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Änderung Stellenplan aufgrund Richtlinie MBJS zur Förderung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Startchancen-Programms

Ergebnis unbekannt8 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeLuckenwalde
Datum2026-09-30
DatenstufeNur Dokumente
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Stadt Luckenwalde Der Bürgermeister öffentlich Amt Zentrale Dienste Beschlussvorlage Vorlagen-Nr. B-8178/2026 Beratungsfolge Sitzungstermin Stadtverordnetenversammlung 15.09.2026 Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 30.09.2026 Stadtverordnetenversammlung 03.11.2026 Titel: Änderung Stellenplan aufgrund Richtlinie MBJS zur Förderung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Startchancen-Programms (Beratungsfolge ergänzt nach STVV 15.09.2026 / jae) Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Im Stellenplan 2026 wird zusätzlich aufgenommen: für Schulsozialarbeit an der Friedrich-Ludwig-Jahn Oberschule eine Teilzeitstelle (0,75). Die Stelle wird auf die Laufzeit des Startchancen-Programms bis 2034 befristet. Finanzielle Auswirkung: [siehe Erläuterung] Bestätigung Kämmerei: Bürgermeister Amtsleiter Zentrale Dienste Amtsleiterin Bildung und Jugend Erläuterung/Begründung: Das Startchancen-Programm besteht aus drei Säulen:  Säule I: Mit einem Investitions- und Ausstattungsprogramm werden eine lernförderliche Infrastruktur sowie moderne, klimagerechte und barrierefreie Lernorte geschaffen.  Säule II: Das „Chancenbudget“ soll bedarfsgerechte Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung ermöglichen, sowie Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik, die sozial-emotionalen Kompetenzen sowie die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler fördern. Über ein Drittel des Budgets kann die jeweilige Schule frei verfügen.  Säule III: Multiprofessionelle Teams dienen der personellen Verstärkung. Die zusätzliche Expertise anderer pädagogischer Disziplinen ermöglicht u.a. gezielte Beratungen und Unterstützungen der Lernenden und ihrer Eltern. Maßnahmen der Säulen II und III werden durch die Schulen bestimmt. Von der Möglichkeit, sich im multiprofessionellen Team mit einer zusätzlichen Stelle für Schulsozialarbeit zu verstärken, möchte die Friedrich-Ludwig-Jahn Oberschule im Umfang einer Teilzeitstelle (0,75) Gebrauch machen. Diese Stelle ist beim Schulträger zu verankern und muss deshalb Eingang in den Stellenplan finden. Die Finanzierung erfolgt aus dem schulischen Chancenbudget. Für die Stadt bedeutet das eine Vollfinanzierung durch Dritte ohne Eigenanteil. 2/2

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