Startseite › Itzehoe › Antrag

Kinder- und Jugendbeteiligung gemäß § 47f Gemeindeordnung Schleswig-Holstein

Ergebnis unbekannt7 Ja · 2 Nein · 1 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeItzehoe
Datum2026-10-07
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Sitzungsvorlage S T A D T I T Z E H O E Der Bürgermeister 0183/2026 Seite: 1 Amt/Abteilung: Kinder- und Jugendbüro Aktenzeichen: Anlagen: 410.01 Impulsvortrag Koordination Kinder- und Jugenbeteiligung Betreff: Kinder- und Jugendbeteiligung gemäß § 47f Gemeindeordnung Schleswig-Holstein hier: Vorlage zur Erweiterung der Koordinierungsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung Beratungsfolge Termin Behandlung Bildungsausschuss 07.10.2026 Vorberatung öffentlich Beschlussvorschlag: Der Bildungsausschuss spricht sich dafür aus, die Stellenanteile für die Koordinierungsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung, im Rahmen der Stellenplanberatungen zum Stellenplan 2027, um 0,5 VZÄ zu erweitern. Itzehoe, Datum gez. Ralf Hoppe 05.10.2026 S T A D T I T Z E H O E Seite 2 Der Bürgermeister 0183/2026 Sachverhalt: In der Sitzung des Bildungsausschusses am 05.03.2025 wurde die Strategie zur Kinder- und Jugendbeteiligung „Demokratie können“ für die Stadt Itzehoe einstimmig beschlossen. Durch die Nachbesetzung einer vakanten 0,5 Stelle im Haus der Jugend war es zunächst möglich, die Strategie gemeinsam mit der Leitung des Kinder- und Jugendbüros stellenplanneutral umzusetzen. Das Strategiepapier „Demokratie können“ benennt als die vier Beteiligungsfelder, die Kommune, die Jugendarbeit, die Kindertagesstätten sowie die Schulen der Stadt Itzehoe. Als Beteiligungsformen kommen Projekte (VEP, ISEK, Verfassung des HdJ, Möblierung Anbau KiTa, Neubau der Fehrs-Schule usw.) verfasste Strukturen (JuPa, Junior-JuPa, Kinderkonferenzen in allen KiTa’s, Stadtschüler*innenrat usw.), offene Verfahren (Alltagsbeteiligung in der OKJA), Fortbildungen (JuPa-Moving Spirits, Fit für Mitbestimmung SV), Veranstaltungen (Demokratiefeste, Engagementforen), Vernetzung (Netzwerk Jugendbeteiligung), Qualitätsmanagement (kinderfreundliche Kommune), sowie die Erarbeitung von Richtlinien (Konzept und Verfassung des HdJ) in Betracht. Diese Vielfältigkeit zeigt deutlich auf, dass eine ausreichende personelle Ressource das Fundament einer funktionierenden Beteiligung darstellt. Ein fundiertes Konzept liegt vor, nun braucht es die sichere Implementierung von guten Beteiligungsprozessen. Durch die Arbeit der Koordinatorin der Kinder- und Jugendbeteiligung werden die Interessen von Kindern und Jugendlichen gezielt gebündelt und bei der Entwicklung von politischen Positionen in kommunalen Entscheidungsverfahren, Anhörungen und politischen Gesprächen, einfließen. Gute Kinder- und Jugendbeteiligung braucht Zeit, verankerte Prozesse und Qualität. Wissenschaftliche Begründung für eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen • Beteiligung ist ein Menschenrecht, ein Grundrecht, ein Kinderrecht, ein Kommunalrecht, ein Schulrecht, ein Jugendhilferecht • Erlernen von demokratischen Aushandlungsprozessen • Verfügbarmachung von realen und wirkmächtigen Handlungs- und Entscheidungs- räumen • Verringerung von Politikdistanz • Prävention von Gewalt und Vandalismus • Verringerung von Jugendhilfekosten • Brücke für Nachwuchs der Kommunalpolitik • Kinder und Jugendliche erleben was Politik alles leistet • Prävention und Resilienz gegenüber autoritären und antidemokratischen Angeboten • Effizienzsteigerung von kommunalen Planungsvorhaben durch moderne Projektgestaltung • Kinder- und Jugendliche erleben Selbstwirksamkeit und persönliche Weiterentwicklung Neben den vorstehend genannten Begründungen finden sich in der Regionalanalyse zur Entwicklung des Rechtsextremismus weitere Gründe die einen gesteigerten Ressourceneinsatz notwendig machen. Für den Landgerichtsbezirk Itzehoe, zu dem neben der Stadt Itzehoe auch weitere Kreise und Städte gehören, wurden zwischen den Erhebungen 2018 und 2025 16 statistisch signifikante Verschlechterungen festgestellt. Ein besonders deutlicher Anstieg zeigt sich beim Kontakt mit rechtsextremen Inhalten oder Szenen. S T A D T I T Z E H O E Seite 3 Der Bürgermeister 0183/2026 Während im Jahr 2018 rund 36,1 Prozent der Jugendlichen angaben, bereits Kontakt zu entsprechenden Inhalten gehabt zu haben, waren es 2025 bereits 57,6 Prozent. Dies zeigt eine alarmierende Entwicklung auf. Auch die Wahrnehmung rechter Propaganda im schulischen Umfeld hat deutlich zugenommen. Der Anteil der Jugendlichen, die angaben, dass auf ihrem Schulgelände Materialien rechter Organisationen verteilt wurden, stieg von 11,5 Prozent im Jahr 2018 auf 34,1 Prozent im Jahr 2025. Während 2018 etwa 26,2 Prozent der Jugendlichen angaben, Flyer rechter Organisationen gelesen zu haben, waren es 2025 bereits 40,6 Prozent. Die strategische Weiterentwicklung durch die wissenschaftlich erwiesene Notwendigkeit, die sich auch aus der Regionalanalyse zur Entwicklung des Rechtsextremismus ergibt, findet sich im Vorschlag des Kinder- und Jugendbüros wieder, die Koordinierungsstelle der Kinder- und Jugendbeteiligung personell zu stärken. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, die Personalkapazitäten für die Kinder- und Jugendbeteiligung um 0,5 VZÄ zu erweitern. Ansprechpartnerin: Kerstin Fuhrmann, Leiterin Kinder- und Jugendbüro, [email protected] , Tel. 04821 603 243 Finanzielle Auswirkungen x ja (bitte erläutern) X nein Durch die Erweiterung der Stelle um 0,5 VZÄ jear g(beibtteen e srilcähu tMerenh) rkosten für Personal in Höhe von ca. 36.150,00 € sowie um 3.000,00 € für Mehraufwendungen im Bereich der Sachkosten. Auswirkungen auf den Klimaschutz positiv negativ keine Erläuterungen:

Text aus PDF extrahiert