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Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Landshut; Antrag des Herrn Stadtrats Ludwig Schnur vom 23.04.2026, Nr. 731

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeLandshut
Datum2026-05-08
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Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Landshut; Antrag des Herrn Stadtrats Ludwig Schnur vom 23.04.2026, Nr. 731 Gremium: Plenum Öffentlichkeitsstatus: öffentlich Tagesordnungspunkt: 5 Zuständigkeit: Referat 1 Sitzungsdatum: 08.05.2026 Stadt Landshut, den 30.04.2026 Sitzungsnummer: 1 Ersteller: Hr. Häglsperger Vormerkung: Im Vorgriff auf die Stadtratswahl und die konstituierende Sitzung 2026 wurde ab Dezember 2025 eine "Arbeitsgruppe Geschäftsordnung" mit Vertretern des aktuellen Stadtrates unter der Federführung der Referate 1 und 3 eingerichtet. Ziel der Sondierungsgespräche zur Anpassung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Landshut war es, rechtzeitig vor Beginn der neuen Wahlzeit auf den aktuellen Erfahrungsschatz der Stadtratsmitglieder zurückzugreifen und Vorschläge für die neue Wahlzeit 2026 bis 2032 zu erarbeiten. Die Fraktionen und Ausschussgemeinschaften wurden gebeten, jeweils einen Vertreter für die Arbeitsgruppe zu benennen. Zudem bestand auch für nicht in Fraktionen oder Ausschussgemeinschaften vertretene Stadtratsmitglieder die Möglichkeit, an den Sitzungen der Arbeitsgruppe teilzunehmen. Die Sitzungen der Arbeitsgruppe Geschäftsordnung fanden am 15.12.2025, 11.02.2026 und 23.04.2026 statt (Vortrag und Ergebnisprotokoll der dritten Sitzung, siehe Anlagen 1 und 2, jeweils nicht öffentlich). Es wurden zahlreiche Änderungen zur Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Landshut besprochen und entwickelt. Das Ergebnis zu den einzelnen Änderungen in der Geschäftsordnung, die eine Zustimmung seitens der interfraktionellen Arbeitsgruppe fanden, kann beiliegenden Anlagen entnommen werden. Die Änderungen betreffen insbesondere - Anpassungen zu den textlichen Festsetzungen der bisherigen Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Landshut (siehe Anlage 3), - die Reduzierung der Zahl der Senate und Ausschüsse, Zuständigkeitserweiterungen und die Änderung der Besetzungsstärke (siehe Anlage 4) und - die Anpassung der Wertgrenzen (siehe Anlage 5). Handlungsbedarf bei den Wertgrenzen ergab sich aufgrund der aktualisierten Kommentierung zur Mustergeschäftsordnung (Dr. Gaß, Bayerischer Städtetag). Demnach wurden die Empfehlungen u.a. bei der Kompetenz des Oberbürgermeisters zur Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln aufgrund der in den letzten Jahren stattgefundenen Preissteigerungen wie folgt angepasst: 2014: 3 bis 4 Euro brutto je Einwohner 2020: 4 bis 5 Euro brutto je Einwohner 2026 (April): 6 bis 8 Euro brutto je Einwohner Gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung (GeschO) für den Stadtrat der Stadt Landshut ist der Oberbürgermeister bislang zuständig für die Vergaben sowie die Genehmigung über die Verwendung von Haushaltsmitteln und die Veräußerung von Vermögenswerten im Einzelfall bis 175.000 Euro (netto). Dies entspricht einer Wertgrenze von 2,78 € brutto je Einwohner (75.000 EWO). Nach einer Verdoppelung der Wertgrenzen ergibt sich eine Größenordnung von 5,56 € brutto je Einwohner, die damit noch unterhalb der Empfehlung für die aktuelle Wertgrenze ab 2026 liegt. Sämtliche Änderungen wurden bereits in einem vorläufigen Entwurf zur Geschäftsordnung für die Wahlzeit 2026 bis 2032 eingearbeitet (siehe Anlage 6), die zur Abstimmung in der konstituierenden Sitzung gestellt wird. In der Arbeitsgruppe Geschäftsordnung konnte beiliegender Antrag Nr. 731 von Herrn Stadtrat Schnur vom 23.04.2026 (siehe Anlage 7) nicht mehr berücksichtigt werden. Der Antrag sieht eine Anpassung von § 6 Abs. 3 S. 2 der bisherigen Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Landshut an das Geschäftsordnungsmuster der kommunalen Spitzenverbände wie folgt vor: „Haben mehrere Parteien oder Wählergruppen danach Anspruch auf einen Sitz, so erhält diesen Sitz diejenige Partei oder Wählergruppe, die bei der Wahl das höhere Stimmenergebnis erzielt hat, bei Beteiligung einer Ausschussgemeinschaft entscheidet das Los.“ Seitens der Verwaltung bestehen keine Einwände gegen den Änderungsvorschlag, nachdem dieser Ergänzungsvorschlag 1:1 der Empfehlung der aktuellen Mustergeschäftsordnung der kommunalen Spitzenverbände entspricht. Im Vorfeld der konstituierenden Sitzung ergaben sich in Bezug auf die Bildung von Ausschussgemeinschaften verschiedene Fragestellungen die in Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde erörtert wurden (Anlagen 8 und 9, jeweils nicht öffentlich). Der Antrag ist nach der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe Geschäftsordnung eingegangen, daher wäre dieser aus unserer Sicht im Vorfeld gesondert abzustimmen. Im neuen Geschäftsordnungsmuster (Anlage 6) wurden darüber hinaus noch einzelne Formulierungsvorschläge der aktuellen Mustergeschäftsordnung übernommen, die aber die inhaltlichen Vorgaben der Arbeitsgruppe Geschäftsordnung nicht betroffen haben. Beschlussentwurf: 1. Dem Änderungsvorschlag zur Anpassung des bisherigen § 6 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Landshut gemäß Stadtratsantrag Nr. 731 vom 23.04.2026 des Herrn Stadtrats Ludwig Schnur wird zugestimmt. 2. Dem Neuerlass der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Landshut wird in der Fassung des vorgelegten Entwurfs vom 08.05.2026 (Anlage 6) unter Berücksichtigung des Abstimmungsergebnisses von Ziffer 1. zugestimmt. 2 Anlagen: Anlage 1: Inhaltlicher Vortrag in der dritten Sitzung der Arbeitsgruppe Geschäftsordnung (nicht öffentlich) Anlage 2: Ergebnisprotokoll dritte Sitzung Arbeitsgruppe Geschäftsordnung (nicht öffentlich) Anlage 3: Anpassungen zu den textlichen Festsetzungen der bisherigen Geschäftsordnung Anlage 4: Reduzierung der Zahl der Senate und Ausschüsse; Zuständigkeitserweiterungen und Änderung der Besetzungsstärke Anlage 5: Anpassung der Wertgrenzen Anlage 6: Vorschlag Geschäftsordnung Wahlzeit 2026 bis 2032 Anlage 7: Antrag des Stadtrats Ludwig Schnur vom 23.04.2026, Nr. 731 Anlage 8: Anschreiben an die Regierung von Niederbayern (nicht öffentlich) Anlage 9: Antwortschreiben der Regierung von Niederbayern (nicht öffentlich) 3

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