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Stelle Klimaschutzmanagement

Angenommen
TypAntrag
GemeindeLüdinghausen
Datum2026-10-08
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Sitzungsvorlage Haupt- und Finanzausschuss öffentlich am 08.10.2026 Vorlagen-Nr.: FB 1/762/2026 Nr. 3 der TO Dez. I FB 1: Zentrale Dienste Datum: 23.09.2026 FBL / stellv. FBL FB Finanzen Dezernat I / II Der Bürgermeister Beratungsfolge: Gremium: Datum: TOP Zuständigkeit Bemerkungen: Haupt- und Finanzausschuss 08.10.2026 Entscheidung Beratungsgegenstand: Stelle Klimaschutzmanagement hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 15.09.2026 I. Beschlussvorschlag: Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 15.09.2026 auf Einrichtung einer unbefristeten Stelle im Stellenplan der Stadt Lüdinghausen wird mangels Regelungsbedarfs nicht entsprochen. II. Rechtsgrundlage: § 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Geschäfts- und Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Lüdinghausen und seiner Ausschüsse vom 06.11.2025 (GZO2025) III. Sachverhalt: Auf das als Anlage 01 dieser Sitzungsvorlage beigefügte Schreiben der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 15.09.2026 wird Bezug genommen und verwiesen, um Wiederholungen und Dopplungen zu vermeiden. Erstmalig wurde im Stellenplan der Stadt Lüdinghausen zum Haushalt 2019 eine Stelle mit 0,5 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) für das Klimaschutzmanagement vorgehalten. Zum Haushaltsjahr 2021 wurde die Stelle im Stellenplan um weitere 0,5 VZÄ auf insgesamt 1,0 VZÄ aufgestockt. Diese Stelle wurde in sämtlichen darauffolgenden Stellenplänen in den entsprechenden Haushaltsjahren mit 1,0 VZÄ berücksichtigt. Ein Handlungsbedarf besteht deshalb an dieser Stelle nicht, da unbefristet eine Stelle im Stellenplan zur Verfügung steht. 2 IV. Finanzielle Auswirkungen: Keine. V. Anlagen: 01 – Schreiben der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 15.09.2026

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