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"Gestaltungssatzung historischer Kernbereich Erzingen", Balingen-Erzingen Billigung mit Auslegungsbeschluss
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Balingen |
| Datum | 2026-10-20 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr. 2026/188 AMT FÜR STADTENTWICKLUNG
AMT FÜR BAU- UND PLANUNGSRECHT
Dst. 33 AST
Balingen, 05.08.2026
Vorlage zur Behandlung in folgenden Gremien:
Ortschaftsrat Erzingen öffentlich am 23.09.2026 Anhörung
Technischer Ausschuss öffentlich am 07.10.2026 Vorberatung
Gemeinderat öffentlich am 20.10.2026 Entscheidung
Tagesordnungspunkt
"Gestaltungssatzung historischer Kernbereich Erzingen", Balingen-
Erzingen
Billigung mit Auslegungsbeschluss
Anlagen
01_Gestaltungssatzung historischer Kernbereich Erzingen_Entwurf 10.07.2026
02_Satzungstext
03_Räumlicher Geltungsbereich
Beschlussantrag:
1. Dem Entwurf der Gestaltungssatzung „Historischer Kernbereich Erzingen“ vom
10.07.2026 wird zugestimmt.
Die Gestaltungssatzung gilt für alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb des im
Katasterplan festgelegten, räumlichen Geltungsbereich (Anlage 03).
Dem Satzungsentwurf vom 10.07.2026 ist die Begründung beigefügt.
2. Der vorliegende Entwurf der Gestaltungssatzung „historischer Kernbereich Erzingen“ soll
nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) öffentlich ausgelegt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt:
Besonderer Hinweis:
-
Sachverhalt:
Planungsanlass
In allen Stadtteilen fanden in den Jahren 2022 - 2024 im Rahmen des Integrierten
Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) Bürger-Workshops zur Erarbeitung individueller räumlich-
strategischer Handlungskonzepte statt. In den Stadtteilen Erzingen und Heselwangen war dabei
eines der erarbeiteten und definierten Handlungsfelder die Ausarbeitung und Umsetzung von
Ortsbild- bzw. Gestaltungssatzungen.
Zur Sicherung der prägenden baulichen, gestalterischen und freiräumlichen Qualitäten soll eine
Ortsbild- bzw. Gestaltungssatzung wesentliche Festsetzungen für eine harmonische Integration
von Neubauten sowie für Sanierungs-, und Umbaumaßnahmen treffen. Das Regelwerk soll
gestalterische Vorgaben zu Kubatur, Gebäudehöhe, Baukörperproportion, Fassaden, Dachform,
Dachfarbe und Materialität machen. Außerdem soll die freiräumliche Qualität der Vorbereiche
(z.B. ortsbildprägende Bauerngärten) gestärkt werden.
Mit der Erstellung der beiden Gestaltungssatzungen wurde das Büro ISA Stadtbauatelier aus
Stuttgart beauftragt, das bereits mit großer Erfahrung im Bereich der Stadtbildplanung
zahlreiche Ortsbildplanungen und Gestaltungssatzungen in anderen Städten und Gemeinden
erarbeitet hat.
Bisheriger Verfahrensablauf
Das Verfahren zur Erstellung einer Gestaltungssatzung soll transparent und unter Einbeziehung
der Bürgerschaft durchgeführt werden. Bürgerinnen und Bürger sollen für die Bedeutung der
Ortsbildgestaltung sensibilisiert werden und Verständnis für die Festsetzungen und Regelungen
entwickeln. Die Festsetzungen wiederum sollen neben dem fachlichen Blick auch die
Vorstellungen der Ortsgesellschaft und deren Vertreter widerspiegeln.
In Abstimmung mit dem Ortschaftsrat wurde das weitere Vorgehen für den jeweiligen Ortsteil
festgelegt. In Heselwangen fanden Vorstellung, Diskussion und Austausch zu den
vorgeschlagenen Festsetzungen in zwei Bürgerwerkstätten, unter Moderation der ISA, Stuttgart
statt.
In Erzingen waren die Beteiligungs- und Vorstellungsformate als Tagesordnungspunkte in zwei
öffentliche Sitzungen des Ortschaftsrates eingebettet.
Stufe 1: Vorstellung und Diskussion
Am 19.11.2025 wurde im Rahmen der Erzinger Ortschaftsratssitzung der Entwurf einer
Ortsbildplanung für Erzingen vom Planungsbüro ISA vorgestellt und diskutiert. Das Büro hat
Ortsbild sowie die städtebauliche Situation analysiert und anschaulich präsentiert. Bei der
Bestandsanalyse sowie deren Bewertung wurden insbesondere aktuelle Anforderungen an
Klimaanpassung, Strukturwandel und zukünftige Lebensstile als wichtige Maßstäbe für die
weitere Entwicklung berücksichtigt. Als Ergebnis der Analyse wurde die räumliche Abgrenzung
der Gestaltungssatzung definiert sowie gestalterische Merkmale und Charakteristiken des Ortes
herausgearbeitet. Für die Ortsbildplanung wurden Leitziele entworfen. Anhand von
Testentwürfen wurde visualisiert, wie charakteristische Gestaltungsmerkmale bewahrt und
gestärkt werden können, ohne eine zeitgemäße Gestaltungssprache zu verhindern. In den
Testentwürfen wurden unterschiedliche Gestaltungsszenarien simuliert, um die Auswirkungen
der Festsetzungen verständlich darzulegen und Diskussionen zu möglichen Festsetzungen
anzuregen. Als Ergebnis wurden gestalterische Ziele und Prinzipien für die öffentlichen Räume,
die Bebauungsstruktur und die Gebäude vorgeschlagen.
In der anschließenden Diskussion konnten auch BürgerInnen Stellung beziehen. Insgesamt
fanden die Vorschläge des Büros Zustimmung, diskutiert wurde über einzelne Festsetzung und
deren Notwendigkeit im Hinblick auf Gestaltungsspielräume. Wie schon in der im gleichen
Zeitraum durchgeführten Bürgerwerkstatt Heselwangen, wurde auch in Erzingen der Wunsch
nach Spielraum bei der Regelung von Fensterformaten und Fensteranordnung geäußert.
Was nach dem Stimmungsbild der Beteiligten unbedingt festgesetzt werden sollte, betrifft:
- Fassadenfarben (Ausschluss grelle Farben)
- Dachfarben (Ausschluss anthrazitfarbene Deckung, rot- bis rotbraune Ziegel)
- Dachaufbauten (Dachgauben geregelt in Höhe, Ausdehnung)
- Vorzonen (Beibehaltung, Begrünung und Gestaltung der typischen straßenbegleitenden
Freiräume)
Die Anregungen zur Überarbeitung und Konkretisierung wurden aufgenommen und in die
weitere Bearbeitung eingebracht.
Stufe 2: Vorstellung der eingearbeiteten Anregungen
In der Sitzung des Ortschaftsrates am 21.04.2026 erfolgte die Vorstellung eines
Satzungsentwurfes zur Gestaltungssatzung Erzingen durch das Planungsbüro. Die Anregungen
aus Stufe 1 wurden eingearbeitet und der Satzungsentwurf wurde als gedruckte Broschüre
unter den Anwesenden ausgegeben, um sicherzustellen, dass alle Festsetzungen gemeinsam
erfasst und umfänglich durchgearbeitet werden konnten.
Die gesammelten Anmerkungen aus der 2. Stufe wurden abgewogen, ausgewertet und
anschließend in die vorliegende Satzung eingearbeitet.
Die zur Beschlusslage vorliegende Gestaltungssatzung „Historischer Kernbereich Erzingen“ ist
somit das Ergebnis einer zweistufigen Vorstellung, Diskussion und Beteiligung. Mit dem Prozess
ist sichergestellt, dass neben dem fachlichen Blick von außen, auch die Anregungen aus dem
Ort in die Gestaltungssatzung mit den Festsetzungen eingeflossen sind und eine auf Erzingen
zugeschnittene Gestaltungssatzung vorliegt.
Festsetzungen
Die Festsetzungen sind als Anlage im vollständigen Wortlaut Bestandteil der Vorlage. Hier folgt
ein Überblick über die von den Festsetzungen betroffenen Gestaltungsbereiche:
- Kubatur, Gebäudehöhe und Baukörperproportion der Hauptbaukörper
- Dachformen, Dachaufbauten und Dachfarbe
- Fassadengestaltung, Materialität und Farbe
- Balkone und Loggien
- Anbauten und Carports
- Technische Anlagen (bspw. Photovoltaikanlagen)
- Vorzonen
- Einfriedungen
Verfahren und Rechtskraft
Das Verfahren zum Erlass einer Gestaltungssatzung wird gemäß § 74 Abs. 6 LBO
(Landesbauordnung Baden-Württemberg) in Anlehnung an das vereinfachte
Bebauungsplanverfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Ein Aufstellungsbeschluss sowie eine
frühzeitige Beteiligung sind nicht erforderlich. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
wird durchgeführt und im Anschluss erfolgt eine Auswertung der Stellungnahmen. Nach
Abwägung der eingegangenen Anregungen aus den Stellungnahmen erfolgt der
Satzungsbeschluss. Die Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.
Beschlussfassendes Gremium ist der Gemeinderat der Stadt Balingen. Das Verfahren wird vom
Amt für Stadtentwicklung und Amt für Bau- und Planungsrecht durchgeführt.
Annette Stiehle
Text aus PDF extrahiert