Startseite › Oelde › Antrag

Antrag der CDU-Fraktion: Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeOelde
Datum2026-11-02
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Stadt Oelde Die Bürgermeisterin Sitzungsvorlage B 2026/011/0357 öffentliche Sitzungsvorlage Federführung Fachbereichsleitung 1 Auskunft erteilt Herr Jakob Schmid Telefon 02522 / 72-303 E-Mail [email protected] Antrag der CDU-Fraktion: Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerber- leistungsgesetz Beratungsfolge Zuständigkeit Termin Rat Entscheidung 02.11.2026 Beschlussvorschlag Die CDU-Fraktion beantragt folgende Beschlussfassungen: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. die bestehenden Möglichkeiten zur Einrichtung und Vermittlung von Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für geeignete leistungsberechtigte Personen konsequent und vorrangig zu nutzen, 2. zusätzliche arbeitsmarktneutrale und im öffentlichen Interesse liegende Einsatzmöglich- keiten bei der Stadt Oelde sowie in Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Trägern zu schaffen und bestehende Einsatzmöglichkeiten bedarfsgerecht auszubauen, 3. alle für Arbeitsgelegenheiten geeigneten Leistungsberechtigten systematisch zu erfassen, aktiv anzusprechen und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten in entsprechende Tätig- Seite 1 von 2 keiten zu vermitteln, soweit nicht vorrangige Integrations-, Qualifizierungs-, Ausbildungs- oder Beschäftigungsmaßnahmen entgegenstehen, 4. die hierfür erforderlichen Kooperationen mit geeigneten Trägern weiterzuentwickeln und zusätzliche Einsatzstellen regelmäßig zu prüfen und zu erschließen, 5. dem Sozialausschuss bis zum 30.06.2027 über die Umsetzung dieses Beschlusses zu berichten. Der Bericht soll insbesondere die Anzahl der verfügbaren Arbeitsgelegenheiten, die Zahl der tatsächlich eingesetzten Personen, die neu geschaffenen Einsatzmöglichkeiten sowie bestehende Umsetzungshemmnisse darstellen. Anschließend ist dem Sozialaus- schuss jährlich Bericht zu erstatten. Beschlussvorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, zunächst probeweise zwei Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG einzurichten. Auf das Merkmal der „Arbeitsmarktneutralität“ wird verzichtet. Sachverhalt Stellungnahme der Verwaltung Am 12.10.2026 stellte die CDU-Fraktion den der Vorlage als Anlage 1 beigefügten Antrag. Zu den rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen der Einrichtung zusätzlicher Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG hat die Verwaltung in der Sitzung des Sozial- ausschusses am 23.09.2026 berichtet. Auf die Vorlage M 2026/500/0271/1 wird verwiesen. Die Verwaltung schlägt vor, in Ergänzung zu den integrationsfördernden Angeboten der sozialpädagogischen Flüchtlingsbetreuung probeweise zwei Arbeitsgelegenheiten einzurichten, um Erfahrungen zu den Effekten und dem damit verbundenen Aufwand zu gewinnen. Der CDU-Antrag sieht vor, dass Arbeitsgelegenheiten „arbeitsmarktneutral“ ausgestaltet werden. Die früher verwendete Formulierung, dass die verrichteten Arbeiten sonst „nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würden“ und damit arbeitsmarkt- bzw. wettbewerbsneutral wären, ist jedoch 2024 aus § 5 AsylbLG gestrichen worden. Damit sollte das Spektrum der möglichen Arbeiten erweitert werden. Die bei der Stadt Oelde grundsätzlich vorstellbaren Einsatzmöglichkeiten wie Müllentfernung oder einfache Pflegearbeiten im öffentlichen Raum können grundsätzlich auch im Wettbewerb an private Leistungserbringer vergeben werden und sind damit nicht „arbeitsmarktneutral“. Dass Arbeitsgelegenheiten, die gegen eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde geleistet werden, potentiell in den Wettbewerb mit privaten Leistungserbringern gestellt werden, hat der Gesetzgeber in Kauf genommen. Um die Bereitstellung von Arbeits- gelegenheiten bei der Stadt Oelde zu ermöglichen, ist auf dieses Merkmal zu verzichten. Anlage Anlage 1 – Antrag der CDU-Fraktion vom 11.10.2026 Seite 2 von 2

Text aus PDF extrahiert