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Kindertagesbetreuung: Elternbeiträge in Kindertagesstätten nach der BayKiBiG-Reform; Antrag ÖDP-Fraktion Nr. 23 vom 25.09.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeLandshut
Datum2026-10-27
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Kindertagesbetreuung: Elternbeiträge in Kindertagesstätten nach der BayKiBiG- Reform; Antrag ÖDP-Fraktion Nr. 23 vom 25.09.2026 Gremium: Jugendhilfeausschuss Öffentlichkeitsstatus: öffentlich Tagesordnungspunkt: 05 Zuständigkeit: Referat 6 Sitzungsdatum: 27.10.2026 Stadt Landshut, den 09.10.2026 Sitzungsnummer: 2 Ersteller: Nowack, Matthias Vormerkung: Hintergrund: Wie bekannt wird zum 01.01.2027 eine umfassende Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) in Kraft gesetzt. Erstes Ziel der Reform ist eine zusätzliche, massive Erhöhung der staatlichen Betriebskostenförderung, die stufenweise ab 2026 bis zum Endausbau 2029 eine Steigerung der staatlichen Förderung um insgesamt ca. 25 Prozent vorsieht. Bereits für 2026 wurde eine Erhöhung der staatlichen kindbezogenen Förderung von ca. 10 Prozent (bayernweit 280 Mio. Euro) umgesetzt. Im Jahr 2027 werden weitere rd. 280 Mio. Euro, im Jahr 2028 rund 526 Mio. Euro und ab dem Jahr 2029 rund 535 Mio. Euro jährlich der BayKiBiG-Förderung zugeführt. Dazu hat der Freistaat insbesondere freiwerdende Mittel aus den direkten Familienleistungen umgeschichtet (ehem. Bayerisches Krippengeld, später Kinder- startgeld sowie den Elternbeitragszuschuss für Kindergartenkinder). Daneben werden bisherige Nebenförderungen (z.B. Assistenzkraftförderung, Pädagogische Qualitätsbegleitung, Sprachkita-Förderung, Förderung zur Digitalisierung in Kitas – Kita-Digital) im Umfang von 670 Mio. Euro jährlich künftig in die Regelförderung integriert. Wie sich die BayKiBiG-Reform finanziell im Detail auf die städtischen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sowie auch auf die qualifizierte Kindertagespflege auswirken wird, kann aktuell noch nicht abschließend beziffert werden. Die Verwaltung wird dies für die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses detailliert aufbereiten und dabei auch einen Vorschlag ausarbeiten, wie bzw. in welchem Umfang und wann weitere Gebührenanpassungen, insbesondere auch im Krippen- und Hortbereich vorgenommen werden sollten. Zum Antrag Nr. 23 der ÖDP-Fraktion: Nach dem Antrag der ÖDP-Fraktion Nr. 23 vom 25.09.2026 soll die Verwaltung im zuständigen Ausschuss bis Ende Oktober 2026 darstellen, wie sich die BayKiBiG-Reform ab dem Jahr 2027 für die Stadt Landshut finanziell auswirkt (Nr. 1). Ferner wird beantragt, einen Vorschlag zur Gebührenanpassung für die städtischen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, mit dem Ziel die Eltern von Kindergartenkindern auch weiterhin finanziell i. H. v. 100 € monatlich zu entlasten, zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen (Nr. 2). Zusätzlich soll die Verwaltung berichten, welche Folgen die Umstellung der Elternbeiträge bei den freien und kirchlichen Trägern im Stadtgebiet voraussichtlich haben werden und ob die Stadt dies- bezüglich bereits in Gespräche mit den Trägern ist (Nr. 3). Zu 1.: Für die städtischen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bedeutet die BayKiBiG-Reform bzw. die bessere Ausfinanzierung der kindbezogenen „Betriebskostenförderung“ überschlägig eine aufwachsende Einnahmensteigerung von 2026 bis 2029 i. H. v. ca. 1 Mio. Euro im Endausbau. Für 2027 ist bereits mit Mehreinnahmen von rund 680.000,-- € gegenüber 2026 zu rechnen. Die deutliche Einnahmensteigerung ist insbesondere auf die „Umschichtung“ des Eltern- beitragszuschusses zurückzuführen, da dieser ab 2027 in die staatliche Betriebskosten- förderung einfließt. So würden sich die Mehreinnahmen für die Stadt bei Beibehaltung des Elternbeitragszuschusses in der bisherigen Form in 2027 um knapp 500.000,-- € reduzieren. Zu 2.: Die Stadt Landshut hat, als Trägerin eigener Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, in der Vergangenheit bewusst auf familienfreundliche Besuchsgebühren in ihren Einrichtungen geachtet. Anpassungen der Besuchsgebühren wurden stets moderat und schrittweise umgesetzt (zuletzt zum 01.09.2024 um 7 % für Krippe und Hort sowie 10 % für den Kinder- garten und zum 01.09.2025 um 5 % für Krippe und Hort sowie erneut 10 % für den Kinder- garten). Insbesondere im Quervergleich zu freien und kirchlichen Trägern wurde auch darauf geachtet, sich in der eigenen Beitragsgestaltung an den durchschnittlich erhobenen Gebühren im Stadtgebiet zu orientieren. Anders als verschiedene Kommunen hat die Stadt Landshut bis dato bewusst darauf verzichtet, den stetig und in den letzten Jahren erheblich steigenden Kosten in der Kindertagesbetreuung zuletzt durch massive Gebührensteigerungen zulasten der Eltern zu begegnen bzw. den Elternbeitragszuschuss zur Kostenreduzierung „abzuschöpfen“. Aufgrund der bevorstehenden Reform des BayKiBiG und damit einhergehend möglicher zusätzlicher Belastungen für die Eltern hat die Stadt außerdem die eigentlich für den September 2026 obligatorische, deutliche Anpassung der Besuchsgebühren vorerst ausgesetzt bzw. zurückgestellt. Vor dem Hintergrund der anhaltend angespannten Haushaltslage und der zwingend not- wendigen Haushaltskonsolidierung ist es der Stadt, mit Inkrafttreten der BayKiBiG-Reform zum 01.01.2027, gleichwohl nicht darstellbar, die künftig in die Betriebskostenförderung ein- gerechneten Mittel des ehemaligen Elternbeitragszuschusses durch Gebührenreduzierungen für die Familien von Kindern im Kindergarten weiterzureichen. Zu 3.: Die Stadt Landshut steht aktuell im Austausch mit den freien und kirchlichen Trägern der Kindertagesbetreuung. Zum Zeitpunkt der Sitzung des Jugendhilfeausschusses lagen der Stadt aber noch nicht alle Rückmeldungen vor. Hierzu wird in der nächsten Jugendhilfeaus- schusssitzung ein entsprechender Bericht nachgereicht. 2 Beschlussvorschlag 1. Vom Bericht des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Eine Änderung der Gebührensatzung für die städtischen Einrichtungen der Kinder- tagesbetreuung zur Entlastung der Eltern wegen des Wegfalls des staatlichen Eltern- beitragszuschusses im Kindergartenbereich zum 01.01.2027 wird aufgrund der angespannten Haushaltssituation der Stadt Landshut nicht befürwortet. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen geeigneten Vorschlag zur Anpassung der Gebühren- satzungen für die städtischen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und die qualifizierte Kindertagespflege zu erarbeiten und im nächsten Jugendhilfeausschuss zu behandeln. Anlagen: Anlage 1 - Antrag der ÖDP-Fraktion Nr. 23 vom 25.09.2026 Anlage 2 - Newsletter Nr. 588, Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales 3

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