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Antrag auf Bericht zum Stand des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestellen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeTübingen
Datum2026-10-22
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Vorlage 535/2026 21. Oktober 2026 Interfraktioneller Antrag auf Bericht zum Stand des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestellen Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat über den Stand des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestellen im Stadtgebiet der Universitätsstadt Tübingen zu berichten. Der Bericht soll in Form einer Übersicht folgende Angaben enthalten: 1. die Anzahl der bereits barrierefrei ausgebauten Bushaltestellen, 2. die Anzahl der Bushaltestellen, für die ein barrierefreier Umbau geplant ist, aufgeschlüsselt nach dem geplanten Zeitpunkt der Fertigstellung (bis Ende 2027, bis Ende 2028, bis Ende 2030, nach 2030), 3. die vorgesehenen Haushaltsmittel für den barrierefreien Umbau dieser Bushaltestellen, 4. die Anzahl der Bushaltestellen, für die kein barrierefreier Umbau geplant ist, sowie die Nennung der Bushaltestellen mit Angabe der Gründe, weshalb kein Umbau geplant ist (z. B. Fahrgastaufkommen, bauliche Gegebenheiten, Verkehrssicherheit), 5. die zusätzlichen Kosten, die der barrierefreie Umbau der unter Punkt 4 aufgelisteten Bushaltestellen für den städtischen Haushalt verursachen würde, 6. die Gesamtzahl der Bushaltestellen im Stadtgebiet der Universitätsstadt Tübingen. Jede Bushaltestelle ist dabei nur einmal zu zählen. Wird ein Umbau in mehreren Bauabschnitten umgesetzt, ist der Zeitpunkt der vollständigen Fertigstellung maßgeblich. Antragsbegründung: Nach § 8 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) war im öffentlichen Personennahverkehr bis zum 1. Januar 2022 vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Diese Frist ist verstrichen. Schon im Handlungskonzept Barrierefreie Stadt aus den Jahren 2008/2009 war der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen im Stadtgebiet der Universitätsstadt Tübingen vorgesehen. In ihrem Bericht zur Umsetzung des Handlungskonzepts gab die Stadtverwaltung 2015 an, dass 93 von 378 Bushaltestellen im Stadtgebiet barrierefrei umgebaut worden seien. Im Mai 2022 beschloss der Gemeinderat einstimmig den „Aktionsplan 2022 – Tübingen inklusiv und barrierefrei“, dessen Ziel 5.1.4 als Zuständigkeit der Stadtverwaltung festlegt: „Der weitere Umbau der Haltestellen mit Kasseler Bord und barrierefreiem Standard wird zügig fortgesetzt.“ Der Aktionsplan liefert ferner die Angabe, dass Stand Dezember 2021 186 von insgesamt 430 Bushaltestellen barrierefrei seien. Vorlage 535/2026 Nach unserem Kenntnisstand liegt dem Gemeinderat keine aktuelle Übersicht vor, wie viele Bushaltestellen in Tübingen inzwischen barrierefrei ausgebaut sind und für wie viele ein Umbau geplant ist. Ohne diese Angaben lässt sich nicht beurteilen, wie weit die Universitätsstadt Tübingen von diesem im Aktionsplan beschlossenen Ziel entfernt ist und ob die bisherige Planung zeitlich ausreicht. Die Übersicht ist zudem Grundlage dafür, dass der Gemeinderat über Prioritäten und die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für den Haltestellenumbau sachgerecht entscheiden kann. Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, ältere Menschen und Familien mit Kinderwagen ist ein stufenloser Zugang zum Bus Voraussetzung für eine selbstständige Teilhabe am öffentlichen Leben. Für die FDP-Fraktion Anne Kreim Für die SPD-Fraktion Ingeborg Höhne-Mack Für die Tübinger Liste-Fraktion Thomas Unger Für die CDU-Fraktion Julia Mayer

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