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Antrag der SPD-Fraktion vom 06.10.2026: Durchführung einer „Kaarster Woche der Verkehrssicherheit“ - Schwerpunkt E-Scooter und junge Verkehrsteilnehmende
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kaarst |
| Datum | 2026-11-05 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
*Politik gestaltet
Sitzungsvorlage Nr. XI/807
öffentlich
Zuständige Organisationseinheit Bereich 01 - Politische Gremien, Öffentlichkeitsarbeit
und Kultur
Beratungsfolge
Gremium Sitzungsdatum Zuständigkeit
Stadtrat 05.11.2026 abschließende
Beschlussfassung
Antrag der SPD-Fraktion vom 06.10.2026: Durchführung einer
„Kaarster Woche der Verkehrssicherheit„ - Schwerpunkt E-Scooter
und junge Verkehrsteilnehmende
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Antrag der SPD-Fraktion wird abgelehnt.
Abstimmung: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltung:
Begründung:
Die Verwaltung begrüßt das Anliegen, junge Menschen im Straßenverkehr besser zu
schützen. Die Entwicklung der Unfallzahlen mit E-Scootern nimmt sie ernst. Sie hält
das beantragte Format der SPD-Fraktion aber aus den folgenden Gründen nicht für
zielführend.
1. Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung gehören in Nordrhein-Westfalen zum
Bildungsauftrag der Schulen. Der Runderlass „Verkehrserziehung und
Mobilitätsbildung in der Schule“ (BASS 15-02 Nr. 5) regelt sie verbindlich.
Inhalte, Umfang und zeitliche Einbindung in den Unterricht sind innere
Schulangelegenheiten. Die Stadt ist als Schulträger ausschließlich für die
äußeren Schulangelegenheiten zuständig. Sie kann den Schulen weder
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Unterrichtsinhalte noch Jahrgänge oder Zeitfenster vorgeben. Ziffer 4 des
Antrags setzt aber gerade das voraus. Ein städtisch gesteuertes Programm
würde zudem neben den Konzepten der Schulen eine Doppelstruktur
schaffen.
Die Schulverwaltung steht dennoch bereits im Austausch mit den Schulen.
Das Thema E-Scooter wurde bereits in der Schulwegsicherungskommission
aufgegriffen. Auch die Schulen haben teilweise schon eigene Maßnahmen zur
Verbesserung der Sicherheit ergriffen. Hierzu zählt beispielsweise das Verbot,
mit E-Scootern auf den Schulhof zu fahren.
2. Verkehrsunfallprävention ist Aufgabe der Polizei. Die Kreispolizeibehörde
Rhein-Kreis Neuss leistet Verkehrsunfallprävention, auch an Schulen. Dazu
kommen Angebote anderer Träger: der Verkehrswacht Rhein-Kreis Neuss,
der Landesverkehrswacht, der Deutsche Verkehrswacht – teilweise speziell
für E-Scooter.
Die Schulen können diese Angebote schon heute nutzen. Ein eigenes
städtisches Format bringt dazu keinen erkennbaren Mehrwert.
3. Kontrollen im fließenden Verkehr sind Aufgabe der Polizei. Nur die Polizei darf
Verkehrsteilnehmende anhalten (§ 36 Abs. 5 StVO). Der Rat kann die
Kreispolizeibehörde weder beauftragen noch ihr Einsatzzeiten und -orte
vorgeben. Die Ziffern 6 und 7 des Antrags kann die Verwaltung daher nicht
umsetzen.
4. Für die Maßnahme stehen derzeit weder Haushaltsmittel noch Personalstellen
zur Verfügung. Die Aufgabe müsste als neue freiwillige Aufgabe übernommen
werden – während gleichzeitig alle freiwilligen Aufgaben kritisch betrachtet
werden. Bei Betrachtung von Kosten und Nutzen ist dies aus Sicht der
Verwaltung abzulehnen. .
Gezeichnet
Horn-Heinemann, Christian, Bürgermeister
Wilms, Michael, Bereich 40 - Schule und Sport
Minth, Sven, Bereich 32 - Ordnungsangelegenheiten, Verkehr und Bürgerbüro
Böttner, Peter, Bereich 01 - Politische Gremien, Öffentlichkeitsarbeit und Kultur
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Anlagen
Anlage - Antrag der SPD-Fraktion vom 06.10.2026
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Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Ratsfraktion Kaarst
Kaarst, den 6. Oktober 2026
An
Herrn Bürgermeister
Christian Horn-Heinemann
Rathaus
41564 Kaarst
Antrag für die Sitzung des Stadtrats am 5. November 2026
Durchführung einer „Kaarster Woche der Verkehrssicherheit“ – Schwerpunkt E-Scooter und junge
Verkehrsteilnehmende
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Kaarst beschließt:
1.! Die Stadt Kaarst führt künftig einmal jährlich eine „Kaarster Woche der Verkehrssicherheit“
durch. Ein besonderer Schwerpunkt soll dabei auf der sicheren Nutzung von E-Scootern und
Fahrrädern durch Jugendliche und junge Erwachsene liegen.
2.! Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür gemeinsam mit den örtlichen weiterführenden
Schulen ein geeignetes Programm zu entwickeln. Dabei sollen insbesondere Polizei,
Verkehrswacht, Ordnungsamt, Schulen, Jugendamt bzw. Einrichtungen der Jugendarbeit,
Rettungsdienst und gegebenenfalls weitere geeignete Partner einbezogen werden.
3.! Bestandteil der Verkehrssicherheitswoche sollen insbesondere praktische und altersgerechte
Angebote für Schülerinnen und Schüler sein. Hierzu gehören beispielsweise:
o!praktische E-Scooter- und Fahrradtrainings,
o!Brems- und Geschicklichkeitsübungen,
o!die Vermittlung der geltenden Verkehrsregeln,
o!die Darstellung typischer Unfall- und Gefahrensituationen,
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o!Informationen über die besonderen Gefahren von Geschwindigkeit, Ablenkung durch
Smartphones, Fahren zu zweit sowie Alkohol und Drogen im Straßenverkehr.
4.! Die Schulen sollen insbesondere Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 und 9
einbeziehen, da sich in diesem Alter für viele Jugendliche der Übergang zur eigenständigen
Nutzung von E-Scootern vollzieht. Die Angebote sollen dabei ausdrücklich nicht als Verbots-
oder Abschreckungskampagne, sondern als praktische Verkehrserziehung und Stärkung der
Verkehrskompetenz konzipiert werden.
5.! Im Rahmen der Verkehrssicherheitswoche soll zudem eine Informationsveranstaltung für
Eltern angeboten werden. Dabei sollen insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen für die
Nutzung von E-Scootern, typische Unfallrisiken und Möglichkeiten der Unterstützung einer
sicheren Verkehrsteilnahme Jugendlicher thematisiert werden.
6.! Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Kreispolizeibehörde und dem
Ordnungsamt der Stadt Kaarst während der Verkehrssicherheitswoche sowie in zeitlichem
Zusammenhang damit gezielte Schwerpunktkontrollen durchzuführen. Dabei sollen
insbesondere Verstöße wie
o!das Befahren von Gehwegen,
o!Rotlichtverstöße,
o!das Fahren mit mehreren Personen,
o!die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt,
o!fehlender Versicherungsschutz,
o!technische Veränderungen bzw. Manipulationen und
o!sonstige für E-Scooter geltende Verkehrsverstöße
kontrolliert werden.
7.! Die Schwerpunktkontrollen sollen insbesondere an bekannten Konflikt- und Unfallstellen
sowie im Umfeld von Schulen und auf stark von Jugendlichen genutzten Verkehrswegen
stattfinden.
8.! Die Verwaltung wird gebeten, nach Durchführung der Verkehrssicherheitswoche dem
zuständigen Ausschuss über die durchgeführten Maßnahmen, die Beteiligung der Schulen
und Institutionen sowie die bei den Schwerpunktkontrollen festgestellten Verstöße zu
berichten. Soweit möglich, sollen auch Erkenntnisse über die Entwicklung von
Verkehrsunfällen mit E-Scootern und Fahrrädern in Kaarst dargestellt werden.
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Begründung
E-Scooter gehören inzwischen selbstverständlich zur Mobilität vieler Jugendlicher und junger
Erwachsener. Gleichzeitig stellen insbesondere die Kombination aus noch geringer
Verkehrserfahrung, unangepasster Geschwindigkeit, Ablenkung, der Nutzung von Gehwegen oder
dem Fahren mit mehreren Personen erhebliche Unfallrisiken dar.
In diesem Jahr wurden bereits 15 Unfälle mit E-Scootern in Kaarst gemeldet (Bericht der NGZ v. 2.
Okt. 2026). Bundesweit hat die Zahl der Unfälle mit E-Scootern, die zu Personenschaden führten,
gegenüber dem Vorjahr um 38 Prozent zugenommen.
Gerade bei jungen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern besteht deshalb ein
besonderer Bedarf an einer altersgerechten und praxisorientierten Verkehrserziehung.
Eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrssicherheit lässt sich dabei nicht allein durch Kontrollen
erreichen. Jugendliche müssen die Möglichkeit erhalten, die Risiken ihres eigenen Handelns zu
erkennen und sichere Verhaltensweisen praktisch einzuüben.
Beispiele aus Düsseldorf, Dortmund und Mönchengladbach zeigen, dass Verkehrssicherheit bei E-
Scootern nicht allein durch Regeln und Kontrollen erreicht wird. Erfolgreiche Präventionsansätze
verbinden Verkehrserziehung und persönliche Ansprache mit praktischen Fahrsicherheitstraining.
Die vorgeschlagene „Kaarster Woche der Verkehrssicherheit“ soll deshalb verschiedene Maßnahmen
miteinander verbinden.
Von besonderer Bedeutung ist dabei die Verbindung von Prävention und Kontrolle.
Schwerpunktkontrollen sollen nicht als isolierte repressive Maßnahme verstanden werden. Vielmehr
wird den Jugendlichen vermittelt, dass die Regeln, die zuvor erläutert und praktisch eingeübt
wurden, auch im öffentlichen Straßenraum gelten und der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen
und Verkehrsteilnehmer dienen.
Die Stadt Kaarst kann mit einer solchen jährlich wiederkehrenden Verkehrssicherheitswoche ein
dauerhaftes Format schaffen, in dem Schulen, Eltern, Polizei, Ordnungsamt, Verkehrswacht,
Rettungsdienste und Jugendarbeit gemeinsam Verantwortung für die Verkehrssicherheit junger
Menschen übernehmen.
Dabei soll die Initiative ausdrücklich nicht auf E-Scooter beschränkt bleiben. Fahrradverkehr,
Fußverkehr und das sichere Verhalten im Straßenraum insgesamt können in das Programm
einbezogen werden. Der Schwerpunkt E-Scooter trägt jedoch der aktuellen Entwicklung und den
besonderen Risiken dieser noch relativ neuen Form individueller Mobilität Rechnung.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Kindsmüller
Fraktionsvorsitzender
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