Startseite › Tübingen › Antrag
Änderungsantrag zu Vorlage 199/2026: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Tübingen |
| Datum | 2026-10-21 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage 199a/2026
Sozialdemokratische Partei Deutschlands - Gemeinderatsfraktion Tübingen
Nathalie Denoix, Ingeborg Höhne-Mack, Gerhard Neth, Heinrich Riethmüller, Uli Weimer, Florian Zarnetta
Tübingen, den 20. Oktober 2026
Änderungsantrag zu Vorlage 199/2026: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung
von Verwaltungsgebühren
Die vorgesehene Regelung wird um eine Ausnahme ergänzt. Die Gebühr soll nicht erhoben
werden, wenn die digitale An- oder Abmeldung für die betroffene Person nicht möglich ist. Das
ist der Fall, wenn die betroffene Person keinen deutschen Personalausweis bzw. keine eID-
Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger erhalten kann oder die Fallkonstellation die
Nutzung des Online-Verfahrens nicht zulässt.
Begründung
Die geplante Einführung von Gebühren für die Ummeldung vor Ort im Bürgeramt hat zum Ziel,
die Nutzung digitaler Verwaltungsleistungen zu erhöhen und die Verwaltung zu entlasten.
Wer das Online-Verfahren zur Ummeldung faktisch nicht nutzen kann, kann durch eine
Gebühr nicht dazu gebracht werden, das Online-Verfahren zu nutzen. Es wäre deshalb falsch,
diesen Personen eine Gebühr aufzuerlegen. Sie würden dafür bestraft, dass die
Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland noch nicht ausreichend fortgeschritten ist.
Für die SPD-Fraktion
Florian Zarnetta
Text aus PDF extrahiert