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Antrag: Dauerhafte Beflaggung öffentlicher Verwaltungsgebäude und Einrichtungen der Stadt Luckenwalde sowie der sich in städtischer Trägerschaft befindenden Schulen - Fraktion BfL
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| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Luckenwalde |
| Datum | 2026-10-06 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Luckenwalde
öffentlich
Fraktion BfL
Antrag zur Beschlussfassung Vorlagen-Nr.
Eingang am 28.08.2026 A-8062/2026
Beratungsfolge Sitzungstermin
Hauptausschuss 06.10.2026
Stadtverordnetenversammlung 03.11.2026
Titel:
Antrag: Dauerhafte Beflaggung öffentlicher Verwaltungsgebäude und Einrichtungen
der Stadt Luckenwalde sowie der sich in städtischer Trägerschaft befindenden
Schulen - Fraktion BfL
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,
1. dass vor den öffentlichen Verwaltungsgebäuden und Einrichtungen der Stadt
Luckenwalde, insbesondere
- dem Rathaus der Stadt Luckenwalde,
- dem HeimatMuseum Luckenwalde,
- den Gemeinschaftshäusern in den Ortsteilen Kolzenburg und Frankenfelde,
- den Standorten der Freiwilligen Feuerwehr sowie der Feuerwache der
hauptamtlichen Feuerwehr
sowie vor allen sich in Trägerschaft der Stadt Luckenwalde befindenden Schulen
dauerhaft die Bundesflagge und die Flagge der Stadt Luckenwalde gehisst werden.
Die dauerhafte Beflaggung kann um die Flagge des Landes Brandenburg und die
Europaflagge ergänzt werden.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die zur Umsetzung notwendigen organisatorischen
und gegebenenfalls baulichen Maßnahmen sowie die hiermit verbundenen finanziellen
Auswirkungen festzustellen. Dabei ist insbesondere zu ermitteln, an welchen der
genannten Standorte bereits geeignete Fahnenmasten vorhanden sind und an welchen
Standorten entsprechende Einrichtungen geschaffen oder ergänzt werden müssen.
Ein entsprechender Umsetzungsplan einschließlich einer Kostendarstellung ist der
Stadtverordnetenversammlung bis zum 03.11.2026 vorzulegen.
3. Die Umsetzung der dauerhaften Beflaggung soll unter Berücksichtigung der
vorhandenen technischen Voraussetzungen und der verfügbaren Haushaltsmittel
schrittweise erfolgen und spätestens bis zum 30.06.2027 abgeschlossen sein.
Begründung:
Sichtbares Bekenntnis zu Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
Die Bundesflagge in den Farben Schwarz-Rot-Gold ist eines der sichtbarsten Symbole
unseres demokratischen Gemeinwesens. Sie steht für die freiheitlich-demokratische
Grundordnung, die Werte des Grundgesetzes, Rechtsstaatlichkeit und die staatliche
Einheit der Bundesrepublik Deutschland.
Die dauerhafte Beflaggung kommunaler Gebäude bringt die Verbundenheit unserer
Stadt mit diesen Grundwerten sichtbar und unmissverständlich zum Ausdruck. Gerade
öffentliche Einrichtungen sind Orte des demokratischen Gemeinwesens. Es ist daher
angemessen, dass dieses Selbstverständnis auch nach außen sichtbar wird.
Identifikation mit Luckenwalde und seinen Ortsteilen
Neben der Bundesflagge soll die Flagge der Stadt Luckenwalde dauerhaft geführt wer-
den. Sie steht für die Identifikation mit unserer Heimatstadt, ihrer Geschichte und ihrer
kommunalen Selbstverwaltung.
Dies gilt ausdrücklich auch für die Ortsteile Kolzenburg und Frankenfelde. Die
Einbeziehung der dortigen Gemeinschaftshäuser unterstreicht, dass die Ortsteile
selbstverständlicher Bestandteil unserer Stadtgemeinschaft sind.
Bundesflagge und Stadtflagge stehen damit gemeinsam für die Verbundenheit mit
unserem demokratischen Staat und zugleich für die lokale Identität und Zugehörigkeit zu
Luckenwalde.
Historische Bedeutung von Schwarz-Rot-Gold
Die Farben Schwarz-Rot-Gold sind eng mit der deutschen Demokratiegeschichte
verbunden. Sie stehen insbesondere in der Tradition der Freiheits- und
Einheitsbewegung des 19. Jahrhunderts und der demokratischen Bewegung von
1848/49.
Sie verkörpern damit Freiheit, Demokratie und nationale Einheit. Ihre sichtbare Präsenz
erinnert zugleich daran, dass Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Freiheit keine
Selbstverständlichkeiten sind, sondern dauerhaft geschützt und gelebt werden müssen.
Dies stellt in Teilen von Stadt und Orteilens in unserem Landkreises Teltow-Fläming
bereits und gerade diesen Zusammenhang zwischen Schwarz-Rot-Gold, der
demokratischen Bewegung von 1848 sowie Freiheit, Demokratie und nationaler Einheit
heraus.
Orientierung und Erkennbarkeit öffentlicher Einrichtungen
Eine Beflaggung erfüllt daneben auch eine praktische Funktion. Öffentliche Gebäude
werden für Bürgerinnen und Bürger sowie für Gäste der Stadt deutlich als kommunale
bzw. öffentliche Einrichtungen erkennbar.
Insbesondere am Rathaus, am HeimatMuseum, an Feuerwehrstandorten und an den
Gemeinschaftshäusern der Ortsteile wird dadurch die Wahrnehmbarkeit als Teil der
kommunalen Infrastruktur gestärkt. Auch der Ludwigsfelder Antrag führt die bessere
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Erkennbarkeit und Orientierung ausdrücklich als Argument für eine dauerhafte
Beflaggung an.
Demokratie sichtbar machen – auch für junge Menschen
Die Einbeziehung der Schulen soll einen weiteren sichtbaren Bezug zu unserem
demokratischen Gemeinwesen herstellen. Schulen sind zentrale Orte von Bildung,
gesellschaftlicher Teilhabe und demokratischer Wertevermittlung.
Die Bundesflagge steht dabei nicht für eine Partei oder eine politische Richtung. Sie ist
das gemeinsame Staatssymbol der Bundesrepublik Deutschland und damit ein
überparteiliches Symbol unseres demokratischen Verfassungsstaates.
Gerade jungen Menschen sollte vermittelt werden, dass ein selbstverständliches und
positives Verhältnis zu den demokratischen Symbolen unseres Landes keinen
politischen Gegensatz darstellen darf. Auch der zugrunde liegende Ludwigsfelder Antrag
hebt die Funktion der Beflaggung für politische und demokratische Bildung ausdrücklich
hervor.
Verhältnismäßiger finanzieller Aufwand
Soweit Fahnenmasten bereits vorhanden sind, beschränkt sich der Aufwand im
Wesentlichen auf die Anschaffung geeigneter wetterfester Flaggen sowie deren
regelmäßige Pflege und gegebenenfalls Erneuerung.
Wo noch keine geeigneten Fahnenmasten vorhanden sind, soll die Verwaltung zu-
nächst die baulichen Möglichkeiten und die tatsächlichen Kosten feststellen. Die
schrittweise Umsetzung ermöglicht es, vorhandene Anlagen vorrangig zu nutzen und
zusätzliche Investitionen planbar vorzunehmen.
Überparteiliches demokratisches Zeichen
Die Antragsteller verbinden mit diesem Beschluss ausdrücklich keine parteipolitische
Aussage. Schwarz-Rot-Gold gehört keiner Partei und keiner politischen Richtung.
Die Bundesflagge steht für unsere gemeinsame demokratische Ordnung. Die
Stadtflagge steht für unsere gemeinsame kommunale Heimat.
Die Stadtverordnetenversammlung ist daher aufgerufen, mit der dauerhaften Beflaggung
ein sichtbares, über Parteigrenzen hinweg reichendes Bekenntnis zu Freiheit,
Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, nationaler Einheit und zur Stadt Luckenwalde
abzulegen.
Wir bitten alle Fraktionen und Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung um
Unterstützung dieses Antrags.
Andreas Teichert
Fraktionsvorsitzender
BfL – Bündnis für Luckenwalde
Jens-Michael Knaak
stellv. Fraktionsvorsitzender
BfL – Bündnis für Luckenwalde
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Luckenwalde, 28.08.2026
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