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Kindertagesbetreuung: Elternbeiträge in Kindertagesstätten nach der BayKiBiG-Reform; Antrag ÖDP-Fraktion Nr. 23 vom 25.09.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Landshut |
| Datum | 2026-10-27 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Kindertagesbetreuung: Elternbeiträge in Kindertagesstätten nach der BayKiBiG-
Reform; Antrag ÖDP-Fraktion Nr. 23 vom 25.09.2026
Gremium: Jugendhilfeausschuss Öffentlichkeitsstatus: öffentlich
Tagesordnungspunkt: 05 Zuständigkeit: Referat 6
Sitzungsdatum: 27.10.2026 Stadt Landshut, den 09.10.2026
Sitzungsnummer: 2 Ersteller: Nowack, Matthias
Vormerkung:
Hintergrund:
Wie bekannt wird zum 01.01.2027 eine umfassende Reform des Bayerischen Kinderbildungs-
und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) in Kraft gesetzt. Erstes Ziel der Reform ist eine
zusätzliche, massive Erhöhung der staatlichen Betriebskostenförderung, die stufenweise ab
2026 bis zum Endausbau 2029 eine Steigerung der staatlichen Förderung um insgesamt ca.
25 Prozent vorsieht.
Bereits für 2026 wurde eine Erhöhung der staatlichen kindbezogenen Förderung von ca.
10 Prozent (bayernweit 280 Mio. Euro) umgesetzt. Im Jahr 2027 werden weitere rd. 280 Mio.
Euro, im Jahr 2028 rund 526 Mio. Euro und ab dem Jahr 2029 rund 535 Mio. Euro jährlich der
BayKiBiG-Förderung zugeführt. Dazu hat der Freistaat insbesondere freiwerdende Mittel aus
den direkten Familienleistungen umgeschichtet (ehem. Bayerisches Krippengeld, später Kinder-
startgeld sowie den Elternbeitragszuschuss für Kindergartenkinder).
Daneben werden bisherige Nebenförderungen (z.B. Assistenzkraftförderung, Pädagogische
Qualitätsbegleitung, Sprachkita-Förderung, Förderung zur Digitalisierung in Kitas – Kita-Digital)
im Umfang von 670 Mio. Euro jährlich künftig in die Regelförderung integriert.
Wie sich die BayKiBiG-Reform finanziell im Detail auf die städtischen Einrichtungen der
Kindertagesbetreuung sowie auch auf die qualifizierte Kindertagespflege auswirken wird, kann
aktuell noch nicht abschließend beziffert werden. Die Verwaltung wird dies für die nächste
Sitzung des Jugendhilfeausschusses detailliert aufbereiten und dabei auch einen Vorschlag
ausarbeiten, wie bzw. in welchem Umfang und wann weitere Gebührenanpassungen,
insbesondere auch im Krippen- und Hortbereich vorgenommen werden sollten.
Zum Antrag Nr. 23 der ÖDP-Fraktion:
Nach dem Antrag der ÖDP-Fraktion Nr. 23 vom 25.09.2026 soll die Verwaltung im zuständigen
Ausschuss bis Ende Oktober 2026 darstellen, wie sich die BayKiBiG-Reform ab dem Jahr 2027
für die Stadt Landshut finanziell auswirkt (Nr. 1). Ferner wird beantragt, einen Vorschlag zur
Gebührenanpassung für die städtischen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, mit dem Ziel
die Eltern von Kindergartenkindern auch weiterhin finanziell i. H. v. 100 € monatlich zu
entlasten, zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen (Nr. 2). Zusätzlich soll
die Verwaltung berichten, welche Folgen die Umstellung der Elternbeiträge bei den freien und
kirchlichen Trägern im Stadtgebiet voraussichtlich haben werden und ob die Stadt dies-
bezüglich bereits in Gespräche mit den Trägern ist (Nr. 3).
Zu 1.:
Für die städtischen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bedeutet die BayKiBiG-Reform
bzw. die bessere Ausfinanzierung der kindbezogenen „Betriebskostenförderung“ überschlägig
eine aufwachsende Einnahmensteigerung von 2026 bis 2029 i. H. v. ca. 1 Mio. Euro im
Endausbau.
Für 2027 ist bereits mit Mehreinnahmen von rund 680.000,-- € gegenüber 2026 zu rechnen.
Die deutliche Einnahmensteigerung ist insbesondere auf die „Umschichtung“ des Eltern-
beitragszuschusses zurückzuführen, da dieser ab 2027 in die staatliche Betriebskosten-
förderung einfließt. So würden sich die Mehreinnahmen für die Stadt bei Beibehaltung des
Elternbeitragszuschusses in der bisherigen Form in 2027 um knapp 500.000,-- € reduzieren.
Zu 2.:
Die Stadt Landshut hat, als Trägerin eigener Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, in der
Vergangenheit bewusst auf familienfreundliche Besuchsgebühren in ihren Einrichtungen
geachtet. Anpassungen der Besuchsgebühren wurden stets moderat und schrittweise
umgesetzt (zuletzt zum 01.09.2024 um 7 % für Krippe und Hort sowie 10 % für den Kinder-
garten und zum 01.09.2025 um 5 % für Krippe und Hort sowie erneut 10 % für den Kinder-
garten). Insbesondere im Quervergleich zu freien und kirchlichen Trägern wurde auch darauf
geachtet, sich in der eigenen Beitragsgestaltung an den durchschnittlich erhobenen Gebühren
im Stadtgebiet zu orientieren.
Anders als verschiedene Kommunen hat die Stadt Landshut bis dato bewusst darauf verzichtet,
den stetig und in den letzten Jahren erheblich steigenden Kosten in der Kindertagesbetreuung
zuletzt durch massive Gebührensteigerungen zulasten der Eltern zu begegnen bzw. den
Elternbeitragszuschuss zur Kostenreduzierung „abzuschöpfen“.
Aufgrund der bevorstehenden Reform des BayKiBiG und damit einhergehend möglicher
zusätzlicher Belastungen für die Eltern hat die Stadt außerdem die eigentlich für den September
2026 obligatorische, deutliche Anpassung der Besuchsgebühren vorerst ausgesetzt bzw.
zurückgestellt.
Vor dem Hintergrund der anhaltend angespannten Haushaltslage und der zwingend not-
wendigen Haushaltskonsolidierung ist es der Stadt, mit Inkrafttreten der BayKiBiG-Reform zum
01.01.2027, gleichwohl nicht darstellbar, die künftig in die Betriebskostenförderung ein-
gerechneten Mittel des ehemaligen Elternbeitragszuschusses durch Gebührenreduzierungen
für die Familien von Kindern im Kindergarten weiterzureichen.
Zu 3.:
Die Stadt Landshut steht aktuell im Austausch mit den freien und kirchlichen Trägern der
Kindertagesbetreuung. Zum Zeitpunkt der Sitzung des Jugendhilfeausschusses lagen der Stadt
aber noch nicht alle Rückmeldungen vor. Hierzu wird in der nächsten Jugendhilfeaus-
schusssitzung ein entsprechender Bericht nachgereicht.
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Beschlussvorschlag
1. Vom Bericht des Referenten wird Kenntnis genommen.
2. Eine Änderung der Gebührensatzung für die städtischen Einrichtungen der Kinder-
tagesbetreuung zur Entlastung der Eltern wegen des Wegfalls des staatlichen Eltern-
beitragszuschusses im Kindergartenbereich zum 01.01.2027 wird aufgrund der
angespannten Haushaltssituation der Stadt Landshut nicht befürwortet.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen geeigneten Vorschlag zur Anpassung der Gebühren-
satzungen für die städtischen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und die qualifizierte
Kindertagespflege zu erarbeiten und im nächsten Jugendhilfeausschuss zu behandeln.
Anlagen:
Anlage 1 - Antrag der ÖDP-Fraktion Nr. 23 vom 25.09.2026
Anlage 2 - Newsletter Nr. 588, Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
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