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Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 14.09.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Muggensturm |
| Datum | 2026-11-02 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Muggensturm Beschlussvorschlag 2026/113
Amt: Hauptamt Beratungsfolge Sitzung am
Gemeinderat 02.11.2026
AZ.: öffentlich
Beratungsergebnis:
Bearbeiter: Susanne Volz
Verfasser: Durim Basha
einstimmig MitStimmen- Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen Beschlussvor- Abweichung KeinBeschluss
mehrheit schlag wirdnachgereicht
Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 14.09.2026 auf Entfernung der mobilen Raumsys-
teme im Schulhofbereich der Albert-Schweitzer-Schule
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 14.09.2026 wurde von der SPD-
Gemeinderatsfraktion beantragt, die auf dem Schulgelände vorhandenen mobilen Raumsysteme zu
entfernen und die hierfür erforderlichen Mittel im nächsten Haushaltplan bereitzustellen. Zur
Begründung wurde ausgeführt, dass die mobilen Raumsysteme seit Jahren nicht mehr genutzt
würden, im Schulhof ein unschönes Erscheinungsbild verursachten und aufgrund ihres Zustandes
eine zukunftsfähige Nutzung nicht mehr möglich erscheine. Die Verwaltung wurde gebeten, die
Kosten für die Entfernung der mobilen Raumsysteme zu ermitteln sowie eine Beschreibung seines
aktuellen Zustands zu erstellen.
Besichtigung und Feststellung des aktuellen Zustands
Am 23.09.2026 wurden die mobilen Raumsysteme der Albert-Schweitzer-Schule erneut besichtigt,
um seinen derzeitigen baulichen Zustand zu überprüfen. Bei der gemeinsamen Besichtigung
konnten keine sichtbaren Schimmelbildungen festgestellt werden. Die mobilen Raumsysteme
machen im Innenbereich einen dichten und insgesamt trockenen Eindruck. Sichtbare
Wassereintrittsstellen oder sonstige Hinweise auf einen aktuellen Wassereintritt waren nicht
erkennbar. Zur Dokumentation des bei der Besichtigung festgestellten Zustands wurden am
23.09.2026 Fotos der mobilen Raumsysteme aufgenommen. Diese liegen bei.
Überprüfung der Fallrohre und Deckenbereiche:
Auf der rechten Seite der mobilen Raumsysteme wurde die Decke an drei Stellen geöffnet, um den
Bereich der Fallrohre einzusehen und überprüfen zu können. Die betreffenden Fallrohre wurden
2025 zwischenzeitlich ausgetauscht und durch neue ersetzt. Bei der aktuellen Sichtprüfung waren in
den geöffneten Bereichen keine sichtbaren Hinweise auf einen erneuten Wassereintritt festzustellen.
Einschätzung hinsichtlich möglicher Schimmelbildung
Die mobilen Raumsystemewurden im Rahmen der gemeinsamen Besichtigung auch im Hinblick auf
eine mögliche Schimmelbildung überprüft. Dabei konnte kein sichtbarer Schimmel festgestellt
werden. Nach Auskunft des Hausmeisters wurden ebenfalls keine Schimmelauffälligkeiten
festgestellt.
Eine abschließende Beurteilung, ob sich möglicherweise Schimmel innerhalb von Wänden, Decken
oder anderen nicht einsehbaren Bauteilbereichen befindet, ist auf Grundlage einer reinen
Sichtprüfung alleine jedoch nicht möglich.
Auf Grundlage der bisherigen Ergebnisse hat unser Bauingenieur, Herr Basha, das Büro Promeda-
Karlsruhe (Baubiologie und Abschirmmittel) mit einer Schimmel- und Schadstoffuntersuchung der
mobilen Raumsysteme beauftragt.
Derzeit steht das Ergebnis der gutachterlichen Untersuchung noch aus. Sobald der Gutachterbericht
vorliegt, können die Ergebnisse ausgewertet und die weiteren erforderlichen Maßnahmen festgelegt
werden.
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Geplante Nutzung als Archiv
Bei der Prüfung der weiteren Verwendung wurden insbesondere die bestehenden Raumbedarfe im
Kindergarten „Storchennest“ berücksichtigt, da dort mit hoher Wahrscheinlichkeit eine weitere
Kindergartengruppe benötigt wird.
Es ist vorgesehen, die beiden vorhandenen mobilen Raumsystemekünftig als Archiv- und
Lagerflächen für die Gemeindeverwaltung zu nutzen. Hierzu soll das derzeit im Gebäude
„Storchennest“ untergebrachte Archiv in die beiden mobilen Raumsystemeumgelagert werden.
Durch die Verlagerung des Archivs würde im Gebäude „Storchennest“ zusätzlicher Raum frei.
Dieser soll künftig für die Unterbringung einer zusätzlichen Kindergartengruppe zur Verfügung
stehen.
Damit könnten die vorhandenen mobilen Raumsysteme einer sinnvollen gemeindlichen Nutzung
zugeführt und gleichzeitig zusätzliche Räumlichkeiten für die Kinderbetreuung geschaffen werden.
Eine alternative Nutzung des Kindergartens „Oase“ als Ausweichfläche für das Archiv oder zur
anderweitigen Deckung des Raumbedarfs kommt dort nicht ohne Weiteres in Betracht. Eine solche
Nutzung würde zunächst eine gesonderte Prüfung des baulichen Zustands sowie des erforderlichen
Investitionsbedarfs voraussetzen. Auch ist die vollständige Nutzung des Gebäudes noch unklar.
Eine Umsetzung der vorhandenen mobilen Raumsysteme an einem anderen Standort ist nach
derzeitiger Einschätzung nicht möglich. Aufgrund der Bauweise und des Zustands der mobilen
Raumsysteme ist davon auszugehen, dass diese beim Anheben oder während eines
entsprechenden Transportvorgangs beschädigt oder zerstört würden. Eine wirtschaftlich sinnvolle
anderweitige Verwendung an einem anderen Standort ist daher nach aktueller Einschätzung nicht
gegeben.
Kostenschätzung für Abbruch und Entsorgung
Für den Rückbau der bestehenden mobilen Raumsysteme sowie die anschließende Entsorgung der
anfallenden Materialien wurde eine Kostenschätzung erstellt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf
ca. 88.000 Euro.
Die Kostenschätzung umfasst die erforderlichen Rückbau-, Demontage- und Entsorgungsarbeiten
sowie die Wiederherstellung der Außenanlagen.
Im Rahmen der Rückbauarbeiten ist vorgesehen, die mobilen Raumsysteme vollständig zu
demontieren. Eine Versetzung der mobilen Raumsysteme an einen anderen Standort ist aufgrund
seiner Bauweise und seines Zustands nicht ohne weiteres möglich. Daher ist eine vollständige
Demontage erforderlich.
Hierzu müssen zunächst sämtliche Verschraubungen gelöst und die einzelnen Bauteile fachgerecht
demontiert werden. Die in den Wänden vorhandenen Sandwichpaneelen bzw. Dämmmaterialien,
insbesondere Mineralwolle, sind auszubauen und entsprechend den geltenden Vorschriften zu
entsorgen.
Darüber hinaus sind der vorhandene Bodenbelag, sowie die Sanitäranlagen, einschließlich der
beiden Toiletten, vollständig auszubauen und zu entfernen.
Im Zuge des Rückbaus müssen auch die vorhandenen Entwässerungsleitungen zurückgebaut
werden. Die an den Kanalanschluss angeschlossenen Leitungen sind fachgerecht bis zu den
entsprechenden Anschlusspunkten zurückzubauen bzw. dauerhaft zu verschließen.
Entsprechendes gilt für die Stromversorgung. Die vorhandenen Stromleitungen müssen bis zur
nächstgelegenen geeigneten Verbindungsmuffe bzw. zum entsprechenden Anschlusspunkt
zurückgebaut werden. Die Leitungen sind fachgerecht freizulegen und zu entfernen, damit keine
ungenutzten Leitungsabschnitte im Erdreich verbleiben. Die erforderlichen Arbeiten sind unter
Beachtung der geltenden Sicherheitsvorschriften durchzuführen.
Die Kostenschätzung beinhaltet ebenfalls die Wiederherstellung der Außenanlagen im Bereich des
bisherigen Standorts der mobilen Raumsysteme.
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Hierzu gehört zunächst die Herstellung eines Fundaments für den Zaun auf einer Länge von ca.
30,00 lfd. Meter, da der Zaun im Anschluss wieder neu erreichet werden muss und hierfür
entsprechende Fundamente erforderlich sind.
Darüber hinaus ist die vorhandene Untertragschicht unterhalb der mobilen Raumsysteme vollständig
zu entfernen. Anschließend soll der Bereich mit geeignetem Bodenmaterial der Zuordnungsklasse
Z 0 aufgefüllt und fachgerecht planiert werden, sofern die bodenschutzrechtlichen Voraussetzungen
hierfür erfüllt sind.
Abschließend ist die Fläche wiederherzustellen und als Grünfläche anzulegen. Dies umfasst
insbesondere die Vorbereitung des Bodens und die Herstellung einer Rasenfläche.
Für den Abbruch der mobilen Raumsysteme und die anschließende Entsorgung der anfallenden
Materialien wurde eine Kostenschätzung erstellt.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 88.000 Euro. Darin sind die Abbrucharbeiten, die
Entsorgung der Materialien sowie die anschließende Wiederherstellung der Außenanlagen
berücksichtigt.
Möglichkeit einer unentgeltlichen Überlassung an ein Unternehmen
Alternativ könnte geprüft werden, ob ein geeignetes Unternehmen bereit ist, der mobilen
Raumsysteme unentgeltlich zu übernehmen und den Abbruch sowie den Abtransport eigenständig
durchzuführen.
Hierfür müsste zunächst ein geeignetes Unternehmen gefunden werden, das bereit ist, diese
Leistungen zu übernehmen. Vor Beginn der Arbeiten müssten zudem die Stromversorgung und die
Entwässerungsanschlüsse fachgerecht getrennt beziehungsweise stillgelegt werden.
Nach dem Abbruch und der Entfernung der mobilen Raumsysteme wäre die Wiederherstellung der
betroffenen Außenanlagen erforderlich. Für diese Arbeiten wurde eine Kostenschätzung erstellt, die
sich auf ca. 30.000 Euro beläuft. Diese Kosten wären bei einer unentgeltlichen Überlassung
zusätzlich zu berücksichtigen. Dabei müsste geklärt werden, wer die Kosten für die
Wiederherstellung der Außenanlagen übernimmt.
Alternative lt. Internetrecherche:
Im Internet gibt es verschiedene Firmen, die an solchen alten Raumsystemen Interesse haben. Die
unverbindlichen Schätzkosten liegen bei ca. 8.300 (inkl. MwSt.) bis 30.000 Euro, vorbehaltlich
Detailprüfung vor Ort. Hinzu kämen zu diesen Aufwendungen dann die Erd- und Zaunarbeiten, she.
oben, mit weiteren ca. 30.000 Euro. In Summe würde dies also ein Betrag von 38.000 bis 60.000
Euro ergeben.
Haushaltrechtliche Deckung:
Abhängig von der Beschlusslage des Gemeinderates ggf. Ausweisung im Haushaltsplan 2027.
Beschlussvorschlag:
Die mobilen Raumsysteme werden – auch aus Kostengründen – nicht demontiert, sondern für das
Archiv, she. Text, künftig genutzt.
Anlagen:
1. Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion
2. Kostenschätzungen
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3. Fotos
4. Angebote
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