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Verlustausgleich Stadtklinik 2024

Angenommen
TypAntrag
GemeindeFrankenthal
Datum2026-10-20
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Stadtrat der Stadt Frankenthal (Pfalz) Drucksache Nr. XVIII. Wahlperiode 2024 – 2029 XVIII/1780 Aktenzeichen:20/Sche Datum: 08.10.2026 Hinweis: Beratungsfolge: Ausschuss für Finanzen, Personal und Sicherheit Stadtrat Verlustausgleich Stadtklinik 2024 Die Verwaltung bittet zu beschließen wie folgt: 1. Der Stadtrat beschließt, den im testierten Jahresabschluss der Stadtklinik Frankenthal für das Wirtschaftsjahr 2024 ausgewiesenen und vom Stadtrat in seiner Sitzung am 07.10.2025 festgestellten Jahresverlust (Drucksache XVIII/0983) in Höhe von 7.715.347,63 € aus Haushaltsmittel der Stadt Fran- kenthal auszugleichen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verlustausgleich gegenüber dem Eigen- betrieb zu vollziehen und im Kernhaushalt sowie bei der Stadtklinik haushalts- und handelsrechtlich abzubilden. 3. Die Auszahlung erfolgt nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Vorausset- zungen. Soweit keine ausreichende Haushaltsermächtigung besteht, ist die erforderliche überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung vor der Umset- zung nach § 100 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz zu genehmigen. In den noch offenen Jahresabschluss des Jahres 2024 der Stadt Frankenthal wird eine Rückstellung in selbiger Höhe eingebucht. Beratungsergebnis: Gremium Sitzung am Top Öffentlich: Einstimmig: Ja-Stimmen: Mit Nein-Stimmen: Nichtöffentlich: Stimmenmehrheit: Enthaltungen: Laut Beschluss- Protokollanmerkungen und Kenntnisnahme: Stellungnahme der Ver- Unterschrift: vorschla g: Änderungen waltung ist beigefügt: siehe Rückseite: -2- Begründung: Die Stadt Frankenthal ist Träger des als Eigenbetrieb geführten Sondervermögens Stadtklinik Frankenthal. Der testierte Jahresabschluss der Stadtklinik für das Wirt- schaftsjahr 2024 weist einen Jahresverlust in Höhe von 7.715.347,63 € aus. Das Eigenkapital der Stadtklinik ist vollständig aufgezehrt. Eigene Rücklagen oder sonstiges frei verfügbares Eigenkapital, aus den der Jahresverlust ausgeglichen werden könnte, stehen somit nicht zur Verfügung. Der Eigenbetrieb kann den Verlust daher nicht aus eigener Kraft decken. Nach § 11 Absatz 1 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz ist für die dauernde technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Eigenbe- triebs zu sorgen. Ein Jahresverlust kann nur dann auf neue Rechnung vorgetragen werden, soweit zu erwarten ist, dass er durch Gewinne in den folgenden fünf Jahren ausgeglichen werden kann. Ein Ausgleich durch Entnahmen aus Rücklagen kommt nur in Betracht, wenn die Eigenkapitalausstattung dies zulässt. Ist dies nicht der Fall, ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen. Da die Stadtklinik kein Eigenkapital mehr ausweist, ist eine Verlustdeckung aus Rücklagen ausgeschlossen. Der Jahresverlust 2024 soll deshalb vollständig aus Haushaltsmittel der Stadt als Trägerin ausgeglichen werden. STADTVERWALTUNG FRANKENTHAL (PFALZ) In Vertretung Bernd Knöppel Bürgermeister Anlage

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