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Marktordnung für den Nikolausmarkt

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TypAntrag
GemeindeHeppenheim
Datum2026-09-03
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Kreisstadt Heppenheim Der Magistrat Großer Markt 1, 64646 Heppenheim Vorlage-Nr.: 2026-0100 Stadtmarketing Az: 80/360-61 Datum: 26.05.2026 Beschlussvorlage Marktordnung für den Nikolausmarkt Beratungsfolge: am Status Magistrat 15.07.2026 nicht öffentlich Sozial-, Kultur- und Sportausschuss 18.08.2026 öffentlich Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss öffentlich Stadtverordnetenversammlung öffentlich Finanzielle Auswirkungen: ja nein Produkt: 1502030 Verfügbare Mittel: ja nein über- / außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen Gesamtausgaben: Folgekosten: Erläuterung Beschlussvorschlag: Der Entwurf der Marktordnung für den Nikolausmarkt wird wie vorgelegt beschlossen. Begründung: Die Marktordnung von 2010 wurde aus aktuellem Anlass überarbeitet und so angepasst, dass sie die tatsächliche Marktnutzung darlegt. Der Anmeldezeitraum ist vom 1.-15. September. Abhängig von den Standanmeldungen durch die Marktbeschicker kann der Nikolausmarkt nur am Seite 2 von 2 Samstag oder am Samstag und Sonntag stattfinden. Die Öffnungszeiten sind samstags von 12:00 bis 22:00 Uhr und sonntags von 12:00 bis 20:00 Uhr. Dadurch beginnt der Aufbau am Samstag frühestens ab 8:00 Uhr. Die Preise wurden wegen steigender Kosten u.a. durch Gema-Nutzung, Beleuchtungskonzept, Wasser- und Strombereitstellung und Security-Dienstleistungen angepasst. Es wird unterschieden zwischen Ständen von Vereinen und gemeinnützigen Organisationen, Kunsthandwerk, gewerblichen Gastronomie-/ Imbissangeboten und Schaustellern. Rainer Burelbach Bürgermeister Anlagen: Marktordnung für den Nikolausmarkt Gebührenliste Nikolausmarkt

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