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Widmung des "Haus am Berg" in Seelscheid als Traustätte des Standesamtes der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Neunkirchen-Seelscheid |
| Datum | 2026-09-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
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Beschlussvorlage
Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid
Der Bürgermeister
Ordnungsamt
Vorlage Nr. BV/0253/25
Datum: 08.09.2026
Gremium Sitzung am öffentlich
Haupt- und Finanzausschuss 24.09.2026 öffentlich
Rat der Gemeinde 08.10.2026 öffentlich
Tagesordnung
Widmung des "Haus am Berg" in Seelscheid als Traustätte des Standesamtes
der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, folgenden Beschluss zu
fassen:
Das Restaurant „Haus am Berg“, Bergstr. 56 a, in der Ortslage Seelscheid wird als Trauort
des Standesamtes Neunkirchen-Seelscheid gewidmet.
Begründung:
Inzwischen ist es der zunehmende Wunsch von Brautpaaren, ihre Eheschließung zu einem
besonderen Event zu gestalten und an einem außergewöhnlichen Ort durchführen zu lassen.
Mit der Widmung des „Hauses in Bewegung“ in Seelscheid kann den Paaren seit April 2017
ganzjährig – neben dem Trauzimmer im Rathaus – ein besonderer Trauort mit Saal und
Gewölbekeller angeboten werden. Hier werden zudem ab dem kommenden Winter einmal
monatlich Candlelight-Trauungen in romantischer Atmosphäre sowie Eheschließungen am
Freitag vor Karneval für karnevalsbegeistere Paare angeboten. Durch den Ratsbeschluss vom
06.05.2026 sind mit der Wiese in Pohlhausen sowie dem Alpakahof bereits 2 weitere Trauorte
hinzugekommen.
Um das Angebot - insbesondere in den Wintermonaten - zu erweitern, würde sich neben dem
„Haus in Bewegung“, das „Haus am Berg“ mit seinem unverwechselbaren Flair in Seelscheid
als Ort für Eheschließungen anbieten.
In den Sommermonaten könnten dort ebenfalls Trauungen im „Weingarten“ stattfinden.
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Die bisher verwaltungsseitig geführten Gespräche führten zu folgenden Ergebnissen:
1. Der Eigentümer des „Haus am Berg“ stellt der Gemeinde einen Raum, sowie den
„Weingarten“ zur Verfügung. Die Aufwendungen des Betreibers pro Trauung werden
dem jeweiligen Brautpaar durch den Eigentümer privatrechtlich in Rechnung gestellt.
Der Gemeinde entstehen keine Kosten.
2. Die ersten Trauungen können bereits in diesem Jahr erfolgen. Die Trauungen können
in Abstimmung mit dem Eigentümer flexibel angeboten werden.
3. Die Ehepaare gehen mit dem Eigentümer des „Haus am Berg“ zusätzlich
privatrechtliche Verträge zur Nutzung des Geländes zum Zwecke der Eheschließung
bzw. für die Ausstattung ein.
Weitere Dienstleistungen, wie z.B. ein Sektempfang, können von den Eheschließenden
zusätzlich in Anspruch genommen werden.
Die Widmung von Eheschließungsstätten ist erforderlich, um rechtlich verbindlich festzulegen,
dass ein bestimmter Ort den Anforderungen des Personenstandsgesetzes (PStG) entspricht
und somit als offizieller Raum für Trauungen zugelassen ist. Dieser personenstandsrechtliche
Organisationsakt sichert die Würde, Ordnung und Sicherheit der Eheschließung und würde
der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid zukünftig die Möglichkeit bieten, an 5 verschiedenen
Orten sowie per Hubschrauber in der Luft innerhalb des Gemeindegebietes Brautpaare in den
Hafen der Ehe zu führen.
Erläuternd sei abschließend dargestellt, dass die Widmung jedem Brautpaar die Möglichkeit
der Nutzung dieser Eheschließungsstätte ermöglicht und niemand beim dortigen
Eheschließungswunsch von den Eigentümern abgewiesen werden darf.
Nach dem Beschluss des Rates und der öffentlichen Bekanntmachung wird die neue
Eheschließungsstätte mit dem offiziellen Hoheitsschild „Standesamt“ nebst Wappen des
Landes Nordrhein-Westfalen gekennzeichnet.
In Vertretung
Schneider
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