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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.09.2026: "Antrag auf Prüfung - Umsetzung von Tempo 30 an Schulwegen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGermering
Datum2026-10-29
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Tiefbau Datum 12.10.2026 Beschluss-Vorlage 2026/0330 zur Sitzung am 29.10.2026 des PLANUNGS- UND BAUAUSSCHUSSES TOP 5 öffentlich Betreff: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.09.2026: "Antrag auf Prüfung - Umsetzung von Tempo 30 an Schulwegen" - Beratung Finanzielle Auswirkungen? Ja Nein Kosten laut Beschlussvorschlag: Kosten der Gesamtmaßnahme Folgekosten Euro (nur bei Teilvergaben) einmalig Kosten lt. Kostenschätzung lfd. jährl. Euro Euro Euro Veranschlagt Produktkonto im Ergebnis-HH im Investitions-HH mit Haushaltsansatz 2024 2024 Euro Bereits vergeben Der zuständige Referent / Die zuständige Referentin wurde gehört hat zugestimmt hat nicht zugestimmt Sachverhalt: Die Grüne Fraktion hat am 28.09.2026 beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, zu prüfen, welche Schulwege aus den Germeringer Schulwegplänen das Merkmal „hochfrequentiert“ erfüllen und unter weitestgehender Ausnutzung der rechtlichen Möglichkeiten Tempo 30 anzuordnen. Der vollständige Antrag liegt der Sitzungsvorlage an. Der Antrag zum Prüfungs- und Vollzugsauftrag an die Verwaltung wird zur Entscheidung vorgelegt. Hinweis der Verwaltung zum Inhalt der Änderung der VwV-StVO: Mit der Zwölften Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvor- schrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) vom 03.04.2025 wurde die VwV-StVO zum 10.04.2025 an die zum 11.10.2024 in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) angepasst. Sie enthält u.a. eine erweiterte Anordnungsmöglichkeiten für Tempo 30 an hochfrequentierten Schulwegen. Hochfrequentierte Schulwege sind demnach „Straßenabschnitte, die innerhalb eines Stadt- oder Dorfteils eine Bündelungswirkung hinsichtlich der Wege zwischen Wohngebieten und allgemeinbilden- den Schulen haben.“ 2026/0330 Seite 1 von 2 Bei dem jeweiligen Straßenabschnitt muss es sich um einen Schulweg handeln, der von Schülerinnen und Schülern eigenständig zurückgelegt wird, sie also nicht gefahren werden. Die VwV StVO gibt vor, dass die anordnende Behörde zu prüfen hat, welche Wege Schülerinnen und Schüler tatsächlich nutzen. Reine Vermutungen bzw. theoretische Betrachtungen zu möglichen Schul- wegen reichen nicht aus. Zum Merkmal „hochfrequentiert“ Das Merkmal „hochfrequentiert“ setzt voraus, dass ein zahlenmäßig hohes Aufkommen von Schülerin- nen und Schülern auf dem Weg zwischen Wohngebieten, ggf. Haltestellen des ÖPNV und allgemein- bildenden Schulen besteht, das über eine gewisse zeitliche Spanne hinweg verteilt zu begrenzten Spit- zenzeiten (vor Schulbeginn bis Schulbeginn und ggf. nach Schulschluss), zu einer spürbaren Konzent- ration („Bündelungswirkung“) von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen führt und damit in der Ge- samtschau Gefahren mit sich bringen kann, die regelmäßig aus schülertypischem Gruppenverhalten in Kombination mit einer erheblichen Verkehrsmenge entstehen. Hierzu ist – entsprechend der auch in anderen Zusammenhängen erforderlichen Erhebung des Verkehrsaufkommens – jeweils deren Zahl durch Zählungen festzustellen. Zu prüfen sind darüber hinaus die Gesamtumstände im Hinblick auf ein konkret erhöhtes Gefährdungs- risiko. Weiteren Bewertungsaspekte sind ggf. die Leistungsfähigkeit des Wegs im Vergleich zur Zahl der zu Fuß gehenden Schüler, eine regelmäßig vorhandene Pulkbildung, u. U. im Zusammenspiel mit einer hierfür nicht ausreichenden Wegbreite oder die möglichen Auswirkungen gruppendynamischer Effekte ebenso wie das Vorhandensein von Schulweghelfern oder Schülerlotsen; also die Folgeaspekte der Hochfrequentierung. Allein die pauschale Annahme, dass eine geringere innerörtliche Geschwindigkeit für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer dienlich sei, reicht nicht aus. Folgen der antragsgemäßen Beauftragung der Verwaltung: Es handelt sich um einen umfangreichen Prüfungsauftrag, der mit relevanten zeitlichen und personellen Folgen verbunden ist. Die entsprechenden Verkehrszählungen müssen ggf. mit entsprechenden Kos- ten-folgen beauftragt werden. Vorschlag zum Beschluss: Der Planungs- und Bauausschuss beschließt, die Verwaltung mit der Prüfung und Umsetzung von Tempo 30 auf Schulwegen entsprechend dem Antrag der Grünen Fraktion vom 28.090.2026 - zu beauftragen - nicht zu beauftragen. Z F ustimmung ischer Susanne Hager Dagmar genehmigt OB Antrag Bündnis 90 - Die Grünen vom 28.09.2026 2026/0330 Seite 2 von 2

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