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Änderung der Gebührenordnung des Archivs der Stadt Luckenwalde

Ergebnis unbekannt6 Ja · 0 Nein · 2 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeLuckenwalde
Datum2026-10-05
DatenstufeNur Dokumente
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Stadt Luckenwalde Der Bürgermeister öffentlich Amt Pressearbeit, Kultur und Kommunalservice Beschlussvorlage Vorlagen-Nr. B-8180/2026 Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen 05.10.2026 Stadtverordnetenversammlung 03.11.2026 Titel: Änderung der Gebührenordnung des Archivs der Stadt Luckenwalde Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die in der Anlage (2) dieser Beschlussvorlage beigefügte Gebührenordnung für das Archiv der Stadt Luckenwalde. Die Gebührenordnung tritt ab 01.01.2027 in Kraft. Finanzielle Auswirkung: ja, ausführlich s. Erläuterung/Begründung Gesamt Produktkonto Erträge ja 11110.431110 je nach Benutzung und Auskunftsersuchende Bestätigung Kämmerei: Veröffentlichungspflichtig Bürgermeister Amtsleiterin Sachbearbeiterin Erläuterung/Begründung: Die durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckenwalde geforderten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung beinhalten die Anpassung städtischer Gebührenordnungen. Die Gebührenordnung des Archivs der Stadt Luckenwalde wurde am 28.11.2012 beschlossen und ist seit dem 01.01.2013 gültig. Eine Anpassung in den Folgejahren bis heute erfolgte nicht. Die Nutzung des Archivs der Stadt Luckenwalde, insbesondere durch externe Personengruppen, nimmt stetig zu. Die Recherche, Bereitstellung von Dokumenten, die Anfertigung von Kopien/Scans sowie der damit verbundene Verwaltungs- und Personalaufwand verursachen Kosten. Um diese Kosten verursachergerecht zu decken, ist die Gebührenordnung dringend zu aktualisieren. Gleichzeitig sollen damit einige Regelungen vereinfacht sowie Gebührenermäßigungen angepasst werden. Die Neufassung der Gebührenordnung zur Archivsatzung für das Archiv der Stadt Luckenwalde soll am 01.01.2027 in Kraft treten. Hinweis zu finanzielle Auswirkungen: Durch die Anpassung der Gebührenordnung wird mit jährlichen Mehreinnahmen von ca. 2.200 € gerechnet. Die aus den Verwaltungsgebühren des Archives der Stadt Luckenwalde zu erzielenden Einnahmen sind gewissen Schwankungen unterworfen. Anlagen: Anlage 1 - Synopse Gebührenordnung Anlage 2 - Gebührenordnung Neufassung 2/2

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