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Änderung der Gebührenordnung des Archivs der Stadt Luckenwalde
Ergebnis unbekannt6 Ja · 0 Nein · 2 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Luckenwalde |
| Datum | 2026-10-05 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Luckenwalde
Der Bürgermeister
öffentlich
Amt Pressearbeit, Kultur und Kommunalservice
Beschlussvorlage Vorlagen-Nr.
B-8180/2026
Beratungsfolge Sitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen 05.10.2026
Stadtverordnetenversammlung 03.11.2026
Titel:
Änderung der Gebührenordnung des Archivs der Stadt Luckenwalde
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die in der Anlage (2) dieser Beschlussvorlage
beigefügte Gebührenordnung für das Archiv der Stadt Luckenwalde. Die Gebührenordnung
tritt ab 01.01.2027 in Kraft.
Finanzielle Auswirkung: ja, ausführlich s. Erläuterung/Begründung
Gesamt Produktkonto
Erträge ja 11110.431110
je nach Benutzung und
Auskunftsersuchende
Bestätigung Kämmerei:
Veröffentlichungspflichtig
Bürgermeister Amtsleiterin Sachbearbeiterin
Erläuterung/Begründung:
Die durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckenwalde geforderten
Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung beinhalten die Anpassung städtischer
Gebührenordnungen.
Die Gebührenordnung des Archivs der Stadt Luckenwalde wurde am 28.11.2012
beschlossen und ist seit dem 01.01.2013 gültig. Eine Anpassung in den Folgejahren bis
heute erfolgte nicht.
Die Nutzung des Archivs der Stadt Luckenwalde, insbesondere durch externe
Personengruppen, nimmt stetig zu. Die Recherche, Bereitstellung von Dokumenten, die
Anfertigung von Kopien/Scans sowie der damit verbundene Verwaltungs- und
Personalaufwand verursachen Kosten. Um diese Kosten verursachergerecht zu decken, ist
die Gebührenordnung dringend zu aktualisieren.
Gleichzeitig sollen damit einige Regelungen vereinfacht sowie Gebührenermäßigungen
angepasst werden. Die Neufassung der Gebührenordnung zur Archivsatzung für das Archiv
der Stadt Luckenwalde soll am 01.01.2027 in Kraft treten.
Hinweis zu finanzielle Auswirkungen:
Durch die Anpassung der Gebührenordnung wird mit jährlichen Mehreinnahmen von ca.
2.200 € gerechnet. Die aus den Verwaltungsgebühren des Archives der Stadt Luckenwalde
zu erzielenden Einnahmen sind gewissen Schwankungen unterworfen.
Anlagen:
Anlage 1 - Synopse Gebührenordnung
Anlage 2 - Gebührenordnung Neufassung
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Text aus PDF extrahiert