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Antrag: Dauerhafte Beflaggung öffentlicher Verwaltungsgebäude und Einrichtungen der Stadt Luckenwalde sowie der sich in städtischer Trägerschaft befindenden Schulen - Fraktion BfL

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TypAntrag
GemeindeLuckenwalde
Datum2026-10-06
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Stadt Luckenwalde öffentlich Fraktion BfL Antrag zur Beschlussfassung Vorlagen-Nr. Eingang am 28.08.2026 A-8062/2026 Beratungsfolge Sitzungstermin Hauptausschuss 06.10.2026 Stadtverordnetenversammlung 03.11.2026 Titel: Antrag: Dauerhafte Beflaggung öffentlicher Verwaltungsgebäude und Einrichtungen der Stadt Luckenwalde sowie der sich in städtischer Trägerschaft befindenden Schulen - Fraktion BfL Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, 1. dass vor den öffentlichen Verwaltungsgebäuden und Einrichtungen der Stadt Luckenwalde, insbesondere - dem Rathaus der Stadt Luckenwalde, - dem HeimatMuseum Luckenwalde, - den Gemeinschaftshäusern in den Ortsteilen Kolzenburg und Frankenfelde, - den Standorten der Freiwilligen Feuerwehr sowie der Feuerwache der hauptamtlichen Feuerwehr sowie vor allen sich in Trägerschaft der Stadt Luckenwalde befindenden Schulen dauerhaft die Bundesflagge und die Flagge der Stadt Luckenwalde gehisst werden. Die dauerhafte Beflaggung kann um die Flagge des Landes Brandenburg und die Europaflagge ergänzt werden. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die zur Umsetzung notwendigen organisatorischen und gegebenenfalls baulichen Maßnahmen sowie die hiermit verbundenen finanziellen Auswirkungen festzustellen. Dabei ist insbesondere zu ermitteln, an welchen der genannten Standorte bereits geeignete Fahnenmasten vorhanden sind und an welchen Standorten entsprechende Einrichtungen geschaffen oder ergänzt werden müssen. Ein entsprechender Umsetzungsplan einschließlich einer Kostendarstellung ist der Stadtverordnetenversammlung bis zum 03.11.2026 vorzulegen. 3. Die Umsetzung der dauerhaften Beflaggung soll unter Berücksichtigung der vorhandenen technischen Voraussetzungen und der verfügbaren Haushaltsmittel schrittweise erfolgen und spätestens bis zum 30.06.2027 abgeschlossen sein. Begründung: Sichtbares Bekenntnis zu Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Die Bundesflagge in den Farben Schwarz-Rot-Gold ist eines der sichtbarsten Symbole unseres demokratischen Gemeinwesens. Sie steht für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, die Werte des Grundgesetzes, Rechtsstaatlichkeit und die staatliche Einheit der Bundesrepublik Deutschland. Die dauerhafte Beflaggung kommunaler Gebäude bringt die Verbundenheit unserer Stadt mit diesen Grundwerten sichtbar und unmissverständlich zum Ausdruck. Gerade öffentliche Einrichtungen sind Orte des demokratischen Gemeinwesens. Es ist daher angemessen, dass dieses Selbstverständnis auch nach außen sichtbar wird. Identifikation mit Luckenwalde und seinen Ortsteilen Neben der Bundesflagge soll die Flagge der Stadt Luckenwalde dauerhaft geführt wer- den. Sie steht für die Identifikation mit unserer Heimatstadt, ihrer Geschichte und ihrer kommunalen Selbstverwaltung. Dies gilt ausdrücklich auch für die Ortsteile Kolzenburg und Frankenfelde. Die Einbeziehung der dortigen Gemeinschaftshäuser unterstreicht, dass die Ortsteile selbstverständlicher Bestandteil unserer Stadtgemeinschaft sind. Bundesflagge und Stadtflagge stehen damit gemeinsam für die Verbundenheit mit unserem demokratischen Staat und zugleich für die lokale Identität und Zugehörigkeit zu Luckenwalde. Historische Bedeutung von Schwarz-Rot-Gold Die Farben Schwarz-Rot-Gold sind eng mit der deutschen Demokratiegeschichte verbunden. Sie stehen insbesondere in der Tradition der Freiheits- und Einheitsbewegung des 19. Jahrhunderts und der demokratischen Bewegung von 1848/49. Sie verkörpern damit Freiheit, Demokratie und nationale Einheit. Ihre sichtbare Präsenz erinnert zugleich daran, dass Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Freiheit keine Selbstverständlichkeiten sind, sondern dauerhaft geschützt und gelebt werden müssen. Dies stellt in Teilen von Stadt und Orteilens in unserem Landkreises Teltow-Fläming bereits und gerade diesen Zusammenhang zwischen Schwarz-Rot-Gold, der demokratischen Bewegung von 1848 sowie Freiheit, Demokratie und nationaler Einheit heraus. Orientierung und Erkennbarkeit öffentlicher Einrichtungen Eine Beflaggung erfüllt daneben auch eine praktische Funktion. Öffentliche Gebäude werden für Bürgerinnen und Bürger sowie für Gäste der Stadt deutlich als kommunale bzw. öffentliche Einrichtungen erkennbar. Insbesondere am Rathaus, am HeimatMuseum, an Feuerwehrstandorten und an den Gemeinschaftshäusern der Ortsteile wird dadurch die Wahrnehmbarkeit als Teil der kommunalen Infrastruktur gestärkt. Auch der Ludwigsfelder Antrag führt die bessere 2/4 Erkennbarkeit und Orientierung ausdrücklich als Argument für eine dauerhafte Beflaggung an. Demokratie sichtbar machen – auch für junge Menschen Die Einbeziehung der Schulen soll einen weiteren sichtbaren Bezug zu unserem demokratischen Gemeinwesen herstellen. Schulen sind zentrale Orte von Bildung, gesellschaftlicher Teilhabe und demokratischer Wertevermittlung. Die Bundesflagge steht dabei nicht für eine Partei oder eine politische Richtung. Sie ist das gemeinsame Staatssymbol der Bundesrepublik Deutschland und damit ein überparteiliches Symbol unseres demokratischen Verfassungsstaates. Gerade jungen Menschen sollte vermittelt werden, dass ein selbstverständliches und positives Verhältnis zu den demokratischen Symbolen unseres Landes keinen politischen Gegensatz darstellen darf. Auch der zugrunde liegende Ludwigsfelder Antrag hebt die Funktion der Beflaggung für politische und demokratische Bildung ausdrücklich hervor. Verhältnismäßiger finanzieller Aufwand Soweit Fahnenmasten bereits vorhanden sind, beschränkt sich der Aufwand im Wesentlichen auf die Anschaffung geeigneter wetterfester Flaggen sowie deren regelmäßige Pflege und gegebenenfalls Erneuerung. Wo noch keine geeigneten Fahnenmasten vorhanden sind, soll die Verwaltung zu- nächst die baulichen Möglichkeiten und die tatsächlichen Kosten feststellen. Die schrittweise Umsetzung ermöglicht es, vorhandene Anlagen vorrangig zu nutzen und zusätzliche Investitionen planbar vorzunehmen. Überparteiliches demokratisches Zeichen Die Antragsteller verbinden mit diesem Beschluss ausdrücklich keine parteipolitische Aussage. Schwarz-Rot-Gold gehört keiner Partei und keiner politischen Richtung. Die Bundesflagge steht für unsere gemeinsame demokratische Ordnung. Die Stadtflagge steht für unsere gemeinsame kommunale Heimat. Die Stadtverordnetenversammlung ist daher aufgerufen, mit der dauerhaften Beflaggung ein sichtbares, über Parteigrenzen hinweg reichendes Bekenntnis zu Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, nationaler Einheit und zur Stadt Luckenwalde abzulegen. Wir bitten alle Fraktionen und Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung um Unterstützung dieses Antrags. Andreas Teichert Fraktionsvorsitzender BfL – Bündnis für Luckenwalde Jens-Michael Knaak stellv. Fraktionsvorsitzender BfL – Bündnis für Luckenwalde 3/4 Luckenwalde, 28.08.2026 4/4

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