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Gewerbegebiet Münchnerau; Errichtung von zusätzlichen Parkplätzen an der Ludwig-Erhard-Straße 31; Interfraktioneller Nachprüfungsantrag der StRinnen Lando, März-Granda und der StRe Gruber, Pöhner, Rabl und R. Schnur, Nr. 17 vom 24.07.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Landshut |
| Datum | 2026-10-23 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gewerbegebiet Münchnerau;
Errichtung von zusätzlichen Parkplätzen an der Ludwig-Erhard-Straße 31;
Interfraktioneller Nachprüfungsantrag der StRinnen Lando, März-Granda und der
StRe Gruber, Pöhner, Rabl und R. Schnur, Nr. 17 vom 24.07.2026
Gremium: Plenum Öffentlichkeitsstatus: öffentlich
Tagesordnungspunkt: 9 Zuständigkeit: Referat 5
Sitzungsdatum: 23.10.2026 Stadt Landshut, den 16.10.2026
Sitzungsnummer: 7 Ersteller: Zweckl, Petra
Vormerkung:
Im Bausenat am 17.07.2026 wurde unter TOP 3 folgender Beschluss gefasst, der mit Antrag
der Stadträtinnen Gabriella Lando (Die Linke/mut), Elke März-Granda (ödp) und die Stadträte
Stefan Gruber (B90/Die Grünen), Christian Pöhner (ZL), Christoph Rabl (B90/Die Grünen) und
Rudolf Schnur (FW), Nr. 17 vom 22.07.2026, dem Plenum zur Nachprüfung vorzulegen ist:
„Antrag von StR R. Schnur:
Es wird keine Befreiung vom Bebauungsplan erteilt, die vorgesehenen Stellplätze sind in das
laufende Bebauungsplanänderungsverfahren Nr. 10-105/1 „Gewerbegebiet Münchnerau – An
der Fuggerstraße/Teilbereich1“, Deckblatt Nr. 5, zu integrieren.
Abstimmungsergebnis: 5 : 10 (abgelehnt)
1. Vom Bericht über eine Befreiung vom Bebauungsplan zu Gunsten eines Parkplatzes wird
Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 10-105/1 „Gewerbe-
gebiet Münchnerau – An der Fuggerstraße/Teilbereich 1“ für die private Grünfläche auf dem
jeweiligen Baugrundstück zu erteilen, wenn die Zufahrt auf das mindeste reduziert wird, die
Verkehrswege und Parkflächen mit versickerungsfähigem Material hergestellt werden sowie
für jeweils 2 Stellplätze eine Baumpflanzung erfolgt.
3. Die Wirtschaftsförderung berichtet im 1. Quartal 2027 über den Sachstand zur Quartiers-
garage.
Abstimmungsergebnis: 9 : 6“
Vormerkung zum Bausenat am 17.07.2026:
„Der Bausenat hat in der Sitzung vom 20.05.2026 folgenden Beschluss gefasst:
„Auf Antrag von Stadträtin Hass prüft die Verwaltung zunächst die Schaffung alternativer
Parkmöglichkeiten im Umfeld.“ (Anlage 1)
1. Errichtung einer Quartiersgarage
Die Wirtschaftsförderung der Stadt Landshut hat folgende Stellungnahme abgeben (Anlage 2):
„Grundsätzlich steht die Wirtschaftsförderung dem Antrag weiterhin positiv gegenüber. Für die
Ansiedlung neuer Unternehmen im Gewerbegebiet Münchnerau ist die Verfügbarkeit von Park-
plätzen von zentraler Bedeutung, weshalb wir Handlungsbedarf anerkennen. Weiterhin ist uns
die Thematik eines zunehmenden Parkdrucks aus Gesprächen mit diversen Eigentümern und
Mietern im Gewerbegebiet bekannt. Betonen möchten wir daher nochmals unsere Einschät-
zung, dass die hier behandelte Maßnahme voraussichtlich zwar lokal für Entlastung sorgen,
jedoch den Parkdruck im Gewerbegebiet nicht nachhaltig lösen wird.
Nun wurde die Verwaltung durch den Stadtrat beauftragt, mögliche Alternativen zur Schaffung
von zusätzlichem Parkraum im Gewerbegebiet LA-Münchnerau aufzuzeigen:
Aus Sicht der Wirtschaftsförderung stellt die Errichtung einer Quartiersparkgarage mittelfristig
die wirksamste Maßnahme zur Erhöhung der verfügbaren Stellplätze im genannten Gebiet dar.
Ein zentrales Kriterium in der weiteren Abwägung wird jedoch die Tragfähigkeit eines entspre-
chenden Geschäftsmodells sein, das in weiteren Schritten noch konkret zu entwickeln und zu
prüfen ist.
Angesichts der aktuellen Haushaltslage ist absehbar, dass die Stadt Landshut nicht als Bauherr
für ein solches Vorhaben in Frage kommt. Daher sind vorrangig privatwirtschaftlich finanzierte
Modelle in Betracht zu ziehen. Erste Sondierungsgespräche (nicht repräsentative Stichprobe)
mit potenziellen privaten Investoren bzw. Projektentwicklern haben ergeben, dass ein Ge-
schäftsmodell, das auf dem Ankauf eines Gewerbegrundstücks zum derzeitigen Bodenrichtwert
basiert, mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht wirtschaftlich tragfähig ist. Auch wenn diese Ein-
schätzung auf einer begrenzten Datengrundlage beruht, sind die Rückmeldungen in ihrer
Tendenz konsistent und nachvollziehbar.
Für die weitere Evaluation des Vorhabens wäre nun zu prüfen, ob unter geänderten Annahmen
und Rahmenbedingungen ein tragfähiges Geschäftsmodell realisiert werden kann. Ein mög-
licher Ansatz besteht in der Vergabe eines städtischen Gewerbegrundstücks (Flurstück
2430/18, i.e. Parkplatz der Realschule) im Erbbaurecht. Sofern darüber hinaus bereits im Vor-
feld ein entsprechender Stellplatzbedarf durch lokale Ankermieter verbindlich signalisiert wird,
könnte dies die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens verbessern und die Erfolgsaussichten einer
erneuten Prüfung durch private Investoren erhöhen.
Im weiteren Verfahren wären dann neben konzeptionellen und wirtschaftlichen Fragestellungen
auch planungsrechtliche und städtebauliche Aspekte zu berücksichtigen. So ist bereits heute
absehbar, dass durch diesen Ansatz keine kurzfristige Entlastung zu erwarten ist.“
2. Zusätzliche Parkplätze auf dem Grundstück des Antragstellers
Der Antragsteller könnte sich auch eine Erweiterung der Parkplätze auf seinem Grundstück
vorstellen. Die Stellplätze würden sich auf 20 reduzieren. Dazu müsste er die Stellplätze auf die
im Bebauungsplan festgesetzte private Grünfläche planen (Anlage 3).
Das Amt für Umwelt-, Klima- Naturschutz gibt dazu folgende Stellungnahme ab (Anlage 4):
„Mit Email vom 26.06.2026 legte der Vorhabensträger bei der Stadt Landshut eine geänderte
Planung zur Erweiterung der Parkplatzkapazitäten vor. Im Wesentlichen sollen die zunächst auf
der angrenzenden Ausgleichsfläche geplanten Parkplätze nun auf der zum Gebäude zuge-
hörigen Grünfläche etabliert werden.
Dies wird zwar grundsätzlich als möglich erachtet, dennoch äußert kritisch gesehen, da trotz der
baulichen Ausgestaltung mit durchlässigem Untergrund (Rasengitter), eine zusätzliche Versie-
gelung von Fläche erfolgt. Außerdem verringert sich der Abstand zur vorhanden Ausgleichs-
fläche bis auf Null und die bisher bestehende Ortsrandeingrünung, die trennend zwischen bau-
licher Nutzung und Ausgleichsfläche fungiert, verschwindet gänzlich. Hierdurch kann es zu Ein-
bußen bei der Funktion der Ausgleichsfläche kommen.
In einem ggf. durchzuführenden Bauleitplanverfahren sind folgende Punkte daher zwingend
abzuarbeiten:
• Neubilanzierung des Ausgleichsbedarfs im Sinne des §§ 14 ff. BNatSchG durch die
zusätzliche Versiegelung
• Neubewertung des Ausgleichsfläche selbst auf Grund der heranrückenden Bebauung“
Bezüglich der Stellungnahme des Klimaschutzes wird auf die Sitzungsunterlagen vom
20.05.2026 verwiesen.
Das Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung nimmt zur Erweiterung des Parkplatzes zum
Bauvorhaben Ludwig-Erhard-Str. 31 wie folgt Stellung (Anlage 5):
„Es wurde bereits am 30.04.2026 eine Stellungnahme vom Amt für Stadtentwicklung und Stadt-
planung zum vorherigen Entwurf der angesprochen Parkplatzerweiterung abgegeben. Im Unter-
schied zum damaligen Entwurf liegt der aktuelle Entwurf jetzt nur noch innerhalb dem zurzeit im
Verfahren befindlichen Deckblatt Nr. 5 zum Bebauungsplan Nr. 10-105/1. Das Bauvorhaben
widerspricht dabei den geplanten Festsetzungen im Deckblatt Nr. 5, da die geplanten zusätz-
lichen Parkplätze im Norden innerhalb einer privaten zu begrünenden Fläche mit zu pflanzen-
2
den Gehölzen liegen. Die Festsetzung ist so auch bereits im derzeit rechtskräftigen Deckblatt
Nr. 4 vorhanden.
Die zu begrünende Fläche dient der Eingrünung der Gewerbegebietsflächen und wird im ge-
samten Gewerbegebiet fortgeführt. Außerdem dient die Fläche als Puffer zwischen den stark
frequentierten und intensiv genutzten Gewerbegrundstücken und der naturschutzfachlich sehr
hochwertigen Ausgleichfläche.
Positiv am vorliegenden Entwurf ist zu bewerten, dass die Parkplatzflächen mit Rasengitter
sowie einer großen Anzahl an Bäumen und Sträuchern zwischen bzw. entlang der Parkplätze
ausgestaltet sind.
Um die Parkplatzerweiterung zu ermöglichen, müsste die Festsetzung der privaten zu begrü-
nenden Fläche des Deckblattes Nr. 5 in Gewerbegebietsfläche oder eine Fläche für Stellplätze
nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 umgewandelt werden. Zusätzlich müsste nördlich angrenzend die ent-
fallende zu begrünende Fläche festgesetzt werden. Dies hatte dann eine Verringerung der
Ausgleichsfläche zur Folge, die dann an anderer Stelle nachzuweisen wäre.
Aus Sicht des Amtes für Stadtentwicklung und Stadtplanung ist die Umwandlung von Aus-
gleichsflächen in Grünflächen abzulehnen. Es ist absehbar, dass die restlichen Gewerbe-
treibenden in diesem Gebiet ebenfalls eine Umwandlung der Eingrünung ihrer Grundstücke zu
Parkplätzen beantragen werden.
Eine bessere Möglichkeit in diesem Zusammenhang wäre, die Festsetzungen der privaten zu
begrünenden Fläche dahingehend anzupassen, dass Parkplätze mit Rasengitter oder in einer
ähnlichen Form mit einem hohen Anteil an Bäumen und Sträuchern zulässig sind. Für diese
Fälle ist nachzuweisen, dass die maximal zulässige GRZ 2 von 0,8 nicht überschritten wird. Die
ursprünglich angedachte grünordnerische Konzeption, des gesamten Gewerbegebietes ist
weiterhin durch ausreichende Begrünung der betroffenen Fläche zu gewährleisten.“
Eine alternative Parkmöglichkeit ist ein Bau einer Quartiersparkgarage für das gesamte Gebiet.
Dies wurde von der Wirtschaftsförderung geprüft. Eine Quartiersparkgarage ist erst mittelfristig
realisierbar.
Der Antragsteller benötigt eine kurzfristige Lösung der Parkplatzprobleme. Um die Ausgleichs-
fläche nicht anzutasten ist eine Befreiung vom Bebauungsplan aus Sicht der Verwaltung die
bessere Lösung. Die Befreiung sollte nur erteilt werden, wenn die Zufahrt zu den zusätzlichen
Parkplätzen auf das nötigste reduziert wird, die Verkehrswege und Parkflächen aus versicke-
rungsfähigem Material hergestellt werden und für jeweils 2 Stellplätze ein zusätzlicher Baum
gepflanzt wird.
Durch die Befreiung entsteht eine Bezugsfallwirkung auch für weitere Grundstücke, die bei ana-
logen Rahmenbedingungen (Pflanzung 1 Baum pro 2 Stellplätze, Verwendung versickerungs-
fähiger Beläge, Reduzierung der Zufahrten auf ein Minimum) hingenommen werden kann.“
Beschlussvorschlag:
1. Vom Bericht über eine Befreiung vom Bebauungsplan zu Gunsten eines Parkplatzes wird
Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 10-105/1 „Gewerbe-
gebiet Münchnerau – An der Fuggerstraße/Teilbereich 1“ für die private Grünfläche auf dem
jeweiligen Baugrundstück zu erteilen, wenn die Zufahrt auf das mindeste reduziert wird, die
Verkehrswege und Parkflächen mit versickerungsfähigem Material hergestellt werden sowie
für jeweils 2 Stellplätze eine Baumpflanzung erfolgt.
Anlagen:
Anlage 1 - Beschluss des Bausenats vom 20.05.2026
Anlage 2 - Stellungnahme der Wirtschaftsförderung
Anlage 3 - Lageplan für zusätzliche Parkplätze auf dem Grundstück Fl.Nr. 2500/27
Anlage 4 - Stellungnahme vom Amt für Umwelt-, Klima- und Naturschutz
3
Anlage 5 - Stellungnahme vom Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung
Anlage 6 - Beschluss des Bausenats vom 17.07.2026
Anlage 7 - Antrag Nr. 17
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