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Bebauungsplan "Riedhalde", Albstadt-Ebingen

Angenommen28 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeAlbstadt
Datum2026-10-22
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DRUCKSACHE Nr. 160/2026 AmtfürStadtplanungundUmwelt Gritsch,Jürgen 24.09.2026 Betrifft:Bebauungsplan"Riedhalde",Albstadt-Ebingen -Aufstellungsbeschluss- Beratungsfolge Sitzungstermin Ö/NÖ Zuständigkeit Ergebnis Technischer-und 06.10.2026 N Vorberatung einstimmigempfohlen Umweltausschuss Gemeinderat 22.10.2026 Ö Entscheidung Beschlussvorschlag 1. FürdenimLageplangekennzeichnetenräumlichenGeltungsbereichwirdnach§2Abs.1BauGBein Bebauungsplanaufgestellt. FinanzielleAuswirkungen SieheTabelle: 160/2026 Seite1von2 Sachverhalt DieStadtAlbstadtbeabsichtigtmitderAufstellungdesBebauungsplanes„Riedhalde“,dasBetriebsgeländeder KORNRECYCLINGGMBHnachSüdwestenhinzuerweitern,umstandortnaheFlächenreservenfürdieExpansion desBetriebsdauerhaftzusichern.NebenderErweiterungdesBetriebsgeländesundderErrichtungneuer Betriebsgebäude,sollauchdasgesamtebereitsbestehendeBetriebsgeländeindenräumlichen Geltungsbereicheinbezogenwerden,umimSinneeinerGesamtkonzeptiondieerforderlichenplanungs-und bauordnungsrechtlichenRegelungenzuschaffen. DurchdieAufstellungdesBebauungsplansverlierendierechtskräftigenBebauungspläneimÜber- planungsbereichihreRechtswirkungzugunstendesvorliegendenBebauungsplans.Folglichwerdenfürdenca. 8,4hagroßenräumlichenGeltungsbereichneueFestsetzungengetroffen.Dadurchkönnenauchdieaktuellen AnforderungendesUmwelt-,Klima-undArtenschutzesberücksichtigtwerden.DieAusweisungderArtder baulichenNutzungalsGewerbegebietgemäß§8BauNVObleibtjedochunverändert.Dadiebestehenden Bebauungsplänenichtersatzlosaufgehobenwerden,kannaufgesonderteAufhebungsverfahrenverzichtet werden. InnerhalbeinesMindestabstandsvon50MeternzumandasPlangebietwestlichangrenzendenFriedhofistdie ErrichtungbaulicherAnlagenunzulässig. 160/2026 Seite2von2

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