsheim |
| Datum | 2026-10-29 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE
Vorlagen-Nr.: 64-4/2026 Fachbereich: Fachbereich Bauen und Bauhof
Datum: 25.06.2026 Sachbearbeitung: Dinklage, Ilona
Betreff
Änderungsantrag zur Stellplatzsatzung der Gemeinde Bischofsheim
Antrag der Fraktion GALB-Bündnis 90/Die Grünen vom 24.06.2026
(DS-64-4/2026)
Beschlussvorschlag
§ 6 Beschaffenheit
(4) Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder sind mit geeignetem luft- und
wasserdurchlässigem Belag (z. B. wassergebundene Decke, Rasengittersteine,
Fugenpflaster, Sickersteine oder ähnliches) zu befestigen. Soweit nicht zum Schutz des
Grundwassers andere Ausführungsarten erforderlich sind.
(7). Ein Mindestabstand der Garagen vom öffentlichen Verkehrsraum von 5,00 m in
Fahrtrichtung ist einzuhalten. Ausnahmen hiervon sind nur zugelassen bei nicht
ausreichenden Grundstücksflächen, bestehender baulicher Anlagen und sofern es die
Verkehrsverhältnisse zulassen.
(8) Die Anordnung der Stellplätze ist möglichst rechtwinklig von der Begrenzung öffentlicher
Verkehrsflächen vorzusehen. Von öffentlichen Verkehrsflächen müssen Stellplätze ohne das
Überfahren anderer Stellplätze erreichbar sein. Ausnahmen sind lediglich zulässig, wenn für
jede Wohneinheit mindestens ein separat anfahrbarer Stellplatz vorhanden ist.
(9) Stellplätze sind ausreichend mit geeigneten Bäumen, Hecken oder Sträuchern zu
umpflanzen. Für je 4 Stellplätze ist ein standortgeeigneter Baum (Stammumfang mindestens
10 cm gemessen und 1 m Höhe) in einer unbefestigten Baumscheibe von ca. 4 m² zu
pflanzen und dauernd zu unterhalten. Zur Sicherung der Baumscheiben sind geeignete
Schutzvorrichtungen wie z. B. Abdeckgitter vorzusehen. Stellplätze mit mehr als 1000 m²
Flächenbefestigung sind zusätzlich durch eine raumgliedernde Bepflanzung zwischen den
Stellplatzgruppen zu unterteilen. Böschungen zwischen Stellplatzflächen sind
flächendeckend zu bepflanzen, außer in Gebieten für die ein rechtskräftiger Bebauungsplan
mit Bepflanzungsplan vorliegt.
Die Oberfläche von Tiefgaragen ist, soweit sie nicht selbst als Einstellplatzfläche genehmigt
ist, als Grünfläche intensiv zu gestalten (incl. ausreichende mindestens 50 cm starke
Erdüberdeckungsschicht), gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Flachdächer
ebenerdiger Garagenanlagen über 100 m² Nutzfläche sollen extensiv begrünt werden.
Sachverhalt/Erläuterungen
Die Punkte sind der alten Stellplatzsatzung entnommen. Warum sie nicht übernommen
wurden, ist nicht erklärt. Die Punkte sind unter anderem notwendig zum Klimaschutz in
unserer Gemeinde.
Wolfgang Bleith
Fraktion GALB – Bündnis 90 / Die Grünen
Finanzierung
Gesamtkosten der Maßnahme
Finanzierung Eigenanteil
Zuschüsse/Beiträge
Veranschlagung im Haushalt:
Sachkonto/Kostenträger/Kostenstelle
Anlagen
Neuer Änderungsantrag zu DS 64-1-2026 Stellplatzsatzung
Antrag -DS-64-3-2026
AKTUELL_Stellplatzsatzung 2026_Anlage zur Vorlage
AKTUELL_Anlage zur Stellplatzsatzung_Anlage zur Vorlage
AKTUELL_Artikel 12_In Überarbeitung_Anlage zur Vorlage
Auszug zu Top 5 vom 20.04.2026
Text aus PDF extrahiert