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Neuorganisation des Familienamtes

Angenommen
TypAntrag
GemeindeNeunkirchen-Seelscheid
Datum2026-09-24
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TOP 7 Beschlussvorlage Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid Der Bürgermeister Amt für Verwaltungsmanagement Vorlage Nr. BV/0149/25/1 Datum: 25.08.2026 Gremium Sitzung am öffentlich Haupt- und Finanzausschuss 24.09.2026 öffentlich Rat der Gemeinde 08.10.2026 öffentlich Tagesordnung Neuorganisation des Familienamtes Beschlussvorschlag: Dem Rat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte für die Neuorganisation des Familienamtes und dessen Aufteilung in ein Amt für Schule/Kultur/Sport sowie ein Amt für Soziales (Arbeitstitel) vorzunehmen, damit diese zum Zeitpunkt des Ausscheidens des derzeitigen Amtsleiters mit Ablauf des 31.07.2027 in Kraft treten kann. Finanzielle Auswirkungen: Durch die geplante Neuorganisation entsteht eine zusätzliche Amtsleitungsstelle. Gleichzeitig entfallen die bisherigen Sachgebietsleitungsstellen und werden durch zwei Sachbearbeiterstellen mit jeweils einem Stellenumfang von 0,5 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) ersetzt. Insgesamt können hierdurch Personalkosten eingespart werden. Die genaue Höhe der Einsparung hängt von der konkreten Besetzung der beiden Stellen ab. Maßgeblich sind dabei insbesondere, ob die Stellen mit Tarifbeschäftigten oder Beamten besetzt werden sowie die jeweilige Erfahrungsstufe und – bei Beamten – die persönlichen Verhältnisse, insbesondere Familienstand und Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder. Bei einer Besetzung mit zwei Tarifbeschäftigten wird derzeit mit einer jährlichen Einsparung von rund 850 € gerechnet. Bei einer Besetzung mit zwei Beamten ergibt sich eine voraussichtliche jährliche Einsparung von rund 29.780 €, wobei die Pensionsrückstellungen hierbei nicht berücksichtigt sind. BV/0149/25/1 Seite 1 von 3 Begründung: In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.04.2026 hatte die Verwaltung vorgeschlagen, das Familienamt nach dem ruhestandsbedingten Ausscheiden des Amtsleiters künftig in zwei eigenständige Fachämter aufzuteilen. Durch die Trennung der Aufgabenbereiche Schule/Kultur/Sport auf der einen sowie Soziales auf der anderen Seite könnten die steigenden fachlichen Anforderungen besser abgebildet, die Führungsstrukturen klarer gestaltet und die Entscheidungs- und Abstimmungsprozesse beschleunigt werden. Zugleich ermögliche die frühzeitige organisatorische Entscheidung eine strukturierte Einarbeitung der künftigen Amtsleitungen während der verbleibenden Dienstzeit des derzeitigen Amtsinhabers, sofern die angedachte interne Nachbesetzung erfolgreich verlaufe. Zur weiteren Begründung wird auf die Vorlage BV/0149/25 verwiesen. In der Sitzung im April wurde kein Beschluss gefasst. Stattdessen wurde die Beschlussfassung hierüber in die Haushaltsberatungen vertagt, da die seinerzeit vorgeschlagene Variante Mehrkosten bedeutet hätte. Die Verwaltung wurde beauftragt darzulegen, aus welchen Gründen das damalige Sozialamt (Amt 50) und das Kultur- und Sportamt (Amt 40) seinerzeit zu einem Familienamt zusammengelegt wurden. Daneben wurde um ein entsprechendes Organigramm der geplanten neuen Struktur gebeten. Trotz intensiver Recherche lassen sich die damaligen Beweggründe für eine Zusammenlegung der beiden Ämter weder den Protokollen des Rates noch den Protokollen des Haupt- und Finanzausschusses entnehmen. Lediglich in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.09.2006 findet sich unter Tagesordnungspunkt 12.1 („Organisations- und Personalentwicklungskonzept der Gemeindeverwaltung Neunkirchen- Seelscheid – Verwaltung 2008“) der knappe Hinweis, dass „das Familienamt in seiner Gesamtheit 2005/2006 neu organisiert worden“ sei. Weitere Erläuterungen oder eine Begründung für diese Neuorganisation enthält die Mitteilungsvorlage jedoch nicht. Auch aus den übrigen Rats- und Ausschussprotokollen ergeben sich keine weiteren Erkenntnisse. Insbesondere finden sich dort keine Ausführungen zu den Gründen der Neuorganisation, mit der mutmaßlich die Zusammenlegung der damaligen Ämter 40 und 50 gemeint war. Im Jahr 2015 wurde das Familienamt dann kurzzeitig noch einmal in Amt 40 und Amt 50 aufgeteilt, allerdings nur hinsichtlich der Dezernatsverteilung. Mit der Wahl eines zusätzlichen Beigeordneten wurde dem bisherigen Beigeordneten, der die Funktion des Ersten Beigeordneten wahrnehmen sollte, das innerhalb des Familienamtes befindliche Sozialamt als Dezernat zugeordnet. Hierdurch waren ihm neben seinen Zuständigkeiten für die Gemeindewerke und das gemeinsame Kommunalunternehmen auch Aufgaben innerhalb der Kernverwaltung als Dezernent übertragen. Das Sozialamt verantwortete der Erste Beigeordnete als Dezernent bis zu seinem Dienstende im Jahr 2018. Das Familienamt bestand währenddessen unverändert fort, die Dezernatszuständigkeiten waren jedoch auf zwei Dezernate verteilt: Während das Sozialamt dem Ersten Beigeordneten zugeordnet war, verblieben die übrigen Aufgaben des Familienamtes im Dezernat der Bürgermeisterin. BV/0149/25/1 Seite 2 von 3 Die nun vorgeschlagene Neuorganisation des Familienamtes, die eine Aufteilung in ein Amt 40 und ein Amt 50 beabsichtigt, würde zur folgenden Struktur führen: Zur besseren Lesbarkeit ist das Organigramm zusätzlich als Anlage dieser Vorlage beigefügt. Damit die neue Struktur keine zusätzlichen Personalkosten verursacht, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die bisherigen Stellen der fachlichen Leitungen bei einer Nachbesetzung mit Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeitern künftig nur noch mit einem Stellenumfang von jeweils 0,5 Stellen zu besetzen. Hierdurch kann erreicht werden, dass die Personalkosten nicht steigen und ggf. reduziert werden (s. o.). Sofern der Haupt- und Finanzausschuss der vorgeschlagenen neuen Struktur zustimmt, werden die beiden Stellen im Stellenplan, der dem Rat im Rahmen der Haushaltsberatungen vorgelegt wird, entsprechend auf jeweils 0,5 Stellen reduziert. Die neue, zukunftsfähige Struktur könnte damit ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand realisiert werden. Guido Vierkötter BV/0149/25/1 Seite 3 von 3

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