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Widmung des "Haus am Berg" in Seelscheid als Traustätte des Standesamtes der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid

Angenommen
TypAntrag
GemeindeNeunkirchen-Seelscheid
Datum2026-09-24
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TOP 10 Beschlussvorlage Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid Der Bürgermeister Ordnungsamt Vorlage Nr. BV/0253/25 Datum: 08.09.2026 Gremium Sitzung am öffentlich Haupt- und Finanzausschuss 24.09.2026 öffentlich Rat der Gemeinde 08.10.2026 öffentlich Tagesordnung Widmung des "Haus am Berg" in Seelscheid als Traustätte des Standesamtes der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, folgenden Beschluss zu fassen: Das Restaurant „Haus am Berg“, Bergstr. 56 a, in der Ortslage Seelscheid wird als Trauort des Standesamtes Neunkirchen-Seelscheid gewidmet. Begründung: Inzwischen ist es der zunehmende Wunsch von Brautpaaren, ihre Eheschließung zu einem besonderen Event zu gestalten und an einem außergewöhnlichen Ort durchführen zu lassen. Mit der Widmung des „Hauses in Bewegung“ in Seelscheid kann den Paaren seit April 2017 ganzjährig – neben dem Trauzimmer im Rathaus – ein besonderer Trauort mit Saal und Gewölbekeller angeboten werden. Hier werden zudem ab dem kommenden Winter einmal monatlich Candlelight-Trauungen in romantischer Atmosphäre sowie Eheschließungen am Freitag vor Karneval für karnevalsbegeistere Paare angeboten. Durch den Ratsbeschluss vom 06.05.2026 sind mit der Wiese in Pohlhausen sowie dem Alpakahof bereits 2 weitere Trauorte hinzugekommen. Um das Angebot - insbesondere in den Wintermonaten - zu erweitern, würde sich neben dem „Haus in Bewegung“, das „Haus am Berg“ mit seinem unverwechselbaren Flair in Seelscheid als Ort für Eheschließungen anbieten. In den Sommermonaten könnten dort ebenfalls Trauungen im „Weingarten“ stattfinden. BV/0253/25 Seite 1 von 2 Die bisher verwaltungsseitig geführten Gespräche führten zu folgenden Ergebnissen: 1. Der Eigentümer des „Haus am Berg“ stellt der Gemeinde einen Raum, sowie den „Weingarten“ zur Verfügung. Die Aufwendungen des Betreibers pro Trauung werden dem jeweiligen Brautpaar durch den Eigentümer privatrechtlich in Rechnung gestellt. Der Gemeinde entstehen keine Kosten. 2. Die ersten Trauungen können bereits in diesem Jahr erfolgen. Die Trauungen können in Abstimmung mit dem Eigentümer flexibel angeboten werden. 3. Die Ehepaare gehen mit dem Eigentümer des „Haus am Berg“ zusätzlich privatrechtliche Verträge zur Nutzung des Geländes zum Zwecke der Eheschließung bzw. für die Ausstattung ein. Weitere Dienstleistungen, wie z.B. ein Sektempfang, können von den Eheschließenden zusätzlich in Anspruch genommen werden. Die Widmung von Eheschließungsstätten ist erforderlich, um rechtlich verbindlich festzulegen, dass ein bestimmter Ort den Anforderungen des Personenstandsgesetzes (PStG) entspricht und somit als offizieller Raum für Trauungen zugelassen ist. Dieser personenstandsrechtliche Organisationsakt sichert die Würde, Ordnung und Sicherheit der Eheschließung und würde der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid zukünftig die Möglichkeit bieten, an 5 verschiedenen Orten sowie per Hubschrauber in der Luft innerhalb des Gemeindegebietes Brautpaare in den Hafen der Ehe zu führen. Erläuternd sei abschließend dargestellt, dass die Widmung jedem Brautpaar die Möglichkeit der Nutzung dieser Eheschließungsstätte ermöglicht und niemand beim dortigen Eheschließungswunsch von den Eigentümern abgewiesen werden darf. Nach dem Beschluss des Rates und der öffentlichen Bekanntmachung wird die neue Eheschließungsstätte mit dem offiziellen Hoheitsschild „Standesamt“ nebst Wappen des Landes Nordrhein-Westfalen gekennzeichnet. In Vertretung Schneider BV/0253/25 Seite 2 von 2

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