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Neuorganisation des Familienamtes
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Neunkirchen-Seelscheid |
| Datum | 2026-09-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
TOP 7
Beschlussvorlage
Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid
Der Bürgermeister
Amt für Verwaltungsmanagement
Vorlage Nr. BV/0149/25/1
Datum: 25.08.2026
Gremium Sitzung am öffentlich
Haupt- und Finanzausschuss 24.09.2026 öffentlich
Rat der Gemeinde 08.10.2026 öffentlich
Tagesordnung
Neuorganisation des Familienamtes
Beschlussvorschlag:
Dem Rat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte für die Neuorganisation des
Familienamtes und dessen Aufteilung in ein Amt für Schule/Kultur/Sport sowie ein Amt für
Soziales (Arbeitstitel) vorzunehmen, damit diese zum Zeitpunkt des Ausscheidens des
derzeitigen Amtsleiters mit Ablauf des 31.07.2027 in Kraft treten kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die geplante Neuorganisation entsteht eine zusätzliche Amtsleitungsstelle. Gleichzeitig
entfallen die bisherigen Sachgebietsleitungsstellen und werden durch zwei
Sachbearbeiterstellen mit jeweils einem Stellenumfang von 0,5 Vollzeitäquivalenten (VZÄ)
ersetzt. Insgesamt können hierdurch Personalkosten eingespart werden.
Die genaue Höhe der Einsparung hängt von der konkreten Besetzung der beiden Stellen ab.
Maßgeblich sind dabei insbesondere, ob die Stellen mit Tarifbeschäftigten oder Beamten
besetzt werden sowie die jeweilige Erfahrungsstufe und – bei Beamten – die persönlichen
Verhältnisse, insbesondere Familienstand und Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder.
Bei einer Besetzung mit zwei Tarifbeschäftigten wird derzeit mit einer jährlichen Einsparung
von rund 850 € gerechnet. Bei einer Besetzung mit zwei Beamten ergibt sich eine
voraussichtliche jährliche Einsparung von rund 29.780 €, wobei die Pensionsrückstellungen
hierbei nicht berücksichtigt sind.
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Begründung:
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.04.2026 hatte die Verwaltung
vorgeschlagen, das Familienamt nach dem ruhestandsbedingten Ausscheiden des
Amtsleiters künftig in zwei eigenständige Fachämter aufzuteilen. Durch die Trennung der
Aufgabenbereiche Schule/Kultur/Sport auf der einen sowie Soziales auf der anderen Seite
könnten die steigenden fachlichen Anforderungen besser abgebildet, die Führungsstrukturen
klarer gestaltet und die Entscheidungs- und Abstimmungsprozesse beschleunigt werden.
Zugleich ermögliche die frühzeitige organisatorische Entscheidung eine strukturierte
Einarbeitung der künftigen Amtsleitungen während der verbleibenden Dienstzeit des
derzeitigen Amtsinhabers, sofern die angedachte interne Nachbesetzung erfolgreich verlaufe.
Zur weiteren Begründung wird auf die Vorlage BV/0149/25 verwiesen.
In der Sitzung im April wurde kein Beschluss gefasst. Stattdessen wurde die Beschlussfassung
hierüber in die Haushaltsberatungen vertagt, da die seinerzeit vorgeschlagene Variante
Mehrkosten bedeutet hätte. Die Verwaltung wurde beauftragt darzulegen, aus welchen
Gründen das damalige Sozialamt (Amt 50) und das Kultur- und Sportamt (Amt 40) seinerzeit
zu einem Familienamt zusammengelegt wurden. Daneben wurde um ein entsprechendes
Organigramm der geplanten neuen Struktur gebeten.
Trotz intensiver Recherche lassen sich die damaligen Beweggründe für eine
Zusammenlegung der beiden Ämter weder den Protokollen des Rates noch den Protokollen
des Haupt- und Finanzausschusses entnehmen. Lediglich in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses vom 05.09.2006 findet sich unter Tagesordnungspunkt 12.1
(„Organisations- und Personalentwicklungskonzept der Gemeindeverwaltung Neunkirchen-
Seelscheid – Verwaltung 2008“) der knappe Hinweis, dass „das Familienamt in seiner
Gesamtheit 2005/2006 neu organisiert worden“ sei.
Weitere Erläuterungen oder eine Begründung für diese Neuorganisation enthält die
Mitteilungsvorlage jedoch nicht.
Auch aus den übrigen Rats- und Ausschussprotokollen ergeben sich keine weiteren
Erkenntnisse. Insbesondere finden sich dort keine Ausführungen zu den Gründen der
Neuorganisation, mit der mutmaßlich die Zusammenlegung der damaligen Ämter 40 und 50
gemeint war.
Im Jahr 2015 wurde das Familienamt dann kurzzeitig noch einmal in Amt 40 und Amt 50
aufgeteilt, allerdings nur hinsichtlich der Dezernatsverteilung. Mit der Wahl eines zusätzlichen
Beigeordneten wurde dem bisherigen Beigeordneten, der die Funktion des Ersten
Beigeordneten wahrnehmen sollte, das innerhalb des Familienamtes befindliche Sozialamt als
Dezernat zugeordnet. Hierdurch waren ihm neben seinen Zuständigkeiten für die
Gemeindewerke und das gemeinsame Kommunalunternehmen auch Aufgaben innerhalb der
Kernverwaltung als Dezernent übertragen. Das Sozialamt verantwortete der Erste
Beigeordnete als Dezernent bis zu seinem Dienstende im Jahr 2018. Das Familienamt
bestand währenddessen unverändert fort, die Dezernatszuständigkeiten waren jedoch auf
zwei Dezernate verteilt: Während das Sozialamt dem Ersten Beigeordneten zugeordnet war,
verblieben die übrigen Aufgaben des Familienamtes im Dezernat der Bürgermeisterin.
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Die nun vorgeschlagene Neuorganisation des Familienamtes, die eine Aufteilung in ein Amt
40 und ein Amt 50 beabsichtigt, würde zur folgenden Struktur führen:
Zur besseren Lesbarkeit ist das Organigramm zusätzlich als Anlage dieser Vorlage beigefügt.
Damit die neue Struktur keine zusätzlichen Personalkosten verursacht, wird seitens der
Verwaltung vorgeschlagen, die bisherigen Stellen der fachlichen Leitungen bei einer
Nachbesetzung mit Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeitern künftig nur noch mit einem
Stellenumfang von jeweils 0,5 Stellen zu besetzen. Hierdurch kann erreicht werden, dass die
Personalkosten nicht steigen und ggf. reduziert werden (s. o.).
Sofern der Haupt- und Finanzausschuss der vorgeschlagenen neuen Struktur zustimmt,
werden die beiden Stellen im Stellenplan, der dem Rat im Rahmen der Haushaltsberatungen
vorgelegt wird, entsprechend auf jeweils 0,5 Stellen reduziert. Die neue, zukunftsfähige
Struktur könnte damit ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand realisiert werden.
Guido Vierkötter
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