Startseite › Norden › Antrag

Entwicklung von Leitlinien gem. § 246e Baugesetzbuch (BauGB), Antrag der Ratsfraktion der SPD

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeNorden
Datum2026-10-29
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

S T A D T N O R D E N Sitzungsvorlage Beschluss-Nr: Status Datum Wahlperiode 2402/2026/3.1 öffentlich 12.05.2026 2021 - 2026 Tagesordnungspunkt: Entwicklung von Leitlinien gem. § 246e Baugesetzbuch (BauGB), Antrag der Ratsfraktion der SPD Beratungsfolge: 09.06.2026 Bau- und Sanierungsausschuss öffentlich 17.06.2026 Verwaltungsausschuss nicht öffentlich 24.06.2026 Rat der Stadt Norden öffentlich Sachbearbeitung/Produktverantwortlich: Organisationseinheit/Beteiligung: Niehoff, 3.1 Stadtentwicklung Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Stadt Norden nimmt vom Antrag der SPD-Fraktion vom 11. Mai 2026 zur Entwicklung von Leitlinien gem. § 246e BauGB Kenntnis. - 2 - Sach- und Rechtslage: 1. Kurzfassung Die Ratsfraktion der SPD hat einen Antrag auf die unverzügliche Entwicklung von Leitlinien gem. § 246e BauGB gestellt. Begründung: Der Bauturbo (§ 246e BauGB) ist eine befristete Sonderregelung, die Kommunen ermöglicht, Wohnungs- bauprojekte schneller zu genehmigen, indem sie von bestehenden bauplanungsrechtlichen Vorschriften abweichen können. Einzelheiten zum Inhalt des Antrags siehe Anlage 1 (Antragschreiben der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Norden vom 11. Mai 2026) 2. Aufgabe 2.1 Gegenwärtige Position Text 2.2 Grund oder Anlass für Entscheidungs- und Handlungsbedarf Text 2.3 Darüber soll entschieden werden Text 2.4 Handelt es sich um eine freiwillige Maßnahme Text 3. Ziele und Rahmenbedingungen 3.1 Ziele Text 3.2 Ggf. Rahmenbedingungen Text 4. Lösungen 4.1 Lösungen und Alternativen Text - 3 - 4.2 Ggf. Belege, Zahlen, Fakten (Finanzielle/Personelle Auswirkungen/Folgekosten) Text Zusammenfassung: ☐ Finanzielle/Personelle Auswirkungen liegen nicht vor. ☐ Die finanziellen Auswirkungen wurden vorab mit dem Fachdienst Finanzen abgestimmt. ☐ Die personellen Auswirkungen wurden vorab mit dem Fachdienst Personal abgestimmt. ☐ Folgekostenberechnung / ☐ Wirtschaftlichkeitsvergleichsberechnung nicht erforderlich. ☐ Eine Folgekostenberechnung für Investitionen ab 50.000 € ist als Anlage beigefügt. ☐ Eine Wirtschaftlichkeitsvergleichsberechnung unter Berücksichtigung mehrerer Möglichkeiten für Investi- tionen ab 500.000 € ist als Anlage beigefügt. ☐ Fördermittel sind/werden beantragt. 5. Vorschlag 5.1 Favorisierte Lösungen Text 5.2 Wichtige Gründe dafür Text 5.3 Wichtige Gründe dagegen Text 5.4 Ggf. Chancen und Risiken Text 6. Umsetzung 6.1 Nächste Schritte Text 6.2 Maßnahmen, um Entscheidung abzusichern Text

Text aus PDF extrahiert