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SPD-Antrag vom 29.09.26: Konzept für die künftige Nutzung des Rathauses in Kaarst und des Verwaltungsgebäudes Büttgen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kaarst |
| Datum | 2026-10-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
*Politik gestaltet
Sitzungsvorlage Nr. XI/779
öffentlich
Zuständige Organisationseinheit Bereich 69 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
Gremium Sitzungsdatum Zuständigkeit
Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss 15.10.2026 abschließende
Beschlussfassung
SPD-Antrag vom 29.09.26: Konzept für die künftige Nutzung des
Rathauses in Kaarst und des Verwaltungsgebäudes Büttgen
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Auf den beigefügten Antrag wird verwiesen.
Abstimmung: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltung:
Begründung:
Erfolgt mündlich in der Sitzung
Gezeichnet
Semmler, Sebastian, Dr., Erster Beigeordneter und Kämmerer
Leung, Wing Yee, Bereich 69 - Gebäudewirtschaft
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Anlagen
SPD-Antrag vom 29.09.2026 - Rathäuser Kaarst und Büttgen
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Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Ratsfraktion Kaarst
Kaarst, den 29. Sept. 2026
An den Vorsitzenden des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses
Herrn Bürgermeister Christian Horn-Heinemann
Rathaus
41564 Kaarst
Antrag für die Sitzung am 15. Oktober 2026
Konzept für die künftige Nutzung des Rathauses in Kaarst und des Verwaltungsgebäudes Büttgen
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Gesamtkonzept für die zukünftige Unterbringung der
Stadtverwaltung Kaarst vorzulegen. Ausgangspunkt der Untersuchung sind insbesondere der
erhebliche Sanierungsbedarf des Rathauses Kaarst sowie die zukünftige Nutzung und der
bauliche Zustand des Verwaltungsgebäudes in Büttgen.
2. Das Konzept soll die finanziellen, personellen, organisatorischen und städtebaulichen
Auswirkungen verschiedenen Handlungsoptionen darstellen und miteinander vergleichen.
3. Dabei sind insbesondere folgende Varianten zu untersuchen:
o Sanierung und langfristige Weiternutzung des Rathauses Kaarst,
o Sanierung und langfristige Weiternutzung des Verwaltungsgebäudes Büttgen,
o eine Zusammenlegung wesentlicher Verwaltungsbereiche an einem Standort,
o gegebenenfalls weitere wirtschaftlich und organisatorisch sinnvolle Varianten einer
zukünftigen Verwaltungsunterbringung.
4. Für beide bestehenden Verwaltungsstandorte sind insbesondere darzustellen:
o Umfang und Dringlichkeit des jeweiligen Sanierungsbedarfs,
o voraussichtliche Sanierungs- und Modernisierungskosten,
o energetischer Zustand und mögliche Energieeinsparungen,
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o Anforderungen an Energieeffizienz und Klimaschutz,
o Barrierefreiheit,
o Brandschutz und Gebäudetechnik,
o erforderliche Investitionen zur langfristigen Sicherung der Nutzbarkeit,
o Möglichkeiten und Grenzen einer Umsetzung bei laufendem Verwaltungsbetrieb.
5. Für eine mögliche Zusammenlegung der Verwaltungsbereiche sind insbesondere die
Auswirkungen auf Standort und Erreichbarkeit für Bürgerinnen und Bürger, ÖPNV- und
Verkehrsanbindung, erforderliche Büro- und Nebenflächen, moderne Arbeitsformen und
Arbeitsplatzkonzepte, Personal und Organisation sowie Bürgernähe und Serviceangebote
darzustellen.
6. Das Konzept soll für die jeweiligen Varianten eine vergleichende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
über einen angemessenen Betrachtungszeitraum enthalten. Dabei sind neben den
Investitionskosten auch Folgekosten, Energie- und Betriebskosten sowie gegebenenfalls Kosten
für Interimslösungen und Umzüge zu berücksichtigen.
7. Die Ergebnisse sind den politischen Gremien so vorzulegen, dass sie als Grundlage für eine
langfristige Investitions- und Standortentscheidung mit dem Haushalt 2027 dienen können. Die
Auswirkungen auf den städtischen Haushalt und die mittelfristige Finanz- und
Investitionsplanung sind darzustellen.
Begründung
Die Stadt Kaarst steht vor einer grundsätzlichen Entscheidung über die zukünftige Unterbringung ihrer
Verwaltung. Anlass hierfür ist insbesondere die von der Verwaltung vorgelegte Sitzungsvorlage XI/664
„Sanierung Rathaus Kaarst – Investitionsprogramm Sanierung Gebäudehülle“.
Die Vorlage beschreibt einen erheblichen baulichen, energetischen und konstruktiven Sanierungsbedarf
des 1994 in Betrieb genommenen Rathauses. Die Verwaltung verweist dabei auf Untersuchungen, die
bereits seit 2021 durchgeführt wurden.
Bereits die Vorplanung hatte die Sanierung der Gebäudehülle mit einer Sanierung der
Elektroinstallationen einschließlich IT-Infrastruktur sowie der Wärmeerzeugungs- und Lüftungsanlage
verbunden. Für diese umfassendere Betrachtung wurden im Jahr 2022 Gesamtprojektkosten von rund 50
Mio. Euro geschätzt.
Die nun vorgelegte Maßnahme betrifft zunächst ausschließlich die Sanierung und energetische
Ertüchtigung der Gebäudehülle von Rathaus und Galerie. Dafür werden nach dem derzeitigen
Planungsstand rund 24 Mio. Euro brutto veranschlagt. Hinzu kommen nach Angaben der Verwaltung
möglicherweise weitere technische und brandschutztechnische Maßnahmen, die im weiteren
Projektverlauf noch untersucht und finanziell bewertet werden sollen.
Die Verwaltung weist zugleich ausdrücklich darauf hin, dass die derzeitige Kostenschätzung im weiteren
Projektverlauf konkretisiert und fortgeschrieben werden muss. Im Rahmen der vertiefenden Planung
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sollen weitere technische und brandschutztechnische Mängel beziehungsweise notwendige ergänzende
Maßnahmen ermittelt und planerisch sowie finanziell dargestellt werden.
Für die SPD-Fraktion ergibt sich daraus die Notwendigkeit, vor einer langfristig bindenden
Investitionsentscheidung die zukünftige Struktur der Verwaltungsunterbringung insgesamt zu
betrachten.
Die Verwaltung selbst stellt in der Vorlage fest, dass die Bereitstellung von zunächst 500.000 Euro für die
weitere Projektierung noch keine Entscheidung über die Durchführung der Gesamtmaßnahme darstellt.
Die Mittel sollen vielmehr eine belastbare Planungs- und Entscheidungsgrundlage einschließlich einer
qualifizierten Kostenberechnung, eines Termin- und Umsetzungskonzeptes sowie einer Betrachtung des
Arbeitsplatzkonzeptes schaffen.
Wenn bereits für die Sanierung der Gebäudehülle rund 24 Mio. Euro veranschlagt werden und zugleich
weitere Maßnahmen noch zu untersuchen sind, stellt sich zwangsläufig die Frage, welche
Verwaltungsstruktur und welche Standorte langfristig für die Stadt Kaarst sinnvoll und wirtschaftlich
sind.
Dabei kann die Betrachtung nicht auf das Rathaus Kaarst beschränkt bleiben. Das Verwaltungsgebäude
in Büttgen ist ebenfalls Bestandteil der bestehenden Verwaltungsstruktur. Deshalb müssen auch dessen
baulicher Zustand, notwendige Investitionen, Nutzungsmöglichkeiten und langfristige Perspektive in
eine Gesamtbetrachtung einbezogen werden.
Der Antrag zielt ausdrücklich nicht auf eine Vorentscheidung zugunsten einer bestimmten Variante.
Vielmehr sollen die unterschiedlichen Möglichkeiten – von der Sanierung und Weiternutzung beider
Standorte bis hin zu einer möglichen Zusammenführung von Verwaltungsbereichen – transparent
hinsichtlich ihrer Kosten, Folgekosten, organisatorischen Auswirkungen und ihrer Bedeutung für
Bürgerinnen und Bürger untersucht werden.
Die SPD-Fraktion hält es für erforderlich, die anstehende Investitionsentscheidung in eine langfristige
Betrachtung der Verwaltungsstandorte einzubetten. Erst auf dieser Grundlage kann der Rat eine
sachgerechte Entscheidung über die künftige Verwaltungsstruktur sowie die damit verbundenen
erheblichen Investitionen und langfristigen Folgekosten treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Kindsmüller
Fraktionsvorsitzender
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