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Ratsantrag der CDU-Stadtratsfraktion vom 07.10.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeNienburg/Weser
Datum2026-10-27
DatenstufeNur Dokumente
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Stadt Nienburg/Weser Der Bürgermeister Antrag Nr.: 11/187/2026 öffentlich Datum: 12.10.2026 Produkt: 1101 Angelegenheiten der Gemeindeverfassung Innere Verwaltung Auskunft erteilt: Handorf, Katja Beratungsfolge: Datum: Gremium: 26.10.2026 Verwaltungsausschuss 27.10.2026 Rat der Stadt Nienburg/Weser Sachbetreff: Ratsantrag der CDU-Stadtratsfraktion vom 07.10.2026 hier: Sicherheit und Ordnung in der Fußgängerzone Antragsbegründung: Nach den wiederholten Beobachtungen und Rückmeldungen an die CDU-Fraktion wird die Fußgängerzone insbesondere in der Leinstraße und der Georgstraße regelmäßig von Kraftfahrzeugen ohne erkennbare Berechtigung befahren und zum Parken genutzt. Auch während der Lebensmittelausgabe der Tafel kommt es zu entsprechenden An- fahrten. Die CDU-Fraktion hat diese Problematik bereits mehrfach angesprochen. Eine dauer- haft wirksame Durchsetzung der geltenden Regelungen ist bislang aus unserer Sicht nicht erreicht worden. Die Fußgängerzone muss als sicherer Aufenthalts- und Bewegungsraum für Menschen zu Fuß verlässlich geschützt werden. Unerlaubter Kraftfahrzeugverkehr beeinträchtigt ihre Funktion und kann insbesondere Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Be- hinderungen gefährden. Hinzu kommen Berichte über aggressives Verhalten gegenüber städtischen Mitarbei- tenden bei der Wahrnehmung ihrer Kontrollaufgaben. Die Stadt muss dafür sorgen, dass ihre Beschäftigten diese Aufgaben unter sicheren Bedingungen erfüllen können. Einschüchterung und Übergriffe dürfen die Durchsetzung geltender Regeln nicht ver- hindern. Die geschilderte Situation erfordert ein abgestimmtes Vorgehen bei unerlaubten Fahr- ten, Parkverstößen und sicherheitsrelevanten Konflikten. Dafür müssen die verfügbaren /2026 Drucksache Nr.: 11/187 / Seite 1 von 3 kommunalen Kräfte, die Zusammenarbeit mit der Polizei und ergänzende Schutzmaß- nahmen gemeinsam betrachtet werden. Mit diesem Antrag sollen verschiedene Lösungen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, rechtli- chen Zulässigkeit und Kosten verglichen werden. Ziel ist ein umsetzbares Konzept, das die Fußgängerzone schützt, städtische Mitarbeitende unterstützt und eine verlässliche Durchsetzung der geltenden Regeln ermöglicht. - siehe beigefügter Antrag vom 07.10.2026 - Antragstext: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Maßnahmenkonzept zur wirksamen Durchsetzung der geltenden Verkehrsregelungen und zur Verbesserung der Sicherheit in der Nien- burger Fußgängerzone, insbesondere in der Leinstraße und der Georgstraße, zu erar- beiten. Hierzu sind folgende Maßnahmen und Handlungsoptionen zu prüfen: 1. Lagebild und verlässliche Kontrollen Die Verwaltung stellt die geltenden Zufahrts-, Liefer- und Ausnahmeregelungen sowie die bisherigen Kontrollmaßnahmen dar. Sie erfasst räumliche und zeitliche Schwer- punkte unerlaubten Befahrens und Parkens sowie gemeldete Konflikte mit städtischen Mitarbeitenden. Auf dieser Grundlage sind Möglichkeiten einer regelmäßigen und wirksamen Kontroll- präsenz einschließlich des dafür erforderlichen Personalbedarfs und einer verlässlichen Vertretungsregelung zu prüfen. 2. Unterstützung durch einen qualifizierten Sicherheitsdienst Es ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang ein zusätzlicher Sicherheitsdienst die städ- tischen Mitarbeitenden bei Kontrollen begleiten und schützen sowie zur Präsenz und Deeskalation beitragen kann. Die Prüfung muss ein klar abgegrenztes Aufgabenprofil, die rechtlichen Grenzen des Einsatzes, notwendige Qualifikationen, Haftungs- und Datenschutzfragen sowie die Kosten umfassen. Hoheitliche Entscheidungen und Maßnahmen verbleiben bei den je- weils zuständigen Behörden. Als mögliche Einstiegsmaßnahme ist ein zeitlich befristeter, auf besonders belastete Or- te und Zeiten ausgerichteter Erprobungseinsatz zu untersuchen. 3. Sicherheitspartnerschaft mit der Polizei Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah ein Gespräch mit der Leiterin der zuständigen Polizeiinspektion über die Einrichtung beziehungsweise Weiterentwicklung einer örtli- chen Sicherheitspartnerschaft zu führen. Ziel ist eine verbindliche Abstimmung insbesondere über:  gemeinsame oder zeitlich aufeinander abgestimmte Schwerpunktkontrollen; /2026 Drucksache Nr.: 11/187 / Seite 2 von 3  die Überwachung unerlaubten Kraftfahrzeugverkehrs in der Fußgängerzone;  die Unterstützung städtischer Mitarbeitender bei aggressivem Verhalten und Ge- fahrensituationen;  feste Ansprechpersonen, Meldewege und Abläufe bei Beleidigungen, Bedrohun- gen oder Übergriffen;  einen regelmäßigen Austausch über die Lage und die Wirksamkeit der Maßnah- men. Die Zuständigkeiten von Stadtverwaltung, Straßenverkehrsbehörde und Polizei sind dabei eindeutig abzugrenzen. 4. Bauliche und organisatorische Zugangskontrolle Ergänzend sind geeignete Maßnahmen zur Verhinderung unerlaubter Einfahrten zu prüfen, insbesondere Poller oder andere Zugangssperren sowie eine verständliche und gut erkennbare Beschilderung. Berechtigte Zufahrten, notwendige Lieferverkehre, die Belange von Menschen mit Be- hinderungen sowie die Erreichbarkeit für Feuerwehr und Rettungsdienst sind sicherzu- stellen. 5. Verkehrssituation während der Tafelausgabe Für die Zeiten der Lebensmittelausgabe der Tafel ist gemeinsam mit den Verantwortli- chen und den zuständigen Stellen eine sichere Organisation der Anfahrt und Abholung zu entwickeln. Dabei sind geeignete Halte- und Abholmöglichkeiten außerhalb der ge- sperrten Bereiche sowie notwendige Lösungen für mobilitätseingeschränkte Menschen zu berücksichtigen. Ziel ist, die wichtige Arbeit der Tafel zu unterstützen und zugleich unerlaubte Fahrten und Gefährdungen in der Fußgängerzone zu vermeiden. 6. Schutz der städtischen Mitarbeitenden Das Konzept soll geeignete Maßnahmen für sichere Kontrollgänge enthalten. Dazu ge- hören insbesondere bedarfsgerechte Zweierbesetzungen, Deeskalationsschulungen, verlässliche Kommunikations- und Alarmierungswege sowie die Unterstützung bei der Dokumentation und Anzeige von Übergriffen. 7. Vorlage und Erfolgskontrolle Die Verwaltung legt den zuständigen Gremien spätestens drei Monate nach Beschluss- fassung eine vergleichende Bewertung der Handlungsoptionen mit einer begründeten Empfehlung vor. Darzustellen sind die rechtlichen Voraussetzungen, Zuständigkeiten, Personal- und Sachkosten, Umsetzungsmöglichkeiten und ein Zeitplan. Kurzfristig mögliche Verbesse- rungen innerhalb bestehender Zuständigkeiten und Haushaltsmittel sollen bereits wäh- rend der Konzepterarbeitung umgesetzt und in der Vorlage dokumentiert werden. Für die empfohlenen Maßnahmen sind Kriterien zur Erfolgskontrolle vorzuschlagen, insbesondere zur Entwicklung unerlaubter Einfahrten, Parkverstöße und sicherheitsre- levanter Vorfälle. /2026 Drucksache Nr.: 11/187 / Seite 3 von 3

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