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Änderung der stästischen Zuschussrichtlinie (u. a. Antrag der CSU auf Bezuschussung von Ortsteiljubiläen)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Friedberg |
| Datum | 2026-10-27 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Referat Finanzreferat
Beschlussvorlage
Abt. 21, Haushalt,
Abteilung
Kostenrecht, Zuschüsse
2026/324
Verfasser(in) Finanzreferat
Gremium Termin Vorlagenstatus
Finanz-, Personal- und Organisationsausschuss 27.10.2026 öffentlich
Änderung der städtischen Zuschussrichtlinie (u. a. Antrag der CSU auf Bezuschussung
von Ortsteiljubiläen)
Vorschlag zum Beschluss:
1. Der Finanz-, Personal- und Organisationsausschuss (FPOA) empfiehlt dem Stadtrat, die
als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Städtischen Zuschussrichtlinie zum 01.01.2027
zu beschließen.
2. Aufgrund der Neuorganisation der Städtepartnerschaften in Partnerschaftsvereinen
spricht sich der FPOA dafür aus, die finanzielle Unterstützung der Partnerschaftsarbeit
ab 01.01.2027 in der Städtischen Zuschussrichtlinie zu regeln.
anwesend: für den Beschluss: gegen den Beschluss:
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Vorlagennummer: 2026/324
Anlass
Durch den Antrag der CSU/FDP-Fraktion vom 23.04.2026 auf Bezuschussung von Ortsteil-
Gründungsjubiläen (Anlage 2) ist eine Beratung über die Neufassung der Städtischen
Zuschussrichtlinie (im Weiteren: Zuschussrichtlinie) erforderlich geworden.
Bei dieser Gelegenheit wurden auch einige kleinere Punkte überarbeitet sowie weitere
anstehende Änderungen (Partnerschaftsvereine, erforderliche Neufassung der Altstadt-
gestaltungssatzung) eingearbeitet.
Der Ausschuss ist hier vorberatend tätig. Die Beschlussfassung zur Neufassung der
Zuschussrichtlinie erfolgt durch den Stadtrat und ist für die Sitzung des Stadtrates im Dezember
2026 vorgesehen. Die neue Zuschussrichtlinie soll zum 01.01.2027 in Kraft treten.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit des Finanz-, Personal- und Organisationsausschusses ergibt sich aus § 1
Abs. 1, § 10 Abs. 1 i. V. mit § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a Nr. 1.1 der GeschO.
Sachverhalt
Im anhängenden Entwurf (Anlage 1) sind die Änderungen der Zuschussrichtlinie in roter Schrift
kenntlich gemacht. Für den Bereich der künftig zu bildenden Partnerschaftsvereine ist eine
ausführliche Erläuterung der zuständigen Stelle zum weiteren Vorgehen sowie die bisherige
Richtlinie angefügt (Anlagen 3 und 4).
Die Änderungen betreffen im Einzelnen:
- Zuschuss an die künftigen Partnerschaftsvereine und Regelungen zur Bewirtschaftung
durch diese (Seiten 7 und 8)
- Umbenennung des bisherigen Zuschusses zu den „Kameradschaftskassen“ der
Feuerwehrvereine in „Verpflegungspauschalen“, da sich im Zuge der Prüfung der
Sachlage für den Stadtratsbeschluss am 12.03.2026 ergeben hat, dass diese
Bezeichnung der tatsächlichen Verwendung entspricht (Seite 10)
- Klarstellung hinsichtlich der maßgeblichen Einwohnerzahl (Seite 18)
- Redaktionelle Klarstellung beim Zuschuss an die Dorfhelferinnen und das
Familienpflegewerk sowie das Divano (Seite 19)
- Pro Familia Augsburg hat mit Schreiben vom 29.05.26 um einen Zuschuss gebeten. Auf
Nachfrage wurde mitgeteilt, dass bisher nur die Stadt und der Landkreis Augsburg
Zuschüsse geben. Nach einer Auswertung seien ca. 12 % der Beratungsgespräche für
Klienten aus Friedberg und dem Landkreis. Als Entgegenkommen wird hierfür ein
jährlicher Zuschuss in Höhe von 500 € vorgeschlagen (Seite 19)
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Vorlagennummer: 2026/324
- Das Thema Ortsteil-Gründungsjubiläen wurde als Punkt 2 der Kulturförderung
zugeordnet (Seite 22 und 23)
- Seitens des Baureferates wurde informiert, dass die „Richtlinie für die Gestaltung von
Zuschüssen zur gestalterischen Verbesserung erhaltungswürdiger Bauten und des
Ensembles in der Altstadt und von denkmalgeschützten Gebäuden im übrigen
Stadtgebiet“ komplett neu gefasst werden soll. Der bisher eingestellte Auszug aus der
Richtlinie wird deshalb entfernt und stattdessen ein Link auf die aktuelle Fassung auf der
städtischen Homepage eingefügt (Seite 24).
Finanzielle Auswirkungen
Die erforderlichen Mittel werden zu den jährlichen Haushaltsberatungen bei den entsprechenden
Haushaltsstellen angemeldet.
Anlagen:
Anlage 1 - Zuschussrichtlinien Stadt Friedberg, gültig ab 01.01.27
Anlage 2 - Antrag CSU-FDP - 23.04.2026 - Erweiterung der Zuschussrichtlinie
Anlage 3 - Erläuterung Städtepartnerschaften
Anlage 4 - Richtlinie Partnerschaftskomiteels vom 15.05.97 und 26.01.2005
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