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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.09.2026: "Antrag auf Prüfung - Umsetzung von Tempo 30 an Schulwegen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Germering |
| Datum | 2026-10-29 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Tiefbau
Datum 12.10.2026
Beschluss-Vorlage 2026/0330 zur Sitzung am 29.10.2026
des PLANUNGS- UND BAUAUSSCHUSSES
TOP 5 öffentlich
Betreff: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.09.2026: "Antrag auf Prüfung - Umsetzung
von Tempo 30 an Schulwegen"
- Beratung
Finanzielle Auswirkungen? Ja Nein
Kosten laut Beschlussvorschlag: Kosten der Gesamtmaßnahme Folgekosten
Euro (nur bei Teilvergaben) einmalig
Kosten lt. Kostenschätzung lfd. jährl.
Euro Euro Euro
Veranschlagt Produktkonto
im Ergebnis-HH im Investitions-HH mit Haushaltsansatz
2024 2024 Euro Bereits vergeben
Der zuständige Referent / Die zuständige Referentin
wurde gehört hat zugestimmt hat nicht zugestimmt
Sachverhalt:
Die Grüne Fraktion hat am 28.09.2026 beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, zu prüfen, welche
Schulwege aus den Germeringer Schulwegplänen das Merkmal „hochfrequentiert“ erfüllen und unter
weitestgehender Ausnutzung der rechtlichen Möglichkeiten Tempo 30 anzuordnen. Der vollständige
Antrag liegt der Sitzungsvorlage an.
Der Antrag zum Prüfungs- und Vollzugsauftrag an die Verwaltung wird zur Entscheidung vorgelegt.
Hinweis der Verwaltung zum Inhalt der Änderung der VwV-StVO:
Mit der Zwölften Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvor-
schrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) vom 03.04.2025 wurde die VwV-StVO zum 10.04.2025
an die zum 11.10.2024 in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) angepasst. Sie
enthält u.a. eine erweiterte Anordnungsmöglichkeiten für Tempo 30 an hochfrequentierten Schulwegen.
Hochfrequentierte Schulwege sind demnach „Straßenabschnitte, die innerhalb eines Stadt- oder
Dorfteils eine Bündelungswirkung hinsichtlich der Wege zwischen Wohngebieten und allgemeinbilden-
den Schulen haben.“
2026/0330 Seite 1 von 2
Bei dem jeweiligen Straßenabschnitt muss es sich um einen Schulweg handeln, der von Schülerinnen
und Schülern eigenständig zurückgelegt wird, sie also nicht gefahren werden.
Die VwV StVO gibt vor, dass die anordnende Behörde zu prüfen hat, welche Wege Schülerinnen und
Schüler tatsächlich nutzen. Reine Vermutungen bzw. theoretische Betrachtungen zu möglichen Schul-
wegen reichen nicht aus.
Zum Merkmal „hochfrequentiert“
Das Merkmal „hochfrequentiert“ setzt voraus, dass ein zahlenmäßig hohes Aufkommen von Schülerin-
nen und Schülern auf dem Weg zwischen Wohngebieten, ggf. Haltestellen des ÖPNV und allgemein-
bildenden Schulen besteht, das über eine gewisse zeitliche Spanne hinweg verteilt zu begrenzten Spit-
zenzeiten (vor Schulbeginn bis Schulbeginn und ggf. nach Schulschluss), zu einer spürbaren Konzent-
ration („Bündelungswirkung“) von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen führt und damit in der Ge-
samtschau Gefahren mit sich bringen kann, die regelmäßig aus schülertypischem Gruppenverhalten in
Kombination mit einer erheblichen Verkehrsmenge entstehen. Hierzu ist – entsprechend der auch in
anderen Zusammenhängen erforderlichen Erhebung des Verkehrsaufkommens – jeweils deren
Zahl durch Zählungen festzustellen.
Zu prüfen sind darüber hinaus die Gesamtumstände im Hinblick auf ein konkret erhöhtes Gefährdungs-
risiko. Weiteren Bewertungsaspekte sind ggf. die Leistungsfähigkeit des Wegs im Vergleich zur Zahl der
zu Fuß gehenden Schüler, eine regelmäßig vorhandene Pulkbildung, u. U. im Zusammenspiel mit einer
hierfür nicht ausreichenden Wegbreite oder die möglichen Auswirkungen gruppendynamischer Effekte
ebenso wie das Vorhandensein von Schulweghelfern oder Schülerlotsen; also die Folgeaspekte der
Hochfrequentierung. Allein die pauschale Annahme, dass eine geringere innerörtliche Geschwindigkeit
für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer dienlich sei, reicht nicht aus.
Folgen der antragsgemäßen Beauftragung der Verwaltung:
Es handelt sich um einen umfangreichen Prüfungsauftrag, der mit relevanten zeitlichen und personellen
Folgen verbunden ist. Die entsprechenden Verkehrszählungen müssen ggf. mit entsprechenden Kos-
ten-folgen beauftragt werden.
Vorschlag zum Beschluss:
Der Planungs- und Bauausschuss beschließt, die Verwaltung mit der Prüfung und Umsetzung von
Tempo 30 auf Schulwegen entsprechend dem Antrag der Grünen Fraktion vom 28.090.2026
- zu beauftragen
- nicht zu beauftragen.
Z
F
ustimmung
ischer Susanne
Hager Dagmar genehmigt OB
Antrag Bündnis 90 - Die Grünen vom 28.09.2026
2026/0330 Seite 2 von 2
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