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Bebauungsplan Nr. 137 "Tiefkühlhochregallager zwischen Tiergartenstraße und Westerwaldstraße"; hier: Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffen

Angenommen
TypAntrag
GemeindeHeppenheim
Datum2026-09-03
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Kreisstadt Heppenheim Der Magistrat Großer Markt 1, 64646 Heppenheim Vorlage-Nr.: 2026-0147 Bauen + Umwelt Az: 60 pr/hg Datum: 06.08.2026 Beschlussvorlage Bebauungsplan Nr. 137 „Tiefkühlhochregallager zwischen Tiergartenstraße und Westerwaldstraße„; hier: Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB Beratungsfolge: am Status Magistrat nicht öffentlich Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss öffentlich Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss öffentlich Stadtverordnetenversammlung öffentlich Finanzielle Auswirkungen: ja nein Produkt: Verfügbare Mittel: ja nein über- / außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen Gesamtausgaben: Folgekosten: Erläuterung Beschlussvorschlag: Die zu dem vorliegenden Bebauungsplan im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes nach § 1 Abs. 7 BauGB entsprechend den Vorschlägen des als Anlage beigefügten Arbeitspapiers (Spalte „Stellungnahme der Stadtplanung (Fachliche Beurteilung / Abwägung); Seite 2 von 2 Beschlussvorschlag“) fachlich beurteilt, beraten und behandelt. Der Magistrat wird beauftragt, den Behörden und Trägern öffentlicher Belange, welche Einwendungen zum Inhalt des Bebauungsplans vorgebracht haben, baldmöglichst das Ergebnis der Beschlussfassung mit Angabe der Gründe mitzuteilen. Begründung: Die im beiliegenden Arbeitspapier aufgeführten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen der förmlichen Beteiligung zu den Planungsabsichten Stellung genommen. Die Stellungnahmen wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes des § 1 Abs. 7 BauGB (Verpflichtung zur gerechten Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander) mit einer städteplanerischen Bewertung und einem Beschlussvorschlag zur Behandlung versehen. Beides findet sich in dem beiliegenden Abwägungspapier. Um Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird gebeten. Rainer Burelbach Bürgermeister Anlagen: Abwägungspapier zu den eingegangenen Stellungnahmen (Stand 05. August 2026)

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