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Änderungsantrag zu Vorlage 199/2026: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeTübingen
Datum2026-10-21
DatenstufeNur Dokumente
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Vorlage 199a/2026 Sozialdemokratische Partei Deutschlands - Gemeinderatsfraktion Tübingen Nathalie Denoix, Ingeborg Höhne-Mack, Gerhard Neth, Heinrich Riethmüller, Uli Weimer, Florian Zarnetta Tübingen, den 20. Oktober 2026 Änderungsantrag zu Vorlage 199/2026: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren Die vorgesehene Regelung wird um eine Ausnahme ergänzt. Die Gebühr soll nicht erhoben werden, wenn die digitale An- oder Abmeldung für die betroffene Person nicht möglich ist. Das ist der Fall, wenn die betroffene Person keinen deutschen Personalausweis bzw. keine eID- Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger erhalten kann oder die Fallkonstellation die Nutzung des Online-Verfahrens nicht zulässt. Begründung Die geplante Einführung von Gebühren für die Ummeldung vor Ort im Bürgeramt hat zum Ziel, die Nutzung digitaler Verwaltungsleistungen zu erhöhen und die Verwaltung zu entlasten. Wer das Online-Verfahren zur Ummeldung faktisch nicht nutzen kann, kann durch eine Gebühr nicht dazu gebracht werden, das Online-Verfahren zu nutzen. Es wäre deshalb falsch, diesen Personen eine Gebühr aufzuerlegen. Sie würden dafür bestraft, dass die Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland noch nicht ausreichend fortgeschritten ist. Für die SPD-Fraktion Florian Zarnetta

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