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Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2026–2030

Angenommen27 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeMosbach
Datum2026-10-07
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Gremium/TOP: Sitzungsdatum: Gemeinderat 07.10.2026 TOP 4 öffentlich Drucksache: Federführung: 125/2026 Bildung, Sport und Generationen Engelfried J. Beschlussvorlage Betreff: Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2026–2030 Beratungsfolge: Gremium: am: Behandlung: Gemeinderat 07.10.2026 öffentlich Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Ausbaustand und die Entwicklung des Betreuungsbedarfs in der Stadt Mosbach zur Kenntnis. Er beschließt: 1. Die derzeit in den 20 Kindertageseinrichtungen vorhandenen 829 Betreuungsplätze für Kinder ab drei Jahren und 120 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren werden als Grundlage der örtlichen Bedarfsplanung festgelegt. 2. Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Fortschreibung der örtlichen Bedarfspla- nung sowie der schrittweisen Weiterentwicklung des Betreuungsangebotes zu. Sachverhalt: Die Stadt Mosbach ist verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Kindertagesein- richtungen und in der Kindertagespflege sicherzustellen. Grundlage hierfür sind insbesondere die gesetzlichen Vorgaben zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertages- pflege. Die Stadt überprüft deshalb regelmäßig die Entwicklung des Betreuungsbedarfs, die vorhande- nen Kapazitäten sowie die zukünftige Entwicklung der Kinderzahlen. Drucksache: 125/2026 1 Mit der vorliegenden Bedarfsplanung für den Zeitraum 2026–2030 soll festgestellt werden, in welchem Umfang Betreuungsplätze in den kommenden Jahren benötigt werden und ob das der- zeit vorhandene Angebot ausreicht. Dabei werden insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt:  die aktuelle Zahl der Kinder in den relevanten Altersgruppen,  die prognostizierte Entwicklung der Kinderzahlen,  das derzeit vorhandene Platzangebot,  die tatsächliche Belegung der Einrichtungen,  die Entwicklung von Neubaugebieten,  bestehende bzw. geplante bauliche Erweiterungen sowie  die Entwicklung der Kindertagespflege. 1. Kurzfassung – wesentliche Ergebnisse Die aktuelle Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung zeigt eine veränderte Ausgangslage gegenüber den vergangenen Planungsjahren. Während in den vergangenen Jahren insbesondere der Ausbau zusätzlicher Betreuungsplätze im Vordergrund stand, zeigen die aktuellen Berech- nungen, dass das bestehende Platzangebot den ermittelten Bedarf künftig voraussichtlich über- steigen wird. Damit verschiebt sich der Schwerpunkt der kommunalen Bedarfsplanung: nicht der weitere quan- titative Ausbau, sondern die bedarfsgerechte Steuerung und Weiterentwicklung des bestehenden Angebotes stehen künftig im Mittelpunkt. Die wesentlichen Ergebnisse Vorh. Rechn. Tats. Rechn. Tats. Plätze Bedarf Belegung Ergebnis Ergebnis U3 120 180 114 60 Plätze Fehlbedarf 6 Plätze Überhang Ü3 829 697 707 132 Plätze Überhang 122 Plätze Überhang Ges. 949 877 821 72 Plätze Überhang 128 Plätze Überhang Für die Bewertung des Betreuungsangebotes werden neben der rechnerischen Bedarfsentwick- lung insbesondere die tatsächliche Auslastung der Einrichtungen sowie die Entwicklung der Kin- derzahlen berücksichtigt. Für die aktuelle Kita-Bedarfsplanung wird erstmals eine Betrachtung nach Schulbezirken anstelle der bisherigen Gliederung nach Stadtteilen vorgenommen. Dadurch können die voraussichtliche Entwicklung der Kinderzahlen und die örtlichen Betreuungsbedarfe stärker an den künftigen Bil- dungs- und Einzugsstrukturen ausgerichtet werden. Dies ermöglicht eine differenziertere Be- Drucksache: 125/2026 2 trachtung der vorhandenen Betreuungskapazitäten und unterstützt die frühzeitige Erkennung möglicher zusätzlicher Bedarfe. Die Wahl der Schulbezirke trägt zugleich dem aktuell laufenden Schulentwicklungsprozess Rech- nung. Die Kita-Bedarfsplanung und die weitere Entwicklung der Grundschulstandorte können damit stärker aufeinander bezogen und bei den anstehenden Planungsentscheidungen gemein- sam betrachtet werden. Eine Übersicht der aktuellen Schulbezirke finden Sie in Anlage 1. 2. Aktuelles Betreuungsangebot In Mosbach bestehen derzeit insgesamt 20 Kindertageseinrichtungen mit insgesamt 949 geneh- migten Betreuungsplätzen. Das vorhandene Angebot umfasst 120 Krippenplätze für Kinder unter drei Jahren, davon werden 70 Plätze als verlängerte Öffnungszeit und 50 Plätze in der GT-Betreuung angeboten. Für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt gibt es in Mosbach 829 Plätze, davon 697 Plätze in der verlän- gerten Öffnungszeit und 132 Plätze in der GT-Betreuung. 255 Plätze der Ü3-Plätze werden in altersgemischten Gruppen angeboten und können somit auch von Kindern ab 2 Jahren belegt werden. Darüber hinaus stehen im Bereich der Kindertagespflege derzeit 40 Betreuungsplätze zur Verfü- gung. 3. Entwicklung der Kinderzahlen Die Entwicklung der Kinderzahlen ist ein wesentlicher Faktor für den zukünftigen Betreuungsbe- darf. Die Auswertung der Meldestatistik zeigt, dass zunächst eine steigende Entwicklung der Kin- derzahlen in den einzelnen Jahrgängen zu beobachten war. Seit dem Jahrgang 2021/22 ist je- doch ein rückläufiger Trend festzustellen. Während in den Bedarfsplanungen der vergangenen Jahre noch von steigenden Geburtenzahlen und einem entsprechend zunehmenden Bedarf an Betreuungsplätzen ausgegangen wurde, be- stätigen die aktuellen Geburtenzahlen diese Entwicklung nicht. Vielmehr ist für die Jahrgänge 2020/21 bis 2025/26 ein Rückgang der Geburtenzahlen um insgesamt rund 70 Kinder festzustel- len. Die aktuelle Bedarfsplanung berücksichtigt diese veränderte Entwicklung und bildet die daraus zu erwartende Entwicklung der Kinderzahlen für die kommenden Jahre ab. Damit wird eine aktuali- sierte Grundlage für die Einschätzung des zukünftigen Betreuungsbedarfs geschaffen. Drucksache: 125/2026 3 4. Aktueller Planungsstand: Kinderzahlen zum 01.09.2026 Betrachtet man die Kinderzahlen zum Start des neuen Kindergartenjahres, so wohnen in Mosbach zum 01.09.2026 422 Kinder unter drei Jahren und 725 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt. Prognostizierte Entwicklung bis 2030 Kita-Jahr 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30 Anzahl der Kinder im Kindergartenalter 853 826 788 803 Erwarteter Platzbedarf* 832 806 768 783 Erwarteter Platzbedarf* inkl. Neubaugebiete 832 811 796 811 Vorhandene Plätze 949 969 969 969 Differenz 117 163 201 186 Für die kommenden Kita-Jahre ist insgesamt von einer rückläufigen Entwicklung der Kinderzahlen auszugehen. Ausgehend von 853 Kindern im Kita-Jahr 2026/27 wird zunächst ein Rückgang auf 826 Kinder im Jahr 2027/28 und 788 Kinder im Jahr 2028/29 erwartet, bevor die Zahl im Jahr 2029/30 wieder leicht auf 803 Kinder ansteigt. Der daraus abgeleitete Platzbedarf liegt – unter Berücksichtigung der Neubaugebiete – zwischen 811 und 832 Plätzen. Den vorhandenen Kapazitäten von derzeit 949 Plätzen stehen damit in allen betrachteten Jahren ausreichende Platzreserven gegenüber. Unter Berücksichtigung der geplanten bzw. zu erwarten- den Neubaugebiete beträgt die rechnerische Differenz zwischen vorhandenen Plätzen und erwar- tetem Platzbedarf zwischen 117 Plätzen im Kita-Jahr 2026/27 und 201 Plätzen im Kita-Jahr 2028/29. Auch für das Kita-Jahr 2029/30 wird mit einer Reserve von 186 Plätzen gerechnet. Ins- gesamt zeigt sich damit für den betrachteten Zeitraum eine ausreichende Versorgung an Betreu- ungsplätzen. 5. Bedarf und Angebot U3 5.1 Aktuelles Angebot In den Mosbacher Einrichtungen stehen derzeit 120 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jah- ren in reinen Krippegruppen zur Verfügung. Hinzu kommen 255 Plätze in Altersgemischten Gruppen, die ebenfalls mit jeweils 5-7 Kindern ab 2 Jahren pro Gruppe belegt werden können. Das Angebot umfasst verschiedene Betreuungsformen und Öffnungszeiten. Ergänzend zur Be- treuung in Kindertageseinrichtungen steht die Kindertagespflege mit rund 40 Plätzen zur Verfü- gung. Die Kindertagespflege ist ebenfalls rechtsanspruchserfüllend und stellt insbesondere im U3-Bereich eine flexible Ergänzung zum institutionellen Betreuungsangebot dar. Drucksache: 125/2026 4 5.2 Aktueller Bedarf Nach der aktuellen Bedarfsberechnung ergibt sich für den U3-Bereich ein voraussichtlicher Bedarf von 180 Plätzen. Dem steht ein Angebot von 120 Plätzen gegenüber. Damit ergibt sich derzeit ein rechnerischer Fehlbedarf von 60 Plätzen. Hierbei wird von einer rechnerischen Betreuungs- quote von 42,6 % ausgegangen – dies ist ein allgemeiner Richtwert der aus einer KiföG-Studie des Deutschen Jugendinstituts (DJI) hervorgeht. Die rechnerische Betreuungsquote zeigt, wie viele Kinder in diesem Alter nach der Bedarfsberechnung voraussichtlich einen Betreuungsplatz benötigen. Die tatsächliche Betreuungsquote hingegen zeigt, wie viele Kinder in diesem Alter tatsächlich einen Betreuungsplatz nutzen. U3 Anzahl U3 Anzahl vorhandene Plätze 120 vorhandene Plätze 120 ermittelter Bedarf 180 tatsächliche Belegung 114 rechnerischer Fehlbedarf 60 tatsächlicher Überhang 6 rechn. Betreuungsquote 42,6 % tats. Betreuungsquote 27,0 % Aus der tatsächlichen Betreuungsquote wird deutlich, dass sich die tatsächliche Belegungssituati- on in Mosbach anders darstellt als die rein rechnerische Bedarfsermittlung. Von den insgesamt 120 vorhandenen U3-Plätzen sind aktuell 114 Plätze tatsächlich belegt, sodass rechnerisch noch 6 Plätze verfügbar sind. Dies verdeutlicht, dass zwischen dem ermittelten Bedarf und der tatsächli- chen Inanspruchnahme der Betreuungsplätze eine deutliche Differenz besteht. Für die weitere Bedarfsplanung ist daher neben dem rechnerisch ermittelten Bedarf auch die tat- sächliche Belegungssituation zu berücksichtigen. Die aktuellen Zahlen zeigen, dass der rechneri- sche Fehlbedarf von 60 Plätzen nicht unmittelbar mit einem entsprechenden tatsächlichen Platz- mangel gleichzusetzen ist. Vielmehr sollte die Entwicklung der tatsächlichen Nachfrage und Bele- gung weiter beobachtet werden, um den zukünftigen Ausbau von U3-Betreuungsplätzen be- darfsgerecht ausrichten zu können. 6. Bedarf und Angebot Ü3 6.1 Aktuelles Angebot In den Mosbacher Kindertageseinrichtungen stehen derzeit 829 Betreuungsplätze für Kinder ab drei Jahren zur Verfügung. Das Angebot umfasst verlängerte Öffnungszeiten und Ganztagsbe- treuung. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, Kinder ab einem Alter von zwei Jahren und neun Monaten in Ü3-Angeboten aufzunehmen. Drucksache: 125/2026 5 6.2 Aktueller Bedarf Nach der aktuellen Bedarfsberechnung wird für den Ü3-Bereich ein rechnerischer Bedarf von 697 Plätzen erwartet. Dem steht ein vorhandenes Angebot von 829 Plätzen gegenüber. Damit ergibt sich ein rechnerischer Überhang von 132 Plätzen. Auch hier wird der rechnerische Bedarf anhand einer allgemeingültigen Betreuungsquote des DJI i. H. v. 96,2 % errechnet. Ü3 Anzahl Ü3 Anzahl vorhandene Plätze 829 Vorhandene Plätze 829 ermittelter Bedarf 697 tatsächliche Belegung 707 rechnerischer Überhang 132 tatsächlicher Überhang 122 rechn. Betreuungsquote 96,2 % tats. Betreuungsquote 97,5 % Die tatsächliche Betreuungssituation stellt sich hiervon leicht abweichend dar. Von den insgesamt 829 vorhandenen Plätzen sind aktuell 707 Plätze tatsächlich belegt, sodass 122 Plätze verfüg- bar sind. Die tatsächliche Betreuungsquote – also der Anteil der Kinder im entsprechenden Alter, die tatsächlich einen Betreuungsplatz nutzen – liegt bei 97,5 %. Die aktuellen Belegungszahlen werden sich aufgrund der noch laufenden Eingewöhnungen zu Beginn des neuen Kita-Jahres voraussichtlich noch weiter erhöhen. Eine aktuelle Quartalsabfrage zeigt jedoch, dass das vorhandene Platzangebot insgesamt auch unter Berücksichtigung dieser Entwicklung auskömmlich ist. Die Gegenüberstellung macht deutlich, dass in Mosbach ausreichend Ü3-Betreuungsplätze vorhanden sind. Sowohl der rechnerische Bedarf als auch die tatsächliche Belegung liegen deut- lich unter der vorhandenen Kapazität von 829 Plätzen. Auch bei einer hohen Betreuungsquote besteht damit aktuell kein genereller quantitativer Platzmangel. Gleichzeitig zeigt die tatsächliche Belegung, dass die vorhandenen Plätze in erheblichem Umfang nachgefragt werden. Die weitere Entwicklung des Betreuungsbedarfs sollte daher im Rahmen der zukünftigen Bedarfs- und Kapa- zitätsplanung weiterhin beobachtet werden. 6.3. Verbindliches letztes Kita-Jahr Das Land Baden-Württemberg hat die Einführung eines verbindlichen und kostenfreien letzten Kindergartenjahres in Aussicht gestellt. Ziel ist es, allen Kindern im letzten Jahr vor dem Schulein- tritt eine verbindliche frühkindliche Bildung und Förderung zu ermöglichen. Die Einführung be- findet sich derzeit noch in der Vorbereitungs- und Abstimmungsphase. Für die Bedarfsplanung wird das Vorhaben daher vorsorglich berücksichtigt. Für das Kita-Jahr 2026/2027 sind 198 Kinder im entsprechenden Jahrgang zu berücksichtigen. Davon werden bereits 192 Kinder in einer Kindertageseinrichtung betreut. Dies entspricht einer Drucksache: 125/2026 6 Betreuungsquote von 96,97 %. Für 6 Kinder besteht damit rechnerisch noch ein zusätzlicher Be- treuungsbedarf. Nach aktueller Prognose ist auch bei einer möglichen Einführung mit einem zu- sätzlichen Bedarf von etwa 5 bis 7 Plätzen jährlich zu rechnen. Dieser kann nach derzeitiger Pla- nung innerhalb der vorhandenen bzw. absehbaren Kapazitäten abgedeckt werden. 7. Überkapazitäten als neue planerische Ausgangslage Die aktuelle Bedarfsplanung zeigt, dass das vorhandene Betreuungsangebot den ermittelten Be- darf voraussichtlich übersteigt. Damit hat sich die Ausgangslage gegenüber den vergangenen Jahren verändert: Während bislang insbesondere der Ausbau zusätzlicher Betreuungskapazitäten im Vordergrund stand, geht es künftig verstärkt um die bedarfsgerechte Steuerung und Weiter- entwicklung des bestehenden Angebots. Dabei sind insbesondere die tatsächliche Nachfrage, die Belegung der Einrichtungen und die wirtschaftliche Nutzung der vorhandenen Kapazitäten zu berücksichtigen. 8. Auswirkungen auf die zukünftige Entwicklung des Betreuungsangebots Die veränderte Bedarfsentwicklung ist bei zukünftigen Investitions- und Ausbauentscheidungen zu berücksichtigen. Der Schwerpunkt soll künftig auf der Weiterentwicklung der bestehenden Einrichtungen und Betreuungsstrukturen liegen. Ziel ist es, diese langfristig bedarfsgerecht, wirt- schaftlich und zukunftsfähig aufzustellen. Dabei sollen insbesondere die vorhandenen Kapazitäten, die tatsächliche Nachfrage, die bauli- chen und räumlichen Voraussetzungen sowie die unterschiedlichen Betreuungsformen betrachtet werden. Bereits geplante oder in Vorbereitung befindliche Maßnahmen sind vor diesem Hinter- grund hinsichtlich ihres tatsächlichen Bedarfs, ihres zeitlichen Horizonts und ihrer langfristigen Auswirkungen zu überprüfen. Dies betrifft insbesondere Erweiterungen, Neubauvorhaben, zu- sätzliche Gruppen und weitere TigeR-Angebote. Darüber hinaus ist vorgesehen eine strukturelle Bedarfsplanung durchzuführen, die über die reine Betrachtung der Platzzahlen hinausgeht. Dabei sollen die zukünftige Entwicklung der Kinderzah- len und Betreuungsbedarfe, die vorhandenen Angebotsstrukturen sowie deren langfristige Aus- richtung betrachtet werden. Auf dieser Grundlage soll geklärt werden, welche bestehenden Strukturen langfristig gesichert, angepasst oder gegebenenfalls weiterentwickelt werden müssen und an welchen Stellen tatsächlich zusätzlicher Handlungsbedarf besteht. Eine solche strategische Betrachtung schafft die Grundlage dafür, zukünftige Investitionen gezielt auf die langfristige Entwicklung des Betreuungsangebots auszurichten und gleichzeitig unnötige zusätzliche Kapazitäten zu vermeiden. Drucksache: 125/2026 7 9. Handlungsbedarf Aus der Gegenüberstellung von Bedarf und vorhandenen Kapazitäten ergibt sich, dass das beste- hende Betreuungsangebot den ermittelten Bedarf derzeit und voraussichtlich auch in den kom- menden Jahren übersteigt. Daraus ergibt sich insbesondere folgender Handlungsbedarf:  Überprüfung der Belegung und Auslastung der Einrichtungen,  bedarfsgerechte Anpassung von Gruppenstrukturen und Betreuungsangeboten,  Überprüfung bereits geplanter oder beschlossener Ausbauvorhaben,  Beobachtung der Entwicklung von Kinderzahlen und tatsächlicher Nachfrage, 10. Mögliche Maßnahmen Zur Umsetzung dieser Handlungsfelder kommen insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht:  Öffnung für dir Betreuung auswärtiger Kinder  Anpassung von Gruppenstrukturen und Betreuungszeiten,  Optimierung der Belegung vorhandener Plätze,  Entwicklung von Strategien für Einrichtungen mit dauerhaft niedriger Auslastung,  Überprüfung und gegebenenfalls zeitliche Verschiebung oder Anpassung geplanter Er- weiterungen und Neubauten,  bedarfsgerechte Weiterentwicklung der bestehenden Einrichtungen. Ein besonderer Augenmerk liegt dabei auf der Auslastung der einzelnen Einrichtungen. Für Gruppen, deren Auslastung unter 50 % liegt, besteht gemäß den vertraglichen Vereinbarungen ein entsprechender Handlungsbedarf. In diesen Fällen ist gemeinsam mit dem jeweiligen Träger zu prüfen, welche Maßnahmen geeignet sind, um die vorhandenen Kapazitäten bedarfsgerecht zu nutzen und die langfristige Tragfähigkeit des Angebots sicherzustellen. Zur konkreten Ausgestaltung möglicher Maßnahmen finden bereits Gespräche mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen statt. Ziel ist es, gemeinsam geeignete Handlungsstrategien für den Umgang mit den vorhandenen Kapazitäten und der sich verändernden Bedarfsentwick- lung zu entwickeln. Dabei sollen sowohl kurzfristig umsetzbare Maßnahmen als auch mittel- und langfristige strukturelle Anpassungen betrachtet werden. Insbesondere soll vermieden werden, dass trotz ausreichender gesamtstädtischer Kapazitäten dauerhaft zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden, während gleichzeitig bestehende Kapazitäten nicht ausreichend ausgelastet sind. Drucksache: 125/2026 8 11. Weiteres Vorgehen Die Verwaltung wird die Entwicklung der Kinderzahlen, die tatsächliche Nachfrage und die Bele- gung der Einrichtungen weiterhin beobachten und die Bedarfsplanung regelmäßig fortschreiben. Die bereits begonnenen Gespräche mit den Trägern werden fortgeführt, um gemeinsam konkrete Maßnahmen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des Betreuungsangebots zu erarbeiten. Die geplante strukturelle Bedarfsplanung soll darüber hinaus eine langfristige Grundlage dafür schaffen, die bestehenden Einrichtungen hinsichtlich ihrer Kapazitäten, Betreuungsformen, bauli- chen Situation und zukünftigen Anforderungen zu betrachten. Daraus können sich sowohl An- passungsbedarfe als auch Möglichkeiten zur qualitativen Weiterentwicklung ergeben. Erforderliche Maßnahmen und wesentliche Veränderungen werden dem Gemeinderat zur Bera- tung und gegebenenfalls zur Beschlussfassung vorgelegt. 12. Fazit Die Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung zeigt, dass insgesamt ausreichende Betreuungs- kapazitäten vorhanden sind. Die zukünftige Planung muss daher nicht mehr vorrangig auf einen weiteren quantitativen Ausbau ausgerichtet sein, sondern auf die bedarfsgerechte Steuerung, qualitative Weiterentwicklung und langfristige Sicherung des bestehenden Angebots. Wesentliche Bestandteile dieser strategischen Ausrichtung sind die Öffnung des Betreuungsan- gebots für auswärtige Kinder und die strukturelle Bedarfsplanung. Gleichzeitig bieten vorhan- dene Kapazitätsreserven die Möglichkeit, notwendige Sanierungs-, Instandhaltungs- und Moder- nisierungsmaßnahmen schrittweise und mit geringeren Auswirkungen auf den laufenden Betreu- ungsbetrieb umzusetzen. Ziel ist es, die vorhandenen Einrichtungen langfristig bedarfsgerecht und zukunftsfähig aufzustel- len, ohne gleichzeitig zusätzliche Betreuungskapazitäten schaffen zu müssen. Finanzielle Auswirkungen: Träger von Einrichtungen oder Gruppen, welche in die Bedarfsplanung aufgenommen wurden, sind von der Standortgemeinde finanziell zu fördern. Die Stadt Mosbach gewährt diesen aktuell einen einheitlichen Zuschuss zu den Betriebsausgaben in Höhe von 80 %. Für Investitionsmaß- nahmen bei Kindertageseinrichtungen gewährt die Stadt einen Zuschuss in Höhe von 80 % der notwendigen Kosten, bei der Schaffung neuer Betreuungsplätze von mindestens 80 %. Drucksache: 125/2026 9 Die Gemeinden erhalten zum Ausgleich der Kindergartenlasten pauschale Zuweisungen (FAG). Die Zuweisungen betragen landesweit mehr als 2,5 Mrd. Euro im Jahr 2025. Die Stadt Mosbach hat hieraus Einnahmen nach §§ 29b, 29c und 29e FAG in Höhe von ca. 4,01 Mio. € erhalten. Die Zuweisungen werden auf die Gemeinden nach der Zahl der in ihrem Gebiet in Tageseinrichtun- gen betreuten Kinder, die noch nicht das siebte Lebensjahr vollendet haben, verteilt. Jugendbeteiligung gem. § 41a GemO: - Anlagen: Anlage 1: Übersicht Schulbezirke Drucksache: 125/2026 10

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