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Antrag Nr. 10 Bündnis90 / Die Grünen vom 21.07.2026;Hitzevorsorge und nachhaltige Kälteplanung für Hof

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeHof
Datum2026-10-13
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Vorlage zuständig: Fachbereich 61 / Stadtplanung Hitzevorsorge und nachhaltige Kälteplanung für Hof – vorhandene Strukturen nutzen, neue Anforderungen frühzeitig vorbereiten; Antrag Nr. 10 BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom 21.07.2026 Beratungsfolge: Datum Gremium 13.10.2026 Bau- und Stadtentwicklungsausschuss öffentlich Vortrag: Allgemeines: BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN, schlagen im Antrag Nr. 10 vom 21. Juli 2026 vor: 1. Die Stadtverwaltung entwickelt die bereits vorhandenen Hofer Hitzeschutzangebote im Rahmen des laufenden Klimaanpassungskonzepts zu einem schlanken Hitzeaktionsplan weiter. Bestehende Informationsangebote, der Stadtplan für heiße Tage, DWD-Hitzewarnungen und vorhandene Kommunikationswege werden gebündelt und um klare Zuständigkeiten für akute Hitzephasen ergänzt. 2. Die Stadt Hof greift den aktuellen Vorstoß der CSU-Stadtratsfraktion Kulmbach auf und prüft, wie eine nachhaltige Kälteplanung mit der bereits abgeschlossenen Wärmeplanung verknüpft werden kann. Dabei sollen die vorhandenen Daten und Planungsgrundlagen genutzt, besonders hitzebelasteten Gebäude und Quartiere betrachtet sowie passive, naturbasierte und energieeffiziente technische Kühlmöglichkeiten einschließlich möglicher gemeinsamer Versorgungslösungen auf Bedarf und Wirtschaftlichkeit untersucht werden. 3. Die Prüfung soll zugleich auf die angekündigte Novelle des Wärmeplanungsgesetzes vorbereiten. Der vom Bundeskabinett beschlossene und am 25. Juni 2026 erstmals im Deutschen Bundestag beratene Gesetzentwurf sieht für Gemeindegebiete mit mehr als 45.000 Einwohnern eine Pflicht zur Planung der Kälteversorgung vor, die möglichst im Rahmen der Fortschreibung des Wärmeplans erfolgen soll. Die Verwaltung berücksichtigt diese Entwicklung bei den weiteren Planungen, sofern und soweit die gesetzliche Regelung in Kraft tritt. 4. Zur Haushaltsberatung 2027 legt die Verwaltung nur die daraus unmittelbar erforderlichen, priorisierten Schritte vor. Vorrang erhalten Maßnahmen, die vorhandene Strukturen nutzen, Doppelplanungen vermeiden und mit geringem Eigenmittelbedarf eine hohe Schutzwirkung erzielen. Größere Investitionen bedürfen einer gesonderten Entscheidung und Fördermittelprüfung. Die Erstellung eines Hitzeaktionsplans, wie oben beschrieben, ist bereits als priorisierte Maßnahme im Integrierten Klimaanpassungskonzept (Grundsatzbeschluss zur Klimaanpassung – Umsetzung und Verstetigung des Maßnahmenkataloges des integrierten Klimaanpassungskonzepts (iKLAK) vom 28.09.2026) aufgenommen. Eine geplante Novelle des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) sieht vor, dass bei der ersten Fortschreibung des Wärmeplans, eine Planung der Kälteversorgung durchgeführt werden soll. Nach der Novelle hat dies bis spätestens 31. Dezember 2033 zu erfolgen. Die Verwaltung wird die gesetzlichen Regelungen bei der Fortschreibung berücksichtigen und die vorhandenen Daten zur Hitzebelastung in die Planungen integrieren. Technische Kühlmöglichkeiten hinsichtlich des Bedarfs und der Wirtschaftlichkeit über das gesamte Stadtgebiet hinweg zu planen, ist derzeit aufgrund fehlender Förderungen nicht zu leisten. Auch der kommunale Wärmeplan enthält keine Untersuchungen bezüglich der Wirtschaftlichkeit. Diese detaillierte Betrachtung ist nur im Rahmen einer Machbarkeitsstudie darstellbar. Sollten zukünftig von der Verwaltung ausgehende Machbarkeitsstudien erstellt werden, kann im Zuge dessen die Notwendigkeit einer Kälteversorgung sowie die technische und wirtschaftliche Machbarkeit Teil der Betrachtung sein. Die notwendigen Eigenmittel für die Studie von einem Cluster belaufen sich auf ca. 50.000 €. Seite 1 von 2 Grundsätzlich erachtet es die Verwaltung für zielführender, personelle und finanzielle Ressourcen in konkrete Planungen bzw. Quartiersstudien (BEW-Studien) zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung (Beschluss: Kommunale Wärmeplanung – Vorstellung des Abschlussberichts und Beschlussfassung vom 29.09.2025) zu investieren. Auf diese Weise können Projekte konkretisiert werden. Auf dessen Basis besteht dann die Möglichkeit zur Beantragung einer Umsetzungsförderung. Fazit: Die Erstellung eines wie im Antrag vorgeschlagenen Hitzeaktionsplans ist, wie im Klimaanpassungskonzept beschrieben, bereits geplant. Die Verzahnung von Wärme- und Kälteplanung, unter Nutzung der vorhandenen Klimadaten, wird bei der gesetzlich vorgeschriebenen Fortschreibung der kommunalen erfolgen. Beschlussvorschlag: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Der Antrag Nr. 10 von BÜNDNIS90 / DIE GRÜNEN vom 21.07.2026 ist somit nach Geschäftsordnung erledigt. II. In die Sitzung des Bau- und Stadtentwicklungsausschusses am 13.10.2026 zur Beschlussfassung. IV. Zurück an FB 61 Hof, 07.10.2026 UNTERNEHMENSBEREICH 5 Dr. Gleim Unternehmensbereichsleiter Seite 2 von 2

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