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Eigenkapitalerhöhung Kultur- und Tagungszentrum Alte Mälzerei Mosbach GmbH & Co. KG
Angenommen27 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Mosbach |
| Datum | 2026-10-07 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gremium/TOP: Sitzungsdatum:
Gemeinderat 07.10.2026
TOP 7 öffentlich
Drucksache: Federführung:
123/2026 Finanzen und
Liegenschaften
Bansbach-Edelmann S.
Beschlussvorlage
Betreff:
Eigenkapitalerhöhung Kultur- und Tagungszentrum Alte Mälzerei Mosbach GmbH & Co. KG
Beratungsfolge:
Gremium: am: Behandlung:
Gemeinderat 07.10.2026 öffentlich
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beauftragt die Gesellschafterversammlung der Kultur- und Tagungszentrum
Alte Mälzerei Mosbach GmbH & Co. KG folgende Beschlüsse zu fassen.
1. Die Gesellschafterversammlung stellt fest, dass die Stadt als alleinige Kommanditistin der
Kultur- und Tagungszentrum Alte Mälzerei Mosbach GmbH & Co. KG (im Folgenden:
„Gesellschaft“) der Gesellschaft in der Vergangenheit zur Deckung von Liquiditätsengpäs-
sen sog. Kassenkredite gewährt hat, die in der Buchführung der Gesellschaft als Verbind-
lichkeiten gegenüber Gesellschaftern ausgewiesen sind.
2. Die Stadt verzichtet hiermit aus gesellschaftlichen Gründen unwiderruflich auf die ihr aus
den genannten Kassenkrediten in Höhe von 800.000 € zustehenden Rückzahlungsansprü-
che gegen die Gesellschaft und bestimmt, dass diese Forderungen in voller Höhe sowie
ein weiterer Betrag in Höhe von 593.000 € als offene Einlage in das Eigenkapital der Ge-
sellschaft gelten.
3. Die Gesellschafterversammlung beschließt, die aus dem Forderungsverzicht und der wei-
teren Zahlung nach Ziff. 2 resultierende Eigenkapitalzuführung in voller Höhe in eine ge-
samthänderisch gebundene Kapitalrücklage der Gesellschaft einzustellen. Die Kapitalrück-
lage ist gesellschaftsbezogen und nicht entnahmefähig; über sie kann nur durch Gesell-
schafterbeschluss mit einer Mehrheit des Kommanditkapitals verfügt werden.
Drucksache:
123/2026
1
4. Die Gesellschafterversammlung stellt klar, dass die Kapitalrücklage steuerlich als Teil des
Eigenkapitals der Stadt als Mitunternehmerin zu behandeln ist.
Gesellschaftsrechtlich wird die Kapitalrücklage als gesamthänderische Rücklage der Ge-
sellschaft geführt; ein individuelles Auszahlungsrecht der Stadt besteht insoweit nur nach
gesondertem Gesellschafterbeschluss.
5. Die Kapitalrücklage dient der Stärkung des Eigenkapitals der Gesellschaft und kann insbe-
sondere zur Deckung von in der Vergangenheit entstandenen und künftig entstehenden
Verlusten der Gesellschaft verwendet werden. Soweit nichts anderes beschlossen wird,
sind Jahresfehlbeträge vorrangig mit der Kapitalrücklage zu verrechnen, bevor sie den in-
dividuellen Kapitalkonten der Gesellschafter belastet werden.
6. Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird angewiesen, die gefassten Beschlüsse (Ziff. 1
bis 5) in der Handels- und Steuerbilanz der Gesellschaft zutreffend abzubilden und die er-
forderlichen Abschlussbuchungen vorzunehmen.
Sachverhalt:
Das Eigenkapital der Kultur- und Tagungszentrum Alte Mälzerei Mosbach GmbH & Co. KG setzt
sich zum Stand 31.12.2025 aus den Kapitalanteilen der Kommanditisten in Höhe von 100.000 €,
und den Rücklagen in Höhe von 395.732,94 € und beträgt somit 495.732,94 €. Im Jahr der Grün-
dung waren dies noch 2.374.151,49 €.
Die deutliche Reduzierung ist darauf zurückzuführen, dass die durch die Stadt Mosbach gewähr-
ten Verlustausgleiche weder die Abschreibungen noch alle entstandenden Verluste abgedeckt
haben. Da aufgrund dieser Vorgehensweise eine allmähliche Reduzierung des Eigenkapitals un-
umgänglich ist, wurden in den vergangenen Jahren bei der Stadt Rückstellungen gebildet, die zu
einem späteren Zeitpunkt zur Eigenkapitalstärkung der Gesellschaft verwendet werden sollen.
Diese Rückstellung betragen aktuell 1.393.000 €. Im Haushaltplan 2026 wurde bereits die Auflö-
sung der Rückstellungen und eine Weiterleitung als Eigenkapitalerhöhung an die Kultur- und
Tagungszentrum Alte Mälzerei Mosbach GmbH & Co. KG veranschlagt.
Zur Verbesserung der Liquiditätslage der Gesellschaft wurden in der Vergangenheit aufgrund
Gemeinderatsbeschluss vom 28.06.2023 Kassenkredite durch die Stadt gewährt. Diese belaufen
sich aktuell auf 800.000 €. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Rückstellung von 1.393.000 €
soll nun auf die Rückzahlung der Kassenkredite verzichtet und der Restbetrag in Höhe von
593.000 € ausgezahlt werden und diese Beträge dem Eigenkapital zugeführt werden.
Drucksache:
123/2026
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Finanzielle Auswirkungen:
Die Mittel für die Eigenkapitalerhöhung bei der Kultur- und Tagungszentrum Alte Mälzerei Mos-
bach GmbH & Co. KG stehen im Haushalt 2026 unter Investitionsauftrag I28101004504 BGA Kul-
tur- und Tagungszentrum Alte Mälzerei, Finanzposition 78530000 Erwerb von Beteiligungen zur
Verfügung.
Jugendbeteiligung gem. § 41a GemO:
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Anlagen:
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Drucksache:
123/2026
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