Startseite › Heppenheim › Antrag
Marktordnung für den Nikolausmarkt
Zurückgezogen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Heppenheim |
| Datum | 2026-09-03 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Kreisstadt Heppenheim
Der Magistrat
Großer Markt 1, 64646 Heppenheim
Vorlage-Nr.: 2026-0100
Stadtmarketing
Az: 80/360-61
Datum: 26.05.2026
Beschlussvorlage
Marktordnung für den Nikolausmarkt
Beratungsfolge:
am Status
Magistrat 15.07.2026 nicht öffentlich
Sozial-, Kultur- und Sportausschuss 18.08.2026 öffentlich
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss öffentlich
Stadtverordnetenversammlung öffentlich
Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Produkt: 1502030
Verfügbare Mittel: ja nein
über- / außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen Gesamtausgaben:
Folgekosten:
Erläuterung
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der Marktordnung für den Nikolausmarkt wird wie vorgelegt beschlossen.
Begründung:
Die Marktordnung von 2010 wurde aus aktuellem Anlass überarbeitet und so
angepasst, dass sie die tatsächliche Marktnutzung darlegt.
Der Anmeldezeitraum ist vom 1.-15. September. Abhängig von den
Standanmeldungen durch die Marktbeschicker kann der Nikolausmarkt nur am
Seite 2 von 2
Samstag oder am Samstag und Sonntag stattfinden. Die Öffnungszeiten sind
samstags von 12:00 bis 22:00 Uhr und sonntags von 12:00 bis 20:00 Uhr. Dadurch
beginnt der Aufbau am Samstag frühestens ab 8:00 Uhr.
Die Preise wurden wegen steigender Kosten u.a. durch Gema-Nutzung,
Beleuchtungskonzept, Wasser- und Strombereitstellung und Security-Dienstleistungen
angepasst. Es wird unterschieden zwischen Ständen von Vereinen und
gemeinnützigen Organisationen, Kunsthandwerk, gewerblichen Gastronomie-/
Imbissangeboten und Schaustellern.
Rainer Burelbach
Bürgermeister
Anlagen:
Marktordnung für den Nikolausmarkt
Gebührenliste Nikolausmarkt
Text aus PDF extrahiert