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Eigenkapitalerhöhung Alte Mälzerei Verwaltungs GmbH
Angenommen27 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Mosbach |
| Datum | 2026-10-07 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gremium/TOP: Sitzungsdatum:
Gemeinderat 07.10.2026
TOP 6 öffentlich
Drucksache: Federführung:
122/2026 Finanzen und
Liegenschaften
Bansbach-Edelmann S.
Beschlussvorlage
Betreff:
Eigenkapitalerhöhung Alte Mälzerei Verwaltungs GmbH
Beratungsfolge:
Gremium: am: Behandlung:
Gemeinderat 07.10.2026 öffentlich
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beauftragt die Gesellschafterversammlung der Alte Mälzerei Verwaltungs
GmbH folgende Beschlüsse zu fassen.
1. Die Gesellschafterversammlung nimmt den von der Gesellschafterin, Stadt Mosbach, er-
klärten Verzicht auf die Forderung aus dem bestehenden Kassenkredit vom 27.04.2026 in
Höhe von 10.000,00 € gegenüber der Gesellschaft an. Der Forderungsverzicht erfolgt aus-
schließlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst als freiwillige Zuzahlung (Einlage)
der Gesellschafterin.
2. Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird angewiesen, den Betrag des Forderungsver-
zichts in Höhe von 10.000,00 € in voller Höhe mit wirtschaftlicher Wirkung zum
01.11.2026 in die Kapitalrücklage der Gesellschaft gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB einzu-
stellen.
3. Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird beauftragt und ermächtigt, alle für die Durch-
führung dieses Beschlusses erforderlichen bilanziellen und organisatorischen Maßnahmen
zu ergreifen.
Drucksache:
122/2026
1
Sachverhalt:
Das Eigenkapital der Alte Mälzerei Verwaltungs GmbH setzt sich zum Stand 31.12.2025 aus dem
gezeichneten Kapital in Höhe von 25.000 €, dem Verlustvortrag aus Vorjahren in Höhe von
12.304,70 € und dem Jahresfehlbetrag des Jahres 2025 in Höhe von 2.012,70 € zusammen und
beträgt somit nur noch 10.682,60 €.
Bei der Alte Mälzerei Verwaltungs GmbH werden die Kosten der Geschäftsführung abgebildet,
diese werden vollständig von der Kultur- und Tagungszentrum Alte Mälzerei Mosbach GmbH &
Co. KG erstattet. Die jährlich entstehenden Verluste, sind durch Abschlusskosten und die
Veröffentlichung des Jahresabschlusses verursacht, die nicht ersetzt werden. Nachdem zum
Jahresende 2025 erstmals die Hälfte des Stammkapitals unterschritten wurde, ist es notwendig,
dass die Gesellschafterversammlung einberufen wird (§ 49 Abs. 3 GmbHG) und die
Gesellschafterin eine Erhöhung des Eigenkapitals herbeiführt. Im Rahmen der
Jahresabschlussprüfung wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wegen des reduzierten
Eigenkapitals formeller Handlungsbedarf besteht. Seitens der Stadt wurde bisher ein Kassenkredit
in Höhe von 10.000 € gewährt, dieser soll nun dem Eigenkapital zugeführt werden, um die
Liquidität dauerhaft zu sichern.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Mittel für die Eigenkapitalerhöhung bei der Alte Mälzerei Verwaltungs GmbH stehen im
Haushalt 2026 zur Verfügung.
Jugendbeteiligung gem. § 41a GemO:
-
Anlagen:
-
Drucksache:
122/2026
2
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