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Antrag Nr. 20 der SPD-Stadtratsfraktion: Neustrukturierung der städtischen Schulbauprojekte – Prüfung eines PPP-Modells für das Schulzentrum Rosenbühl sowie Neubewertung der Sportanlagen und Fördermöglichkeiten

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeHof
Datum2026-10-19
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SPD-Stadtratsfraktion Hof • Klosterstraße 1 • 95028 Hof SPD-Stadtratsfraktion Hof Klosterstraße 1 95028 Hof Herrn Oberbürgermeister Stefan Schmalfuß Florian Strößner Klosterstraße 1 Fraktionsvorsitzender 95028 Hof Telefon 09281 507839 E-Mail: [email protected] Hof, 14. Oktober 2026 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion Neustrukturierung der städtischen Schulbauprojekte – Prüfung ei- nes PPP-Modells für das Schulzentrum Rosenbühl sowie Neube- wertung der Sportanlagen und Fördermöglichkeiten Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die SPD-Stadtratsfraktion beantragt, die bisherige Priorisierung und zeitliche Abfolge der städti- schen Großbauprojekte erneut zu überprüfen und insbesondere für den Neubau des Schulzent- rums Rosenbühl einen eigenständigen Realisierungs- und Finanzierungsweg zu untersuchen. Angesichts der äußerst angespannten Haushaltslage der Stadt Hof und der damit verbundenen haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen stellt sich zunehmend die Frage, ob eine zeitnahe Rea- lisierung des Schulzentrums in städtischer Eigenregie überhaupt noch möglich ist. Aus Sicht der SPD-Stadtratsfraktion könnte ein Public-Private-Partnership-Modell (PPP) mit lang- fristigem Mietkauf unter den gegenwärtigen finanziellen Voraussetzungen möglicherweise die einzige realistische Möglichkeit darstellen, dieses dringend notwendige Großprojekt in absehba- rer Zeit umzusetzen. Ziel muss es deshalb sein, das Schulzentrum Rosenbühl durch einen alternativen Realisierungs- und Finanzierungsweg möglichst weitgehend von der unmittelbaren Konkurrenz zu anderen wichtigen städtischen Investitionsvorhaben, insbesondere der Erweiterung der Münsterschule und der Ortsumgehung Leimitz, abzukoppeln. Gleichzeitig sollen die Sportanlagen einschließlich des Schulhallenbades unter Berücksichtigung der aktuellen Förderbestimmungen in die Gesamtbetrachtung einbezogen werden. - 2 - Antrag 1. Prüfung eines Public-Private-Partnership-Modells für das Schulzentrum Rosenbühl Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob der Neubau des Schulzentrums Rosenbühl an- stelle einer vollständigen Planung, Ausschreibung, Vergabe und Finanzierung in städtischer Eigen- regie im Rahmen eines Public-Private-Partnership-Modells (PPP) realisiert werden kann. Dabei sollen insbesondere Modelle untersucht werden, bei denen ein privater Partner die Planung, Errichtung und Finanzierung übernimmt und die Stadt Hof die Immobilie anschließend über ein langfristiges Mietkaufmodell beziehungsweise einen späteren Eigentumserwerb übernimmt. Die Prüfung soll insbesondere folgende Aspekte umfassen: • Wirtschaftlichkeit und langfristige finanzielle Verpflichtungen im Vergleich zur konventio- nellen Realisierung, • Auswirkungen auf den städtischen Haushalt und die kommunalaufsichtliche Genehmi- gungsfähigkeit, • Förderfähigkeit nach Art. 10 BayFAG und den geltenden Förderbestimmungen (FAZR), • Möglichkeiten einer zeitlich früheren Realisierung gegenüber einer vollständig kommunal finanzierten Baumaßnahme. • Hierzu soll frühzeitig eine Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken und der zu- ständigen Rechtsaufsichtsbehörde erfolgen. 2. Entkopplung von anderen städtischen Großbauprojekten Die Verwaltung wird beauftragt, zu untersuchen, inwieweit das Schulzentrum Rosenbühl durch ein PPP-Modell als eigenständiges Projekt außerhalb der bisherigen zeitlichen und finanziellen Abhängigkeiten von anderen städtischen Großbauvorhaben realisiert werden kann. Damit soll zugleich die Möglichkeit eröffnet werden, andere dringend notwendige Investitionen, insbesondere die Erweiterung der Münsterschule und die Ortsumgehung Leimitz, unabhängig vom zeitlichen Fortgang des Schulzentrums weiterzuverfolgen. Auf Grundlage der Ergebnisse soll die Verwaltung eine aktualisierte Priorisierung und einen realis- tischen Zeitplan für die genannten Maßnahmen vorlegen. 3. Neubewertung der Sportanlagen am Schulzentrum Rosenbühl unter Berücksichtigung der seit Januar 2026 geltenden Förderbestimmungen Im Zuge der weiteren Planungen soll der Sanierungs- beziehungsweise Ersatzneubaubedarf der bestehenden Sportanlagen am Schulzentrum Rosenbühl umfassend neu bewertet werden. Anlass hierfür sind insbesondere die seit dem 1. Januar 2026 geltenden Förderrichtlinien (FAZR) auf Grundlage des Art. 10 BayFAG. Von Bedeutung sind die Regelungen zur schulaufsichtlichen Bedarfsermittlung und das Förderinstrument „FAGplus15“ gemäß Nr. 7.5 FAZR, das bei Vorliegen - 3 - der Voraussetzungen einen Förderaufschlag von 15 Prozentpunkten auf den regulären Fördersatz, höchstens jedoch bis zu 90 Prozent, ermöglicht. Die Stadtverwaltung wird daher beauftragt, unter Berücksichtigung bestehender und künftig zu erwartender Ganztagsangebote eine erneute schulaufsichtliche Bedarfsermittlung für die Sport- hallenkapazitäten am Schulzentrum Rosenbühl zu veranlassen. Insbesondere ist zu prüfen, ob und inwieweit Gruppen des offenen Ganztags (OGTS) bei der Ermittlung des schulischen Sporthal- lenbedarfs berücksichtigt werden können und ob sich gegenüber den bislang vorgesehenen vier Sporthalleneinheiten ein zusätzlicher förderfähiger Bedarf ergibt. Darüber hinaus ist zu klären, welche Fördermöglichkeiten nach Art. 10 BayFAG in Verbindung mit den seit Januar 2026 geltenden FAZR für eine Sanierung beziehungsweise einen Ersatzneubau der Sporthallen bestehen und ob die Ganztagsförderregelungen einschließlich FAGplus15 auf ein- zelne Bestandteile des Gesamtprojekts Anwendung finden können. Hierzu soll frühzeitig eine Ab- stimmung mit der Regierung von Oberfranken erfolgen. Die Ergebnisse sollen in die Gesamtplanung einfließen. Zugleich ist zu untersuchen, ob die Sport- anlagen Bestandteil eines PPP-Modells werden sollten oder aufgrund unterschiedlicher Fördervo- raussetzungen eine getrennte Realisierung wirtschaftlich sinnvoller ist. 4. Gesonderte Prüfung der Zukunft des Schulhallenbades Rosenbühl Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die künftige bauliche und finanzielle Entwicklung des Schul- hallenbades Rosenbühl unter Berücksichtigung der seit 1. Januar 2026 geltenden Förderbestim- mungen (FAZR) gesondert zu untersuchen. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte geprüft werden: • die Voraussetzungen einer Förderung der Generalsanierung unter Berücksichtigung der Bestandsschutzregelung gemäß Nr. 7.3.1 FAZR, • die mögliche Anwendung der besonderen Förderregelungen für Schulschwimmbäder ge- mäß Nr. 7.3.2 FAZR, • die ursprüngliche staatliche Förderung des Schulhallenbades sowie der aktuell schulauf- sichtlich anerkannte Bedarf unter Einbeziehung weiterer Hofer Schulen, • die Gegenüberstellung einer umfassenden Generalsanierung und eines Ersatzneubaus hinsichtlich Investitionskosten, Fördermitteln, städtischem Eigenanteil und langfristigen Betriebskosten, • die Möglichkeit, das Schulhallenbad baulich und wirtschaftlich unabhängig von den übri- gen Schulgebäuden zu sanieren und dauerhaft weiterzubetreiben. Hierzu soll frühzeitig eine förderrechtliche Vorabklärung mit der Regierung von Oberfranken erfol- gen. Die Ergebnisse sind in die Gesamtbetrachtung des Schulzentrums Rosenbühl sowie in die Prüfung eines möglichen PPP-Modells einzubeziehen. - 4 - Begründung Die Ausführungen des städtischen Baudirektors Stephan Gleim in der Bauausschusssitzung vom 13. Oktober 2026 haben erneut verdeutlicht, dass die bisherigen Planungen für das Schulzentrum Rosenbühl einer grundlegenden Neubewertung bedürfen. Insbesondere der bauliche und technische Zustand des Schulhallenbades und die daraus resultie- rende Notwendigkeit, die ursprünglich vorgesehene Reihenfolge der Baumaßnahmen zu verän- dern, machen deutlich, dass der bisherige Zeitplan nicht mehr tragfähig erscheint. Gleichzeitig ist festzustellen, dass seit dem Grundsatzbeschluss zum Neubau des Schulzentrums im Jahr 2022 kaum erkennbare Fortschritte bei der Umsetzung erzielt werden konnten. Die entscheidende Frage ist aus Sicht der SPD-Stadtratsfraktion inzwischen jedoch nicht mehr al- lein, in welcher Reihenfolge die einzelnen Bauabschnitte realisiert werden sollen, sondern viel- mehr, wie das Gesamtprojekt unter den aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen überhaupt noch zeitnah umgesetzt werden kann. Die äußerst schwierige Haushaltslage der Stadt Hof und die damit verbundenen haushaltsrechtli- chen Einschränkungen lassen eine vollständige Planung, Vergabe und Finanzierung des Schulzent- rums in städtischer Eigenregie auf absehbare Zeit kaum realistisch erscheinen. Vor diesem Hintergrund muss ernsthaft geprüft werden, ob ein PPP-Modell mit langfristigem Mietkauf einen gangbaren Weg eröffnet. Ein solches Modell könnte Planung, Bau und Finanzie- rung bündeln, die Umsetzung beschleunigen und die finanziellen Verpflichtungen über einen län- geren Zeitraum strukturieren. Das PPP-Modell ist ja in der Region kein unbekanntes. Schließlich hat der Landkreis Hof vor eini- gen Jahren auf gleichem Weg drei Schulhäuser saniert. Dabei ist ausdrücklich zu berücksichtigen, dass auch ein PPP-Modell langfristige finanzielle Ver- pflichtungen für die Stadt mit sich bringt und keine automatische Entlastung des Haushalts be- deutet. Entscheidend ist daher, ob sich ein solches Vorhaben unter den geltenden haushaltsrecht- lichen Rahmenbedingungen wirtschaftlich tragfähig und kommunalaufsichtlich genehmigungsfä- hig gestalten lässt. Aus Sicht der SPD-Stadtratsfraktion besteht angesichts der finanziellen Situation jedoch die be- gründete Frage, ob eine zeitnahe Realisierung des Schulzentrums Rosenbühl überhaupt noch auf einem anderen Weg als über ein solches partnerschaftliches Finanzierungs- und Realisierungsmo- dell möglich ist. Ein entsprechender Ansatz könnte zugleich dazu beitragen, das Schulzentrum Rosenbühl aus der bisherigen Konkurrenzsituation mit anderen notwendigen Investitionen herauszulösen. Denn weder die dringend benötigte Erweiterung der Münsterschule noch die seit Jahren geplante Ortsumgehung Leimitz dürfen allein deshalb auf unbestimmte Zeit zurückgestellt werden, weil mit dem Schulzentrum Rosenbühl ein weiteres finanziell äußerst umfangreiches Bauvorhaben an- steht. Gerade mit Blick auf die zeitlichen Vorgaben für den Baubeginn der Ortsumgehung Leimitz besteht hier zusätzlicher Handlungsbedarf. - 5 - Darüber hinaus muss bei der Neubewertung des Schulzentrums die Zukunft der Sportanlagen um- fassend berücksichtigt werden. Ein zusätzlicher Anlass für die Neubewertung ergibt sich aus den seit dem 1. Januar 2026 gelten- den Förderrichtlinien (FAZR) auf Grundlage des Art. 10 BayFAG. Diese enthalten besondere Rege- lungen für schulische Sportanlagen und mit FAGplus15 erweiterte Fördermöglichkeiten für be- stimmte Ganztagsinvestitionen. Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung der Ganztags- betreuung muss geprüft werden, ob die bisherigen Annahmen zum Sporthallenbedarf noch den aktuellen schulischen Anforderungen und Fördervoraussetzungen entsprechen. Insbesondere ist zu klären, ob die bislang vorgesehenen vier Sporthalleneinheiten ausreichen oder sich durch eine erneute schulaufsichtliche Bedarfsermittlung zusätzliche förderfähige Kapazitäten ergeben. Aus Sicht der SPD-Stadtratsfraktion wäre es nicht zielführend, ein Schulbauprojekt dieser Größenord- nung auf Grundlage möglicherweise überholter Bedarfs- und Förderannahmen weiterzuverfolgen. Durch die zwischenzeitlich veränderten Förderbestimmungen und die zunehmende Bedeutung der Ganztagsbetreuung ergeben sich neue Fragestellungen hinsichtlich des schulischen Sporthal- lenbedarfs. Deshalb muss geprüft werden, ob die bislang vorgesehenen vier Sporthalleneinheiten auch künftig ausreichend sind und welche zusätzlichen Kapazitäten gegebenenfalls staatlich ge- fördert werden können. Ein besonderer Stellenwert kommt zudem der Zukunft des Schulhallenbades Rosenbühl zu. Die jüngsten baulichen Probleme und die notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen verdeutlichen den erheblichen Handlungsbedarf. Durch die seit Januar 2026 geltenden Förderbestimmungen ergeben sich jedoch möglicherweise neue finanzielle Perspektiven. Insbesondere könnte bei einer Generalsanierung unter bestimmten Voraussetzungen eine Bestandsschutzregelung greifen, die bei einem Ersatzneubau nicht zur Anwendung kommt. Deshalb muss zunächst geklärt werden, welche Sanierungs- und Fördermöglichkeiten tatsächlich bestehen und ob sich daraus eine wirtschaftlich tragfähige, langfristige Lösung für den Erhalt des Schulschwimmens am Rosenbühl ergibt. Dabei sollte auch geprüft werden, ob die Sportanlagen einschließlich des Schulhallenbades aufgrund unterschiedlicher Fördervoraussetzungen wirt- schaftlich sinnvoller getrennt von den Schulgebäuden realisiert beziehungsweise saniert werden können. Die SPD-Stadtratsfraktion hält es deshalb für notwendig, nicht lediglich die bisherige Reihenfolge der Baumaßnahmen zu verändern, sondern das gesamte Vorhaben hinsichtlich Finanzierung, Re- alisierung, Fördermöglichkeiten und baulicher Konzeption neu zu bewerten. Unser Ziel ist eine langfristig tragfähige Lösung, die den schulischen Anforderungen gerecht wird, die vorhandenen Fördermöglichkeiten bestmöglich berücksichtigt und gleichzeitig Handlungs- spielräume für andere wichtige Infrastrukturprojekte unserer Stadt erhält. Wir bitten um Behandlung unseres Antrags in den zuständigen Gremien. Mit freundlichen Grüßen Gez. Patrick Leitl, stellv. Fraktionsvorsitzender Dr. Fazli Kücüköztürk, Bildungsbeiratsmitglied Florian Strößner Fraktionsvorsitzender

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