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Bebauungsplan Nr. 137 "Tiefkühlhochregallager zwischen Tiergartenstraße und Westerwaldstraße"; hier: Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Heppenheim |
| Datum | 2026-09-03 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Kreisstadt Heppenheim
Der Magistrat
Großer Markt 1, 64646 Heppenheim
Vorlage-Nr.: 2026-0147
Bauen + Umwelt
Az: 60 pr/hg
Datum: 06.08.2026
Beschlussvorlage
Bebauungsplan Nr. 137 „Tiefkühlhochregallager zwischen Tiergartenstraße
und Westerwaldstraße„; hier: Behandlung der eingegangenen
Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der
betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB)
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
Beratungsfolge:
am Status
Magistrat nicht öffentlich
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss öffentlich
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss öffentlich
Stadtverordnetenversammlung öffentlich
Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Produkt:
Verfügbare Mittel: ja nein
über- / außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen Gesamtausgaben:
Folgekosten:
Erläuterung
Beschlussvorschlag:
Die zu dem vorliegenden Bebauungsplan im Rahmen der förmlichen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der betroffenen Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
werden unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes nach § 1 Abs. 7 BauGB
entsprechend den Vorschlägen des als Anlage beigefügten Arbeitspapiers (Spalte
„Stellungnahme der Stadtplanung (Fachliche Beurteilung / Abwägung);
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Beschlussvorschlag“) fachlich beurteilt, beraten und behandelt.
Der Magistrat wird beauftragt, den Behörden und Trägern öffentlicher Belange, welche
Einwendungen zum Inhalt des Bebauungsplans vorgebracht haben, baldmöglichst das
Ergebnis der Beschlussfassung mit Angabe der Gründe mitzuteilen.
Begründung:
Die im beiliegenden Arbeitspapier aufgeführten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange haben im Rahmen der förmlichen Beteiligung zu den
Planungsabsichten Stellung genommen.
Die Stellungnahmen wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes des § 1 Abs. 7
BauGB (Verpflichtung zur gerechten Abwägung der öffentlichen und privaten Belange
gegen- und untereinander) mit einer städteplanerischen Bewertung und einem
Beschlussvorschlag zur Behandlung versehen. Beides findet sich in dem beiliegenden
Abwägungspapier.
Um Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird gebeten.
Rainer Burelbach
Bürgermeister
Anlagen:
Abwägungspapier zu den eingegangenen Stellungnahmen (Stand 05. August 2026)
Text aus PDF extrahiert