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Antrag der SPD-Fraktion vom 06.10.2026: Durchführung einer „Kaarster Woche der Verkehrssicherheit“ - Schwerpunkt E-Scooter und junge Verkehrsteilnehmende

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKaarst
Datum2026-11-05 geplant
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*Politik gestaltet Sitzungsvorlage Nr. XI/807 öffentlich Zuständige Organisationseinheit Bereich 01 - Politische Gremien, Öffentlichkeitsarbeit und Kultur Beratungsfolge Gremium Sitzungsdatum Zuständigkeit Stadtrat 05.11.2026 abschließende Beschlussfassung Antrag der SPD-Fraktion vom 06.10.2026: Durchführung einer „Kaarster Woche der Verkehrssicherheit„ - Schwerpunkt E-Scooter und junge Verkehrsteilnehmende Beschlussvorschlag der Verwaltung: Der Antrag der SPD-Fraktion wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltung: Begründung: Die Verwaltung begrüßt das Anliegen, junge Menschen im Straßenverkehr besser zu schützen. Die Entwicklung der Unfallzahlen mit E-Scootern nimmt sie ernst. Sie hält das beantragte Format der SPD-Fraktion aber aus den folgenden Gründen nicht für zielführend. 1. Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung gehören in Nordrhein-Westfalen zum Bildungsauftrag der Schulen. Der Runderlass „Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung in der Schule“ (BASS 15-02 Nr. 5) regelt sie verbindlich. Inhalte, Umfang und zeitliche Einbindung in den Unterricht sind innere Schulangelegenheiten. Die Stadt ist als Schulträger ausschließlich für die äußeren Schulangelegenheiten zuständig. Sie kann den Schulen weder 1 Unterrichtsinhalte noch Jahrgänge oder Zeitfenster vorgeben. Ziffer 4 des Antrags setzt aber gerade das voraus. Ein städtisch gesteuertes Programm würde zudem neben den Konzepten der Schulen eine Doppelstruktur schaffen. Die Schulverwaltung steht dennoch bereits im Austausch mit den Schulen. Das Thema E-Scooter wurde bereits in der Schulwegsicherungskommission aufgegriffen. Auch die Schulen haben teilweise schon eigene Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit ergriffen. Hierzu zählt beispielsweise das Verbot, mit E-Scootern auf den Schulhof zu fahren. 2. Verkehrsunfallprävention ist Aufgabe der Polizei. Die Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss leistet Verkehrsunfallprävention, auch an Schulen. Dazu kommen Angebote anderer Träger: der Verkehrswacht Rhein-Kreis Neuss, der Landesverkehrswacht, der Deutsche Verkehrswacht – teilweise speziell für E-Scooter. Die Schulen können diese Angebote schon heute nutzen. Ein eigenes städtisches Format bringt dazu keinen erkennbaren Mehrwert. 3. Kontrollen im fließenden Verkehr sind Aufgabe der Polizei. Nur die Polizei darf Verkehrsteilnehmende anhalten (§ 36 Abs. 5 StVO). Der Rat kann die Kreispolizeibehörde weder beauftragen noch ihr Einsatzzeiten und -orte vorgeben. Die Ziffern 6 und 7 des Antrags kann die Verwaltung daher nicht umsetzen. 4. Für die Maßnahme stehen derzeit weder Haushaltsmittel noch Personalstellen zur Verfügung. Die Aufgabe müsste als neue freiwillige Aufgabe übernommen werden – während gleichzeitig alle freiwilligen Aufgaben kritisch betrachtet werden. Bei Betrachtung von Kosten und Nutzen ist dies aus Sicht der Verwaltung abzulehnen. . Gezeichnet Horn-Heinemann, Christian, Bürgermeister Wilms, Michael, Bereich 40 - Schule und Sport Minth, Sven, Bereich 32 - Ordnungsangelegenheiten, Verkehr und Bürgerbüro Böttner, Peter, Bereich 01 - Politische Gremien, Öffentlichkeitsarbeit und Kultur 2 Anlagen Anlage - Antrag der SPD-Fraktion vom 06.10.2026 3 Sozialdemokratische Partei Deutschlands Ratsfraktion Kaarst Kaarst, den 6. Oktober 2026 An Herrn Bürgermeister Christian Horn-Heinemann Rathaus 41564 Kaarst Antrag für die Sitzung des Stadtrats am 5. November 2026 Durchführung einer „Kaarster Woche der Verkehrssicherheit“ – Schwerpunkt E-Scooter und junge Verkehrsteilnehmende Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Kaarst beschließt: 1.! Die Stadt Kaarst führt künftig einmal jährlich eine „Kaarster Woche der Verkehrssicherheit“ durch. Ein besonderer Schwerpunkt soll dabei auf der sicheren Nutzung von E-Scootern und Fahrrädern durch Jugendliche und junge Erwachsene liegen. 2.! Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür gemeinsam mit den örtlichen weiterführenden Schulen ein geeignetes Programm zu entwickeln. Dabei sollen insbesondere Polizei, Verkehrswacht, Ordnungsamt, Schulen, Jugendamt bzw. Einrichtungen der Jugendarbeit, Rettungsdienst und gegebenenfalls weitere geeignete Partner einbezogen werden. 3.! Bestandteil der Verkehrssicherheitswoche sollen insbesondere praktische und altersgerechte Angebote für Schülerinnen und Schüler sein. Hierzu gehören beispielsweise: o!praktische E-Scooter- und Fahrradtrainings, o!Brems- und Geschicklichkeitsübungen, o!die Vermittlung der geltenden Verkehrsregeln, o!die Darstellung typischer Unfall- und Gefahrensituationen, 1 o!Informationen über die besonderen Gefahren von Geschwindigkeit, Ablenkung durch Smartphones, Fahren zu zweit sowie Alkohol und Drogen im Straßenverkehr. 4.! Die Schulen sollen insbesondere Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 und 9 einbeziehen, da sich in diesem Alter für viele Jugendliche der Übergang zur eigenständigen Nutzung von E-Scootern vollzieht. Die Angebote sollen dabei ausdrücklich nicht als Verbots- oder Abschreckungskampagne, sondern als praktische Verkehrserziehung und Stärkung der Verkehrskompetenz konzipiert werden. 5.! Im Rahmen der Verkehrssicherheitswoche soll zudem eine Informationsveranstaltung für Eltern angeboten werden. Dabei sollen insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung von E-Scootern, typische Unfallrisiken und Möglichkeiten der Unterstützung einer sicheren Verkehrsteilnahme Jugendlicher thematisiert werden. 6.! Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Kreispolizeibehörde und dem Ordnungsamt der Stadt Kaarst während der Verkehrssicherheitswoche sowie in zeitlichem Zusammenhang damit gezielte Schwerpunktkontrollen durchzuführen. Dabei sollen insbesondere Verstöße wie o!das Befahren von Gehwegen, o!Rotlichtverstöße, o!das Fahren mit mehreren Personen, o!die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt, o!fehlender Versicherungsschutz, o!technische Veränderungen bzw. Manipulationen und o!sonstige für E-Scooter geltende Verkehrsverstöße kontrolliert werden. 7.! Die Schwerpunktkontrollen sollen insbesondere an bekannten Konflikt- und Unfallstellen sowie im Umfeld von Schulen und auf stark von Jugendlichen genutzten Verkehrswegen stattfinden. 8.! Die Verwaltung wird gebeten, nach Durchführung der Verkehrssicherheitswoche dem zuständigen Ausschuss über die durchgeführten Maßnahmen, die Beteiligung der Schulen und Institutionen sowie die bei den Schwerpunktkontrollen festgestellten Verstöße zu berichten. Soweit möglich, sollen auch Erkenntnisse über die Entwicklung von Verkehrsunfällen mit E-Scootern und Fahrrädern in Kaarst dargestellt werden. 2 Begründung E-Scooter gehören inzwischen selbstverständlich zur Mobilität vieler Jugendlicher und junger Erwachsener. Gleichzeitig stellen insbesondere die Kombination aus noch geringer Verkehrserfahrung, unangepasster Geschwindigkeit, Ablenkung, der Nutzung von Gehwegen oder dem Fahren mit mehreren Personen erhebliche Unfallrisiken dar. In diesem Jahr wurden bereits 15 Unfälle mit E-Scootern in Kaarst gemeldet (Bericht der NGZ v. 2. Okt. 2026). Bundesweit hat die Zahl der Unfälle mit E-Scootern, die zu Personenschaden führten, gegenüber dem Vorjahr um 38 Prozent zugenommen. Gerade bei jungen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern besteht deshalb ein besonderer Bedarf an einer altersgerechten und praxisorientierten Verkehrserziehung. Eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrssicherheit lässt sich dabei nicht allein durch Kontrollen erreichen. Jugendliche müssen die Möglichkeit erhalten, die Risiken ihres eigenen Handelns zu erkennen und sichere Verhaltensweisen praktisch einzuüben. Beispiele aus Düsseldorf, Dortmund und Mönchengladbach zeigen, dass Verkehrssicherheit bei E- Scootern nicht allein durch Regeln und Kontrollen erreicht wird. Erfolgreiche Präventionsansätze verbinden Verkehrserziehung und persönliche Ansprache mit praktischen Fahrsicherheitstraining. Die vorgeschlagene „Kaarster Woche der Verkehrssicherheit“ soll deshalb verschiedene Maßnahmen miteinander verbinden. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Verbindung von Prävention und Kontrolle. Schwerpunktkontrollen sollen nicht als isolierte repressive Maßnahme verstanden werden. Vielmehr wird den Jugendlichen vermittelt, dass die Regeln, die zuvor erläutert und praktisch eingeübt wurden, auch im öffentlichen Straßenraum gelten und der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer dienen. Die Stadt Kaarst kann mit einer solchen jährlich wiederkehrenden Verkehrssicherheitswoche ein dauerhaftes Format schaffen, in dem Schulen, Eltern, Polizei, Ordnungsamt, Verkehrswacht, Rettungsdienste und Jugendarbeit gemeinsam Verantwortung für die Verkehrssicherheit junger Menschen übernehmen. Dabei soll die Initiative ausdrücklich nicht auf E-Scooter beschränkt bleiben. Fahrradverkehr, Fußverkehr und das sichere Verhalten im Straßenraum insgesamt können in das Programm einbezogen werden. Der Schwerpunkt E-Scooter trägt jedoch der aktuellen Entwicklung und den besonderen Risiken dieser noch relativ neuen Form individueller Mobilität Rechnung. Mit freundlichen Grüßen Werner Kindsmüller Fraktionsvorsitzender 3

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