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Eigenkapitalerhöhung Alte Mälzerei Verwaltungs GmbH

Angenommen27 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeMosbach
Datum2026-10-07
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Gremium/TOP: Sitzungsdatum: Gemeinderat 07.10.2026 TOP 6 öffentlich Drucksache: Federführung: 122/2026 Finanzen und Liegenschaften Bansbach-Edelmann S. Beschlussvorlage Betreff: Eigenkapitalerhöhung Alte Mälzerei Verwaltungs GmbH Beratungsfolge: Gremium: am: Behandlung: Gemeinderat 07.10.2026 öffentlich Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beauftragt die Gesellschafterversammlung der Alte Mälzerei Verwaltungs GmbH folgende Beschlüsse zu fassen. 1. Die Gesellschafterversammlung nimmt den von der Gesellschafterin, Stadt Mosbach, er- klärten Verzicht auf die Forderung aus dem bestehenden Kassenkredit vom 27.04.2026 in Höhe von 10.000,00 € gegenüber der Gesellschaft an. Der Forderungsverzicht erfolgt aus- schließlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst als freiwillige Zuzahlung (Einlage) der Gesellschafterin. 2. Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird angewiesen, den Betrag des Forderungsver- zichts in Höhe von 10.000,00 € in voller Höhe mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.11.2026 in die Kapitalrücklage der Gesellschaft gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB einzu- stellen. 3. Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird beauftragt und ermächtigt, alle für die Durch- führung dieses Beschlusses erforderlichen bilanziellen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen. Drucksache: 122/2026 1 Sachverhalt: Das Eigenkapital der Alte Mälzerei Verwaltungs GmbH setzt sich zum Stand 31.12.2025 aus dem gezeichneten Kapital in Höhe von 25.000 €, dem Verlustvortrag aus Vorjahren in Höhe von 12.304,70 € und dem Jahresfehlbetrag des Jahres 2025 in Höhe von 2.012,70 € zusammen und beträgt somit nur noch 10.682,60 €. Bei der Alte Mälzerei Verwaltungs GmbH werden die Kosten der Geschäftsführung abgebildet, diese werden vollständig von der Kultur- und Tagungszentrum Alte Mälzerei Mosbach GmbH & Co. KG erstattet. Die jährlich entstehenden Verluste, sind durch Abschlusskosten und die Veröffentlichung des Jahresabschlusses verursacht, die nicht ersetzt werden. Nachdem zum Jahresende 2025 erstmals die Hälfte des Stammkapitals unterschritten wurde, ist es notwendig, dass die Gesellschafterversammlung einberufen wird (§ 49 Abs. 3 GmbHG) und die Gesellschafterin eine Erhöhung des Eigenkapitals herbeiführt. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wegen des reduzierten Eigenkapitals formeller Handlungsbedarf besteht. Seitens der Stadt wurde bisher ein Kassenkredit in Höhe von 10.000 € gewährt, dieser soll nun dem Eigenkapital zugeführt werden, um die Liquidität dauerhaft zu sichern. Finanzielle Auswirkungen: Die Mittel für die Eigenkapitalerhöhung bei der Alte Mälzerei Verwaltungs GmbH stehen im Haushalt 2026 zur Verfügung. Jugendbeteiligung gem. § 41a GemO: - Anlagen: - Drucksache: 122/2026 2

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