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Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Die Linke udn Bündnis 90/Die Grünen vom 19.10.2026 zum "Kinderrechtelehrpfad"

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeLüdenscheid
Datum2026-11-03
DatenstufeNur Dokumente
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Vorsitzende Tanja Tschöke per Mail: Lüdenscheid, 19.10.2026 Antrag: Kinderrechte sichtbar machen – Einrichtung eines Kinderrechtepfades in Lüdenscheid Sehr geehrte Frau Vorsitzende Tanja Tschöke, unter dem Motto des diesjährigen Weltkindertages „Starke Kinder, starke Zukunft!“ haben UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) vor wenigen Tagen erneut mit Nachdruck dazu aufgerufen, sich konsequenter für die Rechte, den Schutz und die Stärkung junger Menschen einzu- setzen. Aus diesem Anlass beantragen die Fraktion DIE LINKE und Bündnis90/Die Grünen, den oben genannten Beratungspunkt auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses zu setzen und über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen zu lassen: Beschlussvorschlag: 1. Bewerbung beim Deutschen Kinderhilfswerk: Die Stadt Lüdenscheid bewirbt sich im nächsten Interessenbekundungsverfahren beim Deutschen Kinderhilfswerk (DKHW) um die Vergabe und Bereitstellung eines kostenfreien Kinderrechtepfades. 2. Standortprüfung: Die Verwaltung prüft gemeinsam mit dem Stadtjugendring Lüdenscheid e. V. sowie dem städtischen Fachdienst Kinder- und Jugendförderung geeignete Standorte im Lüdenscheider Stadtgebiet. In die Prüfung sollen geeignete Orte wie z.B. der Stadt- park (Parkstraße), der Stadtgarten (am Kulturhaus) sowie der Bereich rund um den Spielplatz Wehberg einbezogen werden. Bei der Standortwahl ist auf eine zentrale bzw. gut frequentierte Lage, gute Erreichbarkeit mit dem ÖPNV sowie weitgehende Barrierefreiheit zu achten. Seite - 1 - 3. Partizipation und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: Der Stadtjugendring Lüdenscheid e. V., die offenen Kinder- und Jugendtreffs sowie der Deutsche Kinderschutzbund Ortsverband Lüdenscheid e. V. werden aktiv in die Planung und Umsetzung eingebunden. Zusätzlich zu den zehn vom DKHW bereitgestellten Stationen soll Lüdenscheider Kindern und Jugendlichen (z. B. im Rahmen eines Beteiligungsworkshops oder Fe- rienprojekts) die Möglichkeit gegeben werden, ein elftes, eigenes Schild zu entwer- fen. Thema und konkrete Ausgestaltung werden von den jungen Menschen selbst erarbeitet. 4. Umsetzung und Montage: Die Aufstellung und Pflege der Schilder erfolgt in Abstimmung mit dem Stadtreini- gungs-, Transport- und Baubetrieb Lüdenscheid (STL). 5. Wiederholte Bewerbung: Sollte die Stadt Lüdenscheid im nächsten Verfahren des Deutschen Kinderhilfs- werks nicht unmittelbar berücksichtigt werden, bewirbt sich die Verwaltung in den Folgejahren erneut, solange das Förderangebot des DKHW besteht. Begründung: Kinderrechte müssen im Alltag präsent und bekannt sein, damit Kinder sie selbstbewusst wahrnehmen und Erwachsene sie achten können. Der Kinderrechtepfad des Deutschen Kinderhilfswerks bietet hier- für einen spielerischen, niedrigschwelligen und erlebnisorientierten Ansatz: Zehn interaktive Stationen vermitteln wesentliche Grundrechte aus der UN-Kinderrechtskonvention und verknüpfen sie mit an- schaulichen Aufgaben und Selbstreflexionen im öffentlichen Raum. Das Deutsche Kinderhilfswerk vergibt jährlich eine begrenzte Zahl dieser Pfade inklusive aller Stations- schilder kostenlos an interessierte Kommunen. Für die Stadt Lüdenscheid beschränkt sich der finan- zielle Aufwand im Wesentlichen auf die Errichtung der Pfosten und Fundamente durch den städtischen Bauhof (STL). Mit minimalem Ressourceneinsatz lässt sich damit ein dauerhaftes, frei zugängliches Bildungs- und Erfahrungsangebot für Familien, Kindertagesstätten, Schulen und Vereine schaffen. Besonderen Wert legt das Deutsche Kinderhilfswerk bei der Vergabe auf eine nachhaltige Nutzung und die aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Da Lüdenscheid über kein starres Gremium wie einen formellen Kinder- und Jugendrat verfügt, soll die Partizipation über die bewährten Strukturen der offenen und verbandlichen Jugendarbeit gewährleistet werden. Über den Stadtjugendring, die Ju- gendtreffs, den Kinderschutzbund sowie Schulen und Kitas erhalten junge Menschen die Gelegenheit, nicht nur den Standort mitzubestimmen, sondern mit einer eigenständig erarbeiteten elften Station einen sichtbaren, unverwechselbaren Lüdenscheider Beitrag zu leisten. Mit einem Kinderrechtepfad setzt Lüdenscheid dauerhaft ein sichtbares Zeichen dafür, dass Kinder- rechte in unserer Stadt nicht nur auf dem Papier stehen, sondern vermittelt, gelebt und gemeinsam gestaltet werden. Otto Ersching Andreas Stach Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Die Linke Bündnis90/Die Grünen Jennifer Schmidt Tanja Tschöke stellv. Fraktionsvorsitzende Ratsfrau Die Linke Bündnis90/Die Grünen Seite - 2 - Kinderrechtepfade ein Angebot des Deutschen Kinderhilfswerkes für Kommunen Was sind Kinderrechtepfade? Mit den Kinderrechtepfaden bietet das Deutsche Kinderhilfswerk Kommunen ein kostengünstiges, öffentlichkeitswirksames Instrument zur Vermittlung kinderrechtlicher Inhalte an. Das Konzept des Kinderrechtepfades ist an die allseits bekannten „Trimm dich Pfade“ angelehnt: Spazierende stoßen auf in der Öffent- lichkeit installierte Schilder und finden darauf spielerisch vermittelte Informationen. Die Stationen sind mit Wiedererkennungswert gestaltet und fest im öffentlichen Raum (wie Parks, Spielplätze, Sehenswürdig- keiten) installiert. So entsteht ein dauerhafter Zugang zu den Inhalten, die jederzeit mit Kindern besucht und erlebt werden können. Die zehn Stationen des Kinderrechtepfades regen zur Reflexion über die Ansprüche und Potenziale von Kinderrechten und wie diese im Alltag der Menschen und in der Kommune gelebt werden an. Jedes Schild bietet eine kurze Einführung zu einem Kinderrecht und anschließend eine Anregung zur Auseinandersetzung. Dabei steht selbstverständlich der Spaß im Vorder- grund, jedoch werden die Kinder vom Klein- kindalter bis hin zur Grundschule auch vor kleinere oder größere Herausforderungen gestellt. Durch das breite Schwierigkeitsspektrum soll jedes Kind bestärkende Erfolgserlebnisse verbuchen können. Die Aufgaben fordern Motorik, Sinneswahrnehmung, Erinnerungs- vermögen, Fantasie und Kreativität, aber auch Achtsamkeit, Empathie und Rücksichtnahme. Wie können Sie als Kommune einen Kinderrechtepfad erhalten? Das Deutsche Kinderhilfswerk vergibt jedes Jahr eine begrenzte Anzahl an Kinderrechtepfaden kostenlos an interessierte Kommunen. Im Gegenzug verpflichten sich die Kommunen zu: • einer Installation des Kinderrechtepfades an einem öffentlich zugänglichen Ort • einer öffentlichkeitswirksamen Einweihung • gemeinsamer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Bei Interesse kann Ihre Kommune eine schriftliche Interessens- bekundung einreichen. Wir prüfen diese und entscheiden, ob Sie den Kinderrechtepfad kostenlos bestellen können. Interessensbekundung unter: dkhw.de/kinderrechtepfad Welche Auswahlkriterien gibt es? Unser Interesse ist, die Kinderrechtepfade möglichst breit in Deutschland zu verteilen. Darüber hinaus wünschen wir uns eine nachhaltige Nutzung des Pfades im Sinne der Verbreitung und Umsetzung der Kinderrechte und die Beteiligung von Kindern an der Planung, Umsetzung und Nutzung. Anhand dieser Kriterien wählen wir aus. Sie wollen als Einrichtung, Träger oder Einzelperson einen Kinderrechtepfad in Ihrer Kommune umsetzen? Auch das ist möglich, solange die Kommune bereit ist, einen Letter of Intent zu unterzeichnen, in dem sie erklärt, dass sie die Errichtung des Kinderrechtepfades unterstützt und ihr zustimmt. Wie können Kinder beteiligt werden? Eine besondere Wirkung entfaltet der Kinderrechtpfad, wenn Sie Kinder bei der Planung, Umsetzung und Nutzung beteiligen. Dadurch werden Kinder nicht nur auf ihre Rechte aufmerksam gemacht und erhalten wichtige Informationen, sondern erleben, dass sie sich selbst für ihre Rechte und deren Verbreitung einsetzen können. Deshalb ermutigen wir Sie, Kinder in Ihrer Kommune möglichst viel in den Prozess rund um den Kinderrechtepfad mit einzubeziehen. Hier finden Sie drei Anregungen dafür: 1 In Pankow haben Kinder der Kinderrechte-Schule Grundschule an der Marie die Standorte der Stationen gewählt. In Herdecke haben Mitglieder der Kinder- und Jugend- parlamente ein 11. Schild für den Kinderrechtepfad gestaltet. Dafür haben sie gemeinsam die für sie wichtigsten Rechte ausgewählt. In Halle hat der Kinder- und Jugendrat eine zusätzliche digitale Schnitzeljagd zum Kinderrechtepfad entwickelt. Insgesamt sollte die Beteiligung a TIPP von Kindern immer freiwillig sein und den Kindern die Möglichkeit gegeben Voraussetzung dafür, dass Kinder sich für werden, ihre Teilnahme ihre Rechte einsetzen können ist, dass sie jederzeit zu beenden. überhaupt über diese Bescheid wissen. Vielfältige Informationen und Materialien dazu, wie Sie mit Kindern verschiedener Altersgruppen über Kinderrechte sprechen können, finden Sie auf Kinderrechte.de – unserem Praxisportal für Fachkräfte. Alle Infos unter: kinderrechte.de Wie funktioniert die Bestellung? format und kosten Sie können aus zwei Designsets aus- wählen (WEISS oder GELB) und sich für ein Set aus zehn Schildern oder ein Set aus elf Schildern (inkl. einem individuali- sierten Schild) entscheiden. Für das individualisierte Schild gibt es zwei mögliche Varianten: • ein Übersichtsschild mit allen Stationen des Kinderrechtepfads • ein Schild, auf dem Kinder aus Ihrer Kommune ihre Gedanken/ Wünsche/ Forderungen zu den Kinderrechten teilen Die Schilder sind erhältlich in den Formaten A4, A3, A2, A1. Auf Anfrage ist auch A0 möglich. Die zehn bzw. elf Schilder stellt das Deutsche Kinderhilfswerk kostenlos zur Verfügung. Nur im Format A0 kommen ggf. zusätzliche Kosten für Produktion oder Versand hinzu. Die Kosten für die Montage tragen Sie als Kommune selbst. Material Mattes Laminat: Glänzendes Laminat: • spiegelt kaum, homogenes • starke Spiegelungen möglich, Sichtfeld bleibt erhalten schafft unruhiges Sichtfeld • geeignet für eine vertikale • geeignet für eine horizontale Installation ohne Neigung Installation mit Neigung • In Außenräumen, z.B. unter • Schmutz haftet nicht so stark Bäumen, kann sich leicht am Material und auch Graffiti Dreck ansammeln. lässt sich besser entfernen. Montage Die Schilder werden standardmäßig mit vier Löchern mit einem Durchmesser von 4,5 mm geliefert. Auf Wunsch können sie auch ohne Bohrungen geliefert werden. In dem Fall können Sie die Platzierung selbst vornehmen, sofern weder ein Logo noch andere grafische Elemente beeinträchtigt werden. Lieferumfang Im Lieferumfang enthalten sind die Schilder gemäß der abge- sprochenen Designvariante und mit dem Logo Ihrer Kommune. Die benötigten Schrauben müssen eigenständig erworben werden (zum Beispiel im Baumarkt). Lieferdauer In der Regel dauert es vier bis sechs Wochen, bis sie den Kinder- rechtepfad erhalten. Wir behalten uns eine maximale Lieferzeit von sechs Monaten vor, sollte es zu Ressourcenengpässen kommen. Anbringung und Zugang Die Schilder des Kinderrechtepfades können wie Schilder im öffent- lichen Raum (z.B. Verkehrsschilder Touristen-Informationen, Trimm- dich-Pfade) angebracht werden. Bitte beachten Sie dabei, dass die Schilder für Kinder und Familien gedacht sind und daher einen möglichst barrierearmen Zugang bieten sollten (z.B. Anbringung auf Kinderhöhe und ein rollstuhlgerechter Zugang). Darüber hinaus kann es je nach Anbringungsort sinnvoll sein, die Schilder mit einem zusätzlichen Kantenschutz zu versehen. Haftung Ab Auslieferung der Schilder haften weder das Deutsche Kinderhilfswerk noch die Druckerei für Installationsfehler, Diebstahl, Vandalismus, Witterungs- oder andere Schäden. Ersatz- bestellungen müssen auf eigene Kosten getätigt weren. Wie können Sie den Pfad bewerben? Damit der Kinderrechtepfad seine Wirkung entfalten kann, ist es zentral, dass die Menschen in Ihrer Kommune von den Schildern erfahren. Informationen dazu, wie Sie eine öffent- lichkeitswirksame Einweihung des Pfades planen, die Presse- arbeit rund um den Kinderrechtepfad vorbereiten und den Pfad möglichst gut bewerben finden Sie in unserem Kommuni- kationspaket, welches Sie im Anschluss an eine Zusage oder auf Anfrage erhalten. Mara Hallensleben a TIPP [email protected] Ansprechperson für Grundsatzfragen/ Rechtliches Auch über die Einweihung hinaus kann der Kinderrechtepfad Ort und Anlass sein sich mit Kinderrechten zu beschäftigen und öffentlichkeitswirksame Aktionen mit Kindern umzusetzen. Vielleicht ärgern sich Kinder über aktuelle Geschehnisse in der Kommune und machen mithilfe einer Sandra Röseler Aktion an der passenden Kinderrechte- [email protected] pfad-Station auf ihre Rechte aufmerksam. Ideen für Aktionen finden Sie unter: Ansprechperson für Presse- und Öffent- dkhw.de/kinderrechte-aktionen lichkeitsarbeit Deutsches Kinderhilfswerk e. V. Leipziger Straße 116-118 10117 Berlin Fon: +49 30 30 86 93-0 Fax: +49 30 30 86 93-93 E-Mail: [email protected] www.dkhw.de

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