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Antrag Nr. 10 Bündnis90 / Die Grünen vom 21.07.2026;Hitzevorsorge und nachhaltige Kälteplanung für Hof
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hof |
| Datum | 2026-10-13 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage
zuständig: Fachbereich 61 / Stadtplanung
Hitzevorsorge und nachhaltige Kälteplanung für Hof – vorhandene Strukturen nutzen,
neue Anforderungen frühzeitig vorbereiten;
Antrag Nr. 10 BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom 21.07.2026
Beratungsfolge:
Datum Gremium
13.10.2026 Bau- und Stadtentwicklungsausschuss öffentlich
Vortrag:
Allgemeines:
BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN, schlagen im Antrag Nr. 10 vom 21. Juli 2026 vor:
1. Die Stadtverwaltung entwickelt die bereits vorhandenen Hofer Hitzeschutzangebote im Rahmen des
laufenden Klimaanpassungskonzepts zu einem schlanken Hitzeaktionsplan weiter. Bestehende
Informationsangebote, der Stadtplan für heiße Tage, DWD-Hitzewarnungen und vorhandene
Kommunikationswege werden gebündelt und um klare Zuständigkeiten für akute Hitzephasen ergänzt.
2. Die Stadt Hof greift den aktuellen Vorstoß der CSU-Stadtratsfraktion Kulmbach auf und prüft, wie eine
nachhaltige Kälteplanung mit der bereits abgeschlossenen Wärmeplanung verknüpft werden kann.
Dabei sollen die vorhandenen Daten und Planungsgrundlagen genutzt, besonders hitzebelasteten
Gebäude und Quartiere betrachtet sowie passive, naturbasierte und energieeffiziente technische
Kühlmöglichkeiten einschließlich möglicher gemeinsamer Versorgungslösungen auf Bedarf und
Wirtschaftlichkeit untersucht werden.
3. Die Prüfung soll zugleich auf die angekündigte Novelle des Wärmeplanungsgesetzes vorbereiten. Der
vom Bundeskabinett beschlossene und am 25. Juni 2026 erstmals im Deutschen Bundestag beratene
Gesetzentwurf sieht für Gemeindegebiete mit mehr als 45.000 Einwohnern eine Pflicht zur Planung
der Kälteversorgung vor, die möglichst im Rahmen der Fortschreibung des Wärmeplans erfolgen soll.
Die Verwaltung berücksichtigt diese Entwicklung bei den weiteren Planungen, sofern und soweit die
gesetzliche Regelung in Kraft tritt.
4. Zur Haushaltsberatung 2027 legt die Verwaltung nur die daraus unmittelbar erforderlichen,
priorisierten Schritte vor. Vorrang erhalten Maßnahmen, die vorhandene Strukturen nutzen,
Doppelplanungen vermeiden und mit geringem Eigenmittelbedarf eine hohe Schutzwirkung erzielen.
Größere Investitionen bedürfen einer gesonderten Entscheidung und Fördermittelprüfung.
Die Erstellung eines Hitzeaktionsplans, wie oben beschrieben, ist bereits als priorisierte Maßnahme im
Integrierten Klimaanpassungskonzept (Grundsatzbeschluss zur Klimaanpassung – Umsetzung und
Verstetigung des Maßnahmenkataloges des integrierten Klimaanpassungskonzepts (iKLAK) vom 28.09.2026)
aufgenommen.
Eine geplante Novelle des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) sieht vor, dass bei der ersten Fortschreibung des
Wärmeplans, eine Planung der Kälteversorgung durchgeführt werden soll. Nach der Novelle hat dies bis
spätestens 31. Dezember 2033 zu erfolgen. Die Verwaltung wird die gesetzlichen Regelungen bei der
Fortschreibung berücksichtigen und die vorhandenen Daten zur Hitzebelastung in die Planungen integrieren.
Technische Kühlmöglichkeiten hinsichtlich des Bedarfs und der Wirtschaftlichkeit über das gesamte
Stadtgebiet hinweg zu planen, ist derzeit aufgrund fehlender Förderungen nicht zu leisten. Auch der
kommunale Wärmeplan enthält keine Untersuchungen bezüglich der Wirtschaftlichkeit. Diese detaillierte
Betrachtung ist nur im Rahmen einer Machbarkeitsstudie darstellbar. Sollten zukünftig von der Verwaltung
ausgehende Machbarkeitsstudien erstellt werden, kann im Zuge dessen die Notwendigkeit einer
Kälteversorgung sowie die technische und wirtschaftliche Machbarkeit Teil der Betrachtung sein. Die
notwendigen Eigenmittel für die Studie von einem Cluster belaufen sich auf ca. 50.000 €.
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Grundsätzlich erachtet es die Verwaltung für zielführender, personelle und finanzielle Ressourcen in konkrete
Planungen bzw. Quartiersstudien (BEW-Studien) zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung
(Beschluss: Kommunale Wärmeplanung – Vorstellung des Abschlussberichts und Beschlussfassung vom
29.09.2025) zu investieren. Auf diese Weise können Projekte konkretisiert werden. Auf dessen Basis besteht
dann die Möglichkeit zur Beantragung einer Umsetzungsförderung.
Fazit:
Die Erstellung eines wie im Antrag vorgeschlagenen Hitzeaktionsplans ist, wie im Klimaanpassungskonzept
beschrieben, bereits geplant. Die Verzahnung von Wärme- und Kälteplanung, unter Nutzung der vorhandenen
Klimadaten, wird bei der gesetzlich vorgeschriebenen Fortschreibung der kommunalen erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Der Antrag Nr. 10 von BÜNDNIS90 / DIE GRÜNEN vom 21.07.2026 ist somit nach Geschäftsordnung erledigt.
II. In die Sitzung des Bau- und Stadtentwicklungsausschusses am 13.10.2026
zur Beschlussfassung.
IV. Zurück an FB 61
Hof, 07.10.2026
UNTERNEHMENSBEREICH 5
Dr. Gleim
Unternehmensbereichsleiter
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