Startseite › Norden › Antrag
Kindertageseinrichtungen: Sicherung von Standards bei der frühkindlichen Sprachförderung
Angenommen7 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Norden |
| Datum | 2026-09-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
S T A D T N O R D E N
Sitzungsvorlage
Beschluss-Nr: Status Datum Wahlperiode
2556/2026/2.2 öffentlich 27.08.2026 2021 - 2026
Tagesordnungspunkt:
Kindertageseinrichtungen: Sicherung von Standards bei der frühkindlichen Sprachförderung
Beratungsfolge:
23.09.2026 Jugend-, Bildungs-, Sozial- und Sportausschuss öffentlich
26.10.2026 Verwaltungsausschuss nicht öffentlich
29.10.2026 Rat der Stadt Norden öffentlich
Sachbearbeitung/Produktverantwortlich: Organisationseinheit/Beteiligung:
Kutscher, 2.2 Jugend, Schule, Sport und Kultur
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Norden beschließt, dass zur Sicherung der Standards der frühkindlichen Sprachbildung
das Defizit für die personellen Ressourcen von 1,5 Std./W. je Kindergartengruppe – unabhängig von der
Qualifikation des päd. Personals- für die Umsetzung der alltagsintegrierten Sprachbildung in den städt.
Kindertagesstätten und für die freien Träger von Kindertagesstätten im Stadtgebiet Norden bis auf Widerruf
finanziert bzw. refinanziert werden.
- 2 -
Sach- und Rechtslage:
1. Kurzfassung
Zur Sicherung der Qualitätsstandards für die alltagsintegrierte Sprachbildung in Kindertagesstätten soll,
unabhängig von der Qualifikation des Personals, das Defizit für die Bereitstellung von päd. Personal im
Umfang von 1,5 Std./W. je Kindergartengruppe finanziert/refinanziert werden.
2. Aufgabe
2.1 Gegenwärtige Position
Mit Inkrafttreten des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG)
am 1. August 2021 wurde die Aufgabe der vorschulischen Sprachbildung und Sprachförderung den Kinder-
tagesstätten übertragen. Zur Umsetzung dieser Aufgabe wird dem Landkreis Aurich als örtlich zuständiger
Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe auf Antrag eine besondere Finanzhilfe gewährt (ehemals §
18a Abs. 1 KiTaG, seit Juli 2021 § 31 NKiTaG).
Eine besondere Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung (ehemals § 18a Abs. 1 KiTaG, seit Juli
2021 § 31 NKiTaG) stellt Mittel zur Verfügung, die u.a. für zusätzliche zeitliche und personelle Ressourcen
in den Kindertagesstätten eingesetzt werden. Für das Kita-Jahr 2026/2027 erhalten die Träger von Kinder-
tagesstätten 1.785,41 EUR je Kindergartengruppe für zusätzliche personelle Ressourcen zur Umsetzung der
vorgenannten Alltagsintegrierten Sprachbildung. Mit dieser Summe kann zurzeit ein/e Mitarbeiter/in
in der Entgeltgruppe S3, Stufe 1 TVöD-SuE mit 1,3 Std./W.,
in der Entgeltgruppe S8a, Stufe 3 TVöD-SuE mit 1,03 Std./W.,
in der Entgeltgruppe S8b, Stufe 6 TVöD-SuE mit 0,78 Std./W.
beschäftigt werden. Diese zusätzlichen Zeitanteile für die alltagsintergierte Sprachbildung der Mitarbei-
ter/innen müssen jedes Jahr befristet werden und reduzieren sich in den vergangenen Jahren stetig, da die
Pauschale durch das Land nicht entsprechend der Tarifanpassungen angepasst wird. Zudem kann höher
qualifiziertes Personal bzw. Personal mit mehr Berufserfahrung entsprechend nur mit deutlich weniger Zei-
tanteilen beschäftigt werden.
2.2 Grund oder Anlass für Entscheidungs- und Handlungsbedarf
Die Träger der Kindertagesstätten müssen jedes Jahr neu rechnen, wie viele Zeitanteile sie je Kindergar-
tengruppe an welche/n Mitarbeiter/in vergeben können, um die Pauschale für die alltagsintegrierte Sprach-
bildung einzuhalten.
Eine Zusicherung der Finanzierung/Refinanzierung einer bestimmten Stundenanzahl je Woche und Kinder-
gartengruppe würde den Träger dahingehend entlasten, dass er eine Planungssicherheit hat und die ent-
sprechenden Mitarbeiter/innen nach Fähigkeit und nicht nach Budget auswählen kann. Die Mitarbeiter/in-
nen können für diese Aufgabe langfristig ausgewählt werden und sich entsprechend spezialisieren und
fortbilden.
2.3 Darüber soll entschieden werden
Im Stadtgebiet Norden gibt es derzeit 30 Kindergartengruppen. Die Finanzierung/Refinanzierung des Defi-
zits für eine alltagsintegrierte Sprachbildung von 1,5 Std./W. pro Kindergartengruppe wird angestrebt. Dies
bedeutet einen jährlichen Zuschussbedarf je Kindergartengruppe bei einer Eingruppierung in der
Entgeltgruppe S3, Stufe 1 TVöD-SuE von ca. 270,00 EUR (0,2 Std./W.),
Entgeltgruppe S8a, Stufe 3 TVöD-SuE von ca. 815,00 EUR (0,47 Std./W.),
Entgeltgruppe S8b, Stufe 6 TVöD-SuE von ca. 1.620,00 EUR (0,72 Std./W.)
Der Zuschussbedarf für alle Kindergartengruppen (17 Kindergartengruppen von freien Trägern und 13 Kin-
dergartengruppen von städtischen Einrichtungen) würde sich somit auf 8.100 EUR – 48.000 EUR belaufen.
- 3 -
Bei der derzeitigen Eingruppierungsstruktur wird von einem Zuschussbedarf von ca. 30.000 EUR ausgegan-
gen.
2.4 Handelt es sich um eine freiwillige Maßnahme
Ja, es wäre eine freiwillige Leistung.
3. Ziele und Rahmenbedingungen
3.1 Ziele
Eine gesicherte / verlässliche Finanzierung/Refinanzierung schafft Planungssicherheit für Träger, Einrich-
tungen und das pädagogische Personal. Weiterhin entlastet sie pädagogische Teams und ermöglicht eine
fachlich fundierte, kontinuierliche Begleitung von Kindern und Familien. Schlussendlich stärkt die frühzei-
tige sprachliche Bildung, die Chancengerechtigkeit und verbessert die Voraussetzungen für einen erfolg-
reichen Bildungsweg.
3.2 Ggf. Rahmenbedingungen
-
4. Lösungen
4.1 Lösungen und Alternativen
Alternativ müssten die Träger für jedes Kita-Jahr ausrechnen, wie viele Zeitanteile sie anhand der Pauschale
des Landkreises an ihre Mitarbeiter/innen für diese Aufgabe vergeben können.
4.2 Ggf. Belege, Zahlen, Fakten (Finanzielle/Personelle Auswirkungen/Folgekosten)
Siehe 2.1 und 2.3
Zusammenfassung:
☐ Finanzielle/Personelle Auswirkungen liegen nicht vor.
☐ Die finanziellen Auswirkungen wurden vorab mit dem Fachdienst Finanzen abgestimmt.
☐ Die personellen Auswirkungen wurden vorab mit dem Fachdienst Personal abgestimmt.
☐ Folgekostenberechnung / ☐ Wirtschaftlichkeitsvergleichsberechnung nicht erforderlich.
☐ Eine Folgekostenberechnung für Investitionen ab 50.000 € ist als Anlage beigefügt.
☐ Eine Wirtschaftlichkeitsvergleichsberechnung unter Berücksichtigung mehrerer Möglichkeiten für Investiti-
onen ab 500.000 € ist als Anlage beigefügt.
☐ Fördermittel sind/werden beantragt.
5. Vorschlag
5.1 Favorisierte Lösungen
Eine Finanzierung/Refinanzierung einer festgelegten Stundenanzahl je Woche pro Kindergartengruppe von
1.5 Std./W. unabhängig von der Qualifizierung des päd. Personals.
5.2 Wichtige Gründe dafür
s. 3.1
5.3 Wichtige Gründe dagegen
Es ist eine freiwillige Leistung, die zusätzliche finanzielle Ressourcen fordert.
5.4 Ggf. Chancen und Risiken
Kinder kommen mit unterschiedlichen sprachlichen Voraussetzungen in die Kindertagesstätten. Die Kin-
dertagesstätte bietet die Möglichkeit, Entwicklungsunterschiede frühzeitig wahrzunehmen und Kinder ge-
zielt zu unterstützen. Eine hochwertige und stetige Sprachbildung trägt dazu bei, allen Kindern bessere
Voraussetzungen für die weitere Bildungsbiografie und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
6. Umsetzung
6.1 Nächste Schritte
- 4 -
-
6.2 Maßnahmen, um Entscheidung abzusichern
-
Text aus PDF extrahiert