Startseite › Kaarst › Antrag

SPD-Antrag vom 29.09.26: Konzept für die künftige Nutzung des Rathauses in Kaarst und des Verwaltungsgebäudes Büttgen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKaarst
Datum2026-10-15
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

*Politik gestaltet Sitzungsvorlage Nr. XI/779 öffentlich Zuständige Organisationseinheit Bereich 69 - Gebäudewirtschaft Beratungsfolge Gremium Sitzungsdatum Zuständigkeit Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss 15.10.2026 abschließende Beschlussfassung SPD-Antrag vom 29.09.26: Konzept für die künftige Nutzung des Rathauses in Kaarst und des Verwaltungsgebäudes Büttgen Beschlussvorschlag der Verwaltung: Auf den beigefügten Antrag wird verwiesen. Abstimmung: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltung: Begründung: Erfolgt mündlich in der Sitzung Gezeichnet Semmler, Sebastian, Dr., Erster Beigeordneter und Kämmerer Leung, Wing Yee, Bereich 69 - Gebäudewirtschaft 1 Anlagen SPD-Antrag vom 29.09.2026 - Rathäuser Kaarst und Büttgen 2 Sozialdemokratische Partei Deutschlands Ratsfraktion Kaarst Kaarst, den 29. Sept. 2026 An den Vorsitzenden des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses Herrn Bürgermeister Christian Horn-Heinemann Rathaus 41564 Kaarst Antrag für die Sitzung am 15. Oktober 2026 Konzept für die künftige Nutzung des Rathauses in Kaarst und des Verwaltungsgebäudes Büttgen Beschlussvorschlag: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Gesamtkonzept für die zukünftige Unterbringung der Stadtverwaltung Kaarst vorzulegen. Ausgangspunkt der Untersuchung sind insbesondere der erhebliche Sanierungsbedarf des Rathauses Kaarst sowie die zukünftige Nutzung und der bauliche Zustand des Verwaltungsgebäudes in Büttgen. 2. Das Konzept soll die finanziellen, personellen, organisatorischen und städtebaulichen Auswirkungen verschiedenen Handlungsoptionen darstellen und miteinander vergleichen. 3. Dabei sind insbesondere folgende Varianten zu untersuchen: o Sanierung und langfristige Weiternutzung des Rathauses Kaarst, o Sanierung und langfristige Weiternutzung des Verwaltungsgebäudes Büttgen, o eine Zusammenlegung wesentlicher Verwaltungsbereiche an einem Standort, o gegebenenfalls weitere wirtschaftlich und organisatorisch sinnvolle Varianten einer zukünftigen Verwaltungsunterbringung. 4. Für beide bestehenden Verwaltungsstandorte sind insbesondere darzustellen: o Umfang und Dringlichkeit des jeweiligen Sanierungsbedarfs, o voraussichtliche Sanierungs- und Modernisierungskosten, o energetischer Zustand und mögliche Energieeinsparungen, 1 o Anforderungen an Energieeffizienz und Klimaschutz, o Barrierefreiheit, o Brandschutz und Gebäudetechnik, o erforderliche Investitionen zur langfristigen Sicherung der Nutzbarkeit, o Möglichkeiten und Grenzen einer Umsetzung bei laufendem Verwaltungsbetrieb. 5. Für eine mögliche Zusammenlegung der Verwaltungsbereiche sind insbesondere die Auswirkungen auf Standort und Erreichbarkeit für Bürgerinnen und Bürger, ÖPNV- und Verkehrsanbindung, erforderliche Büro- und Nebenflächen, moderne Arbeitsformen und Arbeitsplatzkonzepte, Personal und Organisation sowie Bürgernähe und Serviceangebote darzustellen. 6. Das Konzept soll für die jeweiligen Varianten eine vergleichende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung über einen angemessenen Betrachtungszeitraum enthalten. Dabei sind neben den Investitionskosten auch Folgekosten, Energie- und Betriebskosten sowie gegebenenfalls Kosten für Interimslösungen und Umzüge zu berücksichtigen. 7. Die Ergebnisse sind den politischen Gremien so vorzulegen, dass sie als Grundlage für eine langfristige Investitions- und Standortentscheidung mit dem Haushalt 2027 dienen können. Die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt und die mittelfristige Finanz- und Investitionsplanung sind darzustellen. Begründung Die Stadt Kaarst steht vor einer grundsätzlichen Entscheidung über die zukünftige Unterbringung ihrer Verwaltung. Anlass hierfür ist insbesondere die von der Verwaltung vorgelegte Sitzungsvorlage XI/664 „Sanierung Rathaus Kaarst – Investitionsprogramm Sanierung Gebäudehülle“. Die Vorlage beschreibt einen erheblichen baulichen, energetischen und konstruktiven Sanierungsbedarf des 1994 in Betrieb genommenen Rathauses. Die Verwaltung verweist dabei auf Untersuchungen, die bereits seit 2021 durchgeführt wurden. Bereits die Vorplanung hatte die Sanierung der Gebäudehülle mit einer Sanierung der Elektroinstallationen einschließlich IT-Infrastruktur sowie der Wärmeerzeugungs- und Lüftungsanlage verbunden. Für diese umfassendere Betrachtung wurden im Jahr 2022 Gesamtprojektkosten von rund 50 Mio. Euro geschätzt. Die nun vorgelegte Maßnahme betrifft zunächst ausschließlich die Sanierung und energetische Ertüchtigung der Gebäudehülle von Rathaus und Galerie. Dafür werden nach dem derzeitigen Planungsstand rund 24 Mio. Euro brutto veranschlagt. Hinzu kommen nach Angaben der Verwaltung möglicherweise weitere technische und brandschutztechnische Maßnahmen, die im weiteren Projektverlauf noch untersucht und finanziell bewertet werden sollen. Die Verwaltung weist zugleich ausdrücklich darauf hin, dass die derzeitige Kostenschätzung im weiteren Projektverlauf konkretisiert und fortgeschrieben werden muss. Im Rahmen der vertiefenden Planung 2 sollen weitere technische und brandschutztechnische Mängel beziehungsweise notwendige ergänzende Maßnahmen ermittelt und planerisch sowie finanziell dargestellt werden. Für die SPD-Fraktion ergibt sich daraus die Notwendigkeit, vor einer langfristig bindenden Investitionsentscheidung die zukünftige Struktur der Verwaltungsunterbringung insgesamt zu betrachten. Die Verwaltung selbst stellt in der Vorlage fest, dass die Bereitstellung von zunächst 500.000 Euro für die weitere Projektierung noch keine Entscheidung über die Durchführung der Gesamtmaßnahme darstellt. Die Mittel sollen vielmehr eine belastbare Planungs- und Entscheidungsgrundlage einschließlich einer qualifizierten Kostenberechnung, eines Termin- und Umsetzungskonzeptes sowie einer Betrachtung des Arbeitsplatzkonzeptes schaffen. Wenn bereits für die Sanierung der Gebäudehülle rund 24 Mio. Euro veranschlagt werden und zugleich weitere Maßnahmen noch zu untersuchen sind, stellt sich zwangsläufig die Frage, welche Verwaltungsstruktur und welche Standorte langfristig für die Stadt Kaarst sinnvoll und wirtschaftlich sind. Dabei kann die Betrachtung nicht auf das Rathaus Kaarst beschränkt bleiben. Das Verwaltungsgebäude in Büttgen ist ebenfalls Bestandteil der bestehenden Verwaltungsstruktur. Deshalb müssen auch dessen baulicher Zustand, notwendige Investitionen, Nutzungsmöglichkeiten und langfristige Perspektive in eine Gesamtbetrachtung einbezogen werden. Der Antrag zielt ausdrücklich nicht auf eine Vorentscheidung zugunsten einer bestimmten Variante. Vielmehr sollen die unterschiedlichen Möglichkeiten – von der Sanierung und Weiternutzung beider Standorte bis hin zu einer möglichen Zusammenführung von Verwaltungsbereichen – transparent hinsichtlich ihrer Kosten, Folgekosten, organisatorischen Auswirkungen und ihrer Bedeutung für Bürgerinnen und Bürger untersucht werden. Die SPD-Fraktion hält es für erforderlich, die anstehende Investitionsentscheidung in eine langfristige Betrachtung der Verwaltungsstandorte einzubetten. Erst auf dieser Grundlage kann der Rat eine sachgerechte Entscheidung über die künftige Verwaltungsstruktur sowie die damit verbundenen erheblichen Investitionen und langfristigen Folgekosten treffen. Mit freundlichen Grüßen Werner Kindsmüller Fraktionsvorsitzender 3

Text aus PDF extrahiert