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Entwicklung von Leitlinien gem. § 246e Baugesetzbuch (BauGB), Antrag der Ratsfraktion der SPD
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Norden |
| Datum | 2026-10-29 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
S T A D T N O R D E N
Sitzungsvorlage
Beschluss-Nr: Status Datum Wahlperiode
2402/2026/3.1 öffentlich 12.05.2026 2021 - 2026
Tagesordnungspunkt:
Entwicklung von Leitlinien gem. § 246e Baugesetzbuch (BauGB), Antrag der Ratsfraktion der SPD
Beratungsfolge:
09.06.2026 Bau- und Sanierungsausschuss öffentlich
17.06.2026 Verwaltungsausschuss nicht öffentlich
24.06.2026 Rat der Stadt Norden öffentlich
Sachbearbeitung/Produktverantwortlich: Organisationseinheit/Beteiligung:
Niehoff, 3.1 Stadtentwicklung
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Norden nimmt vom Antrag der SPD-Fraktion vom 11. Mai 2026 zur Entwicklung von
Leitlinien gem. § 246e BauGB Kenntnis.
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Sach- und Rechtslage:
1. Kurzfassung
Die Ratsfraktion der SPD hat einen Antrag auf die unverzügliche Entwicklung von Leitlinien gem. § 246e
BauGB gestellt.
Begründung:
Der Bauturbo (§ 246e BauGB) ist eine befristete Sonderregelung, die Kommunen ermöglicht, Wohnungs-
bauprojekte schneller zu genehmigen, indem sie von bestehenden bauplanungsrechtlichen Vorschriften
abweichen können.
Einzelheiten zum Inhalt des Antrags siehe Anlage 1 (Antragschreiben der SPD-Fraktion im Rat der Stadt
Norden vom 11. Mai 2026)
2. Aufgabe
2.1 Gegenwärtige Position
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2.2 Grund oder Anlass für Entscheidungs- und Handlungsbedarf
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2.3 Darüber soll entschieden werden
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2.4 Handelt es sich um eine freiwillige Maßnahme
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3. Ziele und Rahmenbedingungen
3.1 Ziele
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3.2 Ggf. Rahmenbedingungen
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4. Lösungen
4.1 Lösungen und Alternativen
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4.2 Ggf. Belege, Zahlen, Fakten (Finanzielle/Personelle Auswirkungen/Folgekosten)
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Zusammenfassung:
☐ Finanzielle/Personelle Auswirkungen liegen nicht vor.
☐ Die finanziellen Auswirkungen wurden vorab mit dem Fachdienst Finanzen abgestimmt.
☐ Die personellen Auswirkungen wurden vorab mit dem Fachdienst Personal abgestimmt.
☐ Folgekostenberechnung / ☐ Wirtschaftlichkeitsvergleichsberechnung nicht erforderlich.
☐ Eine Folgekostenberechnung für Investitionen ab 50.000 € ist als Anlage beigefügt.
☐ Eine Wirtschaftlichkeitsvergleichsberechnung unter Berücksichtigung mehrerer Möglichkeiten für Investi-
tionen ab 500.000 € ist als Anlage beigefügt.
☐ Fördermittel sind/werden beantragt.
5. Vorschlag
5.1 Favorisierte Lösungen
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5.2 Wichtige Gründe dafür
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5.3 Wichtige Gründe dagegen
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5.4 Ggf. Chancen und Risiken
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6. Umsetzung
6.1 Nächste Schritte
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6.2 Maßnahmen, um Entscheidung abzusichern
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