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Moderate Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes zum 1. Januar 2027
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Lüdinghausen |
| Datum | 2026-10-08 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
Haupt- und Finanzausschuss
öffentlich
am 08.10.2026
Vorlagen-Nr.: FB 2/543/2026
Nr. 2 der TO
Dez. I FB 2: Finanzen
Datum: 23.09.2026
FBL / stellv. FBL FB Finanzen Dezernat I / II Der Bürgermeister
Beratungsfolge:
Gremium: Datum: TOP Zuständigkeit Bemerkungen:
Haupt- und Finanzausschuss 08.10.2026 Entscheidung
Beratungsgegenstand:
Moderate Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes zum 1. Januar 2027
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.09.2026
I. Beschlussvorschlag:
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird abgelehnt. Über die Höhe des
Gewerbesteuerhebesatzes sowie eine mögliche Beauftragung der Verwaltung zur Erstellung eines
Konsolidierungs- und Priorisierungskonzept soll im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2027
entschieden werden.
II. Rechtsgrundlage:
§ 41 GO, Zuständigkeitsregelung des Rates
III. Sachverhalt:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt mit Schreiben vom 22.09.2026:
Der HFA empfiehlt dem Rat zu beschließen:
1. Der Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Lüdinghausen wird zum 1. Januar 2027 von derzeit 460 v.
H. auf 490 v. H. angehoben.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die daraus resultierenden zusätzlichen
Gewerbesteuereinnahmen im Haushaltsplan 2027 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung
entsprechend zu berücksichtigen.
3. Die zusätzlichen Erträge aus der Gewerbesteuer sollen insbesondere dazu beitragen,
den Wegfall bzw. die erhebliche Reduzierung der Schlüsselzuweisungen des Landes
Nordrhein-Westfalen ab 2027 abzufedern,
die Finanzierung notwendiger Investitionen und insbesondere die langfristige
Finanzierung des Neubaus des Klutensee-Bades zu unterstützen und
die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage sowie zusätzliche Kreditaufnahmen zu
begrenzen.
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4. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, dem Rat im Rahmen der Haushaltsberatungen 2027
ein Konsolidierungs- und Priorisierungskonzept vorzulegen. Dieses soll insbesondere
Einsparpotenziale bei freiwilligen Leistungen, Sach- und Personalaufwendungen, Standards
sowie bei der zeitlichen Reihenfolge nicht zwingend erforderlicher Investitionen aufzeigen.
Zur Begründung wird auf den beigefügten Fraktionsantrag verwiesen.
Die Verwaltung plant, den Haushaltsentwurf 2027 wie in den Vorjahren zum Jahresende, konkret
am 17. Dezember 2026 einzubringen. Die Vorbereitungen hierzu haben bereits begonnen. Auf
Grundlage der Mittelanmeldungen der Fachbereiche werden im Oktober und November die internen
Haushaltsplanberatungen erfolgen und Anfang Dezember so rechtzeitig abgeschlossen, dass der
Haushaltsentwurf in der genannten Sitzung des Stadtrates vorgelegt werden kann.
Die von der Landesregierung veröffentlichte Arbeitskreisrechnung zum
Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2027 sieht für die Stadt Lüdinghausen keine
Schlüsselzuweisungen vor. Dies stellt zweifelsfrei eine Vorbelastung für den Haushalt 2027 dar.
Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, dass im Übrigen zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließenden
Aussagen zum Haushalt 2027 möglich sind. Dies wird erst mit Abschluss der verwaltungsinternen
Haushaltsplanberatungen und der Zuleitung des Budgetentwurfes an den Stadtrat im Dezember der
Fall sein.
Die Verwaltung wird – wie in den Vorjahren – die internen Haushaltsplanberatungen nutzen, um
unter den gegebenen finanziellen Rahmenbedingungen sämtliche geeignete Maßnahmen zu
identifizieren und umsetzen, um ein absehbares Haushaltsdefizit zu begrenzen.
Die Festlegung des Gewerbesteuerhebesatzes erfolgte bislang in Kenntnis der konkreten
Haushaltslage im Rahmen des Beschlusses über die Haushaltssatzung. Es wird vorgeschlagen, dieses
Verfahren beizubehalten. Im Rahmen der Budgetberatungen in den politischen Gremien und des
abschließenden Haushaltsbeschlusses ist dann über die Höhe des Gewerbesteuerhebesatzes für das
Jahr 2027 zu befinden. Auch über eine mögliche Beauftragung der Verwaltung zur Erstellung eines
Konsolidierungs- und Priorisierungskonzeptes sollte im Rahmen der Budgetberatungen entschieden
werden.
V. Anlagen:
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.09.2026
Text aus PDF extrahiert