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Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung Nr. 138 "THW-Stützpunkt Heppenheim" nach § 34, Abs. 4, Satz 1, Nr. 3 BauGB
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Heppenheim |
| Datum | 2026-09-03 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Kreisstadt Heppenheim
Der Magistrat
Großer Markt 1, 64646 Heppenheim
Vorlage-Nr.: 2026-0146
Bauen + Umwelt
Az: 60 wi/hg
Datum: 06.08.2026
Beschlussvorlage
Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung Nr. 138
"THW-Stützpunkt Heppenheim" nach § 34, Abs. 4, Satz 1, Nr. 3 BauGB
Beratungsfolge:
am Status
Magistrat 12.08.2026 nicht öffentlich
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss öffentlich
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss öffentlich
Stadtverordnetenversammlung öffentlich
Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Produkt:
Verfügbare Mittel: ja nein
über- / außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen Gesamtausgaben:
Folgekosten:
Erläuterung Kostenvorschuss, Übernahme durch THW 100 %)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufstellung/ die Einleitung des
Verfahrens zum Erlass der Einbeziehungssatzung „THW-Stützpunkt Heppenheim“
gemäß § 34, Abs. 4, Satz 1, Nr. 3 BauGB.
Begründung:
Der bisherige Standort des Technischen Hilfswerks (THW) entspricht aufgrund der
begrenzten Flächenverfügbarkeit und der gestiegenen Anforderungen an Fahrzeuge,
Materiallagerung und Betriebsabläufe nicht mehr den heutigen Bedürfnissen. Eine
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bedarfsgerechte Erweiterung am bestehenden Standort ist nicht möglich. Zur
Sicherstellung der langfristigen Einsatzfähigkeit des THW ist daher die Errichtung
eines neuen Standorts erforderlich.
Die hierfür vorgesehene Fläche befindet sich südlich der Bürgermeister-Metzendorf-
Straße, westlich der Viernheimer Straße und liegt derzeit bauplanungsrechtlich im
Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB. Eine Bebauung mit einem THW-Stützpunkt
ist auf dieser Grundlage nicht zulässig.
Die Fläche schließt unmittelbar an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil an und
eignet sich aufgrund ihrer Lage für eine städtebaulich geordnete Arrondierung des
Siedlungsbereichs. Durch den Erlass einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34, Abs. 4,
Satz 1, Nr. 3 BauGB soll die Fläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil
einbezogen werden. Dadurch werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Ansiedlung eines neuen THW-Standorts geschaffen.
Die Satzung wird nach den Vorschriften des vereinfachten Bauleitplanverfahrens nach
§ 13 BauGB aufgestellt. Mit vorliegendem Beschlussvorschlag wird das entsprechende
Verfahren eingeleitet.
Die Einbeziehung der Fläche ist mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
vereinbar. Die vorgesehene Nutzung dient dem Gemeinwohl und stärkt die
Infrastruktur der Gefahrenabwehr sowie des Zivil- und Katastrophenschutzes.
Gleichzeitig wird eine langfristig geeignete und leistungsfähige Unterbringung des
THW ermöglicht.
Der räumliche Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung ergibt sich aus dem
beigefügten Lageplan.
Die Kosten werden vom THW vollständig übernommen.
Um Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird gebeten.
Rainer Burelbach
Bürgermeister
Anlagen:
Lageplan
Text aus PDF extrahiert