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Annahme von Spenden gemäß § 78 Abs. 4 GemO durch den Gemeinderat

Angenommen26 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeMosbach
Datum2026-10-07
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Gremium/TOP: Sitzungsdatum: Gemeinderat 07.10.2026 TOP 8 öffentlich Drucksache: Federführung: 120/2026 Haushalt und Steuern Fuß T. Beschlussvorlage Betreff: Annahme von Spenden gemäß § 78 Abs. 4 GemO durch den Gemeinderat Beratungsfolge: Gremium: am: Behandlung: Gemeinderat 07.10.2026 öffentlich Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die Annahme der in der Anlage zur Beratungsvorlage aufgelisteten Spenden. Sachverhalt: Gemäß § 2 Abs. 3 Ziffer 18 der Hauptsatzung der Stadt Mosbach in Verbindung mit § 78 Abs. 4 GemO entscheidet der Gemeinderat über die Annahme und Vermittlung von Spen- den. Da die Spenden erst nach Annahme durch das Gremium verwendet werden dürfen, erfolgt die Beschlussfassung über die Annahme von Spenden in der nächstmöglichen Sitzung des Gemein- derats. Daher sollte der Gemeinderat die Annahme der Spenden gemäß Anlage beschließen. Der Gemeinderat hat im Haushaltsjahr 2026 bisher 40.157,41 € an Geld-, 3.240,30 € an Sachspen- den, 7.001,10€ an ähnlichen Zuwendungen sowie 4.500 € an Weiterleitungen an Dritte ange- nommen. Drucksache: 120/2026 1 T € 2021 100 80 2022 60 2023 40 2024 20 2025 0 Geldspenden Sachspenden ähnliche Weiterleitung Gesamt 2026 Zuwendung an Dritte Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen einmalige Erträge in Höhe der Summe der Anlage. Jugendbeteiligung gem. § 41a GemO: - Anlagen: Liste der Spenden Drucksache: 120/2026 2

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