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Entgelt- und Nutzungsordnung der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid; hier: Anträge der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und FDP
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Neunkirchen-Seelscheid |
| Datum | 2026-10-08 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
TOP 6
Ergänzungsvorlage
Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid
Der Bürgermeister
Bauamt
Vorlage Nr. BV/0174/25/1
Datum: 31.08.2026
Gremium Sitzung am öffentlich
Haupt- und Finanzausschuss 24.09.2026 öffentlich
Tagesordnung
Entgelt- und Nutzungsordnung der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid;
hier: Anträge der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und FDP
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss stimmt dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen vom 28.08.2026 zur Beschlussvorlage BV/0174/25 vollumfänglich zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die mit dem Änderungsantrag verbundenen
Ermäßigungen und Ausnahmeregelungen die mit der von ihr vorgeschlagenen Neufassung
angestrebte Verbesserung der Kostendeckung deutlich reduzieren werden. Nach
Einschätzung der Verwaltung ist zu erwarten, dass die erzielbaren Einnahmen hierdurch
geringer ausfallen als nach dem ursprünglichen Verwaltungsentwurf und in vielen Bereichen
sogar unter dem Niveau der bislang geltenden Regelungen aus dem Jahr 2015 liegen
können. Die Kostenunterdeckung der gemeindlichen Veranstaltungsstätten würde sich
dadurch gegenüber der Zielsetzung der vorgeschlagenen Neufassung entsprechend
erhöhen.
Begründung:
Mit Beschlussvorlage BV/0174/25 hat die Verwaltung eine vollständige Neufassung der
Nutzungsordnung, Entgeltordnung und Entgelttabelle vorgeschlagen. Ziel der Neuregelung
war neben der rechtlichen und organisatorischen Aktualisierung insbesondere die stärkere
Beteiligung der Nutzerinnen und Nutzer an den tatsächlichen Kosten der gemeindlichen
Einrichtungen. Die bisherigen Entgelte decken die Aufwendungen für Energie, Reinigung,
Instandhaltung, Versicherungen und Personal nur geringfügig ab.
Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sieht
verschiedene Anpassungen vor. Wesentliche Inhalte sind die Entgeltfreiheit für
gemeinnützige örtliche Vereine unter bestimmten Voraussetzungen, der Verzicht auf
BV/0174/25/1 Seite 1 von 2
zusätzliche Belastungen dieser Vereine durch Eintrittsgeldabgaben, die unveränderte
Beibehaltung der bisherigen Entgelte für freiberufliche Musiklehrer, die Wiedereinführung
ermäßigter Mobiliarentgelte für örtliche Vereine, die Anpassung der Reinigungsregelungen
für kurze Nutzungen sowie die Einführung einer Übergangs- und Evaluationsregelung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die unentgeltliche Nutzung gemeindlicher Räumlichkeiten
durch die Volkshochschule derzeit satzungsrechtlich geregelt ist. Die abweichende
Zuordnung in der Entgeltordnung erfolgte irrtümlich und entsprach nicht den
satzungsrechtlichen Vorgaben; eine entgeltpflichtige Einstufung ist daher nicht möglich.
Die Verwaltung hat die Änderungen in das neue Regelwerk aufgenommen. Die Änderungen
tragen den Belangen des örtlichen Vereinswesens und des Ehrenamtes Rechnung und
führen zur Akzeptanz der neuen Nutzungs- und Entgeltregelungen. Gleichzeitig bleiben die
grundsätzlichen rechtlichen und organisatorischen Verbesserungen der vorgeschlagenen
Neufassung erhalten.
Stellungnahme zum Änderungsantrag der FDP-Fraktion zur Gebührenordnung für die
Nutzung gemeindlicher Räumlichkeiten vom 07.06.2026
Der vorgeschlagene Dauernutzungsvertrag wurde rechtlich geprüft. Aus Sicht der
Verwaltung ist eine praktische Umsetzung jedoch nicht möglich. Voraussetzung für einen
Dauernutzungsvertrag wäre beispielsweise eine feststehende und regelmäßige Nutzung der
gemeindlichen Räumlichkeiten. Dies ist bei den beantragten Nutzungen in der Regel nicht
gegeben, da die tatsächliche Verfügbarkeit der Räume vor jedem Termin gesondert geprüft
und mit anderen Nutzungsanfragen/Belegungen abgestimmt werden muss.
Aus diesem Grund ist es erforderlich, für jeden einzelnen Nutzungstermin eine gesonderte
Vereinbarung abzuschließen. Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes könnte jedoch
ein „vereinfachter Nutzungsvertrag“ entwickelt werden, dessen Vertragsinhalt grundsätzlich
unverändert bleibt und bei dem lediglich die jeweilige Liegenschaft sowie Datum und Uhrzeit
der Nutzung angepasst werden. Ziel sollte dabei ein möglichst schlankes Vertragswerk von
beispielsweise maximal drei Seiten ohne zusätzliche Anlagen sein. Die Verwaltung wird ein
Muster eines solchen „vereinfachten Nutzungsvertrages“ entwickeln und dem Ausschuss
vorlegen.
Unabhängig von einem „vereinfachten Nutzungsvertrag“ gelten die Bestimmungen der
allgemeinen Nutzungsordnung uneingeschränkt.
Guido Vierkötter
Bürgermeister
Anlagen:
1. Antrag CDU-Fraktion
2. Antrag FDP-Fraktion
BV/0174/25/1 Seite 2 von 2
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