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Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung Nr. 138 "THW-Stützpunkt Heppenheim" nach § 34, Abs. 4, Satz 1, Nr. 3 BauGB

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TypAntrag
GemeindeHeppenheim
Datum2026-09-03
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Kreisstadt Heppenheim Der Magistrat Großer Markt 1, 64646 Heppenheim Vorlage-Nr.: 2026-0146 Bauen + Umwelt Az: 60 wi/hg Datum: 06.08.2026 Beschlussvorlage Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung Nr. 138 "THW-Stützpunkt Heppenheim" nach § 34, Abs. 4, Satz 1, Nr. 3 BauGB Beratungsfolge: am Status Magistrat 12.08.2026 nicht öffentlich Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss öffentlich Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss öffentlich Stadtverordnetenversammlung öffentlich Finanzielle Auswirkungen: ja nein Produkt: Verfügbare Mittel: ja nein über- / außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen Gesamtausgaben: Folgekosten: Erläuterung Kostenvorschuss, Übernahme durch THW 100 %) Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufstellung/ die Einleitung des Verfahrens zum Erlass der Einbeziehungssatzung „THW-Stützpunkt Heppenheim“ gemäß § 34, Abs. 4, Satz 1, Nr. 3 BauGB. Begründung: Der bisherige Standort des Technischen Hilfswerks (THW) entspricht aufgrund der begrenzten Flächenverfügbarkeit und der gestiegenen Anforderungen an Fahrzeuge, Materiallagerung und Betriebsabläufe nicht mehr den heutigen Bedürfnissen. Eine Seite 2 von 2 bedarfsgerechte Erweiterung am bestehenden Standort ist nicht möglich. Zur Sicherstellung der langfristigen Einsatzfähigkeit des THW ist daher die Errichtung eines neuen Standorts erforderlich. Die hierfür vorgesehene Fläche befindet sich südlich der Bürgermeister-Metzendorf- Straße, westlich der Viernheimer Straße und liegt derzeit bauplanungsrechtlich im Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB. Eine Bebauung mit einem THW-Stützpunkt ist auf dieser Grundlage nicht zulässig. Die Fläche schließt unmittelbar an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil an und eignet sich aufgrund ihrer Lage für eine städtebaulich geordnete Arrondierung des Siedlungsbereichs. Durch den Erlass einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34, Abs. 4, Satz 1, Nr. 3 BauGB soll die Fläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden. Dadurch werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines neuen THW-Standorts geschaffen. Die Satzung wird nach den Vorschriften des vereinfachten Bauleitplanverfahrens nach § 13 BauGB aufgestellt. Mit vorliegendem Beschlussvorschlag wird das entsprechende Verfahren eingeleitet. Die Einbeziehung der Fläche ist mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar. Die vorgesehene Nutzung dient dem Gemeinwohl und stärkt die Infrastruktur der Gefahrenabwehr sowie des Zivil- und Katastrophenschutzes. Gleichzeitig wird eine langfristig geeignete und leistungsfähige Unterbringung des THW ermöglicht. Der räumliche Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan. Die Kosten werden vom THW vollständig übernommen. Um Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird gebeten. Rainer Burelbach Bürgermeister Anlagen: Lageplan

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