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Erhöhung der Stellenanteile im Bereich Baukontrolle
Angenommen18 Ja · 1 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Geislingen an der Steige |
| Datum | 2026-10-07 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinderatsdrucksache Nr.: 078/2026
Federführung: FB 1 - Hauptamt Datum: 18.06.2026
Verfasser*in: Varol Kayalar AZ: 632.6
Beratungsfolge: Termin: Art der Beratung:
Verwaltungsausschuss 23.09.2026 Vorberatung - nö -
Gemeinderat 07.10.2026 Beschlussfassung -ö -
Zuständigkeit nach: § 2 der Hauptsatzung
Begründung nö Beratung: entfällt
Erhöhung der Stellenanteile im Bereich Baukontrolle
Anlagen:
Antrag zur Beschlussfassung
Der Gemeinderat stimmt der Aufstockung der derzeit im Stellenplan mit 0,5
ausgewiesenen Stelle eines Baukontrolleurs um weitere 0,5 auf dann insgesamt 1,0 zu.
Der Stellenplan zum Haushalt wird entsprechend geändert.
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I Ausgangslage - Rückblick - Problemstellung
Die Stelle des Baukontrolleurs ist eine fachlich erforderliche Stelle, die der Baurechtsbehörde
(Sachgebiet 2.2) zugeordnet ist. Bis Ende der 90-er Jahre war dies eine 1,0 Vollzeitstelle; die
Reduzierung auf 0,5 war damals der städtischen Haushaltslage geschuldet, aber auch den
Änderungen der Landesbauordnung, die für viele Bauvorhaben keine baurechtliche Abnahme
gesetzlich vorsah und der Verrentung des damaligen Baukontrolleurs.
Der Stelleninhaber arbeitet derzeit 50 % beim Sachgebiet 2.2 (Baurecht) und weitere 50 %
beim Sachgebiet 3.1 (Immobilienmanagement). Mit dem Fachbereich 3 wurde der
vollständige Wechsel zum Baurecht im Vorfeld abgestimmt.
In der langjährigen Praxis hat es sich gezeigt, dass mit den 0,5 Stellenanteilen Bau-
kontrolleur lediglich die priorisierten gesetzlichen Pflichtaufgaben erfüllt werden können.
Neben den gesetzlichen Baukontrollen bei aktuellen Bauvorhaben werden nachfolgenden
Aufgaben durch den Baukontrolleur zusätzlich wahrgenommen:
- Abnahme bei fliegenden Bauten und Zelten
- Beratung und Überprüfung des Gebäudeenergiegesetzes
- Erstellung von Steuerbescheinigungen bei denkmalgeschützten Gebäuden
Bei dem aktuellen Stellenanteil von 0,5 ist es nicht möglich, bauordnungsrechtliche
Verstöße und Missstände jeglicher Art zeitnah und nachhaltig zu verfolgen. Dieses seit
Jahren vorliegende Defizit zeigt im Stadtgebiet und im Außenbereich deutliche Spuren.
Lediglich zur Anzeige gebrachte baurechtliche Verstöße werden geahndet.
Bauordnungsrechtliche Missstände wie Überbelegung von Gebäuden, missbräuchliche
Nutzung von Gebäuden, Schwarzbauten im Innen- und Außenbereich oder vorbeugende
Kontrollen sind bei diesen Stellenanteilen für den Baukontrolleur nicht möglich.
Die Veränderungen in der Gesellschaft zeigen, dass Überbelegungen von Gebäuden,
Vermüllung jeglicher Art, massive bauordnungsrechtliche und brandschutzrechtliche Mängel
an Gebäuden sowie Verstöße gegen Bauvorschriften zunehmen – nicht in allen Bereichen,
aber massiv spürbar im Altstadtbereich, Bereichen mit größeren Wohngebäuden, älteren
Wohnanlagen und im Außenbereich. Die Wohn- und Lebensqualität verändert sich spürbar in
diesen Bereichen und birgt auf längere Sicht die Gefahr eines Wandels beim Wohn- und
Eigentümerklientel.
Wenn eine konsequente Ahndung rechtlicher Missstände nicht erfolgt und die Abschreckung
durch entsprechende Bußgelder oder andere Zwangsmaßnahmen ausbleibt, verstärkt und
verfestigt sich das Muster.
Um die aufgeführten gesetzlichen Verstöße möglichst konsequent und nachhaltig zu ahnden,
bedarf es einer Aufstockung der Stelle des Baukontrolleurs auf 1,0.
Ergänzend sei angeführt, dass die Stadt Göppingen 2,0 Vollzeitstellen im Bereich Bau-
kontrolle und eine Sachbearbeiterin hat, die zuarbeitet. Aufgrund der Haushaltslage ist eine
Vollzeitstelle nicht besetzt.
Die Stadt Eislingen hat eine 1,0 Vollzeitstelle verteilt auf 2 Köpfe (70 % und 30 %).
Die Stadt Donzdorf verfügt über 1,0 Vollzeitstelle und eine Sachbearbeiterin, die zuarbeitet.
Um die Stellen exakt miteinander vergleichen zu können, müsste man die jeweilige
Arbeitsplatzbeschreibung heranziehen. Allerdings zeigt der Vergleich der Städte bereits, dass
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wir in Geislingen zu unseren Aufgaben zu wenig Stellenanteile im Bereich Baukontrolle
haben.
Aus den Baurechtstagungen für Baden-Württemberg ist uns keine Stadt in unserer Größe
bekannt, die lediglich eine halbe Stelle für die Tätigkeit des Baukontrolleures vorhält.
II Zielvorgabe
Durch die Aufstockung der Stellenanteile des Baukontrolleures von 0,5 auf 1,0 soll die
Ahndung von bauplanungs- als auch bauordnungsrechtlichen Mängel konsequent verbessert
werden. Ziel ist es, nachhaltig die Wohn- und Lebensqualität in den belasteten Bereichen zu
verbessern und zeitnah und konsequent auf rechtlich begründete Missstände zu agieren.
III Programme - Produkte
Wir möchten unser Stadtgebiet für Investoren und interessierte Käufer, Eigentümer und
Mieter attraktiver machen. Das Wohnen in der Altstadt soll wieder erstrebenswert sein. Die
Kaufkraft soll verbessert werden, damit auch das Gewerbe, kleinere Läden und Gastronomie
in diesen Bereichen eine Zukunft haben.
IV Prozesse und Strukturen
Die Baurechtsbehörde ist mit den vorhandenen Stellen – ausgenommen der Stelle des
Baukontrolleurs – sowohl personell als auch fachlich gut ausgestattet. Durch die
Sachgebiets-leitung und die Brandschutzverständige kann fachlich und verwaltungsrechtlich
kompetent auf Verstöße reagiert und gehandelt werden.
Mit der Erhöhung der Stellenanteile für den Baukontrolleur auf 1,0 werden die Einnahmen
aus den Bußgeldverfahren und den vollstreckungsrechtlichen Verfahren steigen, da aus
zeitlichen Gründen weitaus mehr Kontrollen möglich sind. Eine Erhöhung der Einnahmen
hierdurch in Höhe von 30.000 € im Jahr ist durchaus realistisch und deckt die zusätzlichen
Personalausgaben nahezu.
Die Aufnahme und Dokumentation der baurechtswidrigen Anlagen aus der Gewässerschau,
die in regelmäßigen Abständen gesetzlich vorgeschrieben ist, könnten gleichfalls vollständig
vom Baukontrolleur übernommen werden. Hier wurde in diesem Jahr ein externes Büro
beauftragt, welches die baulichen Mängel und Schwarzbauten aufnahm und dokumentierte.
Die Ahndung der Verstöße erfolgt bereits jetzt durch die Baurechtsbehörde. Auch hier
sprechen wir von einem Betrag zwischen 10.000 – 15.000 €, welcher durch diese
Stellenerhöhung erwirtschaftet werden könnte.
Wir gehen aktuell davon aus, dass die Kosten für die zusätzlichen Stellenanteile des Bau-
kontrolleurs durch diese Stelle in Zusammenarbeit mit den anderen Mitarbeitern bei der
Baurechtsbehörde und die gute Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt erwirtschaftet
werden können.
V Ressourcen
1. Einmaliger Aufwand / einmalige Auszahlung
Einmaliger Ertrag / Einmalige Einzahlung)
Entfällt
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2. Folgeaufwendungen
a) Sachaufwand
Entfällt
b) Laufende Erträge
Entfällt
c) Personalaufwand / Auswirkungen auf den Stellenplan
3. Auswirkungen auf Kennzahlen - Haushaltsrechtliche Beurteilung
Die Aufstockung dieser vorgeschlagenen Stelle verursacht die nachfolgend genannten
Kosten.
Entgeltgruppe 10 Stufe 5 TVöD / Beschäftigungsumfang 50 %
Produkt/Produktgruppe Konto Bezeichnung Betrag in Euro
Bezüge
52.10.0000 Entgelt 36.418
Versorgungsumlage
52.10.0000 Sozialversicherung 7.804
Beihilfeumlage
52.10.0000 ZVK-Anteil 6.902
Insgesamt 47.674
Gez. Gez.
Ignazio Ceffalia Varol Kayalar
Oberbürgermeister Leiter Hauptamt
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