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Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Die Linke udn Bündnis 90/Die Grünen vom 19.10.2026 zum "Kinderrechtelehrpfad"
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Lüdenscheid |
| Datum | 2026-11-03 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorsitzende
Tanja Tschöke
per Mail:
Lüdenscheid, 19.10.2026
Antrag: Kinderrechte sichtbar machen – Einrichtung eines Kinderrechtepfades in Lüdenscheid
Sehr geehrte Frau Vorsitzende Tanja Tschöke,
unter dem Motto des diesjährigen Weltkindertages „Starke Kinder, starke Zukunft!“ haben UNICEF
Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) vor wenigen Tagen erneut mit Nachdruck dazu
aufgerufen, sich konsequenter für die Rechte, den Schutz und die Stärkung junger Menschen einzu-
setzen.
Aus diesem Anlass beantragen die Fraktion DIE LINKE und Bündnis90/Die Grünen, den oben genannten
Beratungspunkt auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses zu setzen
und über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen zu lassen:
Beschlussvorschlag:
1. Bewerbung beim Deutschen Kinderhilfswerk:
Die Stadt Lüdenscheid bewirbt sich im nächsten Interessenbekundungsverfahren
beim Deutschen Kinderhilfswerk (DKHW) um die Vergabe und Bereitstellung eines
kostenfreien Kinderrechtepfades.
2. Standortprüfung:
Die Verwaltung prüft gemeinsam mit dem Stadtjugendring Lüdenscheid e. V. sowie
dem städtischen Fachdienst Kinder- und Jugendförderung geeignete Standorte im
Lüdenscheider Stadtgebiet. In die Prüfung sollen geeignete Orte wie z.B. der Stadt-
park (Parkstraße), der Stadtgarten (am Kulturhaus) sowie der Bereich rund um den
Spielplatz Wehberg einbezogen werden. Bei der Standortwahl ist auf eine zentrale
bzw. gut frequentierte Lage, gute Erreichbarkeit mit dem ÖPNV sowie weitgehende
Barrierefreiheit zu achten.
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3. Partizipation und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Der Stadtjugendring Lüdenscheid e. V., die offenen Kinder- und Jugendtreffs sowie
der Deutsche Kinderschutzbund Ortsverband Lüdenscheid e. V. werden aktiv in die
Planung und Umsetzung eingebunden.
Zusätzlich zu den zehn vom DKHW bereitgestellten Stationen soll Lüdenscheider
Kindern und Jugendlichen (z. B. im Rahmen eines Beteiligungsworkshops oder Fe-
rienprojekts) die Möglichkeit gegeben werden, ein elftes, eigenes Schild zu entwer-
fen. Thema und konkrete Ausgestaltung werden von den jungen Menschen selbst
erarbeitet.
4. Umsetzung und Montage:
Die Aufstellung und Pflege der Schilder erfolgt in Abstimmung mit dem Stadtreini-
gungs-, Transport- und Baubetrieb Lüdenscheid (STL).
5. Wiederholte Bewerbung:
Sollte die Stadt Lüdenscheid im nächsten Verfahren des Deutschen Kinderhilfs-
werks nicht unmittelbar berücksichtigt werden, bewirbt sich die Verwaltung in den
Folgejahren erneut, solange das Förderangebot des DKHW besteht.
Begründung:
Kinderrechte müssen im Alltag präsent und bekannt sein, damit Kinder sie selbstbewusst wahrnehmen
und Erwachsene sie achten können. Der Kinderrechtepfad des Deutschen Kinderhilfswerks bietet hier-
für einen spielerischen, niedrigschwelligen und erlebnisorientierten Ansatz: Zehn interaktive Stationen
vermitteln wesentliche Grundrechte aus der UN-Kinderrechtskonvention und verknüpfen sie mit an-
schaulichen Aufgaben und Selbstreflexionen im öffentlichen Raum.
Das Deutsche Kinderhilfswerk vergibt jährlich eine begrenzte Zahl dieser Pfade inklusive aller Stations-
schilder kostenlos an interessierte Kommunen. Für die Stadt Lüdenscheid beschränkt sich der finan-
zielle Aufwand im Wesentlichen auf die Errichtung der Pfosten und Fundamente durch den städtischen
Bauhof (STL). Mit minimalem Ressourceneinsatz lässt sich damit ein dauerhaftes, frei zugängliches
Bildungs- und Erfahrungsangebot für Familien, Kindertagesstätten, Schulen und Vereine schaffen.
Besonderen Wert legt das Deutsche Kinderhilfswerk bei der Vergabe auf eine nachhaltige Nutzung und
die aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Da Lüdenscheid über kein starres Gremium wie
einen formellen Kinder- und Jugendrat verfügt, soll die Partizipation über die bewährten Strukturen
der offenen und verbandlichen Jugendarbeit gewährleistet werden. Über den Stadtjugendring, die Ju-
gendtreffs, den Kinderschutzbund sowie Schulen und Kitas erhalten junge Menschen die Gelegenheit,
nicht nur den Standort mitzubestimmen, sondern mit einer eigenständig erarbeiteten elften Station
einen sichtbaren, unverwechselbaren Lüdenscheider Beitrag zu leisten.
Mit einem Kinderrechtepfad setzt Lüdenscheid dauerhaft ein sichtbares Zeichen dafür, dass Kinder-
rechte in unserer Stadt nicht nur auf dem Papier stehen, sondern vermittelt, gelebt und gemeinsam
gestaltet werden.
Otto Ersching Andreas Stach
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
Die Linke Bündnis90/Die Grünen
Jennifer Schmidt Tanja Tschöke
stellv. Fraktionsvorsitzende Ratsfrau
Die Linke Bündnis90/Die Grünen
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Kinderrechtepfade
ein Angebot des Deutschen
Kinderhilfswerkes für Kommunen
Was sind Kinderrechtepfade?
Mit den Kinderrechtepfaden bietet das Deutsche Kinderhilfswerk
Kommunen ein kostengünstiges, öffentlichkeitswirksames
Instrument zur Vermittlung kinderrechtlicher Inhalte an.
Das Konzept des Kinderrechtepfades ist an die allseits bekannten
„Trimm dich Pfade“ angelehnt: Spazierende stoßen auf in der Öffent-
lichkeit installierte Schilder und finden darauf spielerisch vermittelte
Informationen. Die Stationen sind mit Wiedererkennungswert gestaltet
und fest im öffentlichen Raum (wie Parks, Spielplätze, Sehenswürdig-
keiten) installiert. So entsteht ein dauerhafter Zugang zu den Inhalten,
die jederzeit mit Kindern besucht und erlebt werden können.
Die zehn Stationen des Kinderrechtepfades regen zur Reflexion
über die Ansprüche und Potenziale von Kinderrechten und wie
diese im Alltag der Menschen und in der Kommune gelebt
werden an.
Jedes Schild bietet eine kurze Einführung zu
einem Kinderrecht und anschließend eine
Anregung zur Auseinandersetzung. Dabei
steht selbstverständlich der Spaß im Vorder-
grund, jedoch werden die Kinder vom Klein-
kindalter bis hin zur Grundschule auch vor
kleinere oder größere Herausforderungen
gestellt.
Durch das breite Schwierigkeitsspektrum soll
jedes Kind bestärkende Erfolgserlebnisse
verbuchen können. Die Aufgaben fordern
Motorik, Sinneswahrnehmung, Erinnerungs-
vermögen, Fantasie und Kreativität, aber auch
Achtsamkeit, Empathie und Rücksichtnahme.
Wie können Sie als Kommune einen
Kinderrechtepfad erhalten?
Das Deutsche Kinderhilfswerk vergibt jedes Jahr eine begrenzte
Anzahl an Kinderrechtepfaden kostenlos an interessierte Kommunen.
Im Gegenzug verpflichten sich die Kommunen zu:
• einer Installation des Kinderrechtepfades an einem öffentlich
zugänglichen Ort
• einer öffentlichkeitswirksamen Einweihung
• gemeinsamer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bei Interesse kann Ihre Kommune eine schriftliche Interessens-
bekundung einreichen. Wir prüfen diese und entscheiden, ob Sie
den Kinderrechtepfad kostenlos bestellen können.
Interessensbekundung unter: dkhw.de/kinderrechtepfad
Welche Auswahlkriterien gibt es?
Unser Interesse ist, die Kinderrechtepfade möglichst breit in
Deutschland zu verteilen. Darüber hinaus wünschen wir uns
eine nachhaltige Nutzung des Pfades im Sinne der Verbreitung
und Umsetzung der Kinderrechte und die Beteiligung von
Kindern an der Planung, Umsetzung und Nutzung.
Anhand dieser Kriterien wählen wir aus.
Sie wollen als Einrichtung, Träger oder Einzelperson einen
Kinderrechtepfad in Ihrer Kommune umsetzen? Auch das ist
möglich, solange die Kommune bereit ist, einen Letter of Intent
zu unterzeichnen, in dem sie erklärt, dass sie die Errichtung des
Kinderrechtepfades unterstützt und ihr zustimmt.
Wie können Kinder beteiligt werden?
Eine besondere Wirkung entfaltet der Kinderrechtpfad,
wenn Sie Kinder bei der Planung, Umsetzung und Nutzung
beteiligen. Dadurch werden Kinder nicht nur auf ihre Rechte
aufmerksam gemacht und erhalten wichtige Informationen,
sondern erleben, dass sie sich selbst für ihre Rechte und
deren Verbreitung einsetzen können.
Deshalb ermutigen wir Sie, Kinder in Ihrer Kommune
möglichst viel in den Prozess rund um den Kinderrechtepfad
mit einzubeziehen.
Hier finden Sie drei Anregungen dafür:
1 In Pankow haben Kinder der
Kinderrechte-Schule Grundschule an der Marie
die Standorte der Stationen gewählt.
In Herdecke haben Mitglieder der Kinder- und Jugend-
parlamente ein 11. Schild für den Kinderrechtepfad
gestaltet. Dafür haben sie gemeinsam die für sie
wichtigsten Rechte ausgewählt.
In Halle hat der Kinder- und Jugendrat eine
zusätzliche digitale Schnitzeljagd zum Kinderrechtepfad
entwickelt.
Insgesamt sollte die Beteiligung
a TIPP
von Kindern immer freiwillig
sein und den Kindern die
Möglichkeit gegeben
Voraussetzung dafür, dass Kinder sich für
werden, ihre Teilnahme
ihre Rechte einsetzen können ist, dass sie
jederzeit zu beenden.
überhaupt über diese Bescheid wissen.
Vielfältige Informationen und Materialien
dazu, wie Sie mit Kindern verschiedener
Altersgruppen über Kinderrechte sprechen
können, finden Sie auf
Kinderrechte.de – unserem Praxisportal
für Fachkräfte.
Alle Infos unter: kinderrechte.de
Wie funktioniert die Bestellung?
format und kosten
Sie können aus zwei Designsets aus-
wählen (WEISS oder GELB) und sich für
ein Set aus zehn Schildern oder ein Set
aus elf Schildern (inkl. einem individuali-
sierten Schild) entscheiden.
Für das individualisierte Schild
gibt es zwei mögliche Varianten:
• ein Übersichtsschild mit allen
Stationen des Kinderrechtepfads
• ein Schild, auf dem Kinder aus
Ihrer Kommune ihre Gedanken/
Wünsche/ Forderungen zu den
Kinderrechten teilen
Die Schilder sind erhältlich in den
Formaten A4, A3, A2, A1. Auf Anfrage ist auch A0
möglich.
Die zehn bzw. elf Schilder stellt das Deutsche Kinderhilfswerk
kostenlos zur Verfügung. Nur im Format A0 kommen ggf. zusätzliche
Kosten für Produktion oder Versand hinzu. Die Kosten für die
Montage tragen Sie als Kommune selbst.
Material
Mattes Laminat: Glänzendes Laminat:
• spiegelt kaum, homogenes • starke Spiegelungen möglich,
Sichtfeld bleibt erhalten schafft unruhiges Sichtfeld
• geeignet für eine vertikale • geeignet für eine horizontale
Installation ohne Neigung Installation mit Neigung
• In Außenräumen, z.B. unter • Schmutz haftet nicht so stark
Bäumen, kann sich leicht am Material und auch Graffiti
Dreck ansammeln. lässt sich besser entfernen.
Montage
Die Schilder werden standardmäßig mit vier Löchern mit
einem Durchmesser von 4,5 mm geliefert. Auf Wunsch
können sie auch ohne Bohrungen geliefert werden. In dem Fall
können Sie die Platzierung selbst vornehmen, sofern weder ein
Logo noch andere grafische Elemente beeinträchtigt werden.
Lieferumfang
Im Lieferumfang enthalten sind die Schilder gemäß der abge-
sprochenen Designvariante und mit dem Logo Ihrer Kommune.
Die benötigten Schrauben müssen eigenständig erworben werden
(zum Beispiel im Baumarkt).
Lieferdauer
In der Regel dauert es vier bis sechs Wochen, bis sie den Kinder-
rechtepfad erhalten. Wir behalten uns eine maximale Lieferzeit von
sechs Monaten vor, sollte es zu Ressourcenengpässen kommen.
Anbringung und Zugang
Die Schilder des Kinderrechtepfades können wie Schilder im öffent-
lichen Raum (z.B. Verkehrsschilder Touristen-Informationen, Trimm-
dich-Pfade) angebracht werden. Bitte beachten Sie dabei, dass die
Schilder für Kinder und Familien gedacht sind und daher einen
möglichst barrierearmen Zugang bieten sollten (z.B. Anbringung
auf Kinderhöhe und ein rollstuhlgerechter Zugang). Darüber hinaus
kann es je nach Anbringungsort sinnvoll sein, die Schilder mit
einem zusätzlichen Kantenschutz zu versehen.
Haftung
Ab Auslieferung der Schilder haften weder das
Deutsche Kinderhilfswerk noch die Druckerei für
Installationsfehler, Diebstahl, Vandalismus,
Witterungs- oder andere Schäden. Ersatz-
bestellungen müssen auf eigene Kosten
getätigt weren.
Wie können Sie den Pfad bewerben?
Damit der Kinderrechtepfad seine Wirkung entfalten kann, ist
es zentral, dass die Menschen in Ihrer Kommune von den
Schildern erfahren. Informationen dazu, wie Sie eine öffent-
lichkeitswirksame Einweihung des Pfades planen, die Presse-
arbeit rund um den Kinderrechtepfad vorbereiten und den Pfad
möglichst gut bewerben finden Sie in unserem Kommuni-
kationspaket, welches Sie im Anschluss an eine Zusage oder
auf Anfrage erhalten.
Mara Hallensleben a TIPP
[email protected]
Ansprechperson für
Grundsatzfragen/
Rechtliches Auch über die Einweihung hinaus kann
der Kinderrechtepfad Ort und Anlass sein
sich mit Kinderrechten zu beschäftigen
und öffentlichkeitswirksame Aktionen mit
Kindern umzusetzen. Vielleicht ärgern
sich Kinder über aktuelle Geschehnisse in
der Kommune und machen mithilfe einer
Sandra Röseler Aktion an der passenden Kinderrechte-
[email protected] pfad-Station auf ihre Rechte aufmerksam.
Ideen für Aktionen finden Sie unter:
Ansprechperson für
Presse- und Öffent- dkhw.de/kinderrechte-aktionen
lichkeitsarbeit
Deutsches Kinderhilfswerk e. V.
Leipziger Straße 116-118
10117 Berlin
Fon: +49 30 30 86 93-0
Fax: +49 30 30 86 93-93
E-Mail: [email protected]
www.dkhw.de
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