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Bebauungsplan "Riedhalde", Albstadt-Ebingen
Angenommen28 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Albstadt |
| Datum | 2026-10-22 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
DRUCKSACHE
Nr. 160/2026
AmtfürStadtplanungundUmwelt
Gritsch,Jürgen
24.09.2026
Betrifft:Bebauungsplan"Riedhalde",Albstadt-Ebingen
-Aufstellungsbeschluss-
Beratungsfolge Sitzungstermin Ö/NÖ Zuständigkeit Ergebnis
Technischer-und 06.10.2026 N Vorberatung einstimmigempfohlen
Umweltausschuss
Gemeinderat 22.10.2026 Ö Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. FürdenimLageplangekennzeichnetenräumlichenGeltungsbereichwirdnach§2Abs.1BauGBein
Bebauungsplanaufgestellt.
FinanzielleAuswirkungen
SieheTabelle:
160/2026 Seite1von2
Sachverhalt
DieStadtAlbstadtbeabsichtigtmitderAufstellungdesBebauungsplanes„Riedhalde“,dasBetriebsgeländeder
KORNRECYCLINGGMBHnachSüdwestenhinzuerweitern,umstandortnaheFlächenreservenfürdieExpansion
desBetriebsdauerhaftzusichern.NebenderErweiterungdesBetriebsgeländesundderErrichtungneuer
Betriebsgebäude,sollauchdasgesamtebereitsbestehendeBetriebsgeländeindenräumlichen
Geltungsbereicheinbezogenwerden,umimSinneeinerGesamtkonzeptiondieerforderlichenplanungs-und
bauordnungsrechtlichenRegelungenzuschaffen.
DurchdieAufstellungdesBebauungsplansverlierendierechtskräftigenBebauungspläneimÜber-
planungsbereichihreRechtswirkungzugunstendesvorliegendenBebauungsplans.Folglichwerdenfürdenca.
8,4hagroßenräumlichenGeltungsbereichneueFestsetzungengetroffen.Dadurchkönnenauchdieaktuellen
AnforderungendesUmwelt-,Klima-undArtenschutzesberücksichtigtwerden.DieAusweisungderArtder
baulichenNutzungalsGewerbegebietgemäß§8BauNVObleibtjedochunverändert.Dadiebestehenden
Bebauungsplänenichtersatzlosaufgehobenwerden,kannaufgesonderteAufhebungsverfahrenverzichtet
werden.
InnerhalbeinesMindestabstandsvon50MeternzumandasPlangebietwestlichangrenzendenFriedhofistdie
ErrichtungbaulicherAnlagenunzulässig.
160/2026 Seite2von2
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