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Ratsantrag der CDU-Stadtratsfraktion vom 07.10.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Nienburg/Weser |
| Datum | 2026-10-27 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Nienburg/Weser
Der Bürgermeister
Antrag Nr.: 11/187/2026
öffentlich
Datum: 12.10.2026 Produkt: 1101 Angelegenheiten der
Gemeindeverfassung
Innere Verwaltung
Auskunft erteilt: Handorf, Katja
Beratungsfolge:
Datum: Gremium:
26.10.2026 Verwaltungsausschuss
27.10.2026 Rat der Stadt Nienburg/Weser
Sachbetreff:
Ratsantrag der CDU-Stadtratsfraktion vom 07.10.2026
hier: Sicherheit und Ordnung in der Fußgängerzone
Antragsbegründung:
Nach den wiederholten Beobachtungen und Rückmeldungen an die CDU-Fraktion wird
die Fußgängerzone insbesondere in der Leinstraße und der Georgstraße regelmäßig
von Kraftfahrzeugen ohne erkennbare Berechtigung befahren und zum Parken genutzt.
Auch während der Lebensmittelausgabe der Tafel kommt es zu entsprechenden An-
fahrten.
Die CDU-Fraktion hat diese Problematik bereits mehrfach angesprochen. Eine dauer-
haft wirksame Durchsetzung der geltenden Regelungen ist bislang aus unserer Sicht
nicht erreicht worden.
Die Fußgängerzone muss als sicherer Aufenthalts- und Bewegungsraum für Menschen
zu Fuß verlässlich geschützt werden. Unerlaubter Kraftfahrzeugverkehr beeinträchtigt
ihre Funktion und kann insbesondere Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Be-
hinderungen gefährden.
Hinzu kommen Berichte über aggressives Verhalten gegenüber städtischen Mitarbei-
tenden bei der Wahrnehmung ihrer Kontrollaufgaben. Die Stadt muss dafür sorgen,
dass ihre Beschäftigten diese Aufgaben unter sicheren Bedingungen erfüllen können.
Einschüchterung und Übergriffe dürfen die Durchsetzung geltender Regeln nicht ver-
hindern.
Die geschilderte Situation erfordert ein abgestimmtes Vorgehen bei unerlaubten Fahr-
ten, Parkverstößen und sicherheitsrelevanten Konflikten. Dafür müssen die verfügbaren
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kommunalen Kräfte, die Zusammenarbeit mit der Polizei und ergänzende Schutzmaß-
nahmen gemeinsam betrachtet werden.
Mit diesem Antrag sollen verschiedene Lösungen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, rechtli-
chen Zulässigkeit und Kosten verglichen werden. Ziel ist ein umsetzbares Konzept, das
die Fußgängerzone schützt, städtische Mitarbeitende unterstützt und eine verlässliche
Durchsetzung der geltenden Regeln ermöglicht.
- siehe beigefügter Antrag vom 07.10.2026 -
Antragstext:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Maßnahmenkonzept zur wirksamen Durchsetzung
der geltenden Verkehrsregelungen und zur Verbesserung der Sicherheit in der Nien-
burger Fußgängerzone, insbesondere in der Leinstraße und der Georgstraße, zu erar-
beiten.
Hierzu sind folgende Maßnahmen und Handlungsoptionen zu prüfen:
1. Lagebild und verlässliche Kontrollen
Die Verwaltung stellt die geltenden Zufahrts-, Liefer- und Ausnahmeregelungen sowie
die bisherigen Kontrollmaßnahmen dar. Sie erfasst räumliche und zeitliche Schwer-
punkte unerlaubten Befahrens und Parkens sowie gemeldete Konflikte mit städtischen
Mitarbeitenden.
Auf dieser Grundlage sind Möglichkeiten einer regelmäßigen und wirksamen Kontroll-
präsenz einschließlich des dafür erforderlichen Personalbedarfs und einer verlässlichen
Vertretungsregelung zu prüfen.
2. Unterstützung durch einen qualifizierten Sicherheitsdienst
Es ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang ein zusätzlicher Sicherheitsdienst die städ-
tischen Mitarbeitenden bei Kontrollen begleiten und schützen sowie zur Präsenz und
Deeskalation beitragen kann.
Die Prüfung muss ein klar abgegrenztes Aufgabenprofil, die rechtlichen Grenzen des
Einsatzes, notwendige Qualifikationen, Haftungs- und Datenschutzfragen sowie die
Kosten umfassen. Hoheitliche Entscheidungen und Maßnahmen verbleiben bei den je-
weils zuständigen Behörden.
Als mögliche Einstiegsmaßnahme ist ein zeitlich befristeter, auf besonders belastete Or-
te und Zeiten ausgerichteter Erprobungseinsatz zu untersuchen.
3. Sicherheitspartnerschaft mit der Polizei
Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah ein Gespräch mit der Leiterin der zuständigen
Polizeiinspektion über die Einrichtung beziehungsweise Weiterentwicklung einer örtli-
chen Sicherheitspartnerschaft zu führen.
Ziel ist eine verbindliche Abstimmung insbesondere über:
gemeinsame oder zeitlich aufeinander abgestimmte Schwerpunktkontrollen;
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die Überwachung unerlaubten Kraftfahrzeugverkehrs in der Fußgängerzone;
die Unterstützung städtischer Mitarbeitender bei aggressivem Verhalten und Ge-
fahrensituationen;
feste Ansprechpersonen, Meldewege und Abläufe bei Beleidigungen, Bedrohun-
gen oder Übergriffen;
einen regelmäßigen Austausch über die Lage und die Wirksamkeit der Maßnah-
men.
Die Zuständigkeiten von Stadtverwaltung, Straßenverkehrsbehörde und Polizei sind
dabei eindeutig abzugrenzen.
4. Bauliche und organisatorische Zugangskontrolle
Ergänzend sind geeignete Maßnahmen zur Verhinderung unerlaubter Einfahrten zu
prüfen, insbesondere Poller oder andere Zugangssperren sowie eine verständliche und
gut erkennbare Beschilderung.
Berechtigte Zufahrten, notwendige Lieferverkehre, die Belange von Menschen mit Be-
hinderungen sowie die Erreichbarkeit für Feuerwehr und Rettungsdienst sind sicherzu-
stellen.
5. Verkehrssituation während der Tafelausgabe
Für die Zeiten der Lebensmittelausgabe der Tafel ist gemeinsam mit den Verantwortli-
chen und den zuständigen Stellen eine sichere Organisation der Anfahrt und Abholung
zu entwickeln. Dabei sind geeignete Halte- und Abholmöglichkeiten außerhalb der ge-
sperrten Bereiche sowie notwendige Lösungen für mobilitätseingeschränkte Menschen
zu berücksichtigen.
Ziel ist, die wichtige Arbeit der Tafel zu unterstützen und zugleich unerlaubte Fahrten
und Gefährdungen in der Fußgängerzone zu vermeiden.
6. Schutz der städtischen Mitarbeitenden
Das Konzept soll geeignete Maßnahmen für sichere Kontrollgänge enthalten. Dazu ge-
hören insbesondere bedarfsgerechte Zweierbesetzungen, Deeskalationsschulungen,
verlässliche Kommunikations- und Alarmierungswege sowie die Unterstützung bei der
Dokumentation und Anzeige von Übergriffen.
7. Vorlage und Erfolgskontrolle
Die Verwaltung legt den zuständigen Gremien spätestens drei Monate nach Beschluss-
fassung eine vergleichende Bewertung der Handlungsoptionen mit einer begründeten
Empfehlung vor.
Darzustellen sind die rechtlichen Voraussetzungen, Zuständigkeiten, Personal- und
Sachkosten, Umsetzungsmöglichkeiten und ein Zeitplan. Kurzfristig mögliche Verbesse-
rungen innerhalb bestehender Zuständigkeiten und Haushaltsmittel sollen bereits wäh-
rend der Konzepterarbeitung umgesetzt und in der Vorlage dokumentiert werden.
Für die empfohlenen Maßnahmen sind Kriterien zur Erfolgskontrolle vorzuschlagen,
insbesondere zur Entwicklung unerlaubter Einfahrten, Parkverstöße und sicherheitsre-
levanter Vorfälle.
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