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Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 14.09.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeMuggensturm
Datum2026-11-02
DatenstufeNur Dokumente
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Gemeinde Muggensturm Beschlussvorschlag 2026/113 Amt: Hauptamt Beratungsfolge Sitzung am Gemeinderat 02.11.2026 AZ.: öffentlich Beratungsergebnis: Bearbeiter: Susanne Volz Verfasser: Durim Basha einstimmig MitStimmen- Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen Beschlussvor- Abweichung KeinBeschluss mehrheit schlag wirdnachgereicht Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 14.09.2026 auf Entfernung der mobilen Raumsys- teme im Schulhofbereich der Albert-Schweitzer-Schule In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 14.09.2026 wurde von der SPD- Gemeinderatsfraktion beantragt, die auf dem Schulgelände vorhandenen mobilen Raumsysteme zu entfernen und die hierfür erforderlichen Mittel im nächsten Haushaltplan bereitzustellen. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die mobilen Raumsysteme seit Jahren nicht mehr genutzt würden, im Schulhof ein unschönes Erscheinungsbild verursachten und aufgrund ihres Zustandes eine zukunftsfähige Nutzung nicht mehr möglich erscheine. Die Verwaltung wurde gebeten, die Kosten für die Entfernung der mobilen Raumsysteme zu ermitteln sowie eine Beschreibung seines aktuellen Zustands zu erstellen. Besichtigung und Feststellung des aktuellen Zustands Am 23.09.2026 wurden die mobilen Raumsysteme der Albert-Schweitzer-Schule erneut besichtigt, um seinen derzeitigen baulichen Zustand zu überprüfen. Bei der gemeinsamen Besichtigung konnten keine sichtbaren Schimmelbildungen festgestellt werden. Die mobilen Raumsysteme machen im Innenbereich einen dichten und insgesamt trockenen Eindruck. Sichtbare Wassereintrittsstellen oder sonstige Hinweise auf einen aktuellen Wassereintritt waren nicht erkennbar. Zur Dokumentation des bei der Besichtigung festgestellten Zustands wurden am 23.09.2026 Fotos der mobilen Raumsysteme aufgenommen. Diese liegen bei. Überprüfung der Fallrohre und Deckenbereiche: Auf der rechten Seite der mobilen Raumsysteme wurde die Decke an drei Stellen geöffnet, um den Bereich der Fallrohre einzusehen und überprüfen zu können. Die betreffenden Fallrohre wurden 2025 zwischenzeitlich ausgetauscht und durch neue ersetzt. Bei der aktuellen Sichtprüfung waren in den geöffneten Bereichen keine sichtbaren Hinweise auf einen erneuten Wassereintritt festzustellen. Einschätzung hinsichtlich möglicher Schimmelbildung Die mobilen Raumsystemewurden im Rahmen der gemeinsamen Besichtigung auch im Hinblick auf eine mögliche Schimmelbildung überprüft. Dabei konnte kein sichtbarer Schimmel festgestellt werden. Nach Auskunft des Hausmeisters wurden ebenfalls keine Schimmelauffälligkeiten festgestellt. Eine abschließende Beurteilung, ob sich möglicherweise Schimmel innerhalb von Wänden, Decken oder anderen nicht einsehbaren Bauteilbereichen befindet, ist auf Grundlage einer reinen Sichtprüfung alleine jedoch nicht möglich. Auf Grundlage der bisherigen Ergebnisse hat unser Bauingenieur, Herr Basha, das Büro Promeda- Karlsruhe (Baubiologie und Abschirmmittel) mit einer Schimmel- und Schadstoffuntersuchung der mobilen Raumsysteme beauftragt. Derzeit steht das Ergebnis der gutachterlichen Untersuchung noch aus. Sobald der Gutachterbericht vorliegt, können die Ergebnisse ausgewertet und die weiteren erforderlichen Maßnahmen festgelegt werden. Seite1von5 Geplante Nutzung als Archiv Bei der Prüfung der weiteren Verwendung wurden insbesondere die bestehenden Raumbedarfe im Kindergarten „Storchennest“ berücksichtigt, da dort mit hoher Wahrscheinlichkeit eine weitere Kindergartengruppe benötigt wird. Es ist vorgesehen, die beiden vorhandenen mobilen Raumsystemekünftig als Archiv- und Lagerflächen für die Gemeindeverwaltung zu nutzen. Hierzu soll das derzeit im Gebäude „Storchennest“ untergebrachte Archiv in die beiden mobilen Raumsystemeumgelagert werden. Durch die Verlagerung des Archivs würde im Gebäude „Storchennest“ zusätzlicher Raum frei. Dieser soll künftig für die Unterbringung einer zusätzlichen Kindergartengruppe zur Verfügung stehen. Damit könnten die vorhandenen mobilen Raumsysteme einer sinnvollen gemeindlichen Nutzung zugeführt und gleichzeitig zusätzliche Räumlichkeiten für die Kinderbetreuung geschaffen werden. Eine alternative Nutzung des Kindergartens „Oase“ als Ausweichfläche für das Archiv oder zur anderweitigen Deckung des Raumbedarfs kommt dort nicht ohne Weiteres in Betracht. Eine solche Nutzung würde zunächst eine gesonderte Prüfung des baulichen Zustands sowie des erforderlichen Investitionsbedarfs voraussetzen. Auch ist die vollständige Nutzung des Gebäudes noch unklar. Eine Umsetzung der vorhandenen mobilen Raumsysteme an einem anderen Standort ist nach derzeitiger Einschätzung nicht möglich. Aufgrund der Bauweise und des Zustands der mobilen Raumsysteme ist davon auszugehen, dass diese beim Anheben oder während eines entsprechenden Transportvorgangs beschädigt oder zerstört würden. Eine wirtschaftlich sinnvolle anderweitige Verwendung an einem anderen Standort ist daher nach aktueller Einschätzung nicht gegeben. Kostenschätzung für Abbruch und Entsorgung Für den Rückbau der bestehenden mobilen Raumsysteme sowie die anschließende Entsorgung der anfallenden Materialien wurde eine Kostenschätzung erstellt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 88.000 Euro. Die Kostenschätzung umfasst die erforderlichen Rückbau-, Demontage- und Entsorgungsarbeiten sowie die Wiederherstellung der Außenanlagen. Im Rahmen der Rückbauarbeiten ist vorgesehen, die mobilen Raumsysteme vollständig zu demontieren. Eine Versetzung der mobilen Raumsysteme an einen anderen Standort ist aufgrund seiner Bauweise und seines Zustands nicht ohne weiteres möglich. Daher ist eine vollständige Demontage erforderlich. Hierzu müssen zunächst sämtliche Verschraubungen gelöst und die einzelnen Bauteile fachgerecht demontiert werden. Die in den Wänden vorhandenen Sandwichpaneelen bzw. Dämmmaterialien, insbesondere Mineralwolle, sind auszubauen und entsprechend den geltenden Vorschriften zu entsorgen. Darüber hinaus sind der vorhandene Bodenbelag, sowie die Sanitäranlagen, einschließlich der beiden Toiletten, vollständig auszubauen und zu entfernen. Im Zuge des Rückbaus müssen auch die vorhandenen Entwässerungsleitungen zurückgebaut werden. Die an den Kanalanschluss angeschlossenen Leitungen sind fachgerecht bis zu den entsprechenden Anschlusspunkten zurückzubauen bzw. dauerhaft zu verschließen. Entsprechendes gilt für die Stromversorgung. Die vorhandenen Stromleitungen müssen bis zur nächstgelegenen geeigneten Verbindungsmuffe bzw. zum entsprechenden Anschlusspunkt zurückgebaut werden. Die Leitungen sind fachgerecht freizulegen und zu entfernen, damit keine ungenutzten Leitungsabschnitte im Erdreich verbleiben. Die erforderlichen Arbeiten sind unter Beachtung der geltenden Sicherheitsvorschriften durchzuführen. Die Kostenschätzung beinhaltet ebenfalls die Wiederherstellung der Außenanlagen im Bereich des bisherigen Standorts der mobilen Raumsysteme. Seite2von5 Hierzu gehört zunächst die Herstellung eines Fundaments für den Zaun auf einer Länge von ca. 30,00 lfd. Meter, da der Zaun im Anschluss wieder neu erreichet werden muss und hierfür entsprechende Fundamente erforderlich sind. Darüber hinaus ist die vorhandene Untertragschicht unterhalb der mobilen Raumsysteme vollständig zu entfernen. Anschließend soll der Bereich mit geeignetem Bodenmaterial der Zuordnungsklasse Z 0 aufgefüllt und fachgerecht planiert werden, sofern die bodenschutzrechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Abschließend ist die Fläche wiederherzustellen und als Grünfläche anzulegen. Dies umfasst insbesondere die Vorbereitung des Bodens und die Herstellung einer Rasenfläche. Für den Abbruch der mobilen Raumsysteme und die anschließende Entsorgung der anfallenden Materialien wurde eine Kostenschätzung erstellt. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 88.000 Euro. Darin sind die Abbrucharbeiten, die Entsorgung der Materialien sowie die anschließende Wiederherstellung der Außenanlagen berücksichtigt. Möglichkeit einer unentgeltlichen Überlassung an ein Unternehmen Alternativ könnte geprüft werden, ob ein geeignetes Unternehmen bereit ist, der mobilen Raumsysteme unentgeltlich zu übernehmen und den Abbruch sowie den Abtransport eigenständig durchzuführen. Hierfür müsste zunächst ein geeignetes Unternehmen gefunden werden, das bereit ist, diese Leistungen zu übernehmen. Vor Beginn der Arbeiten müssten zudem die Stromversorgung und die Entwässerungsanschlüsse fachgerecht getrennt beziehungsweise stillgelegt werden. Nach dem Abbruch und der Entfernung der mobilen Raumsysteme wäre die Wiederherstellung der betroffenen Außenanlagen erforderlich. Für diese Arbeiten wurde eine Kostenschätzung erstellt, die sich auf ca. 30.000 Euro beläuft. Diese Kosten wären bei einer unentgeltlichen Überlassung zusätzlich zu berücksichtigen. Dabei müsste geklärt werden, wer die Kosten für die Wiederherstellung der Außenanlagen übernimmt. Alternative lt. Internetrecherche: Im Internet gibt es verschiedene Firmen, die an solchen alten Raumsystemen Interesse haben. Die unverbindlichen Schätzkosten liegen bei ca. 8.300 (inkl. MwSt.) bis 30.000 Euro, vorbehaltlich Detailprüfung vor Ort. Hinzu kämen zu diesen Aufwendungen dann die Erd- und Zaunarbeiten, she. oben, mit weiteren ca. 30.000 Euro. In Summe würde dies also ein Betrag von 38.000 bis 60.000 Euro ergeben. Haushaltrechtliche Deckung: Abhängig von der Beschlusslage des Gemeinderates ggf. Ausweisung im Haushaltsplan 2027. Beschlussvorschlag: Die mobilen Raumsysteme werden – auch aus Kostengründen – nicht demontiert, sondern für das Archiv, she. Text, künftig genutzt. Anlagen: 1. Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion 2. Kostenschätzungen Seite3von5 3. Fotos 4. Angebote Seite4von5 Seite5von5

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