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Moderate Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes zum 1. Januar 2027

Angenommen
TypAntrag
GemeindeLüdinghausen
Datum2026-10-08
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Sitzungsvorlage Haupt- und Finanzausschuss öffentlich am 08.10.2026 Vorlagen-Nr.: FB 2/543/2026 Nr. 2 der TO Dez. I FB 2: Finanzen Datum: 23.09.2026 FBL / stellv. FBL FB Finanzen Dezernat I / II Der Bürgermeister Beratungsfolge: Gremium: Datum: TOP Zuständigkeit Bemerkungen: Haupt- und Finanzausschuss 08.10.2026 Entscheidung Beratungsgegenstand: Moderate Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes zum 1. Januar 2027 - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.09.2026 I. Beschlussvorschlag: Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird abgelehnt. Über die Höhe des Gewerbesteuerhebesatzes sowie eine mögliche Beauftragung der Verwaltung zur Erstellung eines Konsolidierungs- und Priorisierungskonzept soll im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2027 entschieden werden. II. Rechtsgrundlage: § 41 GO, Zuständigkeitsregelung des Rates III. Sachverhalt: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt mit Schreiben vom 22.09.2026: Der HFA empfiehlt dem Rat zu beschließen: 1. Der Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Lüdinghausen wird zum 1. Januar 2027 von derzeit 460 v. H. auf 490 v. H. angehoben. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die daraus resultierenden zusätzlichen Gewerbesteuereinnahmen im Haushaltsplan 2027 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung entsprechend zu berücksichtigen. 3. Die zusätzlichen Erträge aus der Gewerbesteuer sollen insbesondere dazu beitragen,  den Wegfall bzw. die erhebliche Reduzierung der Schlüsselzuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen ab 2027 abzufedern,  die Finanzierung notwendiger Investitionen und insbesondere die langfristige Finanzierung des Neubaus des Klutensee-Bades zu unterstützen und  die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage sowie zusätzliche Kreditaufnahmen zu begrenzen. 2 4. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, dem Rat im Rahmen der Haushaltsberatungen 2027 ein Konsolidierungs- und Priorisierungskonzept vorzulegen. Dieses soll insbesondere Einsparpotenziale bei freiwilligen Leistungen, Sach- und Personalaufwendungen, Standards sowie bei der zeitlichen Reihenfolge nicht zwingend erforderlicher Investitionen aufzeigen. Zur Begründung wird auf den beigefügten Fraktionsantrag verwiesen. Die Verwaltung plant, den Haushaltsentwurf 2027 wie in den Vorjahren zum Jahresende, konkret am 17. Dezember 2026 einzubringen. Die Vorbereitungen hierzu haben bereits begonnen. Auf Grundlage der Mittelanmeldungen der Fachbereiche werden im Oktober und November die internen Haushaltsplanberatungen erfolgen und Anfang Dezember so rechtzeitig abgeschlossen, dass der Haushaltsentwurf in der genannten Sitzung des Stadtrates vorgelegt werden kann. Die von der Landesregierung veröffentlichte Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2027 sieht für die Stadt Lüdinghausen keine Schlüsselzuweisungen vor. Dies stellt zweifelsfrei eine Vorbelastung für den Haushalt 2027 dar. Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, dass im Übrigen zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließenden Aussagen zum Haushalt 2027 möglich sind. Dies wird erst mit Abschluss der verwaltungsinternen Haushaltsplanberatungen und der Zuleitung des Budgetentwurfes an den Stadtrat im Dezember der Fall sein. Die Verwaltung wird – wie in den Vorjahren – die internen Haushaltsplanberatungen nutzen, um unter den gegebenen finanziellen Rahmenbedingungen sämtliche geeignete Maßnahmen zu identifizieren und umsetzen, um ein absehbares Haushaltsdefizit zu begrenzen. Die Festlegung des Gewerbesteuerhebesatzes erfolgte bislang in Kenntnis der konkreten Haushaltslage im Rahmen des Beschlusses über die Haushaltssatzung. Es wird vorgeschlagen, dieses Verfahren beizubehalten. Im Rahmen der Budgetberatungen in den politischen Gremien und des abschließenden Haushaltsbeschlusses ist dann über die Höhe des Gewerbesteuerhebesatzes für das Jahr 2027 zu befinden. Auch über eine mögliche Beauftragung der Verwaltung zur Erstellung eines Konsolidierungs- und Priorisierungskonzeptes sollte im Rahmen der Budgetberatungen entschieden werden. V. Anlagen: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.09.2026

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