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Stand der Umsetzung frühkindlicher Bildung in Nürnberg (Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 15.06.2026)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Nürnberg |
| Datum | 2026-10-29 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Berichtsvorlage
J/033/2026
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 29.10.2026 öffentlich Bericht
Betreff:
Stand der Umsetzung frühkindlicher Bildung in Nürnberg
(Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 15.06.2026)
Anlagen:
4.1 Sachverhalt
Antrag_Frühkindliche Bildung_CSU
Bericht:
Die Verwaltung berichtet auf Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 15.06.2026 über die
Verwendung der Fördermittel aus dem "Gute-Kita-Gesetz" seit 2019 in Nürnberger
Kindertageseinrichtungen, mit Fokus auf die städtischen Einrichtungen. Ab Januar 2027
werden die Mittel aus dem bisherigen Gute-Kita-Gesetz in die reguläre
Betriebskostenförderung überführt (Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und
Betreuungsgesetzes, BayKiBiG). Der Bericht stellt die inhatlichen Schwerpunktthemen der
Reform vor sowie die aktuellen Planungen zur Umsetzung in Nürnberger
Kindertageseinrichtungen. Ziel ist, die erreichten Qualitätsverbesserungen, z.B. bei der
Sprachförderung oder der Stärkung der Kita-Leitungen, auch unter den neuen
Förderbedingungen weiterzuführen.
Die Vorlage gibt auch einen groben Überblick auf das vom Bund geplante Gesetz zur
Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der
Kindertagesbetreuung (Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz – SCQEG), das das
Gute-Kita-Gesetz ab 2027 ablösen soll.
Bezug zum Orientierungsrahmen für die Jugend-, Familien-, Senior*innen, Bildungs- und
Sozialpolitik in Nürnberg:
Leitlinie 1: Gesellschaftliche Vielfalt gemeinsam leben
Leitlinie 2: Familien stärken, Erziehung unterstützen
Leitlinie 3: Rechte von Kindern und Jugendlichen durchsetzen
Leitlinie 4: Bildung im Lebenslauf fördern, früh beginnen
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Stadt Nürnberg Berichtsvorlage J/033/2026
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Die Mittelverwendung wird entsprechend der Themenschwerpunkte in den JHA eingebracht.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
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Stadt Nürnberg Berichtsvorlage J/033/2026
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Die Abstimmung findet im Rahmen der Themenschwerpunkte statt.
3. Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Der Weiterentwicklungsprozess berücksichtigt gezielt die Vielfalt in den
städtischen Kindertageseinrichtungen und die Veränderungen in der
Lebenswelt von Kindern und deren Familien.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
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