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Sportgelände Diedesheim: Neubau Kleinspielfeld

Angenommen27 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeMosbach
Datum2026-10-07
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Gremium/TOP: Sitzungsdatum: Gemeinderat 07.10.2026 TOP 5 öffentlich Drucksache: Federführung: 126/2026 Bildung, Sport und Generationen Parzer P. Beschlussvorlage Betreff: Sportgelände Diedesheim: Neubau Kleinspielfeld Beratungsfolge: Gremium: am: Behandlung: Ausschuss für Bildung, Sport, Kultur und Tourismus 13.11.2025 nicht öffentlich Gemeinderat 04.02.2026 öffentlich Gemeinderat 07.10.2026 öffentlich Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt dem VfK Diedesheim 1902 e.V. die benötigte Fläche für den Bau ei- nes Kunstrasenkleinspielfelds auf dem Sportgelände Diedesheim bereitzustellen und dem Verein, der als Bauherr auftritt einen Zuschuss in Höhe von 150.000 € zu gewähren. Sachverhalt: Am Sportplatz in Diedesheim bestehen seit mehreren Jahren erhebliche Probleme hinsichtlich der Platzbeschaffenheit und der uneingeschränkten Bespielbarkeit des Rasenspielfeldes. Ursache ist insbesondere die dauerhaft hohe Nutzungsintensität. Der Ausschuss für Bildung, Sport, Kultur und Tourismus, in nicht öffentlicher Sitzung, am 13.11.2025 und der Gemeinderat, in öffentlicher Sitzung, am 04.02.2026, haben sich mit dieser Thematik beschäftigt. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 04.02.206 die Verwaltung beauf- tragt Verhandlungen mit dem Verein zu führen, mit der Maßgabe, die von der Stadt zu tragenden Kosten auf einen Betrag von 150.000 € zu begrenzen. Basis für die Zuschusshöhe waren die er- Drucksache: 126/2026 1 warteten Einsparungen bei der Unterhaltung des Hauptplatzes für einen Zeitraum von zehn Jah- ren. Mit Schreiben vom 01.08.2025 hat der Verein erklärt, für einen Zeitraum von zehn Jahren auf eine Generalsanierung des Hauptplatzes zu verzichten und stattdessen um finanzielle Unterstützung für den Bau eines Kunstrasen-Kleinspielfeldes gebeten. Auf dieser Basis hat sich die Verwaltung, der Verein und der Badische Sportbund, am 20.04.2026, zu einem Beratungsgespräch getroffen. Um durch den Badischen Sportbund förderfähig zu sein, muss der Verein als Bauherr auftreten. Dies ist auch im Sinne des Vereins. Der Verein hat auf Grundlage des Beratungsgesprächs an- schließend mit der Umsetzung der empfohlenen Schritte begonnen. Fragen zur technischen Um- setzung des Bauvorhabens wurden zwischen Verein und den Fachabteilungen im Jahresverlauf besprochen und geklärt. Für den Badischen Sportbund ist vor allem die Einhaltung der Zweck- bindung entscheidend, die über einen Pachtvertrag geregelt werden soll. Zwischenzeitlich hat sich der Verein jedoch entschieden eine LEADER-Förderung zu beantragen. Die Kostenberechnung des für den Verein tätigen Architekten beläuft sich auf Gesamtkosten von 440.000 €, diese sollen durch die beantragte Förderung, Eigenmittel des Vereins und den Zu- schuss der Stadt Mosbach in Höhe von 150.000 € finanziert werden. Für die Antragstellung zur LEADER-Förderung ist eine Bestätigung der Stadt Mosbach erforderlich, dass ein entsprechender Zuschuss gewährt wird. Daher sollte der Gemeinderat die Zuschussgewährung beschließen. Finanzielle Auswirkungen: Die Mittel in Höhe von 150.000 € stehen bei Investitionsauftrag I42413001505, Sportplatz Die- desheim, Finanzposition 78180000 Investitionszuschüsse an andere Bereiche zur Verfügung. Jugendbeteiligung gem. § 41a GemO: - Anlagen: - Drucksache: 126/2026 2

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