Startseite › Friedberg › Antrag

Änderung der stästischen Zuschussrichtlinie (u. a. Antrag der CSU auf Bezuschussung von Ortsteiljubiläen)

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeFriedberg
Datum2026-10-27
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Referat Finanzreferat Beschlussvorlage Abt. 21, Haushalt, Abteilung Kostenrecht, Zuschüsse 2026/324 Verfasser(in) Finanzreferat Gremium Termin Vorlagenstatus Finanz-, Personal- und Organisationsausschuss 27.10.2026 öffentlich Änderung der städtischen Zuschussrichtlinie (u. a. Antrag der CSU auf Bezuschussung von Ortsteiljubiläen) Vorschlag zum Beschluss: 1. Der Finanz-, Personal- und Organisationsausschuss (FPOA) empfiehlt dem Stadtrat, die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Städtischen Zuschussrichtlinie zum 01.01.2027 zu beschließen. 2. Aufgrund der Neuorganisation der Städtepartnerschaften in Partnerschaftsvereinen spricht sich der FPOA dafür aus, die finanzielle Unterstützung der Partnerschaftsarbeit ab 01.01.2027 in der Städtischen Zuschussrichtlinie zu regeln. anwesend: für den Beschluss: gegen den Beschluss: Seite 1 von 3 Vorlagennummer: 2026/324 Anlass Durch den Antrag der CSU/FDP-Fraktion vom 23.04.2026 auf Bezuschussung von Ortsteil- Gründungsjubiläen (Anlage 2) ist eine Beratung über die Neufassung der Städtischen Zuschussrichtlinie (im Weiteren: Zuschussrichtlinie) erforderlich geworden. Bei dieser Gelegenheit wurden auch einige kleinere Punkte überarbeitet sowie weitere anstehende Änderungen (Partnerschaftsvereine, erforderliche Neufassung der Altstadt- gestaltungssatzung) eingearbeitet. Der Ausschuss ist hier vorberatend tätig. Die Beschlussfassung zur Neufassung der Zuschussrichtlinie erfolgt durch den Stadtrat und ist für die Sitzung des Stadtrates im Dezember 2026 vorgesehen. Die neue Zuschussrichtlinie soll zum 01.01.2027 in Kraft treten. Zuständigkeit Die Zuständigkeit des Finanz-, Personal- und Organisationsausschusses ergibt sich aus § 1 Abs. 1, § 10 Abs. 1 i. V. mit § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a Nr. 1.1 der GeschO. Sachverhalt Im anhängenden Entwurf (Anlage 1) sind die Änderungen der Zuschussrichtlinie in roter Schrift kenntlich gemacht. Für den Bereich der künftig zu bildenden Partnerschaftsvereine ist eine ausführliche Erläuterung der zuständigen Stelle zum weiteren Vorgehen sowie die bisherige Richtlinie angefügt (Anlagen 3 und 4). Die Änderungen betreffen im Einzelnen: - Zuschuss an die künftigen Partnerschaftsvereine und Regelungen zur Bewirtschaftung durch diese (Seiten 7 und 8) - Umbenennung des bisherigen Zuschusses zu den „Kameradschaftskassen“ der Feuerwehrvereine in „Verpflegungspauschalen“, da sich im Zuge der Prüfung der Sachlage für den Stadtratsbeschluss am 12.03.2026 ergeben hat, dass diese Bezeichnung der tatsächlichen Verwendung entspricht (Seite 10) - Klarstellung hinsichtlich der maßgeblichen Einwohnerzahl (Seite 18) - Redaktionelle Klarstellung beim Zuschuss an die Dorfhelferinnen und das Familienpflegewerk sowie das Divano (Seite 19) - Pro Familia Augsburg hat mit Schreiben vom 29.05.26 um einen Zuschuss gebeten. Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass bisher nur die Stadt und der Landkreis Augsburg Zuschüsse geben. Nach einer Auswertung seien ca. 12 % der Beratungsgespräche für Klienten aus Friedberg und dem Landkreis. Als Entgegenkommen wird hierfür ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 500 € vorgeschlagen (Seite 19) Seite 2 von 3 Vorlagennummer: 2026/324 - Das Thema Ortsteil-Gründungsjubiläen wurde als Punkt 2 der Kulturförderung zugeordnet (Seite 22 und 23) - Seitens des Baureferates wurde informiert, dass die „Richtlinie für die Gestaltung von Zuschüssen zur gestalterischen Verbesserung erhaltungswürdiger Bauten und des Ensembles in der Altstadt und von denkmalgeschützten Gebäuden im übrigen Stadtgebiet“ komplett neu gefasst werden soll. Der bisher eingestellte Auszug aus der Richtlinie wird deshalb entfernt und stattdessen ein Link auf die aktuelle Fassung auf der städtischen Homepage eingefügt (Seite 24). Finanzielle Auswirkungen Die erforderlichen Mittel werden zu den jährlichen Haushaltsberatungen bei den entsprechenden Haushaltsstellen angemeldet. Anlagen: Anlage 1 - Zuschussrichtlinien Stadt Friedberg, gültig ab 01.01.27 Anlage 2 - Antrag CSU-FDP - 23.04.2026 - Erweiterung der Zuschussrichtlinie Anlage 3 - Erläuterung Städtepartnerschaften Anlage 4 - Richtlinie Partnerschaftskomiteels vom 15.05.97 und 26.01.2005 Seite 3 von 3

Text aus PDF extrahiert